Kein Fehler im System. Zur Politökonomie der Pandemie (2)

Wieder mit freund­li­cher Unterstützung des Bundesrechnungshofs. Der hat­te bereits am 18.9.24 unter dem irre­füh­ren­den Titel "Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundes­tages über den pan­de­mie­be­ding­ten Aufbau von Intensivbetten" fest­ge­stellt (hier zitiert ohne Fußnoten):

»Das Bundesministerium für Gesundheit kann die Zahl der phy­sisch vor­han­de­nen Intensivbetten nicht bezif­fern, obwohl dies nach eige­ner Aussage essen­ti­ell für die Vorbereitung auf wei­te­re Pandemien ist. Eine grund­le­gen­de Überarbeitung des natio­na­len Pandemieplans (NPP) ist bis­her nicht erfolgt. 

Worum geht es? 

Krankenhäuser erhiel­ten im Jahr 2020 für den Aufbau von Intensivbetten ein­ma­lig pau­schal 50 000 Euro je Intensivbett. Den Ländern wur­den dafür mehr als 680 Mio. Euro aus Mitteln der gesetz­li­chen Krankenversicherung gezahlt. Dennoch sinkt die Zahl betriebs­be­rei­ter Intensivbetten seit Ende der Förderung kon­ti­nu­ier­lich. Die Förderung stell­te kei­ne andau­ern­den Versorgungseffekte sicher…«

Dem Bundesrechnungshof ist für die Zahlen zu dan­ken. Er ver­kennt jedoch, daß es auf dem Gesundheitsmarkt wie in ande­ren Branchen kei­nes­wegs um Versorgung geht, die allen­falls ein Nebeneffekt des Geschäfts sein könn­te. Oberstes Ziel von Krankenhäusern, auch denen in kom­mu­na­ler oder Landeshand, ist die Profitabilität. In die­sem Sinne ist es völ­lig logisch, für eine gewis­se Zeit Prämien selbst für unge­nutz­te Betten ein­zu­stecken, ohne sie lang­fri­stig vorzuhalten.

In dem Bericht heißt es weiter:

»… 0.1 Zugelassenen Krankenhäusern wur­de für den Aufbau von Intensivbetten mit maschi­nel­ler Beatmungsmöglichkeit eine Pauschale in Höhe von 50 000 Euro gewährt. Der Anspruch bestand vom 16. März bis 30. September 2020… 

0.2 Für den Aufbau von Intensivbetten zahl­te das BAS an die Länder ins­ge­samt 681,2 Mio. Euro. Dies hät­te rech­ne­risch zu einem Kapazitätszuwachs von etwa 13 700 Intensivbetten füh­ren müs­sen, der aus den Statistiken und Datensammlungen indes nicht abzu­le­sen war. Die Anzahl betriebs­be­rei­ter und kurz­fri­stig akti­vier­ba­rer Intensivbetten sinkt seit Oktober 2020 ste­tig, weil es an dem dafür not­wen­di­gen Pflegepersonal man­gelt. Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist nicht bekannt, wie vie­le der seit­her etwa 18 600 zurück­ge­bau­ten Intensivbetten noch phy­sisch vor­ge­hal­ten werden…

Der gesetz­li­che Wortlaut knüpf­te die Förderung aber an kei­ne in die Zukunft rei­chen­de Vorhaltung der Kapazitäten…

0.4 Auf Grundlage des Berichts des Bundesrechnungshofes im Jahr 2021 bat das BMG die Länder, die Mittelverwendung zu kon­trol­lie­ren, ergän­zen­de Daten zur Förderung bereit­zu­stel­len und von den Krankenhäusern Nachweise zu for­dern. Die Länder sahen hier­für kei­ne Rechtsgrundlage. Nur eini­ge über­sand­ten zusätz­li­che Informationen. Damit führ­te die Initiative des BMG zu kei­nen greif­ba­ren Ergebnissen…

