Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 56/2025 vom 3. Juli 2025:
»Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Rechtsbeugung
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen.
Nach den fachgerichtlichen Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Beschwerdeführer im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen.
Der Beschwerdeführer habe zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde, über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das seine Revision verwerfende Urteil des Bundesgerichtshofs. Er rügt einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz in der Ausprägung des Willkürverbots, da der Bundesgerichtshof ohne ausreichende Begründung von seinen in ständiger Rechtsprechung etablierten Maßstäben zum Tatbestand der Rechtsbeugung abgewichen sei.
Die Kammer hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt hat.«

Wortspiele zu den Namen der RichterInnen erspare ich uns.
Schlüssig hingegen:

»Der einstige «Mr. Volkswagen» ist langfristig erkrankt und verhandlungsunfähig: Angesichts des schlechten Gesundheitszustands von Ex-Konzernchef Martin Winterkorn ist das Strafverfahren zur Dieselaffäre deswegen vorläufig eingestellt. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer sehe in der andauernden Erkrankung ein vorübergehendes Verfahrenshindernis, teilte das Landgericht Braunschweig mit.
Der mittlerweile 78-jährige Winterkorn gilt laut Gericht weiter als verhandlungsunfähig. Es ist damit völlig offen, ob das Verfahren gegen den früheren Topmanager überhaupt beendet werden kann…
Prozessflut längst nicht abgearbeitet
Die Dieselaffäre hat den Autobauer nach eigenen Angaben etwa 33 Milliarden Euro gekostet und eine riesige Prozessflut ausgelöst, die längst nicht vollständig abgearbeitet ist. Allein der Versuch, die Rolle Winterkorns zu juristisch zu bewerten, zieht sich seit mehreren Jahren. Zum aktuellen Beschluss des Landgerichts wollten sich auf Anfrage weder die Staatsanwaltschaft Braunschweig noch die Verteidigung äußern.
Ursprünglich sollte der einst bestbezahlte Manager Deutschlands ab September 2021 mit vier weiteren früheren VW-Führungskräften auf der Anklagebank in Braunschweig sitzen. Aber schon vor dem Beginn des Prozesses wurde klar, dass Winterkorn fehlen würde. Sein Komplex war aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden…
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm aber vor, VW-Kunden über die Beschaffenheit der Autos getäuscht haben. In den entscheidenden Septembertagen 2015 soll er rund um die Veröffentlichung den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig über Risiken durch Strafzahlungen informiert haben. 2017 soll er zudem vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags uneidlich falsch dazu ausgesagt haben…«
Die Zahl der alten Nazis, die mit dieser Masche nach dem Krieg durchkamen, ist Legion.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm aber vor, VW-Kunden über die Beschaffenheit der Autos getäuscht haben.
…
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm aber vor, VW-Kunden weltweit über die Beschaffenheit der Autos getäuscht haben.
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Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen aber vor, Pharma-und-Impfopfer weltweit über die Beschaffenheit der modrna-Impfungen getäuscht zu haben.
Die Namen
werden meiner Meinung nach ebenso in die Geschichte des deutschen Unrechtsstaates eingehen wie die Namen der Richter am Volksgerichtshof.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_am_Volksgerichtshof
@Peter Pan: Geht's noch?
Es könnte durchaus noch schlimmer kommen. Die Brosius-Gersdorf hat mit ihrem Pamphlet
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf
die Würde des Menschen zugunsten einer ihr und den damaligen Nazis näher stehenden Volksgesundheit mit Füßen getreten.
Das Grundgesetz wurde von dessen damaligen Autoren ganz bewusst mit der Würde des Menschen, eines jeden einzelnen, eingeleitet, um sich unmissverständlich von dem Naziregime abzusondern. Ähnlich sieht es mit der Prüfung von Entscheidungen im Rechtssystem aus, die das heutige Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal in Erwägung zieht.
Ich sehe seit Jahren von den meisten Richtern nicht nur Bestrebungen, all das Gute im Grundgesetz aus dem Wege zu räumen, sondern zudem auch noch eine Reihe von Entscheidungen, die den Zustand des Unrechtsstaates zwischen 1933 und 1945 wieder zu etablieren. Natürlich geben sich diese Richter obendrein als "Linke" aus, weil sie genau wissen, welche Art von Rechtssystem sie vertreten. Eigentlich fehlen nur noch hysterische Schreikrämpfe der Richter in den Gerichten; vor allem wenn sie über die wenigen Menschen urteilen, die sich noch offen für Verstand, Ehre und Menschlichkeit einsetzen.
Es wird nur noch schlimmer kommen.
Und was sagt der Besitzer von VW dazu? Gar nichts.
