Kriegstreiber und Corona-Hetzer. "Wir müssen uns eingestehen, dass wir immer gefährdet sind."

Am 21.5.25 bekun­det der Chefredakteur in einem Kommentar auf t‑online.de:

»Guten Morgen, lie­be Leserin, lie­ber Leser,

Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius machen mor­gen eine Reise, die hof­fent­lich flot­ter von­stat­ten­geht als das Vorhaben, das sie besuchen: 

Die bei­den schau­en in Litauen bei der deut­schen Brigade vor­bei, die den bal­ti­schen Staat gegen die Bedrohung durch Putin schüt­zen soll. Seit einer gefühl­ten Ewigkeit arbei­ten Verteidigungsministerium und Bundeswehr sich dar­an ab, eine Truppe von 4.800 Soldaten dau­er­haft dort­hin zu ver­pflan­zen, wo sie im Ernstfall am drin­gend­sten gebraucht würde…

Das gilt auch dann, wenn Putin ein bedroh­li­ches Großmanöver plant: Im September wer­den Tausende rus­si­sche Soldaten in Belarus den Kampf gegen Nato-Truppen üben. Bleibt es bei der Übung?

Wie dring­lich die Bundeswehr reani­miert und für die Zukunft fit gemacht wer­den muss, das haben in Berlin die mei­sten Politiker ver­stan­den. Zeitenwende und Verfassungsänderung haben dafür finan­zi­ell den Weg frei gemacht. Aber Geld ver­tei­digt nicht. Allen Anstrengungen zum Trotz geht es nicht nur in Litauen, son­dern auch im hei­mi­schen Gelände oft nur schlei­chend voran…

Lange Entwicklungszeiten sind typisch für die kom­ple­xe Technik, die in moder­nen Waffensystemen steckt. Nicht nur, was bei der Luftwaffe fliegt, son­dern auch, was für die Marine schwimmt oder unter­taucht, beim Heer über die Äcker walzt oder im Weltraum mit Argusaugen auf einer Umlaufbahn schwebt, ist bis zum Anschlag mit Elektronik und Sensoren voll­ge­stopft, ver­netzt, kom­pli­ziert zu ent­wer­fen, lang­wie­rig zu testen und lang­sam zu beschaffen.

Mitnehmen dür­fen wir also eine Erkenntnis: Zeitenwenden las­sen sich zwar zackig ver­kün­den – aber ihre Umsetzung dau­ert…«

Am 7.12.21 begrüß­te er sein Volk so:

»Guten Morgen, lie­be Leserin, lie­ber Leser,

wer einen über­mäch­ti­gen Gegner besie­gen will, braucht star­ke Waffen. Wer die nicht hat, läuft Gefahr, den Kampf zu ver­lie­ren. So wie die poli­ti­schen Virusbekämpfer: Die vier­te Corona-Welle rollt über Deutschland und spült die Omikron-Variante in Städte und Dörfer – die Regierenden in Berlin und den Landeshauptstädten grei­fen bis­lang aber nicht zu den stärk­sten Waffen, um den Angriff abzu­weh­ren. Sie haben zwar das Infektionsschutzgesetz ver­schärft, 2G‑, 3G- und ein paar wei­te­re Regeln erlas­sen, doch dem drin­gen­den Rat der Wissenschaft ver­schlie­ßen sie sich immer noch.

Würden sie alle fach­kun­di­gen Ratschläge befol­gen,… würden[sie] Impfpässe in jeder Bahn, jedem Zug und jedem Bus kon­trol­lie­ren und Leute ohne Zertifikat kei­ne Fahrkarten mehr kau­fen las­sen, wie es in ande­ren euro­päi­schen Ländern der Fall ist. Und sie hät­ten viel­leicht auch einen kur­zen, aber har­ten Lockdown verhängt…

Solange Deutschland kein Impfregister hat und die Daten von Geimpften nicht zen­tral erfasst wer­den, solan­ge Impfpässe lächer­lich ein­fach zu fäl­schen sind und noch nicht ein­mal die Gesundheitsämter wis­sen, wer wel­ches Vakzin erhal­ten hat, solan­ge wird die Impfpflicht allen­falls ein erho­be­ner Zeigefinger blei­ben. Ein Appell, aber kein prak­ti­ka­bles Gebot. Wenn jedoch die Gesetzgeber in einem der­art auf­wen­di­gen Prozess den Bürgern eine Pflicht auf­er­le­gen, deren Einhaltung sie dann gar nicht ver­läss­lich kon­trol­lie­ren kön­nen, schwä­chen sie das Vertrauen vie­ler Menschen in den Staat. Da hilft dann auch das Eingeständnis nicht mehr, dass die Impfpflicht im Frühjahr für die aktu­el­le Welle ohne­hin zu spät käme.

