Es ist nicht nur dem Wahlkampf geschuldet, wenn die Vorwürfe gegen Lauterbach wieder auf den Tisch kommen.

»Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist die Frage der Vergabe der Corona-Impfkampagne „Ich schütze mich“ trotz weiterer Unklarheiten nicht weiter aufklärungsbedürftig. In der noch unveröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag, die WELT vorliegt, teilte das Ministerium mit: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass bei der Unterbeauftragung der betreffenden Agentur für die Ich schütze mich-Kampagne die vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben erfüllt wurden.“
Streitpunkt ist seit zweieinhalb Jahren die Auftragsvergabe der letztlich rund 600.000 Euro schweren Kampagne, bei der 84 Bürger in TV-Spots und auf Plakaten für Infektionsschutzmaßnahmen und Corona-Impfstoffe warben. Die CDU und später auch die Linkspartei kritisierten, dass die SPD-nahe Werbeagentur „BrinkertLück“ vom Gesundheitsministerium eingesetzt worden war, ohne dass der Auftrag gesondert öffentlich ausgeschrieben worden sei. Dies wäre ab einem Volumen von 140.000 Euro vergaberechtlich nötig gewesen…
Der Vorgang entwickelte sich zur Posse, als das Ministerium der Union Auskunft über die Unterlagen in einem abhörsicheren Saal geben und ausgewählten Politikern des Ausschusses Einsicht in die Akten gewähren musste. Doch diese ergaben weder einen Hinweis auf eine Unterbeauftragung von „BrinkertLück“ noch auf eine Ausschreibung. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass es ausschließlich mündliche Absprachen gab – die aber nicht ausreichend gewesen wären.
Schließlich rügte der Bundesrechnungshof das Gesundheitsministerium im März 2024 wegen Verstößen gegen das Vergaberecht und den Geheimschutz…
Die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar [teilte] mit: „Unterbeauftragungen erfolgen nach einer Klarstellung in der Beschaffungsordnung seither ausschließlich in schriftlicher Form und zwingend nach dem sogenannten Vier-Augen-Prinzip. Diese Prozessverbesserungen werden seitdem bei allen Vergabeverfahren erfolgreich angewendet.“…«

Kam heute wieder im Fernsehen: Politiker nutzen Private Unternehmen um ihre Interessen durchzusetzen. Was für eine Überraschung. Nur ist es genau umgekehrt.
Sofern mit Unterbeauftragung gemeint ist, dass BrinkertLück als traditioneller Subunternehmer tätig war und diese Unterbeauftragung nicht eine andere Bedeutung hat: Absurd. Ein Subunternehmer wird vom Hauptauftragnehmer beauftragt. Hat der Hauptauftragnehmer beauftragt oder das Ministerium? Wenn das Ministerium beauftragt hat, hat der Hauptauftragnehmer dies genehmigt und wann? Wenn keine schriftliche Dokumentation vorliegt, dann bleiben wohl nur Aussagen des Haupt- und des Subunternehmers. Was sagt denn die entsprechende Landesfinanzbehörde zu der Rechnung und den Büchern des Hauptauftragnehmers und des Subunternehmers?
O'Mikron,
die Auftraggeber dieses Staates sind allesamt Privatunternehmer.
MfG
@Erfordia… :
Das haben Sie wirklich sehr schön gesagt. 😀
Natürlich weiß ich daß das nicht zum Lachen ist, aber was soll man sonst tun. Letzteres halte ich – ganz im Ernst – für eine rhetorisch Gute Frage. [sie muß mir wohl "eingegeben" worden sein]
Ob wir jetzt endlich ein (Klappe-Halten-) Angebot der Promotion-Industrie erhalten? 😉 Ich fürchte nicht! [die Frage kann ich definitiv beantworten]
unfuckingbelieveble
https://www.youtube.com/watch?v=WoG045d-BiI