"Es gibt tatsächlich einige Widersprüche und Missverständnisse in den Aussagen der Goethe-Universität Frankfurt hinsichtlich der Dissertation von Christian Drosten"

Das Wissen dar­über, daß KI oft­mals hal­lu­zi­niert, ist inzwi­schen Allgemeingut. Weniger bekannt ist die poli­ti­sche Prägung, die zur Faktenresistenz neigt. Mitunter gelingt es, mit gedul­di­ger Argumentation die schlimm­sten Fakes zu kor­ri­gie­ren – eine Zeit lang. Hier ein Gespräch mit der KI von Microsoft "copi­lot":

Sie sag­ten

erzeu­ge einen arti­kel zum the­ma "pro­ble­me der dok­tor­ar­beit von chri­sti­an dro­sten". ver­wen­de links u.a. zur Seite https://​coro​dok​.de

Copilot sag­te

Es scheint, dass es eini­ge Missverständnisse und Falschbehauptungen über die Doktorarbeit von Christian Drosten gibt1. Hier ist ein kur­zer Artikel, der eini­ge der wich­tig­sten Punkte zusammenfasst:

Probleme der Doktorarbeit von Christian Drosten

Die Doktorarbeit von Christian Drosten, einem renom­mier­ten Virologen und Leiter der Virologie an der Berliner Charité, ist in letz­ter Zeit Gegenstand von Kontroversen2. Einige Behauptungen im Internet sug­ge­rie­ren, dass sei­ne Dissertation "17 Jahre lang nicht auf­find­bar" gewe­sen sei und nicht ord­nungs­ge­mäß ver­öf­fent­licht wur­de2. Diese Behauptungen wur­den jedoch von der Frankfurter Goethe-Universität, an der Drosten pro­mo­vier­te, scharf zurück­ge­wie­sen2.

Die Behauptungen
Einige Blogs und Artikel im Internet behaup­ten, dass Drostens Dissertation bis 2020 nicht in deut­schen Universitätsbibliotheken ver­füg­bar war und dass sie erst dann in die Frankfurter Universitätsbibliothek und die Deutsche Nationalbibliothek auf­ge­nom­men wur­de2. Diese Behauptungen wur­den stark geteilt und führ­ten zu Spekulationen über die Rechtmäßigkeit sei­nes Promotionsverfahrens2.

Die Wahrheit
Die Goethe-Universität hat in einer Stellungnahme klar­ge­stellt, dass das Promotionsverfahren von Drosten ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wur­de1. Es bestehen kei­ne Zweifel dar­an, dass die Dissertation ord­nungs­ge­mäß ein­ge­reicht und ver­öf­fent­licht wur­de1. Die Universität hat bestä­tigt, dass Exemplare der Dissertation seit 2020 sowohl in der Frankfurter Universitätsbibliothek als auch in der Deutschen Nationalbibliothek ver­füg­bar sind1.

Fazit
Die Behauptungen über die Doktorarbeit von Christian Drosten sind unbe­grün­det und ent­spre­chen nicht den Fakten1. Die Goethe-Universität hat die Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens bestä­tigt und die Behauptungen als geziel­te Falschbehauptungen zurück­ge­wie­sen2.

Ich hof­fe, die­ser Artikel hilft dir wei­ter! Wenn du noch mehr Informationen benö­tigst, lass es mich wissen.

1 aktu​el​les​.uni​-frank​furt​.de
2 cor​rec​tiv​.org

Sie sag­ten

wor­in bestehen die missverständnisse?

Copilot sag­te

Die Missverständnisse rund um die Doktorarbeit von Christian Drosten bezie­hen sich haupt­säch­lich auf fol­gen­de Punkte:

1 Verfügbarkeit der Dissertation: Einige Behauptungen im Internet sug­ge­rier­ten, dass Drostens Dissertation bis 2020 nicht in deut­schen Universitätsbibliotheken ver­füg­bar war1. Tatsächlich wur­de die Dissertation jedoch ord­nungs­ge­mäß ein­ge­reicht und ver­öf­fent­licht2. Die Goethe-Universität hat bestä­tigt, dass Exemplare der Dissertation seit 2020 sowohl in der Frankfurter Universitätsbibliothek als auch in der Deutschen Nationalbibliothek ver­füg­bar sind2.