Was hilft statt­des­sen, um end­lich mehr Menschen zu immu­ni­sie­ren? Die Antwort auf die­se Frage könn­te in Bremen lie­gen. Dort sind schon 80 Prozent der Bevölkerung voll­stän­dig geimpft, von den Volljährigen sind es über 90 Prozent, von den Senioren sogar fast 95 Prozent: bun­des­weit spit­ze! Das hat die Hansestadt geschafft, indem sie schnell und kon­se­quent han­del­te und mit Firmen aus der Privatwirtschaft kooperierte…

Zwar stirbt die Hoffnung bekannt­lich zuletzt, und viel­leicht las­sen sich ja doch noch ein paar Skeptiker vom dro­hen­den Pflichtpiks zum Einlenken bewe­gen. Aber etwas stär­ke­re Waffen brau­chen wir schon, um die­ses über­mäch­ti­ge Virus zu besie­gen. Vor allem weni­ger Wunschdenken und mehr Pragmatismus.«

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

Zum fünf­ten Jahrestag der ersten PCR-Erfassung eines Falles "mit dem neu­ar­ti­gen Coronavirus SARS-CoV‑2 in Deutschland" zog er ein Resümee:

t‑online.de (28.1.25)

Darin beschreibt er lang und breit, wie er mit Frau Merkel im September 2019 "im Regierungsjet der Luftwaffe nach Wuhan, eine die­ser Megastädte in Zentralchina" flog.

»Irgendwann tauch­te am Horizont ein grau­es Band auf; man muss­te den Kopf nach links und rechts wen­den, um es voll­stän­dig zu erfas­sen. Ein Wald? Eine Fata Morgana?

Beim Näherkommen bekam das Grau Strukturen: Es waren Türme. Hunderte Türme. Wie gesichts­lo­se Riesen rag­ten die Wolkenkratzer in den stahl­blau­en Herbsthimmel. Mehr als 12 Millionen Menschen leb­ten damals in Wuhan; heu­te sind es schon mehr als 13 Millionen. Der Jangtse fläzt sich breit wie ein Binnenmeer durch die Stadt und teilt sie in zwei Hälften…

Nach dem Brückenstopp besuch­ten wir eine Universität, in der meh­re­re chi­ne­si­sche Studenten die Kanzlerin in flie­ßen­dem Deutsch befrag­ten. Wir staun­ten. Weiter ging es in ein rie­si­ges Krankenhaus: von der Patientenaufnahme bis zur Therapie alles durch­di­gi­ta­li­siert. Wir staun­ten wie­der..

Grau und gesichts­los, wie man sich China vor­zu­stel­len hat – und dann flie­ßend Deutsch spre­chen­de StudentInnen und ein hoch­mo­der­nes Krankenhaus. Sapperlot, wie das zusam­men paßt?

Nicht zusam­men pas­sen auch die Tatsachen und sei­ne Erinnerung:

»Zwei Monate spä­ter muss­ten die chi­ne­si­schen Behörden den Ausbruch einer neu­ar­ti­gen Lungenkrankheit in Wuhan bestä­ti­gen. Erste Meldungen in den Nachrichten, dann immer mehr Schlagzeilen, Infektionsfälle in Italien – und schließ­lich auch hier­zu­lan­de der Alarm: Heute vor fünf Jahren, am 28. Januar 2020, wur­de der erste Fall mit dem neu­ar­ti­gen Coronavirus SARS-CoV‑2 in Deutschland von einem Labor bestä­tigt. Zwei Tage spä­ter rief die Weltgesundheitsorganisation eine inter­na­tio­na­le Gesundheitsnotlage aus.«

