Das Drosten-Preisungs-Amt (dpa) teilt am 6.2.25 mit:
Mit der üblichen Unvoreingenommenheit heißt es:
»… Mit einem Verhandlungsbeginn dürfte nicht vor Juni zu rechnen sein, teilte ein Gerichtssprecher mit. Hintergrund ist ein durch Ruhestand bedingter Wechsel im Vorsitz der Berufungskammer. Das Landgericht Neubrandenburg muss sich mit einem Urteil des Amtsgerichtes Waren vom 18. April 2024 befassen…
Drosten hatte im Juni 2022 mit seiner Familie eine Nacht auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte verbracht. Er hatte im Verfahren geschildert, er sei mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der Angeklagte mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark beschimpft. Am Folgetag sei es auch mit dessen Frau und erneut mit ihrem Mann zur Auseinandersetzung gekommen. Drosten hatte sich nach eigener Aussage bedroht und beleidigt gefühlt und schließlich die Polizei gerufen.«
In dem Verfahren geht es nicht zuletzt um den Vorwurf des "Bierflaschenmannes" an den fürsorglichen Vater, er habe sich unrechtmäßig mit einem Doktorgrad geschmückt. Die Beweisaufnahme zur Frage, ob es sich hierbei um eine Beleidigung oder eine Tatsachenbehauptung handelt, soll offenbar möglichst hinausgezögert werden. Mehr zum Thema Drosten-Dissertation siehe hier.
Beachten Sie: Die Justiz ist ein Organ des Staatsapparates.
Es gibt seit Beginn des Jahres 2025 noch keinen Nachfolger für den plötzlich im Ruhestand befindlichen bisherigen Vorsitzenden der 24. Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg, der durch ein Ablehnungsgesuch des Hauptangeklagten an dem von ihm beabsichtigten "kurzen Prozess" gehindert worden ist. Wann die derzeit unbesetzte Stelle tatsächlich besetzt sein wird, weiß nur die dort zuständige Justizministerin.
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/landgericht-neubrandenburg/Das-Gericht/Gesch%C3%A4ftsverteilung/
Es werden sich, sollte es denn irgendwann zu einer Klärung der Kontroversen um Drostens Dissertation(en? – Aufsätze oder Monographie) kommen, dann weitere Fragen stellen.
Gesetzt den Fall, es wäre beim Promotionsverfahren nicht alles mit rechten Dingen zugegangen: War Drosten dies bewusst? Immer schon, also seit 2003? Oder wurde es ihm vielleicht erst 2020 (wieder) bewusst?
Was würde aus seiner Professur? Müsste er Gehälter zurückzahlen? Für die Habilitation gibt es Ausnahmeregelungen, nicht jedoch für das Promoviertsein.
Noch spekulativere Fragen sind: gab es Leute, die Drostens wunden Punkt und seine Angreifbarkeit kannten? Konnten diese ihn 2020 zu gewissen Aussagen treiben, die sie jeweils haben wollten (keine Panik und Abwiegeln bis Mitte März 2020 – dann von einem Tag auf dem anderen Drostens 180-Grad-Wendung?) Wie ich bereits woanders kommentiert habe: Drosten wandelte sich innerhalb kürzester Zeit von einem "Coronaleugner" zum Paniktreiber.
@Altmodischer…:
Das Verhalten Drostens war in der Tat verdächtig. Noch verdächtiger aber war der enge Kreis der "Regierungs-Experten". Man beachte bitte den Zeitraum in dem "plötzlich" viele Mediziner der Coronia zeugten, und nicht mehr bloß "die üblichen Verdächtigen", welche ja Biologen/Virologen waren, nicht aber Epidemiologen. Man schreibe bitte Herrn Pürner nicht ab, egal wo der ein- oder ausgetreten sein mag. – Hallo? – Und last but not least, war es nicht dieselbe Zeit in der die Physiker verschwanden, nämlich als Schein-Experten für Epidemien, aus der Öffentlichkeit?
Warum lässt man nicht den Prof. Schrappe einfach mal wieder ran. Es gab doch bereits sondierende, wie vielsagende Interviews.
Und Andere haben sich auch bereits angeboten, alleine die Fackel der Wissenschaft am brennen halten zu wollen.