Jedenfalls spielt Gott Drosten eine Rolle. Zu einem abgelehnten IFG-Antrag schreibt das RKI am 28.5.25:
»Sowohl die Anzucht von Masern- und SARS-CoV-2-Viren als auch die Genomsequenzierung solcher Viren erfolgt im RKI natürlich entsprechend den Standards der guten wissenschaftlichen Praxis. Diese sehen jedoch nicht vor, dass im Rahmen der Virusanzucht bzw. der Genomsequenzierung Negativproben mitgeführt werden. Vielmehr erfolgt der Virusnachweis bereits im Vorfeld mittels eines molekularen Nachweises über PCR und/oder Sequenzierung. Bei der Virusanzucht bzw. der Genomsequenzierung selbst kommen daher nur voranalysierte Proben zum Einsatz, bei denen bereits feststeht, dass sie das Virus enthalten. Dokumentation und Ergebnisse zu Negativkontrollen mit gesunden Patientenproben bei der Anzucht von Masernviren und SARS-CoV‑2 bzw. der Genomsequenzierung solcher Viren gibt es daher nicht.«
So lautet ein "Übrigens" auf die Anfrage von Herrn Marvin Haberland, mit der er den Zugang zu diesen Informationen begehrte: „R‑KI: Ein Virus ist ein Virus ist ein Virus. Eine Art Gottesbeweis“ weiterlesen