Die Selbstverzwergung der parlamentarisierten Linken

Der Regierung den Arsch ret­ten, damit es nicht die AfD tut, dies scheint das gegen­wär­ti­ge Motto der Linkspartei zu sein. Sie sieht die Rolle der Opposition offen­bar dar­in, der Bundesregierung ver­lo­re­nes Vertrauen zu verschaffen.

Mit kei­nem Komma stellt sie die Drangsalierungen der Corona-Politik und die damit ver­bun­de­ne rie­si­ge Umverteilung von Steuergeldern von unten nach oben in Frage. Masken waren wie "Impfungen" ein­fach groß­ar­tig, nur über die Stränge schla­gen hät­te man nicht sol­len. Den Kapitalismus ein wenig erträg­li­cher zu machen, ohne ihn wirk­lich außer hin und wie­der in Parteitagsreden in Frage zu stel­len, ist sowie­so pro­gram­ma­ti­sche Grundlage.

Schon bei der Wahl von Friedrich Merz hat­te man ihm ohne Not die Steigbügel gehal­ten, um "unse­re Demokratie" zu ver­tei­di­gen. Dem als Sondervermögen ver­klei­de­ten größ­ten Aufrüstungsprogramm der deut­schen Geschichte stimm­ten klag­los Bundesländer zu, in denen die Linkspartei mit regiert.

Gegenwärtig reicht der poli­ti­sche Horizont der Partei gera­de ein­mal zu dem Wunsch, mit­re­den zu dür­fen. Das führt zu der absur­den Drohung, die KandidatInnen für das Bundesverfassungsgericht nur dann zu wäh­len, wenn sie nicht von der AfD gewählt wür­den. Zwar hat­te man kei­ner­lei Einfluß auf ihre Benennung, nick­te sie im zustän­di­gen Ausschuß aber ab.

Auch wenn sich der Widerstand aus den Impfparteien und der AfD gegen Frauke Brosius-Gersdorf eher gegen ihre Positionen zur Kriminalisierung von Abtreibungen rich­tet, wäre eine Diskussion über ihre mit Falschinformationen gespick­te Lobpreisung der "Corona-Impfpflicht" auch für die Linkspartei hilfreich.

Am 16.3.22 erklär­te sie etwa im "Tagesspiegel" kon­tra­fak­tisch:

»Impfpflicht redu­ziert Gefahr einer Infektion 

Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation begeg­net kei­nen durch­grei­fen­den ver­fas­sungs­recht­li­chen Bedenken. Sie dient dem Lebens- und Gesundheitsschutz der älte­ren oder kran­ken Menschen in medi­zi­ni­schen Einrichtungen, vor allem dem Schutz vor schwe­ren und töd­li­chen Verläufen und vor Langzeitfolgen bei einer Coronainfektion. Insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwäch­ten Immunsystem oder einer Behinderung sind anfäl­lig für das Coronavirus. Die Pandemie ist nach wie vor durch eine star­ke Infektionsdynamik mit hohen Fallzahlen geprägt, die für vul­nerable Personen eine hohe Infektionswahrscheinlichkeit und ein ent­spre­chend gro­ßes Gefährdungspotential mit sich bringt. Für die­se vul­ner­ablen Personen ist es auch unter der Omikronvariante und sei­ner Subvariante BA.2 wich­tig, Infektionsketten früh­zei­tig zu unterbrechen.

Hierzu trägt die Impfpflicht für Beschäftigte von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bei. Zwar schließt eine Impfung das Risiko einer Infektion und Ansteckung ande­rer bei den aktu­ell ver­füg­ba­ren Impfstoffen nicht aus. Sie redu­ziert aber die Gefahr einer Infektion und – im Fall einer Ansteckung – eines schwe­ren Verlaufs erheb­lich . Eine Impfung der Beschäftigten sorgt dafür, dass sich Patienten und Heimbewohner sel­te­ner mit dem Virus infi­zie­ren, Erkrankungen weni­ger schwer und sel­te­ner töd­lich ver­lau­fen und sel­te­ner lang­fri­sti­ge gesund­heit­li­che Beeinträchtigungen auf­tre­ten (Long Covid). Denn Geimpfte wer­den deut­lich sel­te­ner krank und vor allem schwer krank. Sie haben, wenn sie erkran­ken, eine gerin­ge­re Viruslast und sind für kür­ze­re Zeit ansteckend als Ungeimpfte. COVID-19-Impfungen ver­mit­teln somit einen rele­van­ten – wenn­gleich mit der Zeit nach­las­sen­den – Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Das gilt nicht nur für Ärzte und Pfleger, die direkt in Kontakt tre­ten mit vul­ner­ablen Personen, son­dern auch für das Verwaltungspersonal, die die Patienten und Heimbewohner mit­tel­bar, über Kontakte mit dem Ärzte- und Pflegepersonal, gefähr­den…«

