Prozess um falsche Maskenatteste – Haftstrafe gefordert

Diese Überschrift trägt eine dpa-Meldung vom 5.12.24, in der es heißt:

»Panikattacke oder Asthma – mit sol­chen Diagnosen soll ein Hamburger Arzt sei­ne Patienten in der Corona-Zeit vor der Maskenpflicht bewahrt haben. Nun droht dem 80-Jährigen eine Bewährungsstrafe.

Im Prozess gegen einen Arzt wegen mut­maß­lich fal­scher Masken-Atteste in der Corona-Pandemie hat die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefor­dert. Außerdem sol­le die Strafkammer am Landgericht dem Mediziner für drei Jahre unter­sa­gen, Bescheinigungen die­ser Art aus­zu­stel­len. Die Verteidigung des 80-Jährigen plä­dier­te auf Freispruch, wie eine Gerichtssprecherin wei­ter mitteilte.

Die Anklage wirft dem Arzt für Innere Medizin vor, zwi­schen April 2020 und September 2021 in 57 Fällen fal­sche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus­ge­stellt zu haben. Er soll die für die Gesundheitszeugnisse erfor­der­li­chen Untersuchungen bei den Patienten nicht gemacht haben. Diagnosen wie «Symptome einer CO2-Vergiftung», «Panikattacken» oder «Asthma bron­chia­le» soll er teil­wei­se ohne Begründung notiert haben. In einem Fall habe er es unter­las­sen, eine Patientin durch einen Facharzt für Psychiatrie unter­su­chen zu lassen.

Der Angeklagte habe die Diagnosen in sei­ner pri­vat­ärzt­li­chen Praxis in Hamburg und als Leiter der Initiative «Ärzte für Aufklärung» gestellt, hieß es. Die Initiative war in der Corona-Zeit wegen ihrer Kritik an den Schutzmaßnahmen und Warnungen vor einer Zwangsimpfung in Medien scharf ange­grif­fen wor­den. Die Hamburger Ärztekammer hat­te sich von der Initiative distanziert.

Nach dem Auftakt des Prozesses Anfang Mai hat­te der Angeklagte vor Pressevertretern gesagt: «Ich habe mir nichts vor­zu­wer­fen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.»

Ärzte, die unrich­ti­ge Gesundheitszeugnisse aus­stel­len, kön­nen zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft ver­ur­teilt wer­den. Die Forderung der Staatsanwaltschaft liegt also nahe an der höchst­mög­li­chen Strafe. Das Urteil soll am Montag ver­kün­det wer­den.«

Politische Gesinnungsurteile gibt es, so hören wir allent­hal­ben, in Autokratien und Schurkenstaaten.

4 Antworten auf „Prozess um falsche Maskenatteste – Haftstrafe gefordert“

  1. Falls "Juristen" mit­le­sen soll­ten (soll­ten!), ich wie­der­ho­le es ungern:

    Die Bundesrepublik Deutschland ver­folgt "fal­sche medi­zi­ni­sche Zeugnisse" nicht! Benötigen Sie auch noch das Aktenzeichen, oder was? Woran hängt es eigentlich.

  2. klar, z.B. gut doku­men­tiert in:
    https://​taz​.de/​I​n​g​o​-​M​u​e​l​l​e​r​s​-​B​u​c​h​-​F​u​r​c​h​t​b​a​r​e​-​J​u​r​i​s​t​e​n​/​!​5​0​3​3​8​80/
    "Wer sich auch nach 2015 noch über die nach­wir­ken­de NS-Vergangenheit Deutschlands klar wer­den will, kommt um die­ses Buch nicht herum."

    Jenseits der Monströsität der Massenmorde, gab es schließlich
    "die „Normalität“ des „Dritten Reiches“, sei­nen „Alltag“", sowie die damit ver­knüpf­te "Frage, was für ein poli­ti­sches System das „Dritte Reich“ war. Freilich hän­gen – ohne dass die genau­en Abhängigkeiten hier genau­er zu bestim­men wären – Staat und Recht auf das Engste mit­ein­an­der zusam­men, so dass sich an Recht und Rechtspflege einer Gesellschaft zei­gen lässt, wel­cher Art der Staat ist, der die ihm unter­ta­nen Menschen beherrscht."

