Aus dem vierten jetzt freigegebenen Dokument des PEI vom 21.12.20 ergibt sich, mit welch leichter Schulter Cichutek und sein Institut an die Freigabe der Chargen gingen:

Mit Wohlwollen läßt sich eine zweistellige Zahl hinter der Schwärzung vermuten. Wer die Prüfung laut der schlampigen Formulierung vorgenommen hat, wird verschwiegen. Der Hersteller darf sich nämlich ein beliebiges EU-Land dafür aussuchen. Das bestätigt das PEI in einem Artikel, den fünf seiner MitarbeiterInnen im Oktober 2022 verfaßten:
»Die zuständige Bundesoberbehörde hat innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Eingang der zu prüfenden Chargenprobe eine Entscheidung für die Freigabe zu treffen. Eine Charge ist auch dann freizugeben, wenn die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) nach einer experimentellen Untersuchung festgestellt hat, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.«
pmc.ncbi.nlm.nih.gov (Oktober 2022)
Wir lesen auch von einer üblichen Frist von 2 Monaten. Sie wird vom PEI verkürzt auf wenige Stunden. Allerdings heißt es zur europäischen Regelung: "Das PEI wurde für die Prüfung und Freigabe von mRNA- und Adenovirus-basierten Impfstoffen ausgewählt". Sollte das zutreffen, erstreckte sich die nachlässige Prüfung auf sämtliche in der EU vermarkteten Chargen. Ziel war es, daß die experimentelle Prüfung "zu keinerlei Verzögerung der Marktverfügbarkeit der Impfstoffchargen führte". Das gelang: "Das PEI gab als erstes OMCL am 23.12.2020 die ersten COVID-19-Impfstoffchargen für Europa und auch den deutschen Markt frei" – zwei Tage nach der bedingten Zulassung. (OMCL steht für Official Medicines Control Laboratory).
Irgendwie verloren gegangen sein muß dieses Vorhaben:

Prüfung nicht obligatorisch
Das Verfahren der Freigabe ist offensichtlich grundsätzlich auf die Verwertungsinteressen der Pharmaunternehmen und nicht auf die Sicherheit ihrer Produkte ausgerichtet. Dem zitierten Artikel ist zu entnehmen:
»… Auf europäischer Ebene erfolgt die Chargenfreigabeprüfung auf Basis der spezifischen europäischen Direktive 2001/83/EG Artikel 114, geändert durch die Direktive 2004/27/EG. Dieser Artikel besagt, dass ein Labor eines Mitgliedstaats eine Charge eines immunologischen Arzneimittels vor dem Inverkehrbringen testen kann, aber nicht muss [5, 6].
Ein Mitgliedstaat kann den Zulassungsinhaber vor dem Inverkehrbringen eines Impfstoffs dazu auffordern, Proben von jeder Charge für die Untersuchung durch ein amtliches Arzneimittelkontrolllabor (Official Medicines Control Laboratory, OMCL) einzureichen. Die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats stellt ein Chargenfreigabezertifikat (Batch Release Certificate) aus, wenn die Ergebnisse den Spezifikationen entsprechen. Dieses Verfahren ist bekannt als „Official Control Authority Batch Release“ (OCABR) und besteht aus analytischen Kontrollen und Dokumentenprüfungen, die für jede Impfstoffcharge zusätzlich zur herstellerspezifischen Chargenfreigabe und Kontrolle beim Hersteller durchgeführt werden müssen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine OCABR innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Proben abgeschlossen ist. Weiterhin verlangen die Direktiven von den Mitgliedstaaten, die durch die offizielle Kontrollbehörde in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführte OCABR anzuerkennen („mutual recognition“). Das heißt, im Falle einer Charge, die zuvor von einem anderen Arzneimittelkontrolllabor geprüft und deren Konformität mit den genehmigten Spezifikationen bestätigt wurde, wird die Chargenprüfung für diese bestimmte Charge nicht wiederholt. Sobald eine Charge von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats freigegeben wurde, ist diese OCABR somit für alle anderen Mitgliedstaaten gültig und wird von allen anderen Mitgliedstaaten, die eine OCABR für dieses Produkt verlangen, anerkannt…«
Auf corodok war am 26.11.23 zu lesen:
»Das Paul-Ehrlich-Institut hat die meisten Chargen des COVID-19-Impfstoffprodukts Comirnaty geprüft«
… Ist schon das Verfahren des Paul-Ehrlich-Institus höchst fragwürdig, so stellen sich darüber hinaus mehrere Fragen. Wenn die meisten Chargen geprüft und für unbedenklich gehalten wurden, was ist dann mit den übrigen passiert? Wie kann es sein, daß es keinerlei Beanstandungen gab, während sie in anderen Ländern zahlreich auftraten? Einige Beispiele:
- Moderna: Über 300.000 Impfungen sollen zurückgehalten werden (19.1.21)
- "Es könnte sein, dass es ein Chargen-Problem ist." (Karl Lauterbach zu Todesfällen nach AstraZeneca, 15.3.21)
- Ulmer Forscher finden Verunreinigungen in Astrazeneca-Impfstoff (26.5.21)
- Chargen des Covid-19-Impfstoffs der Firma Janssen (Johnson & Johnson) werden in der EU zunächst nicht ausgeliefert(11.6.21)
- Mehrere Chargen im Umfang von jeweils mehreren Millionen Dosen seien wegen einer möglichen Kontamination unbrauchbar (13.6.21, Johnson & Johnson, USA)
- Impfdosen in der BRD verfallen: Verdacht einer Verunreinigung (12.8.21)
- Japan setzt Verwendung von etwa 1,63 Millionen Dosen von Moderna aus (26.8.21)
- Vietnam: 120 Kinder im Krankenhaus, Provinz setzt Impfstoffcharge von Pfizer aus. 4 Tote durch Überreaktion des Immunsystems (2.12.21)
- Moderna ruft Tausende von COVID-Impfdosen in Europa zurück (8.4.22)
- Johnson & Johnson ruft Impfstoffcharge zurück (22.4.22)
- Paul-Ehrlich-Institut schießt sich ins Knie. Mehr als 4 Nebenwirkungen pro Spritze (18.8.23)