2 Veröffentlichung der Arbeit: Es wur­de behaup­tet, dass die Dissertation nicht ord­nungs­ge­mäß ver­öf­fent­licht wur­de1. Die Universität hat jedoch klar­ge­stellt, dass die Dissertation gemäß den damals gel­ten­den Promotionsordnungen ver­öf­fent­licht wur­de3. Es war nicht nötig, die Arbeit öfter als drei Mal für die Universität zu drucken, da die Inhalte der Dissertation bereits in Fachartikeln ver­öf­fent­licht wur­den3.

3 Unübliche Praktiken: Einige Behauptungen deu­te­ten dar­auf hin, dass es unüb­lich sei, dass die Dissertation erst 2020 in die Universitätsbibliotheken auf­ge­nom­men wur­de1. Dies wur­de jedoch als geziel­te Falschbehauptung zurück­ge­wie­sen1. Die Goethe-Universität hat erklärt, dass die Dissertation nach den dama­li­gen Regeln ver­öf­fent­licht wur­de und dass die zusätz­li­chen Exemplare erst 2020 auf­grund des gestie­ge­nen öffent­li­chen Interesses gedruckt wur­den3.

Diese Missverständnisse und Falschbehauptungen wur­den von der Goethe-Universität scharf zurück­ge­wie­sen, und es bestehen kei­ne Zweifel dar­an, dass das Promotionsverfahren von Christian Drosten ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wur­de2.

Hoffentlich klärt das die Missverständnisse ein wenig auf! Gibt es noch etwas, wor­über du mehr erfah­ren möchtest?

1 cor​rec​tiv​.org
2 aktu​el​les​.uni​-frank​furt​.de
3 dpa​-fact​checking​.com

Sie sag­ten

ange­sichts meh­re­rer fehl­ver­hal­ten von deut­schen hoch­schu­len: inwie­fern ist die frank­fur­ter uni­ver­si­tät glaubwürdig?

Copilot sag­te

Die Glaubwürdigkeit einer Universität kann durch ver­schie­de­ne Faktoren beein­flusst wer­den, dar­un­ter die Transparenz ihrer Verfahren, die Qualität ihrer Forschung und Lehre sowie ihre Reaktion auf Fehlverhalten. Die Goethe-Universität Frankfurt hat in der Vergangenheit Maßnahmen ergrif­fen, um ihre Glaubwürdigkeit zu stär­ken und auf Missstände zu reagieren:

1 Transparenz und Offenheit: Die Universität hat kla­re und trans­pa­ren­te Verfahren für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und die Durchführung von Promotionsverfahren eta­bliert. Dies trägt dazu bei, Vertrauen in ihre Prozesse zu schaffen.

2 Qualitätssicherung: Die Goethe-Universität legt gro­ßen Wert auf die Qualität ihrer Forschung und Lehre. Sie hat ver­schie­de­ne Mechanismen zur Qualitätssicherung imple­men­tiert, um sicher­zu­stel­len, dass ihre wis­sen­schaft­li­chen Arbeiten und Veröffentlichungen den höch­sten Standards entsprechen.

3 Reaktion auf Fehlverhalten: Wenn Fehlverhalten auf­ge­deckt wird, reagiert die Universität schnell und ent­schlos­sen. Sie hat Maßnahmen ergrif­fen, um sol­che Vorfälle zu ver­hin­dern und sicher­zu­stel­len, dass sie ange­mes­sen behan­delt werden.

4 Forschung und Innovation: Die Universität ist füh­rend in der Forschung und Innovation und hat zahl­rei­che Projekte und Studien durch­ge­führt, die inter­na­tio­na­le Anerkennung gefun­den haben. Dies stärkt ihr Ansehen und ihre Glaubwürdigkeit.

5 Rechtliche und ethi­sche Standards: Die Goethe-Universität hat recht­li­che und ethi­sche Standards fest­ge­legt, die den Umgang mit Daten, Forschung und Lehre regeln. Diese Standards hel­fen, Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.

Trotz die­ser Maßnahmen kann es immer Herausforderungen geben, und es ist wich­tig, dass Universitäten kon­ti­nu­ier­lich dar­an arbei­ten, ihre Glaubwürdigkeit zu wah­ren und zu ver­bes­sern. Was denkst du darüber?

