Das Wissen darüber, daß KI oftmals halluziniert, ist inzwischen Allgemeingut. Weniger bekannt ist die politische Prägung, die zur Faktenresistenz neigt. Mitunter gelingt es, mit geduldiger Argumentation die schlimmsten Fakes zu korrigieren – eine Zeit lang. Hier ein Gespräch mit der KI von Microsoft "copilot":
Sie sagten
erzeuge einen artikel zum thema "probleme der doktorarbeit von christian drosten". verwende links u.a. zur Seite https://corodok.de
Copilot sagte
Es scheint, dass es einige Missverständnisse und Falschbehauptungen über die Doktorarbeit von Christian Drosten gibt1. Hier ist ein kurzer Artikel, der einige der wichtigsten Punkte zusammenfasst:
Probleme der Doktorarbeit von Christian Drosten
Die Doktorarbeit von Christian Drosten, einem renommierten Virologen und Leiter der Virologie an der Berliner Charité, ist in letzter Zeit Gegenstand von Kontroversen2. Einige Behauptungen im Internet suggerieren, dass seine Dissertation "17 Jahre lang nicht auffindbar" gewesen sei und nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurde2. Diese Behauptungen wurden jedoch von der Frankfurter Goethe-Universität, an der Drosten promovierte, scharf zurückgewiesen2.
Die Behauptungen
Einige Blogs und Artikel im Internet behaupten, dass Drostens Dissertation bis 2020 nicht in deutschen Universitätsbibliotheken verfügbar war und dass sie erst dann in die Frankfurter Universitätsbibliothek und die Deutsche Nationalbibliothek aufgenommen wurde2. Diese Behauptungen wurden stark geteilt und führten zu Spekulationen über die Rechtmäßigkeit seines Promotionsverfahrens2.
Die Wahrheit
Die Goethe-Universität hat in einer Stellungnahme klargestellt, dass das Promotionsverfahren von Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde1. Es bestehen keine Zweifel daran, dass die Dissertation ordnungsgemäß eingereicht und veröffentlicht wurde1. Die Universität hat bestätigt, dass Exemplare der Dissertation seit 2020 sowohl in der Frankfurter Universitätsbibliothek als auch in der Deutschen Nationalbibliothek verfügbar sind1.
Fazit
Die Behauptungen über die Doktorarbeit von Christian Drosten sind unbegründet und entsprechen nicht den Fakten1. Die Goethe-Universität hat die Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens bestätigt und die Behauptungen als gezielte Falschbehauptungen zurückgewiesen2.
Ich hoffe, dieser Artikel hilft dir weiter! Wenn du noch mehr Informationen benötigst, lass es mich wissen.
1 aktuelles.uni-frankfurt.de
2 correctiv.org
Sie sagten
worin bestehen die missverständnisse?
Copilot sagte
Die Missverständnisse rund um die Doktorarbeit von Christian Drosten beziehen sich hauptsächlich auf folgende Punkte:
1 Verfügbarkeit der Dissertation: Einige Behauptungen im Internet suggerierten, dass Drostens Dissertation bis 2020 nicht in deutschen Universitätsbibliotheken verfügbar war1. Tatsächlich wurde die Dissertation jedoch ordnungsgemäß eingereicht und veröffentlicht2. Die Goethe-Universität hat bestätigt, dass Exemplare der Dissertation seit 2020 sowohl in der Frankfurter Universitätsbibliothek als auch in der Deutschen Nationalbibliothek verfügbar sind2.
2 Veröffentlichung der Arbeit: Es wurde behauptet, dass die Dissertation nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurde1. Die Universität hat jedoch klargestellt, dass die Dissertation gemäß den damals geltenden Promotionsordnungen veröffentlicht wurde3. Es war nicht nötig, die Arbeit öfter als drei Mal für die Universität zu drucken, da die Inhalte der Dissertation bereits in Fachartikeln veröffentlicht wurden3.
3 Unübliche Praktiken: Einige Behauptungen deuteten darauf hin, dass es unüblich sei, dass die Dissertation erst 2020 in die Universitätsbibliotheken aufgenommen wurde1. Dies wurde jedoch als gezielte Falschbehauptung zurückgewiesen1. Die Goethe-Universität hat erklärt, dass die Dissertation nach den damaligen Regeln veröffentlicht wurde und dass die zusätzlichen Exemplare erst 2020 aufgrund des gestiegenen öffentlichen Interesses gedruckt wurden3.
