Unschuldslamm Linnemann

Dem CDU-General däm­mert etwas. Würde man die AfD wegen ihrer Positionen ver­bie­ten, wäre sei­ne Partei gleich mit dran. Gegen gehei­me Dossiers des Verfassungsschutzes hat er nichts, so lan­ge sie die Richtigen tref­fen. Linnemann gehör­te bei Corona nicht zu den Hardlinern. Seine Partei, ins­be­son­de­re ihr neu­er Fraktionschef Spahn, gehört zu den Hauptverantwortlichen von Demonstrationsverboten und ande­ren Grundrechtseinschränkungen. Die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche sowie unab­hän­gi­ge Justiz hat das im übri­gen noch unlängst gebil­ligt (s.u.). Das Bild, ohne Sticker, gehört zu einem Artikel des Grundrechtsorgans bild​.de vom 4.5.25.

evan​ge​lisch​.de (13.2.25)

»Bei der Klage ging es um zwei Großkundgebungen gegen die staat­li­chen Corona-Auflagen am 1. und 29. August in Berlin und ein Protestcamp von Corona-Kritikern im Berliner Regierungsviertel. Zur Auflage bei den Demonstrationen hat­te die Polizei das Tragen einer Maske und einen Mindestabstand von 1,50 Meter zwi­schen den Teilnehmenden gemacht. Da sich kaum einer der jeweils mehr als 20.000 Demonstranten dar­an hielt, löste die Polizei bei­de Versammlungen nach andert­halb Stunden auf.

Laut Verwaltungsgericht hat durch die Versammlungen die unmit­tel­ba­re Gefahr bestan­den, dass Einsatzkräfte, Demonstranten sowie deren Kontaktpersonen infol­ge des zu erwar­ten­den Infektionsgeschehens in ihrem grund­recht­lich geschütz­ten Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit ver­letzt wür­den. Andere gleich geeig­ne­te Mittel, die­se Rechte zu schüt­zen, ohne die Versammlung auf­zu­lö­sen, sei­en nicht ersicht­lich gewe­sen, heißt es.

Auch das Verbot des Protestcamps sei wegen des Fehlens eines geeig­ne­ten Schutz- und Hygienekonzeptes recht­mä­ßig gewe­sen. Gegen die Urteile kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt wer­den.«

Beim Referieren der Entscheidung und ihrer absur­den Begründung nennt noch fast fünf Jahre danach der evan­ge­li­ka­le Pressedienst eine erlo­ge­ne Zahl von DemonstrantInnen.

5 Antworten auf „Unschuldslamm Linnemann“

  1. Ich bin auch für ein Parteienverbot. Ausnahmslos alle. Sollen die kor­rup­ten Parasiten in den Politbüros an die Front, die sie selbst geschaf­fen haben.

  2. > Die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche sowie unab­hän­gi­ge Justiz

    Ja genau. Der Weihnachtsmann fährt einen tol­len Schlitten und der Osterhase legt bun­te Eier.

  3. Eine Postdemokratie lebt vom insze­nier­ten Spektakel inner­halb eines abge­steck­ten Themenfeldes. Ein Spektakel wird mit der AfD insze­niert. Ob mit oder ohne AfD, an den Entscheidungsprinzipien die­ses Systems ändert sich nichts. 

    Mit AfD haben Werktätige, Arbeitslose und Verarmte kei­ne Vorteile, außer dem Gefühl, es den Asylsuchenden ein­mal so rich­tig gezeigt zu haben. Das glei­che bekom­men sie von den übri­gen Parteien der Parteienoligarchie, die sich in Vorschlägen zu Maßnahmen gera­de­zu über­bie­ten oder die­se letzt­lich mittragen.

  4. Schon damals war einem halb­wegs sei­ne Intelligenz ein­set­zen­den Menschen bewusst, dass es schlicht um die Unterdrückung von Widerstand gegen auto­ri­tä­re Maßnahmen ging. Keines der Puzzlestücke pass­te zu einer Pandemie nach all­ge­mei­nem Verständnis. Vielmehr bil­de­te sich bereits im ersten hal­ben Pandemiejahr her­aus, in wel­che auto­ri­tä­re Richtung sich die ach so frei­heit­li­che Demokratie ent­wickelt. Der Lack der frei­heit­li­chen Demokratie war ab und bleibt ab. Da hel­fen auch noch so vie­le Versuche nichts, dies zu kaschieren. 

    Geboten wird ein post­de­mo­kra­ti­sches Spektakel. Der Themenrahmen ist abge­steckt, in dem sich dies abspielt. Was wird sich mit oder ohne Verbot einer AfD ändern? Nichts! Das ein­zi­ge, was zusätz­lich erfol­gen wird, wird eine Inquisition zur "Unschädlichmachung" der AfD-Mitglieder sein. Ein gefun­de­nes Fressen für die soge­nann­ten Leitmedien. Merke: So funk­tio­niert Demokratie in die­sem frei­heit­li­chen System.

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