Nicht schlüssig. Auslegung der Strafgesetze "der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen"

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 56/​2025 vom 3. Juli 2025:

»Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Rechtsbeugung

Mit heu­te ver­öf­fent­lich­tem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen sei­ne Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach den fach­ge­richt­li­chen Feststellungen erließ der als Familienrichter täti­ge Beschwerdeführer im April 2021 eine einst­wei­li­ge Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zwei­er Schulen unter­sag­te, ein­zel­ne der sei­ner­zeit gel­ten­den Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gegen­über den dort unter­rich­te­ten Kindern durchzusetzen. 

Der Beschwerdeführer habe ziel­ge­rich­tet dar­auf hin­ge­wirkt, dass ein ent­spre­chen­des Verfahren in sei­nen geschäfts­plan­mä­ßi­gen Zuständigkeitsbereich gelan­gen wer­de, über eine von ihm mit­be­ar­bei­te­te Anregung ent­schie­den und dabei das ihm über­tra­ge­ne Richteramt ziel­ge­rich­tet benutzt und missbraucht.

Mit sei­ner Verfassungsbeschwerde wen­det sich der Beschwerdeführer gegen das sei­ne Revision ver­wer­fen­de Urteil des Bundesgerichtshofs. Er rügt einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz in der Ausprägung des Willkürverbots, da der Bundesgerichtshof ohne aus­rei­chen­de Begründung von sei­nen in stän­di­ger Rechtsprechung eta­blier­ten Maßstäben zum Tatbestand der Rechtsbeugung abge­wi­chen sei.

Die Kammer hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung ange­nom­men, weil der Beschwerdeführer den behaup­te­ten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüs­sig auf­ge­zeigt hat.«

bun​des​ver​fas​sungs​ge​richt​.de (3.7.25, Hervorhebung von mir)

Wortspiele zu den Namen der RichterInnen erspa­re ich uns.


Schlüssig hin­ge­gen:

zeit​.de (1.7.25)

»Der ein­sti­ge «Mr. Volkswagen» ist lang­fri­stig erkrankt und ver­hand­lungs­un­fä­hig: Angesichts des schlech­ten Gesundheitszustands von Ex-Konzernchef Martin Winterkorn ist das Strafverfahren zur Dieselaffäre des­we­gen vor­läu­fig ein­ge­stellt. Die zustän­di­ge Wirtschaftsstrafkammer sehe in der andau­ern­den Erkrankung ein vor­über­ge­hen­des Verfahrenshindernis, teil­te das Landgericht Braunschweig mit. 

Der mitt­ler­wei­le 78-jäh­ri­ge Winterkorn gilt laut Gericht wei­ter als ver­hand­lungs­un­fä­hig. Es ist damit völ­lig offen, ob das Verfahren gegen den frü­he­ren Topmanager über­haupt been­det wer­den kann…

Prozessflut längst nicht abgearbeitet

Die Dieselaffäre hat den Autobauer nach eige­nen Angaben etwa 33 Milliarden Euro geko­stet und eine rie­si­ge Prozessflut aus­ge­löst, die längst nicht voll­stän­dig abge­ar­bei­tet ist. Allein der Versuch, die Rolle Winterkorns zu juri­stisch zu bewer­ten, zieht sich seit meh­re­ren Jahren. Zum aktu­el­len Beschluss des Landgerichts woll­ten sich auf Anfrage weder die Staatsanwaltschaft Braunschweig noch die Verteidigung äußern.

Ursprünglich soll­te der einst best­be­zahl­te Manager Deutschlands ab September 2021 mit vier wei­te­ren frü­he­ren VW-Führungskräften auf der Anklagebank in Braunschweig sit­zen. Aber schon vor dem Beginn des Prozesses wur­de klar, dass Winterkorn feh­len wür­de. Sein Komplex war aus gesund­heit­li­chen Gründen abge­trennt worden…

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm aber vor, VW-Kunden über die Beschaffenheit der Autos getäuscht haben. In den ent­schei­den­den Septembertagen 2015 soll er rund um die Veröffentlichung den Kapitalmarkt vor­sätz­lich nicht recht­zei­tig über Risiken durch Strafzahlungen infor­miert haben. 2017 soll er zudem vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags uneid­lich falsch dazu aus­ge­sagt haben…«

Die Zahl der alten Nazis, die mit die­ser Masche nach dem Krieg durch­ka­men, ist Legion.

