»Debatte um Umschichtungen im Corona-Sondervermögen
In Sachsen-Anhalt sorgt die geplante Verwendung des Corona-Sondervermögens weiter für Diskussionen. Die Linke wirft der Landesregierung vor, die Gelder zweckzuentfremden. Die Partei sehe die Digitalisierung der Verwaltung als Landesaufgabe und nicht als Teil des Corona-Sondervermögens, sagte Eva von Angern in Magdeburg…
Trotz der Vorbehalte kündigte von Angern jedoch an, dass ihre Fraktion "schweren Herzens" der Verlängerung der Corona-Notlage zustimmen werde. Sachsen-Anhalt sei eines der letzten Bundesländer, die noch eine solche Notlage beschlossen hätten…«
Das hatte dpa ursprünglich am 16.12.24 gemeldet. Inzwischen heißt es dort, daß sich die Linke bei dieser Frage enthalten werde.

Sondervermögen ist nur eine andere Bezeichnung für Staatsverschuldung.
"Fabio De Masi 🦩@FabioDeMasi 2h
Friss oder stirb! Das Europäische Parlament soll über die Einsetzung ständiger Ausschüsse zu öff. Gesundheit und Verteidigung (gemeint Rüstung) entscheiden. Die Fraktionen haben offenbar vereinbart Beides in einem einzigen Antrag zu behandeln. D.h. wer etwa die Aufarbeitung der Corona-Zeit und Schlussfolgerungen für das zukünftige Krisenmanagement befürwortet, kauft mit dem Antrag auch das Getrommel der Rüstungsindustrie ein. Getrennte Abstimmungen gibt es nicht. Man fürchtet offenbar, dass die Mehrheiten schwinden. Nur das BSW hat dieses Vorgehen im EU Parlament überhaupt problematisiert.
Dec 16, 2024 · 4:48 PM UTC"
https://xcancel.com/FabioDeMasi/
Bloß empfohlen, noch nicht zugelassen,
aber wer würde das schon merken…
"Dr. Maria Hubmer-Mogg@MAHUMO20
5h
ERGÄNZUNG:
Ich bin mir sicher – das hier ist nur mehr eine Frage von kurzer Zeit, nur mehr ein Akt auf dem Papier.
STAND JETZT:
"zur Zulassung empfohlen"
DER IRRSINN HAT ES IMMER NOCH GESCHAFFT WEITER UND WEITER UND WEITER ZU GEHEN…
deutsche-apotheker-zeitung.d…
"Dr. Maria Hubmer-Mogg
@MAHUMO20
11h
Katastrophe
Selbstreplizierende mRNA C19 Injektion jetzt durch die EMA zugelassen!!!
"Am 12. Dezember 2024 hat das Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) eine positive Stellungnahme abgegeben und die Erteilung einer Marktzulassung für das Arzneimittel Kostaive empfohlen, einen Impfstoff zur Prävention von COVID-19 bei Erwachsenen.
Der Antragsteller für dieses Arzneimittel ist Arcturus Therapeutics Europe B.V.
Kostaive wird als Pulver zur Herstellung einer Injektionsdispersion verfügbar sein. Kostaive ist ein RNA-basierter COVID-19-Impfstoff (ATC-Code: J07BN01). Er enthält ein selbstverstärkendes mRNA, das das Spike-Protein von SARS-CoV‑2 codiert. Selbstverstärkend bedeutet, dass die mRNA auch Anweisungen zur Herstellung eines Proteins namens Replicase enthält. Sobald der Impfstoff in einen Muskel injiziert wird, stellt das Replicase-Protein weitere Kopien der mRNA her, die die Zelle verwenden kann, um mehr Spike-Protein zu produzieren. Die Impfung mit Kostaive führt zur Produktion von neutralisierenden Antikörpern und einer zellulären Immunantwort, die auf das Spike-Protein abzielt und so den Schutz vor COVID-19 unterstützt.
Der Nutzen von Kostaive als primäre Impfung gegen COVID-19 wurde in einer großen Studie nachgewiesen, bei der Erwachsene entweder zwei Dosen Kostaive oder ein Placebo erhielten. Im Vergleich zum Placebo führte die Impfung mit Kostaive zu einer Verringerung des Anteils der Patienten, die zwischen einer Woche und drei Monaten nach der zweiten Impfdosis symptomatisch an COVID-19 erkrankten. Eine kleinere Immunbrücken-Studie zeigte ebenfalls, dass Kostaive als heterologe Auffrischungsimpfung (wenn die primäre Impfung mit einem anderen COVID-19-Impfstoff durchgeführt wurde) wirksam ist. Die häufigsten Nebenwirkungen von Kostaive sind Reaktionen an der Injektionsstelle (Schmerzen und Empfindlichkeit), Arthralgie, Myalgie, Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Schüttelfrost und Fieber.
Die vollständige Indikation lautet:
Kostaive ist zur aktiven Immunisierung zur Verhinderung von COVID-19, das durch SARS-CoV‑2 verursacht wird, bei Personen ab 18 Jahren angezeigt.
Die Anwendung dieses Impfstoffs sollte gemäß den offiziellen Empfehlungen erfolgen.
Detaillierte Empfehlungen zur Anwendung dieses Produkts werden in der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (SmPC) beschrieben, die im Europäischen öffentlichen Bewertungsbericht (EPAR) veröffentlicht und nach Erteilung der Marktzulassung durch die Europäische Kommission in allen offiziellen Sprachen der Europäischen Union verfügbar gemacht wird."
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https://xcancel.com/MAHUMO20