Ein vorgesehener "Rückfallmechanismus" im deutschen Rechtsstaat. Wo käme man hin, wenn tatsächlich ein Verfassungsgericht über systemrelevante Dinge entscheiden müsste, die dem angewandten Design der herrschenden Klasse zuwiderlaufen und dies gar negieren? Dies war so vorgesehen, dies wird so angewandt und dies kann sich ohne Veränderung des Systems nicht ändern. Und da dies die Handelnden des Gerichts wissen und nicht ihre (üppigen) Versorgungsansprüche riskieren mögen, wird der einfache Weg gegangen: Die Nichtannahme. Dies auch, da der oder die Betroffene(n) nicht dagegen vorgehen können.
Die Verfassung bzw. das Grundgesetz lassen den Interpretationsspielraum bewusst zu und sind daher niemals absolut. Entsprechend wird agiert und die "gelebte" Verfassung angewandt.
Im Übrigen sind Gesetze nur Durchführungsbestimmungen welche den Machterhalt der herrschenden Klasse sicherstellen.
Ein Forscherteam der Uni Mannheim hat es untersucht. Sie sagen:
"Schließlich geht es bei verfassungsrechtlichen Fragen nicht immer nur um richtig oder falsch, sondern auch um eine politische oder weltanschauliche Bewertung der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen …"
Unabhängig und doch auf Linie
«Die Grundrechte des Grundgesetzes, die man als zivilisatorischen Fortschritt bejubelt, stecken voller Widersprüche und Halbheiten, und vor allem können sie unter undurchschaubaren Voraussetzungen eingeschränkt oder gar genommen werden. Niemand nimmt gewahr, dass die Grundrechte und sogar die Menschenwürde sehr wohl antastbar sind, wenn es die Staatsräson der Bundesrepublik befiehlt.»
«Von der judikativen Staatsgewalt ist das Volk so gut wie ausgeschlossen, wenn man von der symbolischen Beteiligung der Bürger als Schöffen absieht. Über allen Staatsgewalten thront ein heimlicher Diktator auf Anruf, nämlich das Bundesverfassungsgericht, das de facto nicht nur unangreifbar quasi rechtsetzende Befugnisse hat, sondern die Legislative lähmen oder aushebeln kann. Dabei ist das Verfassungsgericht verfassungswidrig bestellt, d.h. unser schönes Grundgesetz kann nicht einmal seine Hüter in die Schranken weisen (eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Machenschaften würde den Täter als Richter anrufen).»
–– Eckhard Kochte, 60 Jahre Grundgesetz, TP, 30.05.2009
https://archiv.telepolis.de/features/60-Jahre-Grundgesetz-3381382.html
S.a. den 2. Teil.
https://archiv.telepolis.de/features/Aus-Deutschland-koennte-eine-Buergerrepublik-nach-Schweizer-Vorbild-werden-3381396.html
https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100805366/jens-spahn-sudhof-bericht-zur-maskenaffaere-liegt-erstmals-ungeschwaerzt-vor.html
Ein Richter, ein Familienrichter will Kinder vor den gesundheitlichen Gefahren, die beim Tragen von Masken entstehen, Luftnot, CO2-Rückatmung, Konzentrationsmangel im Unterricht, keine Gesichter erkennen, Sprachen lernen ohne Lippenbewegung-unmöglich‑, Kontakt zu Mitschülern unterbrochen, Beklemmung im Unterricht, Gefühl der Vereinzelung, Gefühle der Angst "meine Mitschüler können mich krank machen!!!" – schützen.
Politiker? Haben Maskenpflicht veranlasst.
Warum will ich niemals Masken mehr tragen? Ich will einfach nicht so aussehen wie diese Dame auf dem Foto. So sieht man oder frau damit nämlich aus. Das geht nicht. Nicht nur, dass niemand unter Masken richtig atmen kann, sondern wer will schon SO aussehen?!
https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100805366/jens-spahn-sudhof-bericht-zur-maskenaffaere-liegt-erstmals-ungeschwaerzt-vor.html#focus‑3
Die Maskenträger, all diese hörigen, ängstlichen Maskenträger /innen /außen /oben /unten sahen alle so aus. Alle! Genauso. Die sahen einfach DOOF aus, richtig dumm und blöd. Mich würden OP-Teams, die mich operieren und aus wirklichen medizinischen Zwecken (Schutz bei offenen Wunden etc.) ihr Gesicht verhüllen, überhaupt nicht stören. Die tragen die Teile temporär, aber nicht den ganzen Tag.
Doch draußen, im Alltag, überall so, siehe Foto, rumlaufen zu müssen? Nein, ich nicht. Und schon gar nicht für Kinder in den Schulen, da erst recht nicht. Darum passt das Gruselfoto genau hier hin.
Bestimmt haben die Richter ordentlich ihre Maske getragen, als sie die Beschwerde abgelehnt haben.
Sommergrippe und so. Man weiß ja nie.