Nachgerade zynisch mein­te sie:

»Außerdem haben die Beschäftigten die Möglichkeit, der Impfpflicht aus­zu­wei­chen, indem sie ihre Tätigkeit, ihren Arbeitsplatz oder den Beruf wech­seln. Zu berück­sich­ti­gen ist auch, dass Beschäftigte ohne Impfung in vie­len Fällen mit der Zeit ohne­hin an Corona erkran­ken und dadurch erheb­li­che gesund­heit­li­che Schäden erlei­den kön­nen

Der Gesetzgeber muss­te auch nicht erst noch wei­te­re Informations- und Aufklärungskampagnen durch­füh­ren vor Einführung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht. Der Staat und die Gesellschaft haben in den ver­gan­ge­nen andert­halb Jahren durch eine Vielzahl von Appellen, nied­rig­schwel­li­gen Beratungsangeboten und Anreizsystemen ver­sucht, die Bevölkerung von dem Nutzen einer frei­wil­li­gen Impfung zu über­zeu­gen…«

"Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht"

Reichlich dreist ist, wie sie hier eine Corona-Maßnahme mit ande­ren Corona-Maßnahmen begründet:

»Zudem ver­hin­dert eine Impfpflicht, dass die per­sön­li­che Freiheit sowie die beruf­li­che und wirt­schaft­li­che Existenz der Berufstätigen in Deutschland infol­ge von Schließungen (erneut) bedroht wird.«

Neben der erfun­de­nen "Überlastung der Krankenhäuser für die brei­te Masse der Bevölkerung" tischt sie auch hier Lügen auf – es han­delt sich nicht um Irrtümer, denn das Gegenteil des Behaupteten war bekannt:

»c) Durch eine all­ge­mei­ne Impfpflicht wer­den frei­wil­lig geimpf­te Menschen, ins­be­son­de­re vul­nerable Personen wie Ältere und Vorerkrankte, wirk­sam vor schwe­ren Verläufen und dem Tod geschützt. Zwar schließt eine Impfpflicht das Risiko einer Infektion und Ansteckung nicht voll­stän­dig aus, ver­min­dert es aber erheb­lich. V. a. wird die Wahrscheinlichkeit eines schwe­ren Verlaufs und des Todes verringert. 

d) Andere Möglichkeiten, Leib und Leben sowie die Freiheit der frei­wil­lig geimpf­ten Menschen in Deutschland wirk­sam zu schüt­zen, bestehen nicht. Der Staat und die Gesellschaft haben in den ver­gan­ge­nen zwei Jahren alles ver­sucht, um die Pandemie auf ande­re Weise, d. h. ohne Impfpflicht, zu bewäl­ti­gen. Dies ist nicht gelun­gen, auch, weil die aktu­el­le Delta-Variante sehr ansteckend ist und der Impfschutz nach eini­gen Monaten nachlässt. 

Die frei­wil­li­ge Impfung, zu der mitt­ler­wei­le 2/​3 der Bevölkerung gegrif­fen haben, genügt wegen der Möglichkeit von Impfdurchbrüchen nicht, um eine Corona-Infektion der Geimpften zu ver­mei­den. Insbesondere bei älte­ren und vor­er­krank­ten Menschen kön­nen Impfdurchbrüche zu schwe­ren Verläufen und zum Tod füh­ren…«

Es ist nicht Dummheit, son­dern Totalitarismus, wenn das Versagen der "Impfungen" zur Begründung dafür her­an­ge­zo­gen wird, daß alle Menschen sich "imp­fen" las­sen müssen.

Noch nicht ein­mal die­se Formulierung führt bei der Linkspartei zu Zweifeln:

»f) Führt der Gesetzgeber eine all­ge­mei­ne Impfpflicht ein, sind Sanktionen bei Verstößen gegen die Impfpflicht vor­zu­se­hen. In Betracht kom­men neben der Verhängung von Bußgeldern ins­be­son­de­re die Einführung und kon­se­quen­te Durchsetzung einer 1 G‑Regel sowie der Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hierfür müss­te wohl nicht ein­mal das Entgeltfortzahlungsgesetz geän­dert wer­den, weil die Verletzung«

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

Weder die exor­bi­tan­ten Gewinne der Pharmaindustrie, gesi­chert durch mafiö­ses Handeln nicht nur der EU-Kommission, noch die durch die Corona-Maßnahmen ver­viel­fach­te Armut vor allem im glo­ba­len Süden, weder die Grundrechtsbeschränkungen und der mona­te­lan­ge Ausschluß eines Fünftels der Bevölkerung aus dem gesell­schaft­li­chen Leben noch die Verbrechen an inter­nier­ten Alten und drang­sa­li­sier­ten Kindern läßt die Linkspartei zwei­feln. Ihr kommt es dar­auf an, in einem abgrund­tief unge­rech­ten System ab und zu mit­re­den zu dürfen.