Das Paul-Ehrlich-Institut hält sich an die Rezepte eines Handbuchs, in dem genau die Art von Vertuschungen beschrieben werden:
(Hervorhebungen in blau und gelb nicht in den Originalen.)

Das Kommunikationahandbuch lässt sich nicht öffnen (?)
@ Sica: Danke, korrigiert.
"Mary Talley Bowden MD@MdBreathe
Jul 9
Deb Conrad is suing a hospital for failing to report thousands of vaccine injuries, each carrying a potential fine of $13,000 to $27,000. The case is now in discovery and if successful, will open the flood gates. "
https://nitter.net/MdBreathe/
Die Antwort ist vermutlich die daß eine Überprüfung niemals stattgefunden hat. Auch nicht in anderen Ländern!
Die Verspritzung des Gencocktails, dessen Toxizität und dessen übrige Gefahren nur zu gut bekannt waren, war eine politische Entscheidung, um den Profit der Konzerne zu maximieren. Daneben wurde mit der Veranstaltung E ‑Commerce und Überwachungsstaat deutlich ausgebaut und die Bevölkerungen an die sich steigernden Zumutungen des westlichen Systems der (gelenkten) freiheitlich-demokratischen Grundordnung gewöhnt.
Ob die Genbrühe getestet wurde oder nicht, spielt letztlich keine Rolle, da die Entscheidung zum Einsatz selbiger von Beginn an feststand. Da man bereits von Beginn an dies sehen konnte, dass Profit oberstes Ziel des Systems ist, war eine Vermeidung der "Impfung", soweit dies nur irgendwie möglich war (und ist), die Strategie, die der Gesundheit förderlich war. Die einzige Frage ist, warum das toxische Zeug gewählt wurde, um den Profit zu maximieren, und warum nicht einfach etwas nicht-toxisches, verwendet wurde. Durchdrücken der mRNA-Technologie mit Milliarden an zu der Probandenrolle Genötigten?
Über die Frage des Corona-Virus als Laborunfall oder gewollte Freisetzung, als Resultat einer Gain-of-Function-Forschung und damit einer biologischer Waffe, Schuppentier etc. kann man trefflich diskutieren, ohne dass dies die "Impfschäden" aufgrund exakt des toxischen Spike-Proteins auch nur entfernt damit adressiert wären.
Über die Besetzung der verschiedenen Agenturen, Institutionen etc. mit Lobbyisten bzw. Personal, dass aus der Industrie kommt oder diesem genehm ist, ist in diesem System selbstverständlich.
Was sollte im Übrigen aufgearbeitet werden und mit welchem Ziel? Die Ziele sind doch offensichtlich. Die angewandten Mittel die Konsequenz zum Erreichen der Ziele. Daher kann eine Aufarbeitung keine Änderung bewirken, da die Ziele unverändert bestehen und kaum geändert werden. Es ist eine systembedingte Frage, und daher muss auch systembedingt angesetzt werden. Zumindest von der Logik her.
> Die einzige Frage ist, warum das toxische Zeug gewählt wurde
Um Druck auszuüben und Angst zu erzeugen!