Wieder mit freundlicher Unterstützung des Bundesrechnungshofs. Der hatte bereits am 18.9.24 unter dem irreführenden Titel "Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über den pandemiebedingten Aufbau von Intensivbetten" festgestellt (hier zitiert ohne Fußnoten):
»Das Bundesministerium für Gesundheit kann die Zahl der physisch vorhandenen Intensivbetten nicht beziffern, obwohl dies nach eigener Aussage essentiell für die Vorbereitung auf weitere Pandemien ist. Eine grundlegende Überarbeitung des nationalen Pandemieplans (NPP) ist bisher nicht erfolgt.
Worum geht es?
Krankenhäuser erhielten im Jahr 2020 für den Aufbau von Intensivbetten einmalig pauschal 50 000 Euro je Intensivbett. Den Ländern wurden dafür mehr als 680 Mio. Euro aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Dennoch sinkt die Zahl betriebsbereiter Intensivbetten seit Ende der Förderung kontinuierlich. Die Förderung stellte keine andauernden Versorgungseffekte sicher…«
Dem Bundesrechnungshof ist für die Zahlen zu danken. Er verkennt jedoch, daß es auf dem Gesundheitsmarkt wie in anderen Branchen keineswegs um Versorgung geht, die allenfalls ein Nebeneffekt des Geschäfts sein könnte. Oberstes Ziel von Krankenhäusern, auch denen in kommunaler oder Landeshand, ist die Profitabilität. In diesem Sinne ist es völlig logisch, für eine gewisse Zeit Prämien selbst für ungenutzte Betten einzustecken, ohne sie langfristig vorzuhalten.
In dem Bericht heißt es weiter:
»… 0.1 Zugelassenen Krankenhäusern wurde für den Aufbau von Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit eine Pauschale in Höhe von 50 000 Euro gewährt. Der Anspruch bestand vom 16. März bis 30. September 2020…
0.2 Für den Aufbau von Intensivbetten zahlte das BAS an die Länder insgesamt 681,2 Mio. Euro. Dies hätte rechnerisch zu einem Kapazitätszuwachs von etwa 13 700 Intensivbetten führen müssen, der aus den Statistiken und Datensammlungen indes nicht abzulesen war. Die Anzahl betriebsbereiter und kurzfristig aktivierbarer Intensivbetten sinkt seit Oktober 2020 stetig, weil es an dem dafür notwendigen Pflegepersonal mangelt. Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist nicht bekannt, wie viele der seither etwa 18 600 zurückgebauten Intensivbetten noch physisch vorgehalten werden…
Der gesetzliche Wortlaut knüpfte die Förderung aber an keine in die Zukunft reichende Vorhaltung der Kapazitäten…
0.4 Auf Grundlage des Berichts des Bundesrechnungshofes im Jahr 2021 bat das BMG die Länder, die Mittelverwendung zu kontrollieren, ergänzende Daten zur Förderung bereitzustellen und von den Krankenhäusern Nachweise zu fordern. Die Länder sahen hierfür keine Rechtsgrundlage. Nur einige übersandten zusätzliche Informationen. Damit führte die Initiative des BMG zu keinen greifbaren Ergebnissen…
2 Rechtliche Grundlagen
… Zugelassene Krankenhäuser erhielten für den Aufbau von Intensivbetten vom 16. März bis 30. September 2020 einmalig pauschal 50 000 Euro je Intensivbett. Einen Anspruch konnten zugelassene Krankenhäuser für jedes zusätzlich neu aufgestellte Intensivbett oder für aus anderen Stationen umgewandelte Betten geltend machen…
Der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass die geförderten Intensivbetten für die Versorgung von COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten zur Verfügung stehen und u. a. eine maschinelle Beatmungsmöglichkeit vorhalten sollten. Sie sollten insbesondere über Betten aus anderen Stationen generiert werden, wobei der Gesetzgeber provisorisch geschaffene Intensivbetten für die pauschale Leistung anerkannte…
Für den Bereich der Intensivmedizin war vom 1. März 2020 bis 31. Juli 2020 die Personaluntergrenzen-Verordnung ausgesetzt. Darin werden Untergrenzen für die von Pflegefachkräften zu betreuenden Patientinnen und Patienten festgelegt, um eine gute Behandlung sicherzustellen. In den ausgesetzten fünf Monaten legten Krankenhäuser die Personaluntergrenzen eigenständig fest. Gleichzeitig wurden Krankenhäuser von der Nachweisführung ihrer Personalkapazitäten entlastet.
