Bundesdatenschutzbeauftragte merkt was

Diesmal hat die "Zeit" dar­auf ver­zich­tet, eine dpa-Meldung auto­ma­tisch zu über­neh­men. Die trug den Titel "Beauftragte: Patientenakte braucht genaue­re Datenschutzeinstellungen". Dafür hat sie im Vorspann ver­schlimm­bes­sert, daß die Einführung der ePA bis Oktober erfol­gen soll.

zeit​.de (13.7.25)

Im Text heißt es dann kor­rekt wie bei dpa:

»Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat dazu auf­ge­ru­fen, den Schutz sen­si­bler Daten in der elek­tro­ni­schen Patientenakte (ePA) zu ver­bes­sern. Konkret ver­langt sie, dass Patienten und Patientinnen detail­lier­ter in der von ihnen selbst geführ­ten App fest­le­gen kön­nen, wel­cher Arzt wel­ches ein­zel­ne Dokument ein­se­hen kann. Die Einführung der ePA läuft der­zeit und soll bis Oktober abge­schlos­sen sein.«

Die "Zeit" hielt es für erfor­der­lich, die Agenturmeldung zu ergän­zen mit einem ver­un­glück­ten Hinweis dar­auf, wie nütz­lich doch die ePA sei: "Darin sol­len alle Angaben zu einer Patientin von ver­ord­ne­ten Medikamenten über Röntgenbilder bis hin zu OP-Berichten sein".

Ansonsten wird wört­lich von dpa übernommen:

»"Leider ist die Einstellung nicht so fein­gra­nu­lar, wie wir uns das wün­schen", sag­te sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Ursprünglich sei eine Grundeinstellung vor­ge­se­hen gewe­sen, bei der die Patienten je nach Dokument fest­le­gen konn­ten, wel­ches sicht­bar ist und wel­ches nicht. Das sei aber ein Stück weit zurück­ge­dreht worden.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat­te dies bereits beklagt. So kön­ne ein Orthopäde sehen, wenn ein Patient in psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Behandlung sei. Dem Patienten blei­be nur die Möglichkeit, ihm den Zugriff auf die E‑Akte kom­plett zu ver­weh­ren, hat­te die Stiftung erläu­tert…«

6 Antworten auf „Bundesdatenschutzbeauftragte merkt was“

  1. '" … wel­cher Arzt wel­ches ein­zel­ne Dokument ein­se­hen kann."'

    Exakt aus die­sem Grunde ist eine ePA aus der ein­zig wirk­lich rele­van­ten Sicht, der des Patienten, voll­kom­men über­flüs­sig. Dies war auch bis­her der Fall, und zwar mit­tels Kopien von Dokumenten. Das Problem ist, wie immer, die Passivität der Herde. 

    Über den staat­lich orga­ni­sier­ten Raubzug von Informationen zur Generierung von Profit bedarf es kei­ner Worte mehr.

      1. @aa, lei­der ist vie­len gar nicht klar was das für Konsequenzen hat. Und daß es die gan­zen Probleme nur des­we­gen gibt.

  2. Quacksaberei wäre aber auch sehr sim­pel und wür­de sich zudem auf der Rechnung schlecht machen. Anti​.PR Das geht nicht! Alles ande­re schein­bar schon.

    Einen Vorteil hat doch der gan­ze Quatsch. Ein Arzt muß sich nicht dahin­ge­hend "bewei­sen" Medizin stu­diert zu haben.

    Lassen sie uns gemein­sam sezie­ren. Studium bedeu­tet sich mit der Sache aus­ein­an­der­ge­setzt zu haben. Belesen zu sein, dar­über was es dazu zu wis­sen gilt, was Andere bereits dar­über her­aus­ge­fun­den haben, und wie man dem Problem herr*in wer­den kann.

    Was zählt ist ja schließ­lich der Schein. Der den man am Ende (!) hof­fent­lich aus­ge­hän­digt kriegt, Der da am ein­fach­sten wäre aufs Rudimentäre zu bezie­hen, was da wäre – Ein Zettel mit einem com­pu­ter­ge­nerier­ten Ausdruck, wel­cher nicht unter­schrie­ben gül­tig ist. Ist das nicht der Terminus der Zeit?

    Nun, wenn den Eine*r nun nach sechs Monaten Studium "erhält", mus es sich natür­lich um eine Art aus­nah­me­ta­len­tier­ten Herrenmensch*in han­deln. Das erklär­te zumin­dest das Niveau, vie­ler unse­rer "Götter in Weiß". – lATRÜRNICH!

    Klingt nach KI.

    KI-Zeile: Gummiboot ; Zeder ; Einkaufsparadies , Rotgesichtsmackake ; Henry ; Arschgeigerzähler ; Lachtachometerbolusgeberschraubendrehergriffspindeldrehmeißelhalterplattenlagerrichtwerkzeug

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