2 Rechtliche Grundlagen 

… Zugelassene Krankenhäuser erhiel­ten für den Aufbau von Intensivbetten vom 16. März bis 30. September 2020 ein­ma­lig pau­schal 50 000 Euro je Intensivbett. Einen Anspruch konn­ten zuge­las­se­ne Krankenhäuser für jedes zusätz­lich neu auf­ge­stell­te Intensivbett oder für aus ande­ren Stationen umge­wan­del­te Betten gel­tend machen… 

Der Gesetzesbegründung ist zu ent­neh­men, dass die geför­der­ten Intensivbetten für die Versorgung von COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten zur Verfügung ste­hen und u. a. eine maschi­nel­le Beatmungsmöglichkeit vor­hal­ten soll­ten. Sie soll­ten ins­be­son­de­re über Betten aus ande­ren Stationen gene­riert wer­den, wobei der Gesetzgeber pro­vi­so­risch geschaf­fe­ne Intensivbetten für die pau­scha­le Leistung anerkannte…

Für den Bereich der Intensivmedizin war vom 1. März 2020 bis 31. Juli 2020 die Personaluntergrenzen-Verordnung aus­ge­setzt. Darin wer­den Untergrenzen für die von Pflegefachkräften zu betreu­en­den Patientinnen und Patienten fest­ge­legt, um eine gute Behandlung sicher­zu­stel­len. In den aus­ge­setz­ten fünf Monaten leg­ten Krankenhäuser die Personaluntergrenzen eigen­stän­dig fest. Gleichzeitig wur­den Krankenhäuser von der Nachweisführung ihrer Personalkapazitäten entlastet.

3 Feststellungen im Jahr 2021

Die ein­ge­setz­ten Beitragsmittel der gesetz­li­chen Krankenversicherung hät­ten rech­ne­risch bun­des­weit zu einem Kapazitätszuwachs von etwa 13 700 Intensivbetten füh­ren müs­sen. Dieser war aus den Statistiken und Datensammlungen indes nicht abzu­le­sen. Das BMG hat­te auf eine exak­te Feststellung der ursprüng­lich vor­han­de­nen Intensivbetten ver­zich­tet. Dies ver­ei­tel­te eine Überprüfung des tat­säch­li­chen Zuwachses an Intensivbetten, weil ein zah­len­mä­ßi­ger Abgleich des Intensivbetten-Bestandes zu Beginn und am Ende der Förderung nicht mög­lich war. Der Bundesrechnungshof emp­fahl, den Verbleib und die tat­säch­li­che Einsatzbereitschaft der mit der Förderung geschaf­fe­nen Intensivbetten zu klären…

4 Feststellungen im Jahr 2024 

4.1 Förderleistungen für Intensivbetten und Kauf von Beatmungsgeräten Das BAS zahl­te an die Länder ins­ge­samt 681,2 Mio. Euro zur Weiterleitung an die Krankenhäuser aus. Rechnerisch wur­de damit der Aufbau von 13 624 zusätz­li­chen Intensivbetten geför­dert. Dem BMG lagen auch wei­ter­hin kei­ne vali­den Informationen über die Zahl der tat­säch­lich vor­han­de­nen Intensivbetten zum 1. Januar 2020 als Basis für die Bedarfsermittlung vor. Es ging davon aus, dass die geför­der­ten Betten „im Wesentlichen“ die Notfallreserve des DIVI-Intensivregisters bil­den „dürf­ten“…

Das BMG bestell­te im März und April 2020 zunächst 26 281 Beatmungsgeräte. Die Länder nah­men weni­ger Beatmungsgeräte ab als erwar­tet. Daraufhin erreich­te das BMG, sei­ne Abnahmeverpflichtung gegen­über den Herstellern zu redu­zie­ren. Letztlich beschaff­te es 13 738 Beatmungsgeräte für 287 Mio. Euro, 11 100 Monitore für 69 Mio. Euro und Zubehör für 50 Mio. Euro. Damit ver­pflich­te­te sich der Bund zu einer Zahlung von ins­ge­samt 406 Mio. Euro. 