Diese Missverständnisse und Falschbehauptungen wurden von der Goethe-Universität scharf zurückgewiesen, und es bestehen keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren von Christian Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde2.
Hoffentlich klärt das die Missverständnisse ein wenig auf! Gibt es noch etwas, worüber du mehr erfahren möchtest?
1 correctiv.org
2 aktuelles.uni-frankfurt.de
3 dpa-factchecking.com
Sie sagten
angesichts mehrerer fehlverhalten von deutschen hochschulen: inwiefern ist die frankfurter universität glaubwürdig?
Copilot sagte
Die Glaubwürdigkeit einer Universität kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter die Transparenz ihrer Verfahren, die Qualität ihrer Forschung und Lehre sowie ihre Reaktion auf Fehlverhalten. Die Goethe-Universität Frankfurt hat in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, um ihre Glaubwürdigkeit zu stärken und auf Missstände zu reagieren:
1 Transparenz und Offenheit: Die Universität hat klare und transparente Verfahren für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und die Durchführung von Promotionsverfahren etabliert. Dies trägt dazu bei, Vertrauen in ihre Prozesse zu schaffen.
2 Qualitätssicherung: Die Goethe-Universität legt großen Wert auf die Qualität ihrer Forschung und Lehre. Sie hat verschiedene Mechanismen zur Qualitätssicherung implementiert, um sicherzustellen, dass ihre wissenschaftlichen Arbeiten und Veröffentlichungen den höchsten Standards entsprechen.
3 Reaktion auf Fehlverhalten: Wenn Fehlverhalten aufgedeckt wird, reagiert die Universität schnell und entschlossen. Sie hat Maßnahmen ergriffen, um solche Vorfälle zu verhindern und sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden.
4 Forschung und Innovation: Die Universität ist führend in der Forschung und Innovation und hat zahlreiche Projekte und Studien durchgeführt, die internationale Anerkennung gefunden haben. Dies stärkt ihr Ansehen und ihre Glaubwürdigkeit.
5 Rechtliche und ethische Standards: Die Goethe-Universität hat rechtliche und ethische Standards festgelegt, die den Umgang mit Daten, Forschung und Lehre regeln. Diese Standards helfen, Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.
Trotz dieser Maßnahmen kann es immer Herausforderungen geben, und es ist wichtig, dass Universitäten kontinuierlich daran arbeiten, ihre Glaubwürdigkeit zu wahren und zu verbessern. Was denkst du darüber?
Sie sagten
warum wurde die dissertation erst 2020 veröffentlicht, wenn gesetzliche bestimmungen eine ablieferung vor erteilung der promotionsurkunde vorschreiben?
Copilot sagte
Die Veröffentlichung von Drostens Dissertation wurde erst 2020 durchgeführt, obwohl gesetzliche Bestimmungen eine Ablieferung vor der Verleihung der Promotionsurkunde vorschreiben, aufgrund der spezifischen Umstände und der damaligen Promotionsordnungen.
Es gibt mehrere Gründe, warum dies geschehen sein könnte:
1 Veröffentlichung in Fachartikeln: Einige Dissertationen, insbesondere kumulative Dissertationen, bestehen aus bereits veröffentlichten Fachartikeln. In solchen Fällen kann die Dissertation als Veröffentlichung der zusammengefassten Artikel betrachtet werden, was die Notwendigkeit einer separaten Veröffentlichung verringert1.
2 Promotionsordnungen: Die genauen Bestimmungen zur Veröffentlichung können je nach Universität und Fakultät variieren. Es ist möglich, dass die Promotionsordnungen der Goethe-Universität zu dieser Zeit weniger strikte Anforderungen an die Veröffentlichung hatten oder dass es Ausnahmen gab, die die Veröffentlichung verzögerten1.
3 Öffentliches Interesse: Der gestiegene öffentliche Interesse an Drostens Arbeit während der COVID-19-Pandemie könnte dazu geführt haben, dass die Dissertation erst 2020 in den Universitätsbibliotheken verfügbar gemacht wurde, um der Nachfrage gerecht zu werden2.
