"Zu erwartende Impfreaktionen, die deutlich stärker ausfallen als z.B. bei Grippeimpfungen". Neu veröffentlichte Protokolle des Paul-Ehrlich-Instituts (4)

Aus dem vier­ten jetzt frei­ge­ge­be­nen Dokument des PEI vom 21.12.20 ergibt sich, mit welch leich­ter Schulter Cichutek und sein Institut an die Freigabe der Chargen gingen:

Mit Wohlwollen läßt sich eine zwei­stel­li­ge Zahl hin­ter der Schwärzung ver­mu­ten. Wer die Prüfung laut der schlam­pi­gen Formulierung vor­ge­nom­men hat, wird ver­schwie­gen. Der Hersteller darf sich näm­lich ein belie­bi­ges EU-Land dafür aus­su­chen. Das bestä­tigt das PEI in einem Artikel, den fünf sei­ner MitarbeiterInnen im Oktober 2022 verfaßten:

»Die zustän­di­ge Bundesoberbehörde hat inner­halb einer Frist von 2 Monaten nach Eingang der zu prü­fen­den Chargenprobe eine Entscheidung für die Freigabe zu tref­fen. Eine Charge ist auch dann frei­zu­ge­ben, wenn die zustän­di­ge Behörde eines ande­ren Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) nach einer expe­ri­men­tel­len Untersuchung fest­ge­stellt hat, dass die oben genann­ten Voraussetzungen vor­lie­gen.«
pmc​.ncbi​.nlm​.nih​.gov (Oktober 2022)

Wir lesen auch von einer übli­chen Frist von 2 Monaten. Sie wird vom PEI ver­kürzt auf weni­ge Stunden. Allerdings heißt es zur euro­päi­schen Regelung: "Das PEI wur­de für die Prüfung und Freigabe von mRNA- und Adenovirus-basier­ten Impfstoffen aus­ge­wählt". Sollte das zutref­fen, erstreck­te sich die nach­läs­si­ge Prüfung auf sämt­li­che in der EU ver­mark­te­ten Chargen. Ziel war es, daß die expe­ri­men­tel­le Prüfung "zu kei­ner­lei Verzögerung der Marktverfügbarkeit der Impfstoffchargen führ­te". Das gelang: "Das PEI gab als erstes OMCL am 23.12.2020 die ersten COVID-19-Impfstoffchargen für Europa und auch den deut­schen Markt frei" – zwei Tage nach der beding­ten Zulassung. (OMCL steht für Official Medicines Control Laboratory).


Irgendwie ver­lo­ren gegan­gen sein muß die­ses Vorhaben:

Prüfung nicht obligatorisch

Das Verfahren der Freigabe ist offen­sicht­lich grund­sätz­lich auf die Verwertungsinteressen der Pharmaunternehmen und nicht auf die Sicherheit ihrer Produkte aus­ge­rich­tet. Dem zitier­ten Artikel ist zu entnehmen:

»… Auf euro­päi­scher Ebene erfolgt die Chargenfreigabe­prüfung auf Basis der spe­zi­fi­schen euro­päi­schen Direktive 2001/​83/​EG Artikel 114, geän­dert durch die Direktive 2004/​27/​EG. Dieser Artikel besagt, dass ein Labor eines Mitgliedstaats eine Charge eines immu­no­lo­gi­schen Arzneimittels vor dem Inverkehrbringen testen kann, aber nicht muss [].

Ein Mitgliedstaat kann den Zulassungsinhaber vor dem Inverkehrbringen eines Impfstoffs dazu auf­for­dern, Proben von jeder Charge für die Untersuchung durch ein amt­li­ches Arzneimittelkontrolllabor (Official Medicines Control Laboratory, OMCL) ein­zu­rei­chen. Die zustän­di­ge Behörde des jewei­li­gen Mitgliedstaats stellt ein Chargenfreigabe­zertifikat (Batch Release Certificate) aus, wenn die Ergebnisse den Spezifikationen ent­spre­chen. Dieses Verfahren ist bekannt als „Official Control Authority Batch Release“ (OCABR) und besteht aus ana­ly­ti­schen Kontrollen und Dokumentenprüfungen, die für jede Impfstoffcharge zusätz­lich zur her­stel­ler­spe­zi­fi­schen Chargenfreigabe und Kontrolle beim Hersteller durch­ge­führt wer­den müs­sen. Die Mitgliedstaaten stel­len sicher, dass eine OCABR inner­halb von 60 Tagen nach Erhalt der Proben abge­schlos­sen ist. Weiterhin ver­lan­gen die Direktiven von den Mitgliedstaaten, die durch die offi­zi­el­le Kontrollbehörde in einem ande­ren Mitgliedstaat durch­ge­führ­te OCABR anzu­er­ken­nen („mutu­al reco­gni­ti­on“). Das heißt, im Falle einer Charge, die zuvor von einem ande­ren Arzneimittelkontrolllabor geprüft und deren Konformität mit den geneh­mig­ten Spezifikationen bestä­tigt wur­de, wird die Chargenprüfung für die­se bestimm­te Charge nicht wie­der­holt. Sobald eine Charge von der zustän­di­gen Behörde eines Mitgliedstaats frei­ge­ge­ben wur­de, ist die­se OCABR somit für alle ande­ren Mitgliedstaaten gül­tig und wird von allen ande­ren Mitgliedstaaten, die eine OCABR für die­ses Produkt ver­lan­gen, aner­kannt…«


