UN-Sonderberichterstatterin spricht unter Polizeibeobachtung in Räumen einer Tageszeitung

Es ist nicht das erste Mal, daß Veranstaltungen mit Francesca Albanese, UN-Sonderberichterstatterin für die besetz­ten palä­sti­nen­si­schen Gebiete, ver­bo­ten oder behin­dert wer­den. Wie der weit über­wie­gen­de Rest der Welt ent­spricht sie nicht der bun­des­deut­schen Staatsräson, wonach jede Kritik an der israe­li­schen Staatsführung als anti­se­mi­tisch zu gel­ten hat.

In einer Erklärung der "jun­gen Welt" heißt es:

"… Die in Berlin erschei­nen­de über­re­gio­na­le Tageszeitung jun­ge Welt hat den Organisatoren der Veranstaltung »Reclaiming the Discourse: Palestine, Justice, and the Power of Truth« spon­tan Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, damit die Veranstaltung doch noch statt­fin­den kann. Nach har­ten behörd­li­chen Auflagen und mas­si­ver Einflussnahme war der ursprüng­li­che Vermieter ein­ge­knickt und hat­te die ange­mie­te­ten Räume nicht mehr zur Verfügung gestellt…

Zu den Räumen der jun­gen Welt hat sich die Polizei kurz nach Veranstaltungsbeginn gegen den erklär­ten Protest der Zeitung Zugang ver­schafft und sich dabei auf ein poli­zei­li­ches Anwesenheitsrecht beru­fen. Zuvor hat­te der Einsatzleiter gegen­über jun­ge Welt erklärt, man rech­ne mit Straftaten; »auf­grund der Vorerfahrungen« sei »die Einsatzschwelle sehr nied­rig«. Dietmar Koschmieder, Geschäftsführer der Tageszeitung jun­ge Welt, sieht im pro­vo­ka­ti­ven Auftreten der Berliner Polizei die Exekutierung einer poli­ti­schen Entscheidung, die leicht­fer­tig for­mal­ju­ri­stisch begrün­det wird. Mit ihrer mas­si­ven Präsenz in und um die Veranstaltungsräume her­um neh­me die Polizei bereits gezielt Einfluss auf die Veranstaltung und schrän­ke damit die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wei­ter ein. »In 30 Jahren, in denen wir als Tageszeitung jun­ge Welt Veranstaltungen durch­füh­ren, haben wir ein sol­ches Polizeiaufgebot noch nicht erlebt. Das gan­ze Vorgehen erin­nert an die Polizeitaktik der 1920er Jahre gegen Veranstaltungen der orga­ni­sier­ten Arbeiterbewegung«, erklär­te Koschmieder. Das schei­ne nun wie­der zum Standard zu wer­den."

Für den "Tagesspiegel" ist das Framing Pflicht:

»Nach der Absage einer Diskussionsveranstaltung mit der umstrit­te­nen UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese an der Freien Universität Berlin (FU) hat die­se bei einem Ersatztermin davor gewarnt, die Freiheit der Wissenschaft ein­zu­schrän­ken. Es sei extrem besorg­nis­er­re­gend, dass Universitäten Vorträge absag­ten, sag­te sie…

Albanese hat Vorwurf des Israelhasses auf sich gezo­gen
Unter ande­rem hat­te auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) die Absage gefor­dert. Albanese sei „in der Vergangenheit durch Israel-Hass und Verharmlosung der Hamas-Terrororganisation auf­ge­fal­len“, sag­te er. Sie hat­te durch Äußerungen zum Vorgehen Israels im Gazastreifen auch den Vorwurf des Antisemitismus auf sich gezogen.

Die Hochschulleitung sei für den ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb der Hochschule ver­ant­wort­lich, sag­te ein Sprecher der FU Berlin. Aus die­sem Grund sei die Durchführung einer Präsenzveranstaltung durch die FU unter­sagt und eine Online-Durchführung ange­bo­ten worden.

Linke: „Muss mög­lich sein, über Menschenrechtsverletzungen zu spre­chen“
Die Linke bezeich­ne­te die Absage von Veranstaltungen mit Albanese als „zutiefst ver­stö­rend“. „Es muss mög­lich sein, offen über Menschenrechtsverletzungen im Gazastreifen zu spre­chen – ein­schließ­lich des Vorwurfs eines Genozids, der gera­de vom IGH geprüft wird“, schrieb die Parteivorsitzende Ines Schwerdtner in einem Beitrag auf X.

Israel ist wegen der vie­len zivi­len Opfer im Gazastreifen und der kata­stro­pha­len Versorgungslage inter­na­tio­nal mas­siv in die Kritik gera­ten. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag läuft eine von Südafrika erho­be­ne Völkermord-Klage gegen Israel…«

Die "Berliner Zeitung" kommt dies­mal ohne Rahmung aus und berich­tet am 19.2. unter dem Titel "Aufregung um Absage von Albanese-Auftritt: Polizeieinsatz an Berliner FU".

Eine aus­führ­li­che Darstellung der Veranstaltung und ihrer Hintergründe fin­det sich hier:

Immerhin scheint die Linkspartei ein klit­ze­klei­nes Stück Lernbereitschaft zu zei­gen. Die unsäg­li­che Bundestagsresolution vom 7.11.24 hat­te eine Mehrheit aus SPD, Bündnis 90/​Die Grünen, FDP, CDU/​CSU und AfD gegen die Stimmen der Gruppe BSW beschlos­sen, die Linke hat­te sich enthalten.