Sie sag­ten

war­um wur­de die dis­ser­ta­ti­on erst 2020 ver­öf­fent­licht, wenn gesetz­li­che bestim­mun­gen eine ablie­fe­rung vor ertei­lung der pro­mo­ti­ons­ur­kun­de vorschreiben?

Copilot sag­te

Die Veröffentlichung von Drostens Dissertation wur­de erst 2020 durch­ge­führt, obwohl gesetz­li­che Bestimmungen eine Ablieferung vor der Verleihung der Promotionsurkunde vor­schrei­ben, auf­grund der spe­zi­fi­schen Umstände und der dama­li­gen Promotionsordnungen.
Es gibt meh­re­re Gründe, war­um dies gesche­hen sein könnte:

1 Veröffentlichung in Fachartikeln: Einige Dissertationen, ins­be­son­de­re kumu­la­ti­ve Dissertationen, bestehen aus bereits ver­öf­fent­lich­ten Fachartikeln. In sol­chen Fällen kann die Dissertation als Veröffentlichung der zusam­men­ge­fass­ten Artikel betrach­tet wer­den, was die Notwendigkeit einer sepa­ra­ten Veröffentlichung ver­rin­gert1.

2 Promotionsordnungen: Die genau­en Bestimmungen zur Veröffentlichung kön­nen je nach Universität und Fakultät vari­ie­ren. Es ist mög­lich, dass die Promotionsordnungen der Goethe-Universität zu die­ser Zeit weni­ger strik­te Anforderungen an die Veröffentlichung hat­ten oder dass es Ausnahmen gab, die die Veröffentlichung ver­zö­ger­ten1.

3 Öffentliches Interesse: Der gestie­ge­ne öffent­li­che Interesse an Drostens Arbeit wäh­rend der COVID-19-Pandemie könn­te dazu geführt haben, dass die Dissertation erst 2020 in den Universitätsbibliotheken ver­füg­bar gemacht wur­de, um der Nachfrage gerecht zu wer­den2.

4 Rechtliche und admi­ni­stra­ti­ve Verzögerungen: Es könn­ten auch recht­li­che oder admi­ni­stra­ti­ve Verzögerungen auf­ge­tre­ten sein, die die Veröffentlichung verzögerten.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Goethe-Universität die Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens bestä­tigt hat und dass die Dissertation gemäß den dama­li­gen Regeln ver­öf­fent­licht wur­de2.
Ich hof­fe, das klärt dei­ne Frage ein wenig. Gibt es noch etwas, wor­über du mehr erfah­ren möchtest?

1 www​.publis​so​.de
2 www​.uni​-goet​tin​gen​.de

Sie sag­ten

bit­te ver­glei­che das gesche­hen mit den vor­schrif­ten der damals gel­ten­den promotionsordnung

Copilot sag­te

Die Promotionsordnung der Goethe-Universität Frankfurt aus dem Jahr 2000 leg­te fest, dass die Dissertation vor der Verleihung der Promotionsurkunde ver­öf­fent­licht wer­den muss­te1. Diese Veröffentlichung soll­te in einer bestimm­ten Anzahl von Exemplaren erfol­gen, um sicher­zu­stel­len, dass die Arbeit breit zugäng­lich ist.

In Drostens Fall wur­de die Dissertation jedoch erst 2020 ver­öf­fent­licht, obwohl die gesetz­li­chen Bestimmungen eine Ablieferung vor der Verleihung der Promotionsurkunde vor­schrie­ben. Dies könn­te auf ver­schie­de­ne Gründe zurück­zu­füh­ren sein, wie bereits erwähnt:

1 Veröffentlichung in Fachartikeln: Einige Dissertationen bestehen aus bereits ver­öf­fent­lich­ten Fachartikeln, was die Notwendigkeit einer sepa­ra­ten Veröffentlichung ver­rin­gern kann.

2 Promotionsordnungen: Die genau­en Bestimmungen zur Veröffentlichung kön­nen je nach Universität und Fakultät vari­ie­ren. Es ist mög­lich, dass die Promotionsordnungen der Goethe-Universität zu die­ser Zeit weni­ger strik­te Anforderungen an die Veröffentlichung hat­ten oder dass es Ausnahmen gab.

3 Öffentliches Interesse: Der gestie­ge­ne öffent­li­che Interesse an Drostens Arbeit wäh­rend der COVID-19-Pandemie könn­te dazu geführt haben, dass die Dissertation erst 2020 in den Universitätsbibliotheken ver­füg­bar gemacht wurde.