11 Antworten auf „Die Selbstverzwergung der parlamentarisierten Linken“

  1. Ach was. Alles was Rechts ist, ist die AfD. Während der Pflegenotstand aus pri­va­ten Interessen erwächst und der Staat die Milliardenprofite aller grö­ße­ren Unternehmen sichert hat die Propaganda mit der AfD jeman­den auf den sie mit dem Finger zei­gen kann. Und das blö­de Volk hat auch jeman­den dem es glau­ben kann.

  2. Die Linke will ihren Rüssel auch in den Futtertrog hän­gen. Nichts ande­res. Die Linke ist eine weich­ge­spül­te, sozi­al­de­mo­kra­tisch ein wenig ange­hauch­te woke Zeitgeistpartei. Von nach dem mone­tä­ren Futter und die per­sön­li­chen Vorteile der Bonzen gie­ren­den Linken ist nichts zu erwar­ten für die Klasse der Arbeiter und Entrechteten/​Unterdrückten. Außer pro­pa­gan­di­sti­schem Geplärre ist da nicht viel. 

    Vielleicht lässt sich Heidi R. ja noch ein Tattoo mit einer Spritze ste­chen. Nebenwirkungsfrei.

    Seit Corona ist man geneigt, das herr­schen­de System als ein Theater auf­zu­fas­sen, das ein mise­ra­bles Theaterstück mit unter­klas­si­gen Darstellern bie­tet. Der Unterschied ist, dass die­ses Theaterstück lebens­ge­fähr­lich sein kann.

  3. Udo Vetter
    @udovetter
    3h
    Heute abend hat das
    "Markus Lanz Assessment Center"
    Premiere. 

    Für das Bewerbungsgepräch gewon­nen wer­den konn­te eine Potsdamer Juraprofessorin, die sich im öffent­li­chen Dienst beruf­lich ver­bes­sern möchte.

    Heute mor­gen hat sie zur Erreichung ihres Karriereziels
    schon
    Anwälte in Stellung gebracht
    und
    per offe­nem Brief alle für doof und hin­ter­häl­tig erklärt,
    die was gegen ihre Positionen haben. 

    Nun folgt das zwei­te Kapitel der unver­hoh­le­nen PR-Kampagne in eige­ner Sache im öffent­lich-recht­li­chen Rundfunk. 

    Gut, es geht um einen Posten am Bundesverfassungsgericht.
    Das ist halt auch seit jeher eine Stelle, an die man tra­di­tio­nell nur mit bizar­rem Auftreten kommt.
    Insofern – bis­her alles rich­tig gemacht und wei­ter so.

    Jul 15, 2025 · 10:47 AM UTC
    https://​nit​ter​.net/​u​d​o​v​e​t​t​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​4​5​0​7​2​7​0​3​4​0​6​2​4​8​2​0​8#m

    1. @ Markus…: Ob der Populist auch mit dem Popo ißt? Aus sei­nem Account: "Man könn­te sich auch ein­fach mit Amerika gut stel­len" und "Das Wort spa­ren ist zunächst bis 2029 außer Betrieb". Stimmt für Fachanwälte für Strafrecht und Träger des Grimme Online Award. Weniger für Arbeitslose und Geringverdiener, den Kultur- und Sozialbereich. Passend: "´Kindergeld für 59 Kinder, die es nicht gibt – „Massiver Sozialbetrug“ im „Weißen Riesen“´

      Bitte mal auf den Rest der Republik hoch­rech­nen. Danke."

  4. Ein geheim angesetztes „Schattentreffen“ zur Chatkontrolle – ohne Öffentlichkeit, ohne Mandat, ohne kritische Zivilgesellschaft sagt:

    Ein geheim ange­setz­tes „Schattentreffen“ zur Chatkontrolle – ohne Öffentlichkeit, ohne Mandat, ohne kri­ti­sche Zivilgesellschaft

    Logo
    Jakob Schirrmacher
    @Comium_j
    1h
    Netzpolitik hat inter­ne Unterlagen veröffentlicht:
    Ein geheim ange­setz­tes „Schattentreffen“ zur Chatkontrolle – ohne Öffentlichkeit, ohne Mandat, ohne kri­ti­sche Zivilgesellschaft. 

