Längst ist erwiesen, daß zumindest im Freien eine Maskenpflicht medizinischer Unsinn war. Ihre Rolle bei der Behinderung von Demonstrationen – oftmals wurde die Pflicht nur dafür ausgesprochen – soll aber aufrecht erhalten bleiben. dpa berichtet am 13.2.25:

»Bei Protesten gegen die Corona-Politik 2020 in Berlin trugen viele Demonstranten keine Masken und ignorierten Abstandsgebote. Die Polizei griff immer wieder ein und beendete Demonstrationen. Das geschah bei zwei Kundgebungen im August 2020 mit vielen Tausend Teilnehmern zu Recht, wie nun das Berliner Verwaltungsgericht entschieden hat.
Die Richter wiesen damit am Nachmittag eine Klage des Initiators der damaligen «Querdenker»-Demonstrationen, Michael Ballweg, gegen die Polizei zurück. Die Auflösungen und andere Einschränkungen von zwei Demonstrationen am 1. und 29. August sowie das Verbot eines späteren Protestcamps seien rechtmäßig gewesen. Ballwegs Anwalt Ralf Ludwig kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.
Gericht: Besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie
Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben. Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration mitunter auch geringer gewesen.«
Balla-balla gegen Ballweg
»Durch die Demonstrationen habe die unmittelbare Gefahr bestanden, dass Polizisten, Teilnehmer und deren Kontaktpersonen durch ein Infektionsgeschehen in ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt würden, so das Gericht. Andere geeignete Mittel außer der Auflösung seien nicht ersichtlich gewesen – auch weil die Demonstranten die wiederholten Durchsagen der Polizei, den Mindestabstand einzuhalten beziehungsweise Masken zu tragen, weitgehend ignoriert hätten…«

Die einzige wirkliche "Gefahrenlage" geht von solchen Gerichten und derartigen Urteilen aus. Gesprochen im Jahre 2025. Wenn ich eine (behauptete) "Gefahr" noch nicht einmal im Nachhinein objektiv belegen kann, darf ich auf dieser Vermutung keine Grundrechte einschränken. Punkt. Aus. Ende. Mit dieser Argumentation kann man jede Willkür rechtfertigen.
Die "Maske" war sowieso nie etwas anderes als ein Gesslerhut.
Den Glauben daran, dass all jene für dieses Unrecht Verantwortlichen irgendwann einmal, wie einst in Küssnacht, eine hohle Gasse durchschreiten müssen, habe ich inzwischen vollständig verloren.
Demonstration in Heidelberg
u.a.
mit COVID-bewusster Block mit Masken
https://gettr.com/post/p3hh8g22f8e
- "Kein Schritt nach rechts"
10.000 Demonstranten in Heidelberg erwartet
Die Kundgebung gegen den Rechtsruck findet am Samstag in der Altstadt statt.
15.02.2025 UPDATE: 15.02.2025 04:00 Uhr 33 Sekunden
https://www.rnz.de/region/heidelberg_artikel,-Kein-Schritt-nach-rechts-10000-Demonstranten-in-Heidelberg-erwartet-_arid,1510475.html
- u.a. Rosenmontagszug in MARBURG abgesagt, wegen hoher Sicherheitskosten
https://gettr.com/post/p3hi9nv0d6b
Hinter dieser Art von Recht stecken Unterdrückung und Meinungsdiktat.
"Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. "
Im August 2020? Monate nach der Heinsbergstudie, nach diversen Antikörperstudien in den USA und den Vergleichsstudien eines John Ioannidis? Lächerlich.