3 Antworten auf „UN-Sonderberichterstatterin spricht unter Polizeibeobachtung in Räumen einer Tageszeitung“

  1. "Während der Corona-Epidemie wur­den auch infor­ma­tio­nen zuwei­len zurückgehalten.
    Bei näch­ster Epidemie ist noch weni­ger Widerspruch erwünscht"

    "Die WHO hält die Staaten an, die Informationen stär­ker zu kon­trol­lie­ren und zu beein­flus­sen. Der Bundesrat will mitmachen.

    Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 1. Juni 2024 die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) des Jahres 2005 aktua­li­siert. 196 Vertragsstaaten haben die neu­en IGV im Konsens para­phiert. Eine öffent­li­che Vernehmlassung läuft in der Schweiz bis zum 27. Februar 2025, «um dem gro­ssen öffent­li­chen Interesse an die­sem Thema Rechnung zu tra­gen». Laut Bundesrat sind kei­ne Gesetzesänderungen nötig. Der Vertrag ist völ­ker­recht­lich bin­dend, aber es sind kei­ne Sanktionen vor­ge­se­hen, falls ein Land Beschlüsse und Empfehlungen der WHO nicht befolgt.

    Die IGV sind nicht zu ver­wech­seln mit dem geplan­ten Pandemievertrag der WHO, der sich aus­schliess­lich mit künf­ti­gen Pandemien befasst. Dessen end­gül­ti­ge Fassung ist noch in Verhandlung.

    Brisantes im Anhang versteckt

    Der WHO-Generaldirektor kann – bei Uneinigkeit unter WHO-Mitgliedern – in letz­ter Instanz eine Notlage aus­ru­fen. Laut den IGV sind die Länder bei einer sol­chen gesund­heit­li­chen Notlage (Pandemien, Atomkatastrophe, che­mi­sche Katastrophe, kli­ma­be­ding­te Katastrophe etc.) künf­tig unter ande­rem ange­hal­ten, in die Risikokommunikation zu inve­stie­ren. Dazu gehö­ren Massnahmen zur Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation. Diese Bekämpfung von Fehlinformationen sei bis­her etwa bei Gesundheitskrisen wie der Covid-19-Pandemie her­aus­for­dernd gewesen.

    Diese Ergänzung der IGV unter dem Titel «Risikokommunikation, ein­schliess­lich der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation» hat die WHO in einem Anhang des Vertrags gut ver­steckt (Annex 1, Abschnitt 2, c), vi): .

    Zwei bri­ti­sche Wissenschaftlerinnen haben die­se Vertragsklausel in der Fachzeitschrift «OpinioJuris» kom­men­tiert. Amrei Müller ist Assistenzprofessorin an der Sutherland School of Law des University College in Dublin. Silvia Behrendt ist Direktorin der Global Health Responsibility Agency und war wäh­rend der Schweinegrippe Rechtsberaterin der WHO.

    Im Folgenden ein wört­li­cher Auszug aus ihrem juri­sti­schen Kommentar (Zwischentitel von der Redaktion):

    Diese Vertragsklausel schafft eine Rechtsgrundlage für das, was die WHO und ihre Mitgliedstaaten wäh­rend der Covid-19-Pandemie getan haben: das syste­ma­ti­sche «Pre-Bunking», «De-Bunking» und die Zensur von Informationen und Kommentaren, wel­che die von der WHO emp­foh­le­nen medi­zi­ni­schen und nicht­me­di­zi­ni­schen Gegenmassnahmen kri­ti­sie­ren, in Frage stel­len oder ein­fach nur diskutieren. 

    «Pre-Bunking» zielt dar­auf ab, die Bevölkerung vor­zei­tig zu «immu­ni­sie­ren» gegen mög­li­che zukünf­ti­ge Fehl- oder Desinformationen. Die Behörden sol­len über Strategien und Techniken der­je­ni­gen auf­klä­ren, die ver­mut­lich Fehl- oder Desinformationen ver­brei­ten. Oder es wer­den bestimm­te Quellen prä­ven­tiv als unzu­ver­läs­sig und unglaub­wür­dig eingestuft. 

    Die WHO als Referenz einer glaub­wür­di­gen Quelle

    «De-Bunking» oder «Entlarven» bedeu­tet, Artikel und Beiträge in den Social Media mit Disclaimern und Korrekturen zu ver­se­hen, oft durch Faktenchecks oder durch Umleitung auf angeb­lich ver­trau­ens­wür­di­ge Quellen wie die Website der WHO oder die Social-Media-Konten von «Dr. Tedros» (dem der­zei­ti­gen Generaldirektor der WHO) oder durch Herunterstufen (d. h. Verringerung der Reichweite durch Aussetzung der algo­rith­mi­schen Verstärkung) bestimm­ter Konten oder Teile angeb­li­cher Fehlinformationen. 

    Schliesslich bedeu­tet das Entfernen von Fehlinformationen und das Deaktivieren von Social-Media-Konten eine voll­stän­di­ge Zensur."

    https://​www​.info​sper​ber​.ch/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​p​u​b​l​i​c​-​h​e​a​l​t​h​/​b​e​i​-​n​a​e​c​h​s​t​e​r​-​e​p​i​d​e​m​i​e​-​i​s​t​-​n​o​c​h​-​w​e​n​i​g​e​r​-​w​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​-​e​r​w​u​e​n​s​c​ht/

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