Wir haben: "eine neu­ar­ti­ge Lungenkrankheit in Wuhan", an der in ganz China über die Jahre extrem weni­ge Menschen ver­star­ben. "Infektionsfälle in Italien", bewußt oder unbe­wußt her­bei­ge­führt durch pani­sche und über­for­der­te Behörden in einem kaput­ten Gesundheits- und Altenversorgungssystem. Daß sich, nach­dem die Bilder erzeugt und hoch­wirk­sam ver­mark­tet wur­den, auch dort die Lage ent­spann­te, soll­ten wir nicht erfah­ren. Die Information hät­te die Lockdownpläne gefähr­det. Und wir haben einen im Übrigen quietsch­ge­sun­den PCR-Getesteten in Deutschland. Auf die­ser Grundlage rief die WHO "eine inter­na­tio­na­le Gesundheitsnotlage" aus.

»Dann ging alles sehr schnell: Immer mehr Infizierte, immer mehr Todesfälle, pani­sche Politiker, auf­ge­reg­te Medien, ver­un­si­cher­te Bürger. Am 9. März stürz­ten die Börsenkurse ins Bodenlose, Staaten gerie­ten ins Taumeln, die Welt stand am Abgrund. Am 22. März trat in Deutschland der erste Lockdown in Kraft. Anfangs mach­te die Mehrheit der Menschen soli­da­risch, fast gut gelaunt mit. Aber je län­ger der Ausnahmezustand dau­er­te, je kras­ser der Digitalisierungsrückstand zuta­ge trat, je erra­ti­scher die Politiker ent­schie­den, je mehr Lügen durch die sozia­len Medien waber­ten, je schril­ler man­che Medien kom­men­tier­ten und je mehr Leute von den Folgen der Lockdowns beein­träch­tigt wur­den, desto stär­ker wuchs der Unmut.«

Es fol­gen zwei Grafiken mit den übli­chen Fakezahlen.

»Was hat das Land gelernt aus der größ­ten Krise seit 80 Jahren? Ich fürch­te: lei­der zu wenig. Noch immer reagie­ren wir zu trä­ge auf gefähr­li­che Erreger, sie­he Vogelgrippe. Noch immer gibt es kein umfas­sen­des Register für Gesundheitsdaten und noch immer arbei­ten vie­le Behörden in den Bundesländern anein­an­der vorbei…

Der Corona-Zorn hat bei man­chen Zeitgenossen patho­lo­gi­sche Züge ange­nom­men. Das hat indi­vi­du­el­le Gründe, aber sicher auch admi­ni­stra­ti­ve und kom­mu­ni­ka­ti­ve. Journalisten haben über kaum ein Thema so umfang­reich berich­tet wie über Corona. Oft schnell, prä­zi­se und hin­ter­grün­dig. Manchmal jedoch ver­kürzt, pole­misch, ein­sei­tig. Auch wir bei t‑online haben wohl nicht alles rich­tig gemacht, gele­gent­lich über­trie­ben, manch­mal unaus­ge­wo­gen berich­tet. Aber recht­fer­tigt das Beschimpfungen, Hetze, Morddrohungen? Schon übel, was da alles im Mail-Postfach landete…

Und das Virus, wie gefähr­lich ist es heu­te noch? "Covid ist immer noch kei­ne nor­ma­le Erkältung", sagt der Virologe Christian Drosten. "Viele Patienten füh­len sich sehr krank, wenn sie infi­ziert sind." Die Sterblichkeit sei aller­dings dank der Immunität durch Impfungen und über­stan­de­ne Infektionen stark gesun­ken und heu­te ver­gleich­bar mit der Grippe. "Ich kann mir gut vor­stel­len, dass auch die­ser Erreger sich nach eini­gen wei­te­ren Jahren beru­higt", sagt Drosten. "Aber viel­leicht sind es auch Jahrzehnte."…

Wir müs­sen uns ein­ge­ste­hen, dass wir immer gefähr­det sind." Wer hät­te das gedacht, damals im September 2019 unter dem stahl­blau­en Himmel von Wuhan?«

Vom stahl­blau­en Himmel von Wuhan über Christian Drosten zum bevor­ste­hen­den Stahlgewitter. Harms ist nicht der ein­zi­ge Schreiberling, der die­sen Weg kon­se­quent beschreitet.