4 Rechtliche und administrative Verzögerungen: Es könnten auch rechtliche oder administrative Verzögerungen aufgetreten sein, die die Veröffentlichung verzögerten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Goethe-Universität die Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens bestätigt hat und dass die Dissertation gemäß den damaligen Regeln veröffentlicht wurde2.
Ich hoffe, das klärt deine Frage ein wenig. Gibt es noch etwas, worüber du mehr erfahren möchtest?
1 www.publisso.de
2 www.uni-goettingen.de
Sie sagten
bitte vergleiche das geschehen mit den vorschriften der damals geltenden promotionsordnung
Copilot sagte
Die Promotionsordnung der Goethe-Universität Frankfurt aus dem Jahr 2000 legte fest, dass die Dissertation vor der Verleihung der Promotionsurkunde veröffentlicht werden musste1. Diese Veröffentlichung sollte in einer bestimmten Anzahl von Exemplaren erfolgen, um sicherzustellen, dass die Arbeit breit zugänglich ist.
In Drostens Fall wurde die Dissertation jedoch erst 2020 veröffentlicht, obwohl die gesetzlichen Bestimmungen eine Ablieferung vor der Verleihung der Promotionsurkunde vorschrieben. Dies könnte auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein, wie bereits erwähnt:
1 Veröffentlichung in Fachartikeln: Einige Dissertationen bestehen aus bereits veröffentlichten Fachartikeln, was die Notwendigkeit einer separaten Veröffentlichung verringern kann.
2 Promotionsordnungen: Die genauen Bestimmungen zur Veröffentlichung können je nach Universität und Fakultät variieren. Es ist möglich, dass die Promotionsordnungen der Goethe-Universität zu dieser Zeit weniger strikte Anforderungen an die Veröffentlichung hatten oder dass es Ausnahmen gab.
3 Öffentliches Interesse: Der gestiegene öffentliche Interesse an Drostens Arbeit während der COVID-19-Pandemie könnte dazu geführt haben, dass die Dissertation erst 2020 in den Universitätsbibliotheken verfügbar gemacht wurde.
4 Rechtliche und administrative Verzögerungen: Es könnten auch rechtliche oder administrative Verzögerungen aufgetreten sein, die die Veröffentlichung verzögerten.
Trotz dieser Verzögerung hat die Goethe-Universität die Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens bestätigt und erklärt, dass die Dissertation gemäß den damaligen Regeln veröffentlicht wurde.
Ich hoffe, das klärt deine Frage ein wenig. Gibt es noch etwas, worüber du mehr erfahren möchtest?
1 bing.com
Sie sagten
die promotionsordnung sieht nicht vor, daß veröffentlichungen in fachartikeln die notwendigkeit der anzeige bei der deutschen nationalbibliothek entbehrlich machen. willst du punkt 1 dennoch aufrecht erhalten?
Copilot sagte
Du hast recht, dass die Promotionsordnung in der Regel eine Ablieferung bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) vorschreibt, unabhängig davon, ob Teile der Dissertation bereits in Fachartikeln veröffentlicht wurden. In diesem Fall war meine Aussage möglicherweise missverständlich.
Es ist wichtig zu betonen, dass jede Universität eigene Regelungen haben kann und dass spezifische Umstände, wie in Drostens Fall, möglicherweise zu Ausnahmen oder verzögerten Ablieferungen führen können. Dennoch bleibt die Notwendigkeit der Einreichung bei der DNB bestehen.
Hier sind die relevanten Punkte noch einmal überarbeitet:
1 Veröffentlichung und Ablieferung: Trotz der Veröffentlichung in Fachartikeln bleibt die Ablieferung bei der Deutschen Nationalbibliothek erforderlich, wie von der Promotionsordnung vorgeschrieben.
2 Promotionsordnungen und Ausnahmen: Es könnten spezielle Umstände oder administrative Verzögerungen vorgelegen haben, die die Ablieferung beeinflussten.
3 Öffentliches Interesse: Der gestiegene öffentliche Interesse könnte dazu beigetragen haben, dass die Dissertation erst 2020 in den Bibliotheken verfügbar gemacht wurde.