Die Länder nah­men 4 507 Beatmungsgeräte ab. Hierfür stell­te das BMG 72,3 Mio. Euro in Rechnung. Die vom Bund für die­se Geräte gezahl­te Umsatzsteuer umfass­te 13,7 Mio. Euro. Einen Teil der übri­gen Beatmungsgeräte gab das BMG als huma­ni­tä­re Hilfe an die World Health Organization (WHO) und Drittstaaten ab. Im Herbst 2023 befan­den sich noch 4 753 Beatmungsgeräte im Besitz des Bundes. Zum Zeitpunkt der Erhebung bemüh­te sich das BMG, die vor­han­de­nen Beatmungsgeräte und Monitore einer zweck­mä­ßi­gen Nutzung zuzu­füh­ren, um eine Vernichtung und wei­te­re Lagerkosten zu vermeiden.

4.2 Rückbau geschaf­fe­ner Kapazitäten
… Die Zahl der betriebs­be­rei­ten und – als Notfallreserve aus­ge­wie­se­nen – akti­vier­ba­ren Intensivbetten nahm seit August 2020 ste­tig ab. Zuvor hat­ten die bis 31. Juli 2020 aus­ge­setz­ten Personaluntergrenzen den Anstieg der gemel­de­ten Intensivbetten begün­stigt. Während Krankenhäuser im August 2020 noch nahe­zu 40 000 Intensivbetten mel­de­ten, sank die Zahl auf unter 35 000 im Januar 2021. Im Dezember 2023 belief sich die Zahl auf weni­ger als 23 000 Intensivbetten… «

Auch das hat sei­ne markt­wirt­schaft­li­che Logik. Wo es nicht pri­mär um Patientenversorgung geht, wird – auch mit­ten in einer erklär­ten Pandemie – am Personal gespart, was wie­der­um zu einer Verschlechterung der Bettensituation führt. Dazu kom­men mas­si­ve Ausfälle durch Quarantänebestimmungen für nicht etwa erkrank­te, son­dern ledig­lich posi­tiv gete­ste­te Klinikbeschäftigte und in unbe­zif­fer­tem Ausmaß eine Abwanderung aus dem unat­trak­ti­ven Beruf, ins­be­son­de­re unter dem anhal­ten­den Notstandsregime.

Geförderte Intensivbetten mussten nicht ständig betriebsbereit sein

»Das BMG ging davon aus, dass die geför­der­ten Intensivbetten die Versorgungsmöglichkeiten im Pandemiefall dau­er­haft erwei­tern wür­den. Es setz­te für die Förderung zwar zusätz­lich geschaf­fe­ne oder vor­ge­hal­te­ne Intensivbetten und Beatmungsgeräte vor­aus. Zugewiesenes Personal oder feste Räumlichkeiten muss­ten aber nicht nach­ge­wie­sen wer­den. Geförderte Intensivbetten muss­ten daher nicht stän­dig betriebs­be­reit sein…«

»4.3 Prüfung der Mittelverwendung
Im Nachgang zum Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2021 prüf­te das BMG, ob der Aufbau zusätz­li­cher inten­siv­me­di­zi­ni­scher Behandlungskapazitäten nach­träg­lich kon­trol­liert wer­den könn­te. Es ver­trat die Auffassung, dass Prüfungen auf­grund der ohne­hin bestehen­den Genehmigungspflicht durch die Länder mög­lich sei­en. Die Länder könn­ten von den Krankenhäusern Nachweise in Form von Rechnungen, Kostenaufstellungen und gege­be­nen­falls Bildmaterial for­dern. Den Krankenhäusern sei­en Mindestnachweise mög­lich und zumut­bar. Entsprechend bat das BMG die Länder mit Schreiben vom 21. Juni 2021 um Aufstellung 

        • der Zahl der zusätz­lich geneh­mig­ten Intensivbetten, dif­fe­ren­ziert nach der Schaffung neu­er Intensivbetten und der Umwandlung bestehen­der Betten,
        • der Fälle, in denen eine Beschaffung oder Umwandlung von den Krankenhäusern nicht nach­ge­wie­sen wer­den konn­te, und 
        • der zurück­ge­for­der­ten Förderbeträge auf­grund feh­len­der Nachweise. 

