Best of Dealer-Wieler

Unter die­sem Titel war am 7.9.23 die­ser Beitrag auf coro­dok zu lesen. Der Rückblick lohnt immer noch.

Das Schöne an coro­dok ist, daß es eine Art Wühlkiste ist. Wie bei den klei­nen Schätzchen, die oft längst ver­ges­sen in Kartons auf dem Speicher lie­gen, fin­det man Sachen, bei denen man sich ver­blüfft oder erschrocken fragt, wie man das alles ver­ges­sen konn­te. Ein paar Perlen aus den Kisten sei­en hier noch ein­mal zusammengestellt.

»Also, wie gehen alle davon aus, daß im näch­sten Jahr Impfstoffe zuge­las­sen wer­den. Wir wis­sen nicht genau, wie die wir­ken, wie gut die wir­ken, was die bewir­ken, aber ich bin sehr opti­mi­stisch, daß es Impfstoffe gibt. Ja.«

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Michael führt vor Andreas

Die AfD hat es ent­hüllt und rp​-online​.de "exklu­siv" am 3.7.25 berich­tet. "Was sind die 14 häu­fig­sten Vornamen von Leistungsempfängern des Bürgergeldes gemäß § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, und wie vie­le Personen ent­fie­len jeweils auf die­se Vornamen zum Stichtag 31. Dezember 2024?", woll­te die gesi­chert knechts­be­que­me Partei wis­sen. Der "RP" lie­gen die bri­san­ten Antworten vor.

Dabei sind die Zahlen mit Skepsis zu betrach­ten. Nicht hin­ter jeder Anna steckt eine Deutsche und auch Michael und Alexander kön­nen durch­aus Russen sein. Vieviele irreguläre/​prekäre Islamanhänger sich mit deut­schen Namen tar­nen, läßt sich nur erahnen.

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Nicht schlüssig. Auslegung der Strafgesetze "der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen"

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 56/​2025 vom 3. Juli 2025:

»Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Rechtsbeugung

Mit heu­te ver­öf­fent­lich­tem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen sei­ne Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach den fach­ge­richt­li­chen Feststellungen erließ der als Familienrichter täti­ge Beschwerdeführer im April 2021 eine einst­wei­li­ge Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zwei­er Schulen unter­sag­te, ein­zel­ne der sei­ner­zeit gel­ten­den Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gegen­über den dort unter­rich­te­ten Kindern durch­zu­set­zen. „Nicht schlüs­sig. Auslegung der Strafgesetze "der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grund­sätz­lich ent­zo­gen"“ weiterlesen