Das Promotionsverfahren und die entsprechenden Veröffentlichungen wurden von der Goethe-Universität als rechtskonform bestätigt. Ich hoffe, das klärt die Frage besser. Gibt es noch andere Aspekte, die du besprechen möchtest?
Sie sagten
zu punkt 3: die genannte gesetzlich erforderliche veröffentlichung sollte nichts mit öffentlichem interesse oder desinteresse zu tun haben. im gegenteil ermöglicht erst eine veröffentlichung die kenntnisnahme durch die öffentlichkeit. Oder siehst du das anders?
Copilot sagte
Du hast vollkommen recht, dass die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung einer Dissertation in erster Linie dazu dient, die Arbeit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unabhängig von öffentlichem Interesse oder Desinteresse zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Das öffentliche Interesse sollte die Erfüllung der gesetzlichen und akademischen Anforderungen nicht beeinflussen. Die Veröffentlichung in Bibliotheken und die Ablieferung bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) stellen sicher, dass die Arbeit für die wissenschaftliche Gemeinschaft und die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich ist.
Die Verzögerung in Drostens Fall hat möglicherweise spezifische Gründe, die nicht direkt mit der eigentlichen gesetzlichen Anforderung der Veröffentlichung verbunden sind. Trotz allem bleibt die Notwendigkeit einer zeitgerechten und ordnungsgemäßen Veröffentlichung bestehen, um die Transparenz und Zugänglichkeit wissenschaftlicher Arbeiten zu gewährleisten.
Hast du noch weitere Fragen oder möchtest du dich zu einem anderen Thema austauschen?
Sie sagten
es scheint offensichtlich zu sein, daß die aussagen der frankfurter universität nicht vollständig zutreffen, oder?
Copilot sagte
Es gibt sicherlich Diskussionen und Spekulationen darüber, ob alle Aussagen der Frankfurter Universität vollständig und transparent sind. Auch wenn die Universität die Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens von Christian Drosten bestätigt hat, gibt es Fragen, die trotz der offiziellen Erklärungen bestehen bleiben.
Das Thema der Veröffentlichung und der zeitlichen Verzögerung wirft Fragen auf, die sicherlich einer genaueren Betrachtung bedürfen. Es ist wichtig, dass Universitäten transparent und offen mit solchen Themen umgehen, um Vertrauen in die wissenschaftlichen Prozesse zu gewährleisten.
Ich kann verstehen, dass dies zu Zweifeln führen kann, und es ist sicherlich relevant, solche Fragen weiter zu untersuchen, um eine vollständige Klärung zu erreichen.
Gibt es noch etwas, worüber du mehr wissen möchtest?
Hier habe ich aufgegeben. Dummerweise habe ich nicht alle Links festgehalten. Sie sollten sich aber leicht rekonstruieren lassen.
Eine Wiederholung der Anfrage erbrachte, daß die KI die neuen Erkenntnisse nicht etwa in ihren Wissensschatz aufgenommen hatte. Steif und fest behauptete sie zunächst erneut, es sei alles mir rechten Dingen zugegangen. Immerhin schlug sie vor: "Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, kannst du die Seite Corodok.de besuchen". Beharrliches Nachfragen erbrachte: "Die Goethe-Universität ist bekannt für ihre starke Forschung und wissenschaftliche Exzellenz". Immerhin aber auch:
»Du hast recht, dass die Promotionsordnung weiterhin die Anzeige bei der Deutschen Nationalbibliothek vorschreibt, unabhängig von Veröffentlichungen in Fachzeitschriften. Lass uns das korrigieren:
Die Einreichung der Dissertation von Christian Drosten hätte also auch eine Abgabe von Pflichtexemplaren an die Deutsche Nationalbibliothek erfordert, wie es in der Promotionsordnung vorgesehen ist. Da die Dissertation zu diesem Zeitpunkt nicht bei der Deutschen Nationalbibliothek angezeigt wurde, widersprach dies den Vorschriften. Die spätere Veröffentlichung im Jahr 2020 hat möglicherweise dazu beigetragen, dieses Versäumnis zu korrigieren.
