Wir haben's ja

Auf über 2 Milliarden Euro beläuft sich der Streitwert zahl­rei­cher Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium im Zusammenhang mit oft­mals über­teu­er­ten Maskenbestellungen. Dutzende Millionen flie­ßen in die Kassen der von Lauterbach und zuvor Spahn beauf­trag­ten Großkanzleien. Und nun dies:

capi​tal​.de (17.125)

»In den Maskenprozessen, in denen dem Bund ein Schaden in Milliardenhöhe droht, haben meh­re­re Anwälte ihre Tätigkeit für das Gesundheitsministerium been­det. Wie aus Verfahrens­unterlagen her­vor­geht, die Capital vor­lie­gen, teil­ten die Anwälte des Prüf- und Beratungskonzerns PwC die­se Woche in Schreiben an die zustän­di­gen Gerichte mit, dass sie ihre Mandate niederlegen…«

Das Ministerium erklär­te, es wol­le die Prozessvertretung straf­fen und die Zahl der man­da­tier­ten Anwaltskanzleien reduzieren.

»Im Verfahrenskomplex um den Maskeneinkauf in der Coronakrise hat­te das Ministerium zuletzt bereits sei­ne inhalt­li­che Argumentation ver­än­dert. So führ­te es vor dem Kölner Oberlandesgericht – in die­sem Fall ver­tre­ten durch die Kanzlei CMS Hasche Sigle – in kurz­fri­stig ein­ge­reich­ten Schriftsätzen an, das BMG habe in einem spe­zi­el­len Bestellverfahren gegen Preisvorschriften ver­sto­ßen. Ziel der neu­en Strategie ist es offen­bar, den dro­hen­den Schadensersatz zu redu­zie­ren. Der Streitwert der rund 100 anhän­gi­gen Klagen sum­miert sich auf 2,3 Mrd. Euro…

Nach Angaben des Ministeriums sum­mier­ten sich die Ausgaben für exter­ne Rechtsberatung von 2020 bis ver­gan­ge­nen Juli bereits auf rund 73 Mio. Euro…«

5 Antworten auf „Wir haben's ja“

  1. Die Überschrift mag for­mal zutref­fend sein, aller­dings ver­deckt sie einen gewich­ti­gen Aspekt. Die Kündigung geht wegen der "Reduzierung der Kanzleien" vom Ministerium aus, das angeb­lich irgend­wie für Gesundheit, und nicht nur für Profit, zustän­dig sein soll. Die Frage ist, wie hoch die Abstandszahlung für das Ministerium ist. 

    Da rea­li­stisch nach Faktenlage die Chance auf einen Erfolg für das soge­nann­te Gesundheitsministerium gering erscheint , stellt sich daher auch die Frage nach den ver­blie­be­nen Rechtsberatern, die ver­die­nen wer­den am fort­ge­setz­ten Versuch, sowie der not­wen­di­gen Kosten-Nutzen Überlegung. Ein ratio­nal Agierender mit die­sen eher gerin­gen Erfolgschancen wür­de sicher­lich einen Vergleich in Betracht zie­hen. Aber es sind ja dank des bestehen­den Haushalts wohl aus­rei­chend finan­zi­el­le Mittel vor­han­den, um wei­ter­hin die dar­ben­den Kanzleien zu fördern.

    1. O'Mikron, den­ken wir ein­fach mal dar­über nach, was die gan­ze Entwicklung hier antreibt: Das Streben nach Maximalprofit.

  2. "Felix Perrefort @FPerrefort Jan 18

    Der #Etikettenschwindel (Impfschäden als Long Covid) ist real, hier ist der Nachweis (Credits: Datenanalyst Tom Lausen). Die Long-COVID-Richtlinie orga­ni­siert den Umgang bei „Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähn­li­che Ursache oder Krankheitsausprägung auf­wei­sen“, wie es in der Richtlinie im Bundesanzeiger (8.5.24) heißt. Was mit „ähn­li­che Ursache oder Krankheitsausprägung“ gemeint ist, erfährt man unter „Definition der Patientengruppe“, zu der Patienten gehö­ren, die „nach­fol­gend einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung Long-COVID-ähn­li­che Symptome auf­wei­sen.“ Hier fin­det also der Etikettenschwindel statt, hier wer­den Äpfel mit Birnen vermischt.