    Was hier vor­be­rei­tet wird, betrifft uns alle.

    https://​netz​po​li​tik​.org/​2​0​2​5​/​c​h​a​t​k​o​n​t​r​o​l​l​e​-​s​c​h​a​t​t​e​n​t​r​e​f​f​e​n​-​u​n​t​e​r​l​a​e​u​f​t​-​p​o​s​i​t​i​o​n​-​d​e​s​-​e​u​-​p​a​r​l​a​m​e​n​ts/

    https://​nit​ter​.net/​C​o​m​i​u​m​_​j​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​4​5​1​0​0​6​3​7​2​4​0​1​9​7​5​7​9#m

  5. Brosius-Gersdorf - "Maßnahmen wie 2G oder 2G+ oder ein teilweiser oder vollständiger Lockdown sind ebenfalls nicht ausreichend... sagt:

    Christoph Lütge
    @chluetge
    Jul 14
    Es lohnt sich, die Stellungnahme zur all­ge­mei­nen Impfpflicht von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann vom November 2021 noch­mal genau­er anzusehen. 

    Die bei­den schrie­ben damals: 

    "Maßnahmen wie 2G oder 2G+ oder ein teil­wei­ser oder voll­stän­di­ger Lockdown sind eben­falls nicht ausreichend… 

    Eine Impfpflicht ist zur nach­hal­ti­gen, anhal­ten­den Bewältigung der Pandemie erforderlich". 

    Das heißt, die – ohne­hin völ­lig unver­hält­nis­mä­ßi­gen und nach Ansicht vie­ler ver­fas­sungs­wid­ri­gen – 2G, 2G+ und Lockdowns gin­gen ihnen nicht weit genug, nein, die Impfpflicht muss­te her. 

    So jemand ist für das Bundesverfassungsgericht – falls es denn Grundrechte schüt­zen soll – völ­lig ungeeignet. 

    (Dank an @tiamana für die mar­kier­ten Stellen:)
    https://​nit​ter​.net/​c​h​l​u​e​t​g​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​4​4​7​2​7​2​3​9​6​3​7​0​3​7​5​1​4#m

  6. Rafael Sarlak
    @rafaelsarlak
    4h
    Als Anwalt für Presse- & Medienrecht habe ich mir die 

    anwalt­li­che Stellungnahme zur Berichterstattung über Frau Prof. Brosius-Gersdorf
    ange­se­hen. Die Vorwürfe: die Berichterstattung über sie sei „dif­fa­mie­rend“, „falsch“, und „poli­tisch moti­viert“. Ein 🧵

    https://​nit​ter​.net/​r​a​f​a​e​l​s​a​r​l​a​k​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​4​5​0​6​7​1​1​7​9​3​9​7​6​5​5​2​3#m

    aus
    https://​nit​ter​.net/​N​e​B​o​e​h​m​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​4​5​0​8​5​7​3​2​4​8​7​3​1​5​6​7​0#m

      1. ein­ver­stan­den!

        und Ergänzung

        [ein­ge­fügt:
        Chefredaktor NZZ Deutschland]
        Marc Felix Serrao
        @MarcFelixSerrao
        8h
        Gilt die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes schon vor der Geburt? Für Frauke Brosius-Gersdorf gibt es «gute Gründe», die dagegensprechen. 

        Hier der Vortrag des frü­he­ren Präsidenten des @BVerfG Hans-Jürgen Papier, den ich gestern Abend bei Markus Lanz erwähnt habe.

        1/​n

        Jul 16, 2025 · 7:22 AM UTC
        https://​nit​ter​.net/​M​a​r​c​F​e​l​i​x​S​e​r​r​a​o​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​4​5​3​8​3​6​0​1​8​3​6​5​7​2​6​7​2#m

        aus

        Peter Welchering
        @welchering
        7h
        Unbedingte Lektüreempfehlung
        https://​nit​ter​.net/​w​e​l​c​h​e​r​i​n​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​4​5​3​8​9​1​8​9​8​2​8​1​2​8​8​6​9#m

        1. @anwaltliche…: Interessant, daß die "Lebensschützer" ganz ähn­lich argu­men­tie­ren wie die Zeugen Coronas. Nicht die Menschen, hier unge­wollt schwan­ge­re Frauen, sol­len ent­schei­den über ihren Körper, son­dern Ethik-Experten. Wer gegen deren Regeln ver­stößt, wird kriminalisiert.

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