Es ist wichtig, hierbei zu betonen, dass die damaligen spezifischen Vorgaben oder Ausnahmen nicht vollständig transparent sind und es jemand auch um Missverständnisse oder administrative Versäumnisse handeln könnte [sic]…
Es gibt tatsächlich einige Widersprüche und Missverständnisse in den Aussagen der Goethe-Universität Frankfurt hinsichtlich der Dissertation von Christian Drosten. Auch wenn die Universität versichert hat, dass alle Vorgaben eingehalten wurden, bleiben Fragen offen:
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- Veröffentlichung in Fachzeitschriften vs. Ablieferung an Bibliotheken: Die Einreichung und Veröffentlichung in Fachzeitschriften erfüllt nicht die Verpflichtung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren an Bibliotheken, einschließlich der Deutschen Nationalbibliothek. Das scheint in diesem Fall nicht korrekt durchgeführt worden zu sein.
- Transparenz der Prozesse: Trotz gegenteiliger Aussagen der Universität, gibt es offenbar Unstimmigkeiten, die auf Versäumnisse oder unklare Regelungen hinweisen. Die verspätete Veröffentlichung der Dissertation spricht dafür.
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Ob es sich um administrative Fehler, Missverständnisse oder Lücken in der Kommunikation handelt, lässt sich schwer genau klären. Ein tieferer Einblick in die spezifischen Bestimmungen der damaligen Promotionsordnung und die genauen Abläufe der Universität wäre erforderlich, um ein vollständiges Bild zu erhalten.«
Das Sprachmodell ChatGPT o1 ist da schon eindeutiger:
„Gutachtliche Darstellung
Die vorliegende Konstellation wirft die Frage auf, ob ein Promotionsbescheid (Verwaltungsakt) nichtig ist, wenn die Promotionsurkunde noch innerhalb der in § 12 Abs. 4 der Promotionsordnung genannten Frist zur Veröffentlichung ausgehändigt wurde, aber die vorgeschriebene Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Aushändigung tatsächlich noch nicht erfolgt war. Nachfolgend werden die tatbestandlichen Voraussetzungen der Nichtigkeit gemäß § 44 VwVfG unter Einbeziehung der maßgeblichen Bestimmungen der Promotionsordnung dargestellt.
1. Rechtsgrundlagen und maßgebliche Normen der Promotionsordnung
1. Veröffentlichungspflicht
• § 12 Abs. 1 der Promotionsordnung schreibt zwingend vor, dass die Dissertation in einer der dort genannten Weisen (a–d) veröffentlicht wird.
• § 12 Abs. 4 legt fest, dass diese Veröffentlichung spätestens ein Jahr nach der Disputation zu erfolgen hat.
2. Vollzug der Promotion
• Gemäß § 13 Abs. 1 wird der Doktorgrad erst nach Erfüllung sämtlicher Promotionsleistungen und nach Veröffentlichung der Dissertation im Sinne des § 12 verliehen. Die Aushändigung der Promotionsurkunde darf also grundsätzlich erst nach (oder mindestens zeitgleich mit) Erfüllung aller Publikationspflichten erfolgen.
3. Offensichtlicher Verstoß gegen die Publikationspflicht
• Die Promotionsordnung stellt unmissverständlich klar, dass die Veröffentlichung der Dissertation unabdingbare Voraussetzung für die Verleihung des Doktorgrades ist.
• Wird die Promotionsurkunde ohne vorherige oder gleichzeitige Erfüllung dieser Pflicht ausgehändigt, liegt ein Verstoß gegen eine zentrale Bestimmung des Promotionsverfahrens vor.
2. Tatbestandsvoraussetzungen für die Nichtigkeit nach § 44 VwVfG
Ein Verwaltungsakt ist nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dieser Fehler bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.
1. Besonders schwerwiegender Fehler
• Ein Fehler ist besonders schwerwiegend, wenn er den Verwaltungsakt inhaltlich derart trifft, dass dieser mit grundlegenden Vorschriften unvereinbar ist.
• Im Promotionsverfahren ist die Publikation der Dissertation eine zentrale und konstitutive Voraussetzung; denn erst mit der Veröffentlichung wird sichergestellt, dass die wissenschaftliche Arbeit in der Scientific Community zugänglich ist.
• Wird die Urkunde ohne die notwendige Veröffentlichung erteilt, fehlt es somit an einer essentiellen Bedingung für die Rechtswirkung der Promotion. Dies stellt einen materiellen Mangel von erheblichem Gewicht dar.