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) drückt die­ser Vermischung am 12.12.24 so aus, dass zu jenen Erkrankungen mit „ähn­li­cher“ Ursache – was gelo­gen ist, denn eine mRNA-Impfung ist etwas grund­sätz­lich ande­res als eine natür­li­che Infektion – „auch das Post-Vac-Syndrom (Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung)“ zäh­le. Sie nennt zudem die ICD-Kodes, unter denen Ärzte ihre Leistungen abrech­nen sol­len. Bei „schwe­ren Fällen“ wäre das etwa der ICD-10-Kode „U09.9! Post-COVID-Zustand nicht näher bezeich­net“. Um ihre Leistungen rück­erstat­tet zu bekom­men, müs­sen Ärzte zwin­gend einen Post-Covid-ICD-Kode nut­zen, da kein ICD-Kode für Post-Vac-Syndrom ein­ge­rich­tet wur­de. Zwar gibt den ICD-Kode „U12.9: Unerwünschte Nebenwirkungen“; bei dem geht es aber um ande­re Symptome wie Lähmungen im Gesicht oder Blutverklumpen geht, die nicht dem Krankheitsbild des Post-Vac-Syndroms ent­spre­chen. Erlassen wur­de die Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA), bei dem es sich um ein selbst­ver­wal­te­tes Gremium (Krankenkassen, Ärzte, u.a.) im Gesundheitswesen han­delt, das unter der Rechtsaufsicht Lauterbachs Gesundheitsministerium steht, ihm aber nicht nach­ge­ord­net ist. 

    Wenn man also, wie Deutschlandfunk berich­tet (15.12.24), „nach der Impfung im unmit­tel­ba­ren zeit­li­chen Zusammenhang oder ein paar Tage spä­ter schwe­re Impfkomplikationen“ erlit­ten hat, die sich als „schwe­re und anhal­ten­de Erschöpfung, auch Fatigue genannt“, bemerk­bar macht, und sich des­we­gen von einem Arzt behan­deln lässt, dann rech­net die­ser das Post-Vac-Syndrom unter Long Covid ab, weil er kei­ne ande­re Wahl hat. Das führt unwei­ger­lich zu einer gefälsch­ten Statistik, bei der die Manipulationsabsicht unbe­streit­bar gege­ben ist. Denn selbst­ver­ständ­lich wür­de es auch jeder Wissenschaftlichkeit ent­beh­ren, etwa eine Apfel-Richtlinie ein­zu­füh­ren und unter ihr den Umgang mit Birnen zu bestim­men. Das tut nur, wer Birnen still­schwei­gend im Apfelkorb ver­schwin­den las­sen will. Andernfalls wür­de er eine Apfel-Birnen-Richtlinie erlas­sen und dafür sor­gen, dass Äpfel und Birnen in getrenn­te Körben gelangen.

    Zu for­dern ist also ein ICD-Kode für Post-Vac-Syndrom. Datenanalyst Tom Lausen: „Diese Praxis ist ein ekla­tan­tes Beispiel für syste­ma­ti­sche Desinformation und Manipulation durch Datenmanipulation. Die Verschleierung der Impfkomplikationen unter­gräbt das Vertrauen in das Gesundheitssystem und die Glaubwürdigkeit der Impfkampagne. Die betrof­fe­nen Patienten zah­len den Preis, indem sie medi­zi­nisch nicht aus­rei­chend ernst genom­men wer­den, wäh­rend die Öffentlichkeit wei­ter­hin in dem Glauben gelas­sen wird, dass die Impfung die ein­zi­ge Lösung gegen Long COVID ist. Es ist ein Akt medi­zi­ni­scher und poli­ti­scher Verantwortungslosigkeit, der zeigt, wie die Interessen der Impfagenda über das Wohl der Patienten gestellt wer­den. Ein eigen­stän­di­ger ICD-Kode für Post-Vac-Syndrome wäre drin­gend erfor­der­lich, um Transparenz zu schaf­fen und der Wahrheit gerecht zu werden.“"

    "Felix Perrefort@FPerrefort Jan 18

    Zitierte Quellen:

    bun​des​an​zei​ger​.de/​p​u​b​/​p​u​b​lic…

    kbv​.de/​h​t​m​l​/​1​1​5​0​_​7​3​1​2​8​.​php

    deutsch​land​funk​kul​tur​.de/​wie…

    t.me/TomLausen

    Jan 18, 2025 · 5:49 PM UTC"

    https://​xcan​cel​.com/​F​P​e​r​r​e​f​o​rt/

  3. Welcher "Experte" hat noch kein Horronar erhal­ten, bit­te melden!

    Masken – Umsätze bis in alle Coronaauschusseligkeit? Gute Aussichten für die Profiteure.

    Kennt eigent­lich irgend einer das Aktenzeihen für die Betrugsanzeige, ggf. den Strafantrag???? – Sollte seit April 2020 doch beur­kun­det sein, oder etwa nicht?

    Aber was soll's. Schaun wir uns wei­ter das Theater der Theaterkritiker an. Ein bischen Spass muss sein? [Fragezeichen]

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