8 Antworten auf „Kriegstreiber und Corona-Hetzer. "Wir müssen uns eingestehen, dass wir immer gefährdet sind."“

  1. es geht um viel geld und Hamm beißt sich ein stück vom kuchen ab.
    die "wahr­heit" ist bares geld, wenn man mit der "wahr­heit" sein geld verdient.
    man darf also von hamm kei­ne ande­re "wahr­heit" ver­lan­gen als die, die bezahlt wird.
    wenn für eine ande­re "wahr­heit" bes­ser bezahlt wird, wird eine ande­re "wahr­heit" verkündet.
    es geht nicht um moral, son­dern um eine "pro­duk­ti­ons­wei­se", um ein "pro­duk­ti­ons­ver­hält­nis", um eine abhän­gig­keit, daß aus geld mehr geld wird.

    umge­kehrt, nicht jede "wahr­heit", die ein ver­lust­ge­schäft dar­stellt, ist die "wah­re" "wahr­heit".

  2. Zitat: “Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius machen mor­gen eine Reise, die hof­fent­lich flot­ter von­stat­ten­geht als das Vorhaben, das sie besuchen:
    Die bei­den schau­en in Litauen bei der deut­schen Brigade vor­bei, die den bal­ti­schen Staat gegen die Bedrohung durch Putin schüt­zen soll. Seit einer gefühl­ten Ewigkeit arbei­ten Verteidigungsministerium und Bundeswehr sich dar­an ab, eine Truppe von 4.800 [DEUTSCHEN] Soldaten dau­er­haft dort­hin zu ver­pflan­zen, wo sie im Ernstfall am drin­gend­sten gebraucht würde…“

    Hat das Deutsche Bundesverfassungsgericht den Herren Merz, Pistorius und natür­lich auch Herrn Harms schon ein­mal die Frage gestellt, ob sie das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland schon mal gele­sen haben? Nein? Na, dann wird es aber höch­ste Zeit, wenn sich die­se ehren­wer­ten Herren nicht straf­bar machen wol­len (oder bereits straf­bar gemacht haben)!
    Denn dort steht geschrie­ben und ist mei­nes Wissens bis­her auch nicht per Volksentscheid außer Kraft gesetzt (Zitat):

    Art 26 (1) GG:
    Handlungen, die geeig­net sind und in der Absicht vor­ge­nom­men wer­den, das fried­li­che Zusammenleben der Völker zu stö­ren, ins­be­son­de­re die Führung eines Angriffskrieges vor­zu­be­rei­ten, sind ver­fas­sungs­wid­rig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

    Art 87a (2) GG:
    Außer zur Verteidigung dür­fen die Streitkräfte nur ein­ge­setzt wer­den, soweit die­ses Grundgesetz es
    aus­drück­lich zuläßt.

    Art 87a (3) GG:
    Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivi­le Objekte zu schüt­zen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahr­zu­neh­men, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erfor­der­lich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz zivi­ler Objekte auch zur Unterstützung poli­zei­li­cher Maßnahmen über­tra­gen wer­den; die Streitkräfte wir­ken dabei mit den zustän­di­gen Behörden zusammen.

    Art 87a (4) GG:
    Zur Abwehr einer dro­hen­den Gefahr für den Bestand oder die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vor­lie­gen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht aus­rei­chen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivi­len Objekten und bei der Bekämpfung orga­ni­sier­ter und mili­tä­risch bewaff­ne­ter Aufständischer einsetzen. 

    Kurz zusam­men­ge­fasst:
    1. Kriegshetze und Kriegstreiberei ist grund­ge­setz­wid­rig und strafbar 

    2. Der Einsatz der deut­schen Streitkräfte ist aus­schließ­lich auf den Verteidigungsfall und auf das deut­sche Territorium beschränkt. 

    Vom "Verpflanzen" außer Landes, näm­lich "…dort­hin, wo sie im Ernstfall am drin­gend­sten gebraucht wür­den…", habe ich da näm­lich nichts gelesen. 

    Wenn also Herr Harms von einer „Bedrohung des bal­ti­sche Staates durch Putin“ fabu­liert, dann soll­te man ihn erstens fra­gen, auf wel­che belast­ba­ren Quellen aus dem Kreml er sich dabei stützt und zwei­tens, was zur Hölle deut­sche Streitkräfte bei der „Abwehr die­ser Bedrohung“ in Litauen zu suchen haben.