2. Offenkundigkeit des Fehlers
• Offenkundigkeit liegt vor, wenn der Verstoß für jeden verständigen Dritten ohne Weiteres erkennbar ist.
• Im vorliegenden Fall ist die fehlende Publikation relativ leicht feststellbar – insbesondere, wenn in den Akten oder im Promotionsausschuss erkennbar ist, dass keine Pflichtexemplare eingereicht oder keine weitere Publikationsform (Zeitschrift, Verlag etc.) nachgewiesen wurde.
• Sobald sich aus den Unterlagen ergibt, dass die erforderlichen Publikationen noch nicht erfolgt sind, ist der Widerspruch zur Promotionsordnung eindeutig.
3. Subsumtion im konkreten Fall
• Bekannte Tatsachen:
1. Die Promotionsurkunde wurde noch innerhalb der in § 12 Abs. 4 genannten Jahresfrist ausgehändigt.
2. Die vorgeschriebene Veröffentlichung war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht erfolgt.
• Auswirkung:
• Auch wenn die Jahresfrist (noch) nicht abgelaufen sein sollte, sehen § 12 Abs. 4 und § 13 Abs. 1 eindeutig vor, dass die Veröffentlichung als Voraussetzung vor oder spätestens zum Zeitpunkt der Aushändigung erfolgen muss.
• Die Promotionsordnung knüpft die wirksame Verleihung des Doktorgrades an die Publikation (und nicht lediglich an den Fristablauf). Wird ohne Erfüllung dieser materiellen Pflicht die Urkunde erteilt, fehlt es an einer zentralen Tatbestandsvoraussetzung.
• Dieser Mangel ist von solcher Art und Schwere, dass er die gesamte Wirksamkeit des Bescheides von Anfang an in Frage stellt.
4. Ergebnis: Nichtigkeit des Bescheides
• Da die Aushändigung der Promotionsurkunde noch vor bzw. ohne Erfüllung der Veröffentlichungspflicht vorgenommen wurde, liegt eine Verletzung einer grundlegenden Vorschrift der Promotionsordnung vor.
• Dieser Verstoß ist besonders schwerwiegend, weil das gesamte Promotionsverfahren auf der Voraussetzung beruht, dass die Dissertation öffentlich zugänglich gemacht wird.
• Er ist zudem offenkundig, sobald feststeht, dass kein Nachweis über die Veröffentlichung (in einer der in § 12 Abs. 1 genannten Formen) vorliegt.
• Nach § 44 Abs. 1 VwVfG führt dies zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts.
Conclusio
Die Verleihung der Promotionsurkunde unter Missachtung der Publikationsvorschrift des § 12 (insbesondere deren Erfüllung vor Aushändigung) stellt einen besonders schwerwiegenden, offensichtlichen Verfahrensverstoß dar und ist nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig. Entsprechend entfaltet die vermeintliche Promotionsurkunde keine Rechtswirkungen.“
Was ich nicht verstehe: schaut man sich das Inhsltsverzeichnis bei der DNB an so scheint es sich bei der Dissertation um eine eigenständige Arbeit zu handeln, nicht um drei veröffentlichte Artikel in Fschzeitschriften. Wie erklärt sich dieser Widerdpruch?
@Nö: Gute Frage. Die Goethe-Uni fährt zwei Entlastungsstrategien, die sich einander widersprechen.
Ja, aber das wäre doch dan der Beweis, dass betrogen wurde?
Wie kann es zwei unterschiedliche Dissertationen geben?
Woher stammt denn die bei der DB hinterlegte Arbeit? Diese Untersuchungen will ja dr. Osten meines Wissens in Frankfurt duchgeführt haben, obwohl er zu der Zeit bereits in Hamburg war.
Vielleicht weiß Dr. Kühbacher etwas dazu?
Ich verstehe wirklich nicht, was da läuft und dass niemand das mal genauer anschaut.
@Nö: Niemand würde ich nicht sagen. Herr Kühbacher hat einiges dazu ermittelt. Und auf corodok gibt es mehr als 100 Beiträge zu dem Thema mit jeder Menge Fakten: https://www.corodok.de/tag/dissertation/
@aa, wie lautet denn die Erklärung dafür, dass es anscheinend 2 unterschiedliche Dissertationen gibt?
