Am 29.1.25 hatte das höchste Gericht entschieden:

Zum Hintergrund siehe hier. Auf alexander-wallasch.de erklärt der Jurist Prof. Martin Schwab am 21.2.25 , daß hier auch Chancen zu sehen sind:

»Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine Einladung, das Narrativ von der Impfung, mit deren Hilfe man andere schützt, für immer vor Gericht zu zerstören. Diese Einladung gilt es anzunehmen.
Von Prof. Dr. Martin Schwab
Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemäß Art. 100 GG die Frage vorgelegt, ob § 20a IfSG in der damaligen Fassung, wonach Beschäftigte im Gesundheitswesen einen COVID-19-Impfnachweis vorlegen müssen, in der Zeit ab dem 7.11.2022 noch verfassungsgemäß gewesen sei (Beschluss vom 3.9.2024 – 3 A 224/22). Das BVerfG hat nun über die Vorlage entschieden (Beschluss vom 29.1.2025 – 1 BvL 9/24).
Als ich erfuhr, dass das BVerfG in diesem Beschluss die Vorlage aus Osnabrück zurückgewiesen hat, war ich zunächst bestürzt. Diese Bestürzung ist nach genauerer Lektüre des Beschlusses vom 29.1.2025 der Hoffnung gewichen: Es besteht die Chance, das Narrativ vom Fremdschutz durch COVID-Injektionen vor Gericht für immer zu zerstören.«
Weiterlesen lohnt!

> Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine Einladung, das Narrativ von der Impfung, mit deren Hilfe man andere schützt, für immer vor Gericht zu zerstören.
Es ist ja auch töricht, anzunehmen daß es jemals darum ging, Menschen zu schützen.
@Erfordia
Bei mir schrillten alle Alarmglocken, als es hieß, "die Alten und Schwachen" müssten geschützt werden. Als hätte das zuvor jemals eine große Rolle in diesem Staat gespielt.
Das heißt, daß die Organe des Staates (Justiz ist ein Solches) niemals irgendwelche Beschlüsse fassen welche sich gegen den Staat selbst richten oder das Wesen dieses Staates (*) sichtbar machen.
*) Coronamaßnahmen als Unterdrückungsmaßnahmen
Schrecklicher Verdacht nun sogar in Augsburg!
Können (ursprünglich "nebenwirkungsfreie") Impfstoffe eventuell Post-vac-Syndrom auslösen?
"Aufgrund der hohen Terminanfragen variieren unsere Wartezeiten zwischen 6 ‑12 Monaten."
https://www.uk-augsburg.de/einrichtungen/ambulanzen/umweltmedizin/post-vac-ambulanz
DIE LINKE war auch für eine Impfpflicht gewesen.
@Augsburger…: Der überwiegende Teil der Linkspartei hat sich einiges zu Schulden kommen lassen, aber gegen die Impfpflicht und Verschärfungen des "Infektionsschutzgesetzes" gestimmt (https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=767,
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=768,
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=769,
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=814, https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=797,
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=764,
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=754,
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=746)
Mal angenommen, die Injektionen hätten eine Immunität bewirkt, dann wäre eine Impfpflicht also rechtens? Egal, welche "Nebenwirkungen" sie verursachen?
"…Das Regelungsziel des § 20a IfSG habe darin bestanden, vulnerable Patienten davor zu schützen, dass sie vom Pflegepersonal mit SARS CoV‑2 angesteckt werden. Wenn die COVID-Injektion dazu auch nur ein bisschen was beitrage, sei die Impfnachweispflicht geeignet, diesen Zweck zu erfüllen.…"
In jedem System sind entscheidende Gerichte exakt so unabhängig, wie das System dies gestaltet hat. Loyalitäten, Opportunismus (von der Verhinderung negativer Karriere- und Einkommenskonsequenzen bis zur sich aus der Tätigkeit später ergebenden positiven Konsequenzen) schränken in jedem System die Unabhängigkeit der Judikative in den für den Erhalt des Systems entscheidenden Gerichten ein. Dies ist kein Nebeneffekt, sondern systemimmanent.
Es kann viel spekuliert werden, was die Folgen sein könnten. Sollte tatsächliche eine Entscheidung nun auf der unteren Stufe dahingehend erfolgen, dass eine entscheidende Systemkomponente bedroht ist, wird dies auf oberer Ebene wieder korrigiert. Im Zweifelsfall wird dies per Gesetz erfolgen. Im Übrigen gilt auf oberen Ebenen: Nicht Logik, sondern der Entscheidungsspielraum der Politik bei Unsicherheit ist das Maß aller Dinge. Mit dieser wenig positiven Sicht lassen sich allerdings keine Artikel verkaufen.
auch als juristischer Laie versteht man die Logik des BVerfG:
wir-haben-doch-der-Legislative-und-Exekutive-einen-Ermessensspielraum-gewährt
( = Blankovollmacht)
Basta!
Der Schwab'sche Vorschlag ist zwar sicher einen Versuch wert, aber die Wahrscheinlichkeit, dass man bei den MittäterInnen ( = Judikative) damit durchkommt , halte ich (zumindest so lange dieselben Gestalten, mit offensichtlichen Interessenkonflikten, dort festsitzen) für äußerst gering.
Soll man allen "Gewalten" immer nur gute Absichten unterstellen?? Nö.
Staatsräson und Selbstgerechtigkeit schon eher. Dann kann man sich die "Gewaltenteilung" allerdings sparen.
Man stelle sich vor, dass, etwa nach einem "Verhandlungsfrieden" 1945, höchste Gerichte ihre eigenen Urteile und "Rechtsnormen" auch nur "relativiert" hätten.
Die Aufarbeitung hat sogar (trotz "Gewaltenteilung" und teilweisem Personalaustausch in der BRD) nach "bedingungsloser Kapitulation" Jahrzehnte gedauert – und die Funktionsweise von Gleichschaltung, Gehirnwäsche und "gesundem Volksempfinden" war wiederverwertbar ("nachhaltig"?).
https://nitter.net/pic/orig/media%2FGkuwLijXMAAUHI3.jpg