    Ach so, wenn "Putin ein bedroh­li­ches Großmanöver in Belarus" plant, dann ist die­ses „bedroh­li­che" Indiz bereits aus­rei­chend dafür, dass Deutschland schon vor­beu­gend sei­ne Truppen nach Litauen „ver­pflanzt, wo sie im Ernstfall am drin­gend­sten gebraucht werden…“
    (Und wenn die NATO ein Großmanöver in der Nähe der rus­si­schen Grenze plant, ist das natür­lich alles ande­re als "bedroh­lich" für Rußland und muß von die­sem natür­lich ohne Konsequenzen akzep­tiert werden).

    Diese „Argumentation“ des Herrn Harms gehört auf jeden Fall vom Bundesverfassungsgericht geprüft, genau­so wie die z.B. von Frau Baerbock, Herrn Kiesewetter, Frau Güler und Co, wegen des Tatverdachts des Verstoßes gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG), ins­be­son­de­re gegen

    Artikel 26: Störung des fried­li­chen Zusammenlebens der Völker und Vorbereitung eines Angriffskrieges, zumin­dest jedoch mili­tä­ri­scher Maßnahmen außer­halb Deutschlands mit Angriffscharakter

    Artikel 87a: Inkaufnahme oder bewuss­te Einplanung des miss­bräuch­li­chen Einsatzes der deut­schen Streitkräfte für mili­tä­ri­sche Maßnahmen mit Angriffscharakter außer­halb Deutschlands.

    sowie wegen aller sonst in Betracht kom­men­den Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Völkerstrafgesetzbuch.

    Weitere Belege (Zitate):

    1. Analena Baerbock (Grün:in, ehe­ma­li­ge deut­sche Außenministerin):
    Sie hat am 24.01.2023 bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg Folgendes erklärt (Zitat):
    „We are fight­ing a war against Russia and not against each other“
    (Deutsche Übersetzung: „Wir füh­ren einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander“)
    Auch die­se Aussage erfüllt den Tatbestand der Kriegshetze, also einer Handlung, die geeig­net ist und in der Absicht vor­ge­nom­men wird, das fried­li­che Zusammenleben der Völker zu stören.
    Nach Artikel 26 Abs. 1 GG ist die­se Äußerung eben­falls ver­fas­sungs­wid­rig und unter Strafe zu stellen.

    Außerdem ent­spricht ihre Äußerung nicht der Wahrheit. Wir (Deutschland bzw. die EU) füh­ren kei­nen Krieg gegen Rußland. Es besteht ledig­lich ein BILATERALER mili­tä­ri­scher Konflikt zwi­schen Rußland und der Ukraine. Aber auch wenn Frau Baerbock ihre „diplo­ma­ti­sche“ Entgleisung inzwi­schen zurück­ge­nom­men haben soll­te, so bleibt doch eine Beschädigung des Rufes der Bundesrepublik Deutschland als eine Nation, von der nie wie­der Krieg aus­geht (oder auch nur pro­vo­ziert oder unter­stützt wird).

    2. Roderich Kiesewetter (CDU):
    In einem Video-Kommentar (unda­tiert) erklär­te er (Zitat):
    „…Wir müs­sen den Krieg nach Russland tra­gen durch Zerstörung rus­si­scher Militäreinrichtungen und Hauptquartiere“.
    Diese Äußerung fällt unter Kriegshetze und ist eben­falls zwei­fels­frei unter „Handlungen, die geeig­net sind und in der Absicht vor­ge­nom­men wer­den, das fried­li­che Zusammenleben der Völker zu stö­ren, ins­be­son­de­re die Führung eines Angriffskrieges vor­zu­be­rei­ten“, einzuorden.

    Nach Artikel 26 Abs. 1 GG ist auch die­se Äußerung ver­fas­sungs­wid­rig und unter Strafe zu stellen.

    3. Serap Güler (CDU):
    Serap Güler hat bei der TV-Sendung „Maischberger“ am 13.02.2024 Folgendes geäu­ßert (Zitat):
    „…Versorgungswege in Russland, wor­über die rus­si­schen Soldaten in der Ukraine ver­sorgt wer­den, anzu­grei­fen, die­se Frage stellt sich jetzt“.