Auf coro­dok war am 26.11.23 zu lesen:

»Das Paul-Ehrlich-Institut hat die meisten Chargen des COVID-19-Impfstoffprodukts Comirnaty geprüft«

… Ist schon das Verfahren des Paul-Ehrlich-Institus höchst frag­wür­dig, so stel­len sich dar­über hin­aus meh­re­re Fragen. Wenn die mei­sten Chargen geprüft und für unbe­denk­lich gehal­ten wur­den, was ist dann mit den übri­gen pas­siert? Wie kann es sein, daß es kei­ner­lei Beanstandungen gab, wäh­rend sie in ande­ren Ländern zahl­reich auf­tra­ten? Einige Beispiele:

finanz​nach​rich​ten​.de (3.3.21)

Das Paul-Ehrlich-Institut hält sich an die Rezepte eines Handbuchs, in dem genau die Art von Vertuschungen beschrie­ben werden:

(Hervorhebungen in blau und gelb nicht in den Originalen.)

6 Antworten auf „"Zu erwartende Impfreaktionen, die deutlich stärker ausfallen als z.B. bei Grippeimpfungen". Neu veröffentlichte Protokolle des Paul-Ehrlich-Instituts (4)“

  1. Die Antwort ist ver­mut­lich die daß eine Überprüfung nie­mals statt­ge­fun­den hat. Auch nicht in ande­ren Ländern!

  2. Die Verspritzung des Gencocktails, des­sen Toxizität und des­sen übri­ge Gefahren nur zu gut bekannt waren, war eine poli­ti­sche Entscheidung, um den Profit der Konzerne zu maxi­mie­ren. Daneben wur­de mit der Veranstaltung E ‑Commerce und Überwachungsstaat deut­lich aus­ge­baut und die Bevölkerungen an die sich stei­gern­den Zumutungen des west­li­chen Systems der (gelenk­ten) frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grundordnung gewöhnt.

    Ob die Genbrühe gete­stet wur­de oder nicht, spielt letzt­lich kei­ne Rolle, da die Entscheidung zum Einsatz sel­bi­ger von Beginn an fest­stand. Da man bereits von Beginn an dies sehen konn­te, dass Profit ober­stes Ziel des Systems ist, war eine Vermeidung der "Impfung", soweit dies nur irgend­wie mög­lich war (und ist), die Strategie, die der Gesundheit för­der­lich war. Die ein­zi­ge Frage ist, war­um das toxi­sche Zeug gewählt wur­de, um den Profit zu maxi­mie­ren, und war­um nicht ein­fach etwas nicht-toxi­sches, ver­wen­det wur­de. Durchdrücken der mRNA-Technologie mit Milliarden an zu der Probandenrolle Genötigten?

    Über die Frage des Corona-Virus als Laborunfall oder gewoll­te Freisetzung, als Resultat einer Gain-of-Function-Forschung und damit einer bio­lo­gi­scher Waffe, Schuppentier etc. kann man treff­lich dis­ku­tie­ren, ohne dass dies die "Impfschäden" auf­grund exakt des toxi­schen Spike-Proteins auch nur ent­fernt damit adres­siert wären. 

    Über die Besetzung der ver­schie­de­nen Agenturen, Institutionen etc. mit Lobbyisten bzw. Personal, dass aus der Industrie kommt oder die­sem genehm ist, ist in die­sem System selbstverständlich.

    Was soll­te im Übrigen auf­ge­ar­bei­tet wer­den und mit wel­chem Ziel? Die Ziele sind doch offen­sicht­lich. Die ange­wand­ten Mittel die Konsequenz zum Erreichen der Ziele. Daher kann eine Aufarbeitung kei­ne Änderung bewir­ken, da die Ziele unver­än­dert bestehen und kaum geän­dert wer­den. Es ist eine system­be­ding­te Frage, und daher muss auch system­be­dingt ange­setzt wer­den. Zumindest von der Logik her.

  3. > Die ein­zi­ge Frage ist, war­um das toxi­sche Zeug gewählt wurde

    Um Druck aus­zu­üben und Angst zu erzeugen!

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