11 Antworten auf „Nicht schlüssig. Auslegung der Strafgesetze "der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen"“

  1. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm aber vor, VW-Kunden über die Beschaffenheit der Autos getäuscht haben.

    Die Staatsanwaltschaft wirft ihm aber vor, VW-Kunden welt­weit über die Beschaffenheit der Autos getäuscht haben.
    ++++++++++++
    Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen aber vor, Pharma-und-Impfopfer welt­weit über die Beschaffenheit der modr­na-Impfungen getäuscht zu haben.

      1. Es könn­te durch­aus noch schlim­mer kom­men. Die Brosius-Gersdorf hat mit ihrem Pamphlet

        https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf

        die Würde des Menschen zugun­sten einer ihr und den dama­li­gen Nazis näher ste­hen­den Volksgesundheit mit Füßen getreten.

        Das Grundgesetz wur­de von des­sen dama­li­gen Autoren ganz bewusst mit der Würde des Menschen, eines jeden ein­zel­nen, ein­ge­lei­tet, um sich unmiss­ver­ständ­lich von dem Naziregime abzu­son­dern. Ähnlich sieht es mit der Prüfung von Entscheidungen im Rechtssystem aus, die das heu­ti­ge Bundesverfassungsgericht noch nicht ein­mal in Erwägung zieht.

        Ich sehe seit Jahren von den mei­sten Richtern nicht nur Bestrebungen, all das Gute im Grundgesetz aus dem Wege zu räu­men, son­dern zudem auch noch eine Reihe von Entscheidungen, die den Zustand des Unrechtsstaates zwi­schen 1933 und 1945 wie­der zu eta­blie­ren. Natürlich geben sich die­se Richter oben­drein als "Linke" aus, weil sie genau wis­sen, wel­che Art von Rechtssystem sie ver­tre­ten. Eigentlich feh­len nur noch hyste­ri­sche Schreikrämpfe der Richter in den Gerichten; vor allem wenn sie über die weni­gen Menschen urtei­len, die sich noch offen für Verstand, Ehre und Menschlichkeit einsetzen.

        Es wird nur noch schlim­mer kommen.

  2. Ein vor­ge­se­he­ner "Rückfallmechanismus" im deut­schen Rechtsstaat. Wo käme man hin, wenn tat­säch­lich ein Verfassungsgericht über system­re­le­van­te Dinge ent­schei­den müss­te, die dem ange­wand­ten Design der herr­schen­den Klasse zuwi­der­lau­fen und dies gar negie­ren? Dies war so vor­ge­se­hen, dies wird so ange­wandt und dies kann sich ohne Veränderung des Systems nicht ändern. Und da dies die Handelnden des Gerichts wis­sen und nicht ihre (üppi­gen) Versorgungsansprüche ris­kie­ren mögen, wird der ein­fa­che Weg gegan­gen: Die Nichtannahme. Dies auch, da der oder die Betroffene(n) nicht dage­gen vor­ge­hen können. 

    Die Verfassung bzw. das Grundgesetz las­sen den Interpretationsspielraum bewusst zu und sind daher nie­mals abso­lut. Entsprechend wird agiert und die "geleb­te" Verfassung angewandt.

  3. Im Übrigen sind Gesetze nur Durchführungsbestimmungen wel­che den Machterhalt der herr­schen­den Klasse sicherstellen.

  4. Ein Forscherteam der Uni Mannheim hat es unter­sucht. Sie sagen:

    "Schließlich geht es bei ver­fas­sungs­recht­li­chen Fragen nicht immer nur um rich­tig oder falsch, son­dern auch um eine poli­ti­sche oder welt­an­schau­li­che Bewertung der zugrun­de lie­gen­den Rahmenbedingungen …"

    Unabhängig und doch auf Linie

  5. «Die Grundrechte des Grundgesetzes, die man als zivi­li­sa­to­ri­schen Fortschritt beju­belt, stecken vol­ler Widersprüche und Halbheiten, und vor allem kön­nen sie unter undurch­schau­ba­ren Voraussetzungen ein­ge­schränkt oder gar genom­men wer­den. Niemand nimmt gewahr, dass die Grundrechte und sogar die Menschenwürde sehr wohl antast­bar sind, wenn es die Staatsräson der Bundesrepublik befiehlt.»