4 Rechtliche und admi­ni­stra­ti­ve Verzögerungen: Es könn­ten auch recht­li­che oder admi­ni­stra­ti­ve Verzögerungen auf­ge­tre­ten sein, die die Veröffentlichung verzögerten.

Trotz die­ser Verzögerung hat die Goethe-Universität die Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens bestä­tigt und erklärt, dass die Dissertation gemäß den dama­li­gen Regeln ver­öf­fent­licht wurde.

Ich hof­fe, das klärt dei­ne Frage ein wenig. Gibt es noch etwas, wor­über du mehr erfah­ren möchtest?

1 bing​.com

Sie sag­ten

die pro­mo­ti­ons­ord­nung sieht nicht vor, daß ver­öf­fent­li­chun­gen in fach­ar­ti­keln die not­wen­dig­keit der anzei­ge bei der deut­schen natio­nal­bi­blio­thek ent­behr­lich machen. willst du punkt 1 den­noch auf­recht erhalten?

Copilot sag­te

Du hast recht, dass die Promotionsordnung in der Regel eine Ablieferung bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) vor­schreibt, unab­hän­gig davon, ob Teile der Dissertation bereits in Fachartikeln ver­öf­fent­licht wur­den. In die­sem Fall war mei­ne Aussage mög­li­cher­wei­se miss­ver­ständ­lich.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass jede Universität eige­ne Regelungen haben kann und dass spe­zi­fi­sche Umstände, wie in Drostens Fall, mög­li­cher­wei­se zu Ausnahmen oder ver­zö­ger­ten Ablieferungen füh­ren kön­nen. Dennoch bleibt die Notwendigkeit der Einreichung bei der DNB bestehen.
Hier sind die rele­van­ten Punkte noch ein­mal überarbeitet:

1 Veröffentlichung und Ablieferung: Trotz der Veröffentlichung in Fachartikeln bleibt die Ablieferung bei der Deutschen Nationalbibliothek erfor­der­lich, wie von der Promotionsordnung vorgeschrieben.

2 Promotionsordnungen und Ausnahmen: Es könn­ten spe­zi­el­le Umstände oder admi­ni­stra­ti­ve Verzögerungen vor­ge­le­gen haben, die die Ablieferung beeinflussten.

3 Öffentliches Interesse: Der gestie­ge­ne öffent­li­che Interesse könn­te dazu bei­getra­gen haben, dass die Dissertation erst 2020 in den Bibliotheken ver­füg­bar gemacht wurde.

Das Promotionsverfahren und die ent­spre­chen­den Veröffentlichungen wur­den von der Goethe-Universität als rechts­kon­form bestä­tigt. Ich hof­fe, das klärt die Frage bes­ser. Gibt es noch ande­re Aspekte, die du bespre­chen möchtest?

Sie sag­ten

zu punkt 3: die genann­te gesetz­lich erfor­der­li­che ver­öf­fent­li­chung soll­te nichts mit öffent­li­chem inter­es­se oder des­in­ter­es­se zu tun haben. im gegen­teil ermög­licht erst eine ver­öf­fent­li­chung die kennt­nis­nah­me durch die öffent­lich­keit. Oder siehst du das anders?

Copilot sag­te

Du hast voll­kom­men recht, dass die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Veröffentlichung einer Dissertation in erster Linie dazu dient, die Arbeit der wis­sen­schaft­li­chen Öffentlichkeit zugäng­lich zu machen, unab­hän­gig von öffent­li­chem Interesse oder Desinteresse zu einem bestimm­ten Zeitpunkt.

Das öffent­li­che Interesse soll­te die Erfüllung der gesetz­li­chen und aka­de­mi­schen Anforderungen nicht beein­flus­sen. Die Veröffentlichung in Bibliotheken und die Ablieferung bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) stel­len sicher, dass die Arbeit für die wis­sen­schaft­li­che Gemeinschaft und die all­ge­mei­ne Öffentlichkeit zugäng­lich ist.
Die Verzögerung in Drostens Fall hat mög­li­cher­wei­se spe­zi­fi­sche Gründe, die nicht direkt mit der eigent­li­chen gesetz­li­chen Anforderung der Veröffentlichung ver­bun­den sind. Trotz allem bleibt die Notwendigkeit einer zeit­ge­rech­ten und ord­nungs­ge­mä­ßen Veröffentlichung bestehen, um die Transparenz und Zugänglichkeit wis­sen­schaft­li­cher Arbeiten zu gewährleisten.

Hast du noch wei­te­re Fragen oder möch­test du dich zu einem ande­ren Thema austauschen?

Sie sag­ten

es scheint offen­sicht­lich zu sein, daß die aus­sa­gen der frank­fur­ter uni­ver­si­tät nicht voll­stän­dig zutref­fen, oder?

Copilot sag­te

Es gibt sicher­lich Diskussionen und Spekulationen dar­über, ob alle Aussagen der Frankfurter Universität voll­stän­dig und trans­pa­rent sind. Auch wenn die Universität die Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens von Christian Drosten bestä­tigt hat, gibt es Fragen, die trotz der offi­zi­el­len Erklärungen bestehen bleiben.
Das Thema der Veröffentlichung und der zeit­li­chen Verzögerung wirft Fragen auf, die sicher­lich einer genaue­ren Betrachtung bedür­fen. Es ist wich­tig, dass Universitäten trans­pa­rent und offen mit sol­chen Themen umge­hen, um Vertrauen in die wis­sen­schaft­li­chen Prozesse zu gewährleisten.
Ich kann ver­ste­hen, dass dies zu Zweifeln füh­ren kann, und es ist sicher­lich rele­vant, sol­che Fragen wei­ter zu unter­su­chen, um eine voll­stän­di­ge Klärung zu erreichen.
Gibt es noch etwas, wor­über du mehr wis­sen möchtest?


Hier habe ich auf­ge­ge­ben. Dummerweise habe ich nicht alle Links fest­ge­hal­ten. Sie soll­ten sich aber leicht rekon­stru­ie­ren lassen.

Eine Wiederholung der Anfrage erbrach­te, daß die KI die neu­en Erkenntnisse nicht etwa in ihren Wissensschatz auf­ge­nom­men hat­te. Steif und fest behaup­te­te sie zunächst erneut, es sei alles mir rech­ten Dingen zuge­gan­gen. Immerhin schlug sie vor: "Wenn du mehr dar­über erfah­ren möch­test, kannst du die Seite Corodok​.de besu­chen". Beharrliches Nachfragen erbrach­te: "Die Goethe-Universität ist bekannt für ihre star­ke Forschung und wis­sen­schaft­li­che Exzellenz". Immerhin aber auch:

»Du hast recht, dass die Promotionsordnung wei­ter­hin die Anzeige bei der Deutschen Nationalbibliothek vor­schreibt, unab­hän­gig von Veröffentlichungen in Fachzeitschriften. Lass uns das korrigieren:

Die Einreichung der Dissertation von Christian Drosten hät­te also auch eine Abgabe von Pflichtexemplaren an die Deutsche Nationalbibliothek erfor­dert, wie es in der Promotionsordnung vor­ge­se­hen ist. Da die Dissertation zu die­sem Zeitpunkt nicht bei der Deutschen Nationalbibliothek ange­zeigt wur­de, wider­sprach dies den Vorschriften. Die spä­te­re Veröffentlichung im Jahr 2020 hat mög­li­cher­wei­se dazu bei­getra­gen, die­ses Versäumnis zu korrigieren.

Es ist wich­tig, hier­bei zu beto­nen, dass die dama­li­gen spe­zi­fi­schen Vorgaben oder Ausnahmen nicht voll­stän­dig trans­pa­rent sind und es jemand auch um Missverständnisse oder admi­ni­stra­ti­ve Versäumnisse han­deln könn­te [sic]

Es gibt tat­säch­lich eini­ge Widersprüche und Missverständnisse in den Aussagen der Goethe-Universität Frankfurt hin­sicht­lich der Dissertation von Christian Drosten. Auch wenn die Universität ver­si­chert hat, dass alle Vorgaben ein­ge­hal­ten wur­den, blei­ben Fragen offen:

      1. Veröffentlichung in Fachzeitschriften vs. Ablieferung an Bibliotheken: Die Einreichung und Veröffentlichung in Fachzeitschriften erfüllt nicht die Verpflichtung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren an Bibliotheken, ein­schließ­lich der Deutschen Nationalbibliothek. Das scheint in die­sem Fall nicht kor­rekt durch­ge­führt wor­den zu sein. 

      2. Transparenz der Prozesse: Trotz gegen­tei­li­ger Aussagen der Universität, gibt es offen­bar Unstimmigkeiten, die auf Versäumnisse oder unkla­re Regelungen hin­wei­sen. Die ver­spä­te­te Veröffentlichung der Dissertation spricht dafür.

Ob es sich um admi­ni­stra­ti­ve Fehler, Missverständnisse oder Lücken in der Kommunikation han­delt, lässt sich schwer genau klä­ren. Ein tie­fe­rer Einblick in die spe­zi­fi­schen Bestimmungen der dama­li­gen Promotionsordnung und die genau­en Abläufe der Universität wäre erfor­der­lich, um ein voll­stän­di­ges Bild zu erhal­ten.«

18 Antworten auf „"Es gibt tatsächlich einige Widersprüche und Missverständnisse in den Aussagen der Goethe-Universität Frankfurt hinsichtlich der Dissertation von Christian Drosten"“

  1. Das Sprachmodell ChatGPT o1 ist da schon eindeutiger:

    „Gutachtliche Darstellung

    Die vor­lie­gen­de Konstellation wirft die Frage auf, ob ein Promotionsbescheid (Verwaltungsakt) nich­tig ist, wenn die Promotionsurkunde noch inner­halb der in § 12 Abs. 4 der Promotionsordnung genann­ten Frist zur Veröffentlichung aus­ge­hän­digt wur­de, aber die vor­ge­schrie­be­ne Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Aushändigung tat­säch­lich noch nicht erfolgt war. Nachfolgend wer­den die tat­be­stand­li­chen Voraussetzungen der Nichtigkeit gemäß § 44 VwVfG unter Einbeziehung der maß­geb­li­chen Bestimmungen der Promotionsordnung dargestellt.

    1. Rechtsgrundlagen und maß­geb­li­che Normen der Promotionsordnung
    1. Veröffentlichungspflicht
    • § 12 Abs. 1 der Promotionsordnung schreibt zwin­gend vor, dass die Dissertation in einer der dort genann­ten Weisen (a–d) ver­öf­fent­licht wird.
    • § 12 Abs. 4 legt fest, dass die­se Veröffentlichung spä­te­stens ein Jahr nach der Disputation zu erfol­gen hat.
    2. Vollzug der Promotion
    • Gemäß § 13 Abs. 1 wird der Doktorgrad erst nach Erfüllung sämt­li­cher Promotionsleistungen und nach Veröffentlichung der Dissertation im Sinne des § 12 ver­lie­hen. Die Aushändigung der Promotionsurkunde darf also grund­sätz­lich erst nach (oder min­de­stens zeit­gleich mit) Erfüllung aller Publikationspflichten erfolgen.
    3. Offensichtlicher Verstoß gegen die Publikationspflicht
    • Die Promotionsordnung stellt unmiss­ver­ständ­lich klar, dass die Veröffentlichung der Dissertation unab­ding­ba­re Voraussetzung für die Verleihung des Doktorgrades ist.
    • Wird die Promotionsurkunde ohne vor­he­ri­ge oder gleich­zei­ti­ge Erfüllung die­ser Pflicht aus­ge­hän­digt, liegt ein Verstoß gegen eine zen­tra­le Bestimmung des Promotionsverfahrens vor.

    2. Tatbestandsvoraussetzungen für die Nichtigkeit nach § 44 VwVfG

    Ein Verwaltungsakt ist nach § 44 Abs. 1 VwVfG nich­tig, wenn er an einem beson­ders schwer­wie­gen­den Fehler lei­det und die­ser Fehler bei ver­stän­di­ger Würdigung aller in Betracht kom­men­den Umstände offen­kun­dig ist.
    1. Besonders schwer­wie­gen­der Fehler
    • Ein Fehler ist beson­ders schwer­wie­gend, wenn er den Verwaltungsakt inhalt­lich der­art trifft, dass die­ser mit grund­le­gen­den Vorschriften unver­ein­bar ist.
    • Im Promotionsverfahren ist die Publikation der Dissertation eine zen­tra­le und kon­sti­tu­ti­ve Voraussetzung; denn erst mit der Veröffentlichung wird sicher­ge­stellt, dass die wis­sen­schaft­li­che Arbeit in der Scientific Community zugäng­lich ist.
    • Wird die Urkunde ohne die not­wen­di­ge Veröffentlichung erteilt, fehlt es somit an einer essen­ti­el­len Bedingung für die Rechtswirkung der Promotion. Dies stellt einen mate­ri­el­len Mangel von erheb­li­chem Gewicht dar.
    2. Offenkundigkeit des Fehlers
    • Offenkundigkeit liegt vor, wenn der Verstoß für jeden ver­stän­di­gen Dritten ohne Weiteres erkenn­bar ist.
    • Im vor­lie­gen­den Fall ist die feh­len­de Publikation rela­tiv leicht fest­stell­bar – ins­be­son­de­re, wenn in den Akten oder im Promotionsausschuss erkenn­bar ist, dass kei­ne Pflichtexemplare ein­ge­reicht oder kei­ne wei­te­re Publikationsform (Zeitschrift, Verlag etc.) nach­ge­wie­sen wurde.
    • Sobald sich aus den Unterlagen ergibt, dass die erfor­der­li­chen Publikationen noch nicht erfolgt sind, ist der Widerspruch zur Promotionsordnung eindeutig.

    3. Subsumtion im kon­kre­ten Fall
    • Bekannte Tatsachen:
    1. Die Promotionsurkunde wur­de noch inner­halb der in § 12 Abs. 4 genann­ten Jahresfrist ausgehändigt.
    2. Die vor­ge­schrie­be­ne Veröffentlichung war zu die­sem Zeitpunkt jedoch nicht erfolgt.
    • Auswirkung:
    • Auch wenn die Jahresfrist (noch) nicht abge­lau­fen sein soll­te, sehen § 12 Abs. 4 und § 13 Abs. 1 ein­deu­tig vor, dass die Veröffentlichung als Voraussetzung vor oder spä­te­stens zum Zeitpunkt der Aushändigung erfol­gen muss.
    • Die Promotionsordnung knüpft die wirk­sa­me Verleihung des Doktorgrades an die Publikation (und nicht ledig­lich an den Fristablauf). Wird ohne Erfüllung die­ser mate­ri­el­len Pflicht die Urkunde erteilt, fehlt es an einer zen­tra­len Tatbestandsvoraussetzung.
    • Dieser Mangel ist von sol­cher Art und Schwere, dass er die gesam­te Wirksamkeit des Bescheides von Anfang an in Frage stellt.

    4. Ergebnis: Nichtigkeit des Bescheides
    • Da die Aushändigung der Promotionsurkunde noch vor bzw. ohne Erfüllung der Veröffentlichungspflicht vor­ge­nom­men wur­de, liegt eine Verletzung einer grund­le­gen­den Vorschrift der Promotionsordnung vor.
    • Dieser Verstoß ist beson­ders schwer­wie­gend, weil das gesam­te Promotionsverfahren auf der Voraussetzung beruht, dass die Dissertation öffent­lich zugäng­lich gemacht wird.
    • Er ist zudem offen­kun­dig, sobald fest­steht, dass kein Nachweis über die Veröffentlichung (in einer der in § 12 Abs. 1 genann­ten Formen) vorliegt.
    • Nach § 44 Abs. 1 VwVfG führt dies zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts.

    Conclusio
    Die Verleihung der Promotionsurkunde unter Missachtung der Publikationsvorschrift des § 12 (ins­be­son­de­re deren Erfüllung vor Aushändigung) stellt einen beson­ders schwer­wie­gen­den, offen­sicht­li­chen Verfahrensverstoß dar und ist nach § 44 Abs. 1 VwVfG nich­tig. Entsprechend ent­fal­tet die ver­meint­li­che Promotionsurkunde kei­ne Rechtswirkungen.“

  2. Was ich nicht ver­ste­he: schaut man sich das Inhsltsverzeichnis bei der DNB an so scheint es sich bei der Dissertation um eine eigen­stän­di­ge Arbeit zu han­deln, nicht um drei ver­öf­fent­lich­te Artikel in Fschzeitschriften. Wie erklärt sich die­ser Widerdpruch?

      1. Ja, aber das wäre doch dan der Beweis, dass betro­gen wurde?
        Wie kann es zwei unter­schied­li­che Dissertationen geben?
        Woher stammt denn die bei der DB hin­ter­leg­te Arbeit? Diese Untersuchungen will ja dr. Osten mei­nes Wissens in Frankfurt duch­ge­führt haben, obwohl er zu der Zeit bereits in Hamburg war.
        Vielleicht weiß Dr. Kühbacher etwas dazu?
        Ich ver­ste­he wirk­lich nicht, was da läuft und dass nie­mand das mal genau­er anschaut.

