Der Artikel, auf den sich Schmidt-Chanasit bezieht, ist schon ein Jahr alt. Die Reaktionen à la Pawlow sind von heute.



In dem Artikel der "Welt" vom 31.5.24 (Bezahlschranke) hieß es unter Bezug auf eine Anfrage des BSW:
»... Zwei Jahre lang konnten sich Sterbende in Deutschland kaum von ihren Liebsten verabschieden, über Monate war in Altenheimen und Kliniken sogar jeder Besuch verboten. Mindestens 312.897 Männer, Frauen und Kinder haben laut jüngsten Krankenhausdaten des Abrechnungsportals INEK im Lockdown während der absoluten Besuchsverbote ihre letzten Lebenstage und ‑stunden einsam, verlassen, meistens verzweifelt, ohne jeden Beistand in deutschen Krankenhausbetten verbracht.
„Nein, darüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis“
„Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele dieser Menschen einem Besuchsverbot unterlagen, sodass keine angemessene Verabschiedung durch Angehörige stattfinden konnte?“, wollte der BSW-Abgeordnete Andrej Hunko vom Gesundheitsministerium (SPD) wissen. Aus dem Ministerium heißt es: „Nein, darüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis“…
„Es ist erschütternd, dass die Bundesregierung keine Daten dazu vorlegen kann, wie viele Menschen im Zuge des Kontaktverbots gestorben sind“, sagt BSW-Politiker Andrej Hunko. „Eine letzte Verabschiedung ist für Angehörige enorm wichtig, um den Tod eines geliebten Menschen zu verarbeiten. Eine verantwortungsvolle Regierung muss bei so weitreichenden Grundrechtseinschränkungen zumindest die Folgen abwägen. Entsprechende Datenerhebungen zu verweigern, ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung.“
„Die einzelnen Beschränkungen und deren Nutzen müssen auf den Prüfstand“, fordert auch Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU. Insbesondere ältere Menschen hätten unter den Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelitten, resümiert Sorge, „viele Familien wurden getrennt, Abschiednehmen war oft nicht möglich“. Sorge sieht die Ampel in der Pflicht: „Sie sollte möglichst zügig ein gemeinsames Konzept für die Coronaaufarbeitung präsentieren“. Es wäre mehr als tragisch, wenn aus der Vergangenheit keine Lehren für die Zukunft gezogen werden könnten, so der CDU-Gesundheitsexperte…«
welt.de (31.5.24)
Dazu hätte Tino Sorge jetzt Gelegenheit. Schließlich ist er inzwischen zum Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit avanciert.

Ja logisch. Die Verbindung zwischen Staat und privaten Interessen (Pharma, Forschung, Kliniken, Kassen) darf auf keinen Fall sichtbar werden.
Ist sie aber, wenn man die Rolle eines Staates einmal verstanden hat.
Nicht nur das. Es waren auch keine Einsegnungsgottesdienste gestattet.
Das heisst, sie sind nicht nur einsam gestorben sondern anschließend verscharrt worden wie Vieh.
@ Birisi: War das so?
@aa Ja! Wenn auch in Nuancen je nach Bundesland unterschiedlich. Ich bin jedenfalls froh daß meine Mutter 2019 gestorben ist und nicht 2020 oder 2021. In RLP durften nicht mehr als 2 Personen zusammenkommen!
s.a. https://www.dw.com/de/corona-der-verbotene-abschied/a‑53050556
Ich bin während Corona einmal mit einer Platzwunde in die Notaufnahme gefahren. Ein netter Mann an der Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung hatte mich nachdrücklich dazu aufgefordert. Also bin ich am Wochenende spät abends mit Bus und Bahn durch die Stadt getourt – ohne Maske, aber dafür mit Attest.
In der ersten Notaufnahme haben sie mich wieder weggeschickt. Sie wollten nicht, weil ich keinen Angstlappen vorm Gesicht hatte.
Beim zweiten Versuch war ich dann schlauer, und habe Paragrafen zitiert und rechtlichen Konsequenzen in Aussicht gestellt. Dann gings.
Noch mehr Angst als vor Corona, hatte man also vor dem deutschen Rechtsstaat. Wenn das kein schlechtes Omen ist. Vielleicht hilft es ja den Sterbenden und ihre Angehörigen, wenn die Show demnächst wieder aufgeführt wird.