In einer vom Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) über­sand­ten gemein­sa­men Antwort der Länder bedau­er­ten die­se, dem Anliegen des BMG nicht nach­kom­men zu kön­nen. Es lägen nur die im Antragsverfahren erfass­ten Daten und Daten zu den getä­tig­ten Förderungen vor. Das BMG habe hier­von Kenntnis… 

Das BMG hielt die Verweigerung durch die Länder für nicht nachvollziehbar…

Aus den Antworten der Länder ging her­vor, dass min­de­stens sie­ben Länder Angaben wie Rechnungsunterlagen oder Seriennummern der Beatmungsgeräte ange­for­dert hat­ten. Andere Länder berie­fen sich wei­ter­hin auf eine feh­len­de Rechtsgrundlage für die Anforderung von Unterlagen. Vier Länder wie­sen die Zahl der Anschaffungen und Umwandlungen aus. Dabei ent­fie­len 52 % der geför­der­ten Fälle auf Umwandlungen…

5.2 Prüfungsgeschehen der Länder intransparent
Die nach­träg­li­che Prüfung der Mittelverwendung für die Förderung von Intensivbetten führ­te zu kei­nen greif­ba­ren Ergebnissen. Eine trans­pa­ren­te Aufklärung unter­blieb. Die Landesbehörden leg­ten das Antrags‑, Prüf- und Bewilligungsverfahren zur Intensivbettenförderung in eige­ner Zuständigkeit unter­schied­lich fest. Die Weigerung eini­ger Länder, Belege anzu­for­dern, ver­ei­tel­te eine flä­chen­decken­de Prüfung der Mittelverwendung…

Das BMG ver­säum­te im Übrigen fest­zu­le­gen, dass nicht benö­tig­te Mittel bis zur Auszahlung an die Krankenhäuser in der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ver­blei­ben. Finanzielle Mittel des Gesundheitsfonds wer­den vom BAS bewirt­schaf­tet, das aus (aktu­ell) nicht benö­tig­ten Mitteln Zinsgewinne rea­li­siert. Dem Bund fehl­te der not­wen­di­ge Einblick in die etwa­igen Ausstattungsbedarfe der Krankenhäuser. Dies trug zu einer Überbeschaffung bei den Beatmungsgeräten bei…«

Bei der Maskenbeschaffung, den Test- und Impfzentren und eben auch bei der Abrechnung von Krankenhausbetten hat es zwei­fel­los Betrug gege­ben. Einerseits luden die Bestimmungen der "Pandemiebekämpfung" dazu regel­recht ein. Andererseits ist unschwer zu erken­nen, daß von Beginn an in die­sen Bereichen, ganz zu schwei­gen von der "Impfkampagne", das Prinzip der Bereicherung und des Generierens von Profiten im Vordergrund stand, die es ohne die Dauerberieselung mit Falschinformationen aus Politik und Medien nie gege­ben hät­te. Die Skandale bestehen daher weni­ger in dem Brechen der Regeln als in deren Befolgen. Ihr Wirken ver­stärk­te dabei in der Coronazeit das Prinzip der Unterwerfung aller Bereich der Daseinsvorsorge unter die Profitlogik. Gesundheit war ein Ware gewor­den wie Wohnen, Altern und das Leben in Sicherheit allgemein.


Der mehr­fach genann­te Begriff BAS meint nicht die Arbeitsministerin und SPD-Vorsitzende, die sich die wei­te­re Schikanierung von Arbeitslosen zur Aufgabe macht, son­dern das Bundesamt für Soziale Sicherung.

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

Eine Antwort auf „Kein Fehler im System. Zur Politökonomie der Pandemie (2)“

  1. Typisch für die "Ökonomie" des Kapitalismus ist, daß eine Ware gehan­delt wird die es gar nicht gibt. Siehe auch Cum/​Ex. Des Rätsels Lösung: Börsengeschäfte haben weder mit Ökonomie noch mit Betriebswirtschaft zu tun.

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