    «Von der judi­ka­ti­ven Staatsgewalt ist das Volk so gut wie aus­ge­schlos­sen, wenn man von der sym­bo­li­schen Beteiligung der Bürger als Schöffen absieht. Über allen Staatsgewalten thront ein heim­li­cher Diktator auf Anruf, näm­lich das Bundesverfassungsgericht, das de fac­to nicht nur unan­greif­bar qua­si recht­set­zen­de Befugnisse hat, son­dern die Legislative läh­men oder aus­he­beln kann. Dabei ist das Verfassungsgericht ver­fas­sungs­wid­rig bestellt, d.h. unser schö­nes Grundgesetz kann nicht ein­mal sei­ne Hüter in die Schranken wei­sen (eine Verfassungsbeschwerde gegen die­se Machenschaften wür­de den Täter als Richter anrufen).»

    –– Eckhard Kochte, 60 Jahre Grundgesetz, TP, 30.05.2009
    https://​archiv​.tele​po​lis​.de/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​6​0​-​J​a​h​r​e​-​G​r​u​n​d​g​e​s​e​t​z​-​3​3​8​1​3​8​2​.​h​tml

    S.a. den 2. Teil.
    https://​archiv​.tele​po​lis​.de/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​A​u​s​-​D​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​k​o​e​n​n​t​e​-​e​i​n​e​-​B​u​e​r​g​e​r​r​e​p​u​b​l​i​k​-​n​a​c​h​-​S​c​h​w​e​i​z​e​r​-​V​o​r​b​i​l​d​-​w​e​r​d​e​n​-​3​3​8​1​3​9​6​.​h​tml

  6. https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100805366/jens-spahn-sudhof-bericht-zur-maskenaffaere-liegt-erstmals-ungeschwaerzt-vor.html

    Ein Richter, ein Familienrichter will Kinder vor den gesund­heit­li­chen Gefahren, die beim Tragen von Masken ent­ste­hen, Luftnot, CO2-Rückatmung, Konzentrationsmangel im Unterricht, kei­ne Gesichter erken­nen, Sprachen ler­nen ohne Lippenbewegung-unmög­lich‑, Kontakt zu Mitschülern unter­bro­chen, Beklemmung im Unterricht, Gefühl der Vereinzelung, Gefühle der Angst "mei­ne Mitschüler kön­nen mich krank machen!!!" – schützen. 

    Politiker? Haben Maskenpflicht veranlasst. 

    Warum will ich nie­mals Masken mehr tra­gen? Ich will ein­fach nicht so aus­se­hen wie die­se Dame auf dem Foto. So sieht man oder frau damit näm­lich aus. Das geht nicht. Nicht nur, dass nie­mand unter Masken rich­tig atmen kann, son­dern wer will schon SO aussehen?!

    https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100805366/jens-spahn-sudhof-bericht-zur-maskenaffaere-liegt-erstmals-ungeschwaerzt-vor.html#focus‑3

    Die Maskenträger, all die­se höri­gen, ängst­li­chen Maskenträger /​innen /​außen /​oben /​unten sahen alle so aus. Alle! Genauso. Die sahen ein­fach DOOF aus, rich­tig dumm und blöd. Mich wür­den OP-Teams, die mich ope­rie­ren und aus wirk­li­chen medi­zi­ni­schen Zwecken (Schutz bei offe­nen Wunden etc.) ihr Gesicht ver­hül­len, über­haupt nicht stö­ren. Die tra­gen die Teile tem­po­rär, aber nicht den gan­zen Tag.

    Doch drau­ßen, im Alltag, über­all so, sie­he Foto, rum­lau­fen zu müs­sen? Nein, ich nicht. Und schon gar nicht für Kinder in den Schulen, da erst recht nicht. Darum passt das Gruselfoto genau hier hin.

  7. Bestimmt haben die Richter ordent­lich ihre Maske getra­gen, als sie die Beschwerde abge­lehnt haben.

    Sommergrippe und so. Man weiß ja nie.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert