Auf über 2 Milliarden Euro beläuft sich der Streitwert zahlreicher Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium im Zusammenhang mit oftmals überteuerten Maskenbestellungen. Dutzende Millionen fließen in die Kassen der von Lauterbach und zuvor Spahn beauftragten Großkanzleien. Und nun dies:

»In den Maskenprozessen, in denen dem Bund ein Schaden in Milliardenhöhe droht, haben mehrere Anwälte ihre Tätigkeit für das Gesundheitsministerium beendet. Wie aus Verfahrensunterlagen hervorgeht, die Capital vorliegen, teilten die Anwälte des Prüf- und Beratungskonzerns PwC diese Woche in Schreiben an die zuständigen Gerichte mit, dass sie ihre Mandate niederlegen…«
Das Ministerium erklärte, es wolle die Prozessvertretung straffen und die Zahl der mandatierten Anwaltskanzleien reduzieren.
»Im Verfahrenskomplex um den Maskeneinkauf in der Coronakrise hatte das Ministerium zuletzt bereits seine inhaltliche Argumentation verändert. So führte es vor dem Kölner Oberlandesgericht – in diesem Fall vertreten durch die Kanzlei CMS Hasche Sigle – in kurzfristig eingereichten Schriftsätzen an, das BMG habe in einem speziellen Bestellverfahren gegen Preisvorschriften verstoßen. Ziel der neuen Strategie ist es offenbar, den drohenden Schadensersatz zu reduzieren. Der Streitwert der rund 100 anhängigen Klagen summiert sich auf 2,3 Mrd. Euro…
Nach Angaben des Ministeriums summierten sich die Ausgaben für externe Rechtsberatung von 2020 bis vergangenen Juli bereits auf rund 73 Mio. Euro…«

Tja, wir sollten es endlich mal akzeptieren, daß der Staat mit unseren Steuergeldern eigene Wege beschreitet.
Die Überschrift mag formal zutreffend sein, allerdings verdeckt sie einen gewichtigen Aspekt. Die Kündigung geht wegen der "Reduzierung der Kanzleien" vom Ministerium aus, das angeblich irgendwie für Gesundheit, und nicht nur für Profit, zuständig sein soll. Die Frage ist, wie hoch die Abstandszahlung für das Ministerium ist.
Da realistisch nach Faktenlage die Chance auf einen Erfolg für das sogenannte Gesundheitsministerium gering erscheint , stellt sich daher auch die Frage nach den verbliebenen Rechtsberatern, die verdienen werden am fortgesetzten Versuch, sowie der notwendigen Kosten-Nutzen Überlegung. Ein rational Agierender mit diesen eher geringen Erfolgschancen würde sicherlich einen Vergleich in Betracht ziehen. Aber es sind ja dank des bestehenden Haushalts wohl ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, um weiterhin die darbenden Kanzleien zu fördern.
O'Mikron, denken wir einfach mal darüber nach, was die ganze Entwicklung hier antreibt: Das Streben nach Maximalprofit.
"Felix Perrefort @FPerrefort Jan 18
Der #Etikettenschwindel (Impfschäden als Long Covid) ist real, hier ist der Nachweis (Credits: Datenanalyst Tom Lausen). Die Long-COVID-Richtlinie organisiert den Umgang bei „Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“, wie es in der Richtlinie im Bundesanzeiger (8.5.24) heißt. Was mit „ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung“ gemeint ist, erfährt man unter „Definition der Patientengruppe“, zu der Patienten gehören, die „nachfolgend einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung Long-COVID-ähnliche Symptome aufweisen.“ Hier findet also der Etikettenschwindel statt, hier werden Äpfel mit Birnen vermischt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) drückt dieser Vermischung am 12.12.24 so aus, dass zu jenen Erkrankungen mit „ähnlicher“ Ursache – was gelogen ist, denn eine mRNA-Impfung ist etwas grundsätzlich anderes als eine natürliche Infektion – „auch das Post-Vac-Syndrom (Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung)“ zähle. Sie nennt zudem die ICD-Kodes, unter denen Ärzte ihre Leistungen abrechnen sollen. Bei „schweren Fällen“ wäre das etwa der ICD-10-Kode „U09.9! Post-COVID-Zustand nicht näher bezeichnet“. Um ihre Leistungen rückerstattet zu bekommen, müssen Ärzte zwingend einen Post-Covid-ICD-Kode nutzen, da kein ICD-Kode für Post-Vac-Syndrom eingerichtet wurde. Zwar gibt den ICD-Kode „U12.9: Unerwünschte Nebenwirkungen“; bei dem geht es aber um andere Symptome wie Lähmungen im Gesicht oder Blutverklumpen geht, die nicht dem Krankheitsbild des Post-Vac-Syndroms entsprechen. Erlassen wurde die Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA), bei dem es sich um ein selbstverwaltetes Gremium (Krankenkassen, Ärzte, u.a.) im Gesundheitswesen handelt, das unter der Rechtsaufsicht Lauterbachs Gesundheitsministerium steht, ihm aber nicht nachgeordnet ist.
Wenn man also, wie Deutschlandfunk berichtet (15.12.24), „nach der Impfung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang oder ein paar Tage später schwere Impfkomplikationen“ erlitten hat, die sich als „schwere und anhaltende Erschöpfung, auch Fatigue genannt“, bemerkbar macht, und sich deswegen von einem Arzt behandeln lässt, dann rechnet dieser das Post-Vac-Syndrom unter Long Covid ab, weil er keine andere Wahl hat. Das führt unweigerlich zu einer gefälschten Statistik, bei der die Manipulationsabsicht unbestreitbar gegeben ist. Denn selbstverständlich würde es auch jeder Wissenschaftlichkeit entbehren, etwa eine Apfel-Richtlinie einzuführen und unter ihr den Umgang mit Birnen zu bestimmen. Das tut nur, wer Birnen stillschweigend im Apfelkorb verschwinden lassen will. Andernfalls würde er eine Apfel-Birnen-Richtlinie erlassen und dafür sorgen, dass Äpfel und Birnen in getrennte Körben gelangen.
Zu fordern ist also ein ICD-Kode für Post-Vac-Syndrom. Datenanalyst Tom Lausen: „Diese Praxis ist ein eklatantes Beispiel für systematische Desinformation und Manipulation durch Datenmanipulation. Die Verschleierung der Impfkomplikationen untergräbt das Vertrauen in das Gesundheitssystem und die Glaubwürdigkeit der Impfkampagne. Die betroffenen Patienten zahlen den Preis, indem sie medizinisch nicht ausreichend ernst genommen werden, während die Öffentlichkeit weiterhin in dem Glauben gelassen wird, dass die Impfung die einzige Lösung gegen Long COVID ist. Es ist ein Akt medizinischer und politischer Verantwortungslosigkeit, der zeigt, wie die Interessen der Impfagenda über das Wohl der Patienten gestellt werden. Ein eigenständiger ICD-Kode für Post-Vac-Syndrome wäre dringend erforderlich, um Transparenz zu schaffen und der Wahrheit gerecht zu werden.“"
"Felix Perrefort@FPerrefort Jan 18
Zitierte Quellen:
bundesanzeiger.de/pub/public…
kbv.de/html/1150_73128.php
deutschlandfunkkultur.de/wie…
t.me/TomLausen
Jan 18, 2025 · 5:49 PM UTC"
https://xcancel.com/FPerrefort/
Welcher "Experte" hat noch kein Horronar erhalten, bitte melden!
Masken – Umsätze bis in alle Coronaauschusseligkeit? Gute Aussichten für die Profiteure.
Kennt eigentlich irgend einer das Aktenzeihen für die Betrugsanzeige, ggf. den Strafantrag???? – Sollte seit April 2020 doch beurkundet sein, oder etwa nicht?
Aber was soll's. Schaun wir uns weiter das Theater der Theaterkritiker an. Ein bischen Spass muss sein? [Fragezeichen]