3 Feststellungen im Jahr 2021
Die eingesetzten Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung hätten rechnerisch bundesweit zu einem Kapazitätszuwachs von etwa 13 700 Intensivbetten führen müssen. Dieser war aus den Statistiken und Datensammlungen indes nicht abzulesen. Das BMG hatte auf eine exakte Feststellung der ursprünglich vorhandenen Intensivbetten verzichtet. Dies vereitelte eine Überprüfung des tatsächlichen Zuwachses an Intensivbetten, weil ein zahlenmäßiger Abgleich des Intensivbetten-Bestandes zu Beginn und am Ende der Förderung nicht möglich war. Der Bundesrechnungshof empfahl, den Verbleib und die tatsächliche Einsatzbereitschaft der mit der Förderung geschaffenen Intensivbetten zu klären…
4 Feststellungen im Jahr 2024
4.1 Förderleistungen für Intensivbetten und Kauf von Beatmungsgeräten Das BAS zahlte an die Länder insgesamt 681,2 Mio. Euro zur Weiterleitung an die Krankenhäuser aus. Rechnerisch wurde damit der Aufbau von 13 624 zusätzlichen Intensivbetten gefördert. Dem BMG lagen auch weiterhin keine validen Informationen über die Zahl der tatsächlich vorhandenen Intensivbetten zum 1. Januar 2020 als Basis für die Bedarfsermittlung vor. Es ging davon aus, dass die geförderten Betten „im Wesentlichen“ die Notfallreserve des DIVI-Intensivregisters bilden „dürften“…
Das BMG bestellte im März und April 2020 zunächst 26 281 Beatmungsgeräte. Die Länder nahmen weniger Beatmungsgeräte ab als erwartet. Daraufhin erreichte das BMG, seine Abnahmeverpflichtung gegenüber den Herstellern zu reduzieren. Letztlich beschaffte es 13 738 Beatmungsgeräte für 287 Mio. Euro, 11 100 Monitore für 69 Mio. Euro und Zubehör für 50 Mio. Euro. Damit verpflichtete sich der Bund zu einer Zahlung von insgesamt 406 Mio. Euro.
Die Länder nahmen 4 507 Beatmungsgeräte ab. Hierfür stellte das BMG 72,3 Mio. Euro in Rechnung. Die vom Bund für diese Geräte gezahlte Umsatzsteuer umfasste 13,7 Mio. Euro. Einen Teil der übrigen Beatmungsgeräte gab das BMG als humanitäre Hilfe an die World Health Organization (WHO) und Drittstaaten ab. Im Herbst 2023 befanden sich noch 4 753 Beatmungsgeräte im Besitz des Bundes. Zum Zeitpunkt der Erhebung bemühte sich das BMG, die vorhandenen Beatmungsgeräte und Monitore einer zweckmäßigen Nutzung zuzuführen, um eine Vernichtung und weitere Lagerkosten zu vermeiden.
4.2 Rückbau geschaffener Kapazitäten
… Die Zahl der betriebsbereiten und – als Notfallreserve ausgewiesenen – aktivierbaren Intensivbetten nahm seit August 2020 stetig ab. Zuvor hatten die bis 31. Juli 2020 ausgesetzten Personaluntergrenzen den Anstieg der gemeldeten Intensivbetten begünstigt. Während Krankenhäuser im August 2020 noch nahezu 40 000 Intensivbetten meldeten, sank die Zahl auf unter 35 000 im Januar 2021. Im Dezember 2023 belief sich die Zahl auf weniger als 23 000 Intensivbetten… «

Auch das hat seine marktwirtschaftliche Logik. Wo es nicht primär um Patientenversorgung geht, wird – auch mitten in einer erklärten Pandemie – am Personal gespart, was wiederum zu einer Verschlechterung der Bettensituation führt. Dazu kommen massive Ausfälle durch Quarantänebestimmungen für nicht etwa erkrankte, sondern lediglich positiv getestete Klinikbeschäftigte und in unbeziffertem Ausmaß eine Abwanderung aus dem unattraktiven Beruf, insbesondere unter dem anhaltenden Notstandsregime.