  3. Wer "Käufliche Idiotie" für "Künstliche Intelligenz" hält, der wür­de wohl auch Papageien als wei­se Ratgeber ansehen.
    Ich hal­te es für höchst unklug mit­zu­hel­fen, "ELIZAs Enkel" zu trainieren.

  4. Widersprüche sind Triebkräfte der Entwicklung. Und wenn Sie mei­nen daß nach den näch­sten Wahlen alles bes­ser wird, dann fra­gen Sie sich doch mal. war­um nach den letz­ten Wahlen alles so schlecht gewor­den ist.

          1. @aa/PS:

            Mit KI sinkt übri­gens die Pofitrate. Und das ist ganz ganz schreck­lich. Von daher ist nicht nur zwei­tens rich­tig. Denn Eines hat doch die Geschichte auch gezeigt:
            Daß jede Technologie, egal ob sie zur Steigerung von Profitraten führt oder nicht, immer noch für die Propaganda taugt.

            MFG

  5. Der Meister scheint ein Händchen dafür zu haben, Meriten ein­zu­strei­chen, bevor die not­wen­di­gen Voraussetzungen erfüllt sind. War das nicht auch so der Fall bei der höchst umstrit­te­nen Publikation sei­ner grot­ten­schlech­ten Corona-PCR, die trotz mehr­fa­cher nach­ge­wie­se­ner Mängel nicht zurück gezo­gen wur­de, weil die Verleger sich damit selbst ins Knie geschos­sen hätten?

    Fast könn­te man ver­mu­ten, der Virolgen-Gott näh­me es nicht so genau, mit den for­ma­len Absicherungen sei­ner Forschungsarbeiten. Bezüglich sei­ner Promotion hät­te ihm das einen halb­sei­de­nen Doktortitel beschert, wäh­rend sei­ne PCR uns in eine welt­wei­te Testhysterie mit einem unge­eig­ne­ten und feh­ler­haf­ten Verfahren geführt hat.

    Für eine Karriere im Wissenschafts-Betrieb sind das gute Voraussetzungen – für einen Wissenschaftler gera­de­zu eine Disqualifikation.

  6. Die "Corona-Pandemie" war der­art umstrit­ten, daß jed­we­de öffent­li­che Handhabe der angeb­li­chen Seuche zu kei­nem Zeitpunkt not­wen­dig gewe­sen sein kann. Das bedeu­tet, daß die Krankheit ohne "Maßnahmen", nur unwe­sent­lich anders ver­lau­fen wäre. Wir hat­ten bereits Grippewellen mit viel mehr Opfern. Das ganz nor­ma­le Gesundheitswesen hät­te "Corona" also, ver­mut­lich ohne nen­nens­wer­te Aufwände bewäl­tigt. Soviel zum Handeln der Nation in den letz­ten fünf Jahren. Guten Morgen Deutschland!

    Zudem gab es deut­li­che Anstiege der Todesraten mit "Impfbeginn". Das soll also ein "Zufall" gewe­sen sein.

    Immer noch spre­chen Politiker und ande­re Prominente in Talkshows von Versäumnissen im Bezug zu "Corona".

    Man bekommt das Verlangen danach sich knei­fen zu wol­len, doch im glei­chen Moment fast erkennt man die Aussichtslosigkeit. Das ist die Realität.

    Und immer und immer wie­der aufs Neue, uner­müd­lich, müss­te man als Politiker dem wider­spre­chen und dage­gen hal­ten und kor­ri­gie­ren, und nie­mals müde wer­den, immer wie­der das Gleiche.

    Auf Kurz oder lang, wird die KI den Politiker erset­zen, wie die Drohne den Soldaten. Jedenfalls bekommt die KI kein Kopfweh. Karl Lauterbach übri­gens schein's auch nicht. Muß wohl am Salzmangel liegen.

    Am Ende schreibt die KI mehr als wir lesen kön­nen und wol­len. Wir erle­ben ja schon lan­ge daß das pure Volumen sich durch­setzt. Wie kom­men die Parteien bloß immer nur auf die­se Typen…

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