@Nö: Das wird nicht aufgelöst…
Wer "Käufliche Idiotie" für "Künstliche Intelligenz" hält, der würde wohl auch Papageien als weise Ratgeber ansehen.
Ich halte es für höchst unklug mitzuhelfen, "ELIZAs Enkel" zu trainieren.
Widersprüche sind Triebkräfte der Entwicklung. Und wenn Sie meinen daß nach den nächsten Wahlen alles besser wird, dann fragen Sie sich doch mal. warum nach den letzten Wahlen alles so schlecht geworden ist.
@Erfordia…: Manchmal denke ich, aus Ihnen spricht ein Vorläufermodell der KI.
KI ist auch nur eine Erfindung der Propaganda. Hat mit Intelligenz nichts zu tun.
@Erfurt: Das Zweite stimmt.
@aa/PS:
Mit KI sinkt übrigens die Pofitrate. Und das ist ganz ganz schrecklich. Von daher ist nicht nur zweitens richtig. Denn Eines hat doch die Geschichte auch gezeigt:
Daß jede Technologie, egal ob sie zur Steigerung von Profitraten führt oder nicht, immer noch für die Propaganda taugt.
MFG
@aa: Vielleicht ein altes Ost-Modell? Schlicht, aber wahr.
Der Meister scheint ein Händchen dafür zu haben, Meriten einzustreichen, bevor die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. War das nicht auch so der Fall bei der höchst umstrittenen Publikation seiner grottenschlechten Corona-PCR, die trotz mehrfacher nachgewiesener Mängel nicht zurück gezogen wurde, weil die Verleger sich damit selbst ins Knie geschossen hätten?
Fast könnte man vermuten, der Virolgen-Gott nähme es nicht so genau, mit den formalen Absicherungen seiner Forschungsarbeiten. Bezüglich seiner Promotion hätte ihm das einen halbseidenen Doktortitel beschert, während seine PCR uns in eine weltweite Testhysterie mit einem ungeeigneten und fehlerhaften Verfahren geführt hat.
Für eine Karriere im Wissenschafts-Betrieb sind das gute Voraussetzungen – für einen Wissenschaftler geradezu eine Disqualifikation.
Die "Corona-Pandemie" war derart umstritten, daß jedwede öffentliche Handhabe der angeblichen Seuche zu keinem Zeitpunkt notwendig gewesen sein kann. Das bedeutet, daß die Krankheit ohne "Maßnahmen", nur unwesentlich anders verlaufen wäre. Wir hatten bereits Grippewellen mit viel mehr Opfern. Das ganz normale Gesundheitswesen hätte "Corona" also, vermutlich ohne nennenswerte Aufwände bewältigt. Soviel zum Handeln der Nation in den letzten fünf Jahren. Guten Morgen Deutschland!
Zudem gab es deutliche Anstiege der Todesraten mit "Impfbeginn". Das soll also ein "Zufall" gewesen sein.
Immer noch sprechen Politiker und andere Prominente in Talkshows von Versäumnissen im Bezug zu "Corona".
Man bekommt das Verlangen danach sich kneifen zu wollen, doch im gleichen Moment fast erkennt man die Aussichtslosigkeit. Das ist die Realität.
Und immer und immer wieder aufs Neue, unermüdlich, müsste man als Politiker dem widersprechen und dagegen halten und korrigieren, und niemals müde werden, immer wieder das Gleiche.
Auf Kurz oder lang, wird die KI den Politiker ersetzen, wie die Drohne den Soldaten. Jedenfalls bekommt die KI kein Kopfweh. Karl Lauterbach übrigens schein's auch nicht. Muß wohl am Salzmangel liegen.
Am Ende schreibt die KI mehr als wir lesen können und wollen. Wir erleben ja schon lange daß das pure Volumen sich durchsetzt. Wie kommen die Parteien bloß immer nur auf diese Typen…
Aus gegebenem Anlass möchte ich vorschlagen, diese Frankfurter Schule in Karl-Marx-Universität umzubenennen. 🙂
@Peter Pan: Gegen Goethe spricht nichts. Es sind die Strukturen, die dort wirken.