Nun schwurbelt man schon beim EuGH

apo​the​ke​-adhoc​.de (19.6.25)

»Betroffene von Impfschäden soll­ten nach Meinung der EuGH-Generalanwältin mehr Zeit für Entschädigungsklagen haben. Dass Geschädigte je nach Rechtsweg nur zehn Jahre Zeit für eine ent­spre­chen­de Klage hät­ten, ver­sto­ße gegen die Grundrechte der EU, schreibt Medina in ihren Schlussanträgen. Die Rechtslage igno­rie­re die Situation von Menschen, deren Krankheit sich erst lang­sam entwickele.

In dem kon­kre­ten Fall geht es um eine Frau, die sich 2003 mit dem Impfstoff Revaxis des fran­zö­si­schen Herstellers Sanofi gegen Diphtherie, Tetanus und Polio imp­fen ließ. Nach eige­nen Angaben litt sie in der Folge an Infektionen und Schmerzen und war wie­der­holt arbeits­un­fä­hig. Laut EuGH wur­de 2008 eine ent­zünd­li­che Muskelerkrankung dia­gno­sti­ziert, die auf Rückstände des in bestimm­ten Impfungen ent­hal­te­nen Stoffs Aluminiumhydroxid schlie­ßen ließ. Ein spä­te­res Gutachten kam hin­ge­gen zu dem Schluss, ihr Zustand habe sich sta­bi­li­siert und die Impfung sei nicht der Grund gewesen.

Generalanwältin kri­ti­siert Verjährungsfristen
Im Rechtsstreit geht es unter ande­rem um die Frage, wann die für Haftungsfragen wich­ti­gen Fristen zu lau­fen begin­nen. Nach Meinung der Generalanwältin darf die drei­jäh­ri­ge Verjährungsfrist erst dann star­ten, wenn sich die Krankheit sta­bi­li­siert und die Impfschäden in Gänze erfasst wer­den können.

Sie kri­ti­siert zudem die Ausschlussfrist, nach der Unternehmen nur zehn Jahre lang haft­bar gemacht wer­den kön­nen, nach­dem sie das Produkt in Verkehr gebracht haben. Weil die Frist Menschen mit sich lang­sam ent­wickeln­den Krankheiten nicht berück­sich­ti­ge, ver­sto­ße sie gegen das in der Charta der EU-Grundrechte ver­brief­te Recht auf einen wirk­sa­men Rechtsbehelf.

Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für die Richterinnen und Richter nicht bin­dend, sie fol­gen ihnen aber häu­fig. Wann das Urteil ver­kün­det wird, ist noch nicht bekannt.«

5 Antworten auf „Nun schwurbelt man schon beim EuGH“

  1. "Dr. Thomas Voshaar zählt zu den renom­mier­te­sten Experten in Deutschland, wenn es um die Behandlung von Covid-19 Patienten geht. Er war seit 1993 Chefarzt der Lungen- und Bronchialheilkunde sowie der Allergologie im Bethanien-Krankenhaus in Moers und ist seit Oktober 2023 im Ruhestand. Voshaar hat in sei­ner Abteilung 2020 von Anfang an schwe­re Corona-Verläufe behan­delt – und dabei schnell fest­ge­stellt, dass die von der Weltgesundheitsorganisation unbe­dingt emp­foh­le­ne früh­zei­ti­ge Intubation von sol­chen Patienten ein „medi­zi­ni­scher Jahrhundertfehler“ war. Diese Fehleinschätzung hat laut Voshaar in Deutschland zu etwa 20.000 Todesfällen geführt."

    https://​blog​.basti​an​-barucker​.de/​l​u​n​g​e​n​f​a​c​h​a​r​z​t​-​v​o​s​h​a​a​r​-​c​o​r​o​n​a​-​a​u​f​a​r​b​e​i​t​u​ng/

  2. Die EU ist ein Platz an dem sich die reak­tio­när­sten, impe­ria­li­stisch­sten, chau­vi­ni­stisch­sten und völ­ker­feind­lich­sten Elemente des Finanzkapitals bespre­chen wie sie best­mög­lichst und pro­fit­brin­gend fried­lie­ben­de Völker aus­plün­dern, in den Krieg und in die Armut treiben.

  3. Moment mal.

    Sollten die Spritzmittelhersteller nicht in der Verantwortung sein, vor dem Spritzmitteleinsatz den Nachweis zu erbrin­gen, dass es einen Bedarf für das Spritzmittel gibt und für wen, dass das Spritzmittel einen Nutzen hat und dass das Spritzmittel kei­nen Schaden ver­ur­sacht (jen­seits eines akzep­ta­blen, extrem nied­ri­gen Risikos)? Stattdessen fin­det eine Diskussion unter still­schwei­gen­der Annahme statt, dass der Nachweis bei den Opfern der Spritzmittelhersteller liegt.

    Und wo bleibt das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit, dem Recht auf Menschenwürde, sprich der Notwendigkeit einer abso­lut frei­wil­li­gen Zustimmung vor dem Spritzmitteleinsatz ohne Wenn und Aber?

    Wenn der oben zitier­te Bericht das Vorgehen und den Beschluß des EuGH voll­stän­dig wie­der­gibt, dann sind die Richter am EuGH eben­so wie die Richter an ande­ren Gerichten im sel­ben Boot wie die kri­mi­nel­len Spritzmittelhersteller, Politiker, "Experten", Qualitätsjournalisten und "Eliten" (ein Alias für son­sti­ge orga­ni­sier­te Verbrecher). Ausnahmen gibt es natür­lich immer, wobei wir erlebt haben, dass die­se weni­gen Ausnahmen selbst zu Opfern die­ser Justiz werden.

  4. Alles harm­los, außer Nimbus und so, das muss immer wie­der gesagt werden!
    Eine Archäologin
    https://www.spiegel.de/impressum/autor-58d7f4e2-0001–0003-0000–000000023450
    hat zu die­sem Zweck sogar einen Untoten ausgegraben:
    https://​www​.coro​dok​.de/​?​s​=​L​eif
    Leif is still äleif!!
    https://​archi​ve​.is/​r​U​bjC
    bei etwa­igen Zweifeln (ver­ur­sacht z.B. "durch geziel­te und gesteu­er­te Falschinformationen") fin­den sich garan­tiert Facktendabbltschecker, die das Leif und not­falls in Farbe von ande­ren Evangelistinnen (d/​w/​m) bestä­ti­gen lassen.

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