Einsam gestorben? Stimmt ja gar nicht…

Der Artikel, auf den sich Schmidt-Chanasit bezieht, ist schon ein Jahr alt. Die Reaktionen à la Pawlow sind von heute.

In dem Artikel der "Welt" vom 31.5.24 (Bezahlschranke) hieß es unter Bezug auf eine Anfrage des BSW:

»... Zwei Jahre lang konn­ten sich Sterbende in Deutschland kaum von ihren Liebsten ver­ab­schie­den, über Monate war in Altenheimen und Kliniken sogar jeder Besuch ver­bo­ten. Mindestens 312.897 Männer, Frauen und Kinder haben laut jüng­sten Krankenhausdaten des Abrechnungsportals INEK im Lockdown wäh­rend der abso­lu­ten Besuchsverbote ihre letz­ten Lebenstage und ‑stun­den ein­sam, ver­las­sen, mei­stens ver­zwei­felt, ohne jeden Beistand in deut­schen Krankenhausbetten verbracht.

„Nein, darüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis“

„Hat die Bundesregierung Kenntnis dar­über, wie vie­le die­ser Menschen einem Besuchsverbot unter­la­gen, sodass kei­ne ange­mes­se­ne Verabschiedung durch Angehörige statt­fin­den konn­te?“, woll­te der BSW-Abgeordnete Andrej Hunko vom Gesundheitsministerium (SPD) wis­sen. Aus dem Ministerium heißt es: „Nein, dar­über hat die Bundesregierung kei­ne Kenntnis“…

„Es ist erschüt­ternd, dass die Bundesregierung kei­ne Daten dazu vor­le­gen kann, wie vie­le Menschen im Zuge des Kontaktverbots gestor­ben sind“, sagt BSW-Politiker Andrej Hunko. „Eine letz­te Verabschiedung ist für Angehörige enorm wich­tig, um den Tod eines gelieb­ten Menschen zu ver­ar­bei­ten. Eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Regierung muss bei so weit­rei­chen­den Grundrechtseinschränkungen zumin­dest die Folgen abwä­gen. Entsprechende Datenerhebungen zu ver­wei­gern, ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung.“

„Die ein­zel­nen Beschränkungen und deren Nutzen müs­sen auf den Prüfstand“, for­dert auch Tino Sorge, gesund­heits­po­li­ti­scher Sprecher der CDU. Insbesondere älte­re Menschen hät­ten unter den Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelit­ten, resü­miert Sorge, „vie­le Familien wur­den getrennt, Abschiednehmen war oft nicht mög­lich“. Sorge sieht die Ampel in der Pflicht: „Sie soll­te mög­lichst zügig ein gemein­sa­mes Konzept für die Coronaaufarbeitung prä­sen­tie­ren“. Es wäre mehr als tra­gisch, wenn aus der Vergangenheit kei­ne Lehren für die Zukunft gezo­gen wer­den könn­ten, so der CDU-Gesundheitsexperte…«
welt​.de (31.5.24)

Dazu hät­te Tino Sorge jetzt Gelegenheit. Schließlich ist er inzwi­schen zum Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit avanciert.

5 Antworten auf „Einsam gestorben? Stimmt ja gar nicht…“

  1. Ja logisch. Die Verbindung zwi­schen Staat und pri­va­ten Interessen (Pharma, Forschung, Kliniken, Kassen) darf auf kei­nen Fall sicht­bar werden.

    Ist sie aber, wenn man die Rolle eines Staates ein­mal ver­stan­den hat.

  2. Nicht nur das. Es waren auch kei­ne Einsegnungsgottesdienste gestattet. 

    Das heisst, sie sind nicht nur ein­sam gestor­ben son­dern anschlie­ßend ver­scharrt wor­den wie Vieh.

  3. Ich bin wäh­rend Corona ein­mal mit einer Platzwunde in die Notaufnahme gefah­ren. Ein net­ter Mann an der Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung hat­te mich nach­drück­lich dazu auf­ge­for­dert. Also bin ich am Wochenende spät abends mit Bus und Bahn durch die Stadt getourt – ohne Maske, aber dafür mit Attest.

    In der ersten Notaufnahme haben sie mich wie­der weg­ge­schickt. Sie woll­ten nicht, weil ich kei­nen Angstlappen vorm Gesicht hatte.
    Beim zwei­ten Versuch war ich dann schlau­er, und habe Paragrafen zitiert und recht­li­chen Konsequenzen in Aussicht gestellt. Dann gings.

    Noch mehr Angst als vor Corona, hat­te man also vor dem deut­schen Rechtsstaat. Wenn das kein schlech­tes Omen ist. Vielleicht hilft es ja den Sterbenden und ihre Angehörigen, wenn die Show dem­nächst wie­der auf­ge­führt wird.

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