Geförderte Intensivbetten mussten nicht ständig betriebsbereit sein
»Das BMG ging davon aus, dass die geförderten Intensivbetten die Versorgungsmöglichkeiten im Pandemiefall dauerhaft erweitern würden. Es setzte für die Förderung zwar zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbetten und Beatmungsgeräte voraus. Zugewiesenes Personal oder feste Räumlichkeiten mussten aber nicht nachgewiesen werden. Geförderte Intensivbetten mussten daher nicht ständig betriebsbereit sein…«
»4.3 Prüfung der Mittelverwendung
Im Nachgang zum Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2021 prüfte das BMG, ob der Aufbau zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten nachträglich kontrolliert werden könnte. Es vertrat die Auffassung, dass Prüfungen aufgrund der ohnehin bestehenden Genehmigungspflicht durch die Länder möglich seien. Die Länder könnten von den Krankenhäusern Nachweise in Form von Rechnungen, Kostenaufstellungen und gegebenenfalls Bildmaterial fordern. Den Krankenhäusern seien Mindestnachweise möglich und zumutbar. Entsprechend bat das BMG die Länder mit Schreiben vom 21. Juni 2021 um Aufstellung
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- der Zahl der zusätzlich genehmigten Intensivbetten, differenziert nach der Schaffung neuer Intensivbetten und der Umwandlung bestehender Betten,
- der Fälle, in denen eine Beschaffung oder Umwandlung von den Krankenhäusern nicht nachgewiesen werden konnte, und
- der zurückgeforderten Förderbeträge aufgrund fehlender Nachweise.
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In einer vom Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) übersandten gemeinsamen Antwort der Länder bedauerten diese, dem Anliegen des BMG nicht nachkommen zu können. Es lägen nur die im Antragsverfahren erfassten Daten und Daten zu den getätigten Förderungen vor. Das BMG habe hiervon Kenntnis…
Das BMG hielt die Verweigerung durch die Länder für nicht nachvollziehbar…
Aus den Antworten der Länder ging hervor, dass mindestens sieben Länder Angaben wie Rechnungsunterlagen oder Seriennummern der Beatmungsgeräte angefordert hatten. Andere Länder beriefen sich weiterhin auf eine fehlende Rechtsgrundlage für die Anforderung von Unterlagen. Vier Länder wiesen die Zahl der Anschaffungen und Umwandlungen aus. Dabei entfielen 52 % der geförderten Fälle auf Umwandlungen…
5.2 Prüfungsgeschehen der Länder intransparent
Die nachträgliche Prüfung der Mittelverwendung für die Förderung von Intensivbetten führte zu keinen greifbaren Ergebnissen. Eine transparente Aufklärung unterblieb. Die Landesbehörden legten das Antrags‑, Prüf- und Bewilligungsverfahren zur Intensivbettenförderung in eigener Zuständigkeit unterschiedlich fest. Die Weigerung einiger Länder, Belege anzufordern, vereitelte eine flächendeckende Prüfung der Mittelverwendung…
Das BMG versäumte im Übrigen festzulegen, dass nicht benötigte Mittel bis zur Auszahlung an die Krankenhäuser in der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verbleiben. Finanzielle Mittel des Gesundheitsfonds werden vom BAS bewirtschaftet, das aus (aktuell) nicht benötigten Mitteln Zinsgewinne realisiert. Dem Bund fehlte der notwendige Einblick in die etwaigen Ausstattungsbedarfe der Krankenhäuser. Dies trug zu einer Überbeschaffung bei den Beatmungsgeräten bei…«
Bei der Maskenbeschaffung, den Test- und Impfzentren und eben auch bei der Abrechnung von Krankenhausbetten hat es zweifellos Betrug gegeben. Einerseits luden die Bestimmungen der "Pandemiebekämpfung" dazu regelrecht ein. Andererseits ist unschwer zu erkennen, daß von Beginn an in diesen Bereichen, ganz zu schweigen von der "Impfkampagne", das Prinzip der Bereicherung und des Generierens von Profiten im Vordergrund stand, die es ohne die Dauerberieselung mit Falschinformationen aus Politik und Medien nie gegeben hätte. Die Skandale bestehen daher weniger in dem Brechen der Regeln als in deren Befolgen. Ihr Wirken verstärkte dabei in der Coronazeit das Prinzip der Unterwerfung aller Bereich der Daseinsvorsorge unter die Profitlogik. Gesundheit war ein Ware geworden wie Wohnen, Altern und das Leben in Sicherheit allgemein.
Der mehrfach genannte Begriff BAS meint nicht die Arbeitsministerin und SPD-Vorsitzende, die sich die weitere Schikanierung von Arbeitslosen zur Aufgabe macht, sondern das Bundesamt für Soziale Sicherung.
(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

Typisch für die "Ökonomie" des Kapitalismus ist, daß eine Ware gehandelt wird die es gar nicht gibt. Siehe auch Cum/Ex. Des Rätsels Lösung: Börsengeschäfte haben weder mit Ökonomie noch mit Betriebswirtschaft zu tun.