    Frau Güler (eben­so wie Herr Kiesewetter) ruft zwei­fels­frei zu mili­tä­ri­schen Angriffshandlungen auf ein frem­des Hoheitsgebiet (Russland) auf, obwohl von die­sem nicht ein­mal mili­tä­ri­sche Angriffshandlungen auf das deut­sche Territorium ange­droht, geschwei­ge denn aus­ge­übt wurden.

    Es liegt also kein Verteidigungsfall vor, der eine ent­spre­chen­de mili­tä­ri­sche Gegenreaktion im Rahmen einer Verteidigung evtl. recht­fer­ti­gen könn­te. Frau Güler erfüllt damit (eben­so wie Herr Kiesewetter) den Tatbestand der Kriegshetze.

    Damit unter­nimmt auch Frau Güler zwei­fels­frei Handlungen, die geeig­net sind und in der Absicht vor­ge­nom­men wer­den, das fried­li­che Zusammenleben der Völker zu stö­ren, ins­be­son­de­re die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten.

    Gemäß Artikel 26 Abs. 1 GG sind ihre Äußerungen ver­fas­sungs­wid­rig und unter Strafe zu stellen.

    Wenn man wei­ter bedenkt, dass die deut­schen Streitkräfte nur zur Verteidigung ein­ge­setzt wer­den dür­fen, sind ihre oben zitier­ten „Angriffs“- Äußerungen auch nach Artikel 87a Abs. 2 GG ver­fas­sungs­wid­rig (und damit straf­bar), denn Artikel 87a Abs. 2 GG besagt:

    „Außer zur Verteidigung dür­fen die Streitkräfte nur ein­ge­setzt wer­den, soweit die­ses Grundgesetz es aus­drück­lich zulässt“.

    Da mili­tä­ri­sche Angriffshandlungen nicht zuge­las­sen sind, erst recht nicht auf ein frem­des Hoheitsgebiet, von dem KEINE AKUTE mili­tä­ri­sche Bedrohung für das eige­ne Land aus­geht, ver­stößt Frau Güler (eben­so wie Herr Kiesewetter) also auch gegen Artikel 87a Abs. 2 GG.

    1. @W.Bähring Gab es je Versuche die Einsätze der Bundeswehr in Jugoslawien, Afghanistan und zuletzt im Inneren im Rahmen des Kriegs gegen DAS Virus straf­recht­lich zu ver­fol­gen? Oder auch die Rüstungsexporte? Bekanntlich tref­fen Waffen irgend­wann und irgend­wo immer Menschen. 

      Ich stim­me Ihnen zu, sehe aber lei­der nicht, daß irgend­wer wil­lens und imstan­de wäre, die­sem unse­rem Grundgesetz Geltung zu verschaffen.

  3. Es ist schlicht ein Unternehmen der Werbeindustrie. Nachrichtenversatzstücke sind Mittel zum Zweck. Von ech­tem, klas­si­schen Journalismus in die­sem Zusammenhang zu spre­chen ist sehr gewagt. Und daher ist der Geschäftsführer die­ses Unternehmens nichts ande­res als ein den Profit maxi­mie­ren­der Angestellter. 

    Es ist ein media­les "kosten­lo­ses" Wochenblatt. Physisch auf­ge­legt kann es nach "Lektüre" zum Schutz des Bodens beim Schuheputzen ver­wen­det wer­den. Dies ent­fällt hier. Digital eben. 

    Ein zusätz­li­ches Thema mag die ideo­lo­gisch-system­kon­for­me Ausrichtung des lei­ten­den Personals sein. Dass ein solch strom­li­ni­en­för­mi­ges Design dem Werbegeschäft des Unternehmens und Konzerns zuträg­lich ist, dürf­te sich von selbst verstehen.

  4. Endlich fügen sich die Puzzelteile zusam­men, und der Nebel lich­tet sich: Merkel und der Hofschreiber sind im September 2019 nach Wuhan gereist, und haben das Virus mit­ge­bracht. Von dort hat es sich dann um die gan­ze Welt verbreitet.

    Damit wäre auch das Rätsel um die Herkunft gelöst: Die Seuche kam aus der Uckermark.

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