    Eine vom Autor gestell­te Frage lässt sich (bis auf die genann­ten Ausnahmen) auf die Jetztzeit übertragen:
    "Wie war es mög­lich, dass (…) bei­na­he ein gan­zer, als „kon­ser­va­tiv“ gel­ten­der Berufsstand alles ver­riet, was zum Ethos sei­ner Profession gehörte,"?
    Hm; ist es die
    "seit Gründung des Kaiserreichs kon­ser­va­ti­ve, das heißt mehr der Staatsgewalt als dem Recht gegen­über loya­le Richterschaft"?
    (die "Staats"anwaltschaft ohnehin).

    Logisch, dass die Justiz sich an die Sinneserweiterungsdefinition des "unrich­ti­gen Gesundheitszeugnisses" (vor­her: um Krankenversicherungen vor deren Missbrauch zu "schüt­zen", jetzt: angeblicher/​vermeintlicher "Infektionsschutz") ein­fach anpasst – sie war ja schließ­lich auch in die infa­me, dem angeb­li­chen "Schutz" der Bevölkerung (wenn nicht gleich der Menschheit) die­nen­den "Gesetzesanpassung" nicht unmit­tel­bar ein­be­zo­gen: eine wei­te­re Parallele zu den 1930ern.

    Ich erin­ne­re mich noch gut an die https://de.wikipedia.org/wiki/Filbinger-Aff%C3%A4re
    als unter ande­rem auch die (Nazi-) Gesetzestreue als Richter im Kriegsgefangenenlager, wo er (Nazi-)Gesetze (wohl mit Billigung der Alliierten) immer noch anwand­te, erwähnt wur­de – wor­an er und sei­ne Apologeten wie­der­um nichts Verwerfliches sehen woll­ten, son­dern ledig­lich das heh­re Ansinnen, auch dort "Ordnung" aufrechtzuerhalten(!).

    Nun feh­len sowohl "Alliierte", das Eingeständnis einer Niederlage und/​oder des Versagens und damit der Wille zu einer "Aufarbeitung".
    Die z.T. unsäg­li­chen Gesetzesänderungen wer­den damit auch für die näch­ste "Pandemiebekämpfung" ein­ge­setzt wer­den können.
    Schwacher Hoffnungsschimmer:
    die Aufhebung von "Unrechtsurteilen" war immer­hin nach 2009 (auch ohne alli­ier­te Mithilfe) weit­ge­hend abgeschlossen:
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​A​u​f​h​e​b​u​n​g​_​v​o​n​_​N​S​-​U​n​r​e​c​h​t​s​u​r​t​e​i​len
    Die Anzahl jener Betroffenen, die das noch selbst erle­ben durf­ten war aller­dings überschaubar.

    [Disclaimer, für etwa­ige, recht­gläu­bi­ge Mitlesende gedacht:
    es geht hier expli­zit NICHT um eine Verharmlosung oder "Relativierung" des NS-Regimes und des­sen zwei­fel­lo­ser Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
    Willentlich über­se­he­ne Ähnlichkeiten mit des­sen Methoden, unge­ach­tet ob von einem frei oder unfrei gewähl­ten Parlament "legi­ti­miert", sowie der ver­bes­se­rungs­wür­di­gen Aufarbeitung der "Ergebnisse" nach des­sen Zusammenbruch habe ich nicht zu verantworten]

  3. 1. So sehr ich Ingo Müllers Buch schät­ze (letz­te Aktualisierung von 2020, Original 1987), er hielt die Verfahrensweisen der Justiz zu Coronazeiten für grund­ge­setz­kon­form. Der Jurist, der die Altnazis und ihre Willkür-Methoden in der Justiz beklag­te, war nicht in der Lage die Ähnlichkeit der Muster zu erkennen.
    2. Was es damals nicht gab? Richterinnen und Staatsanwältinnen!
    Wie bei auf­fäl­lig vie­len Prozessen in Zusammenhang mit Corona, so auch in die­sem Prozess: Staatsanwältin und Richterin!
    Eine wei­te­re geschei­ter­te Idee: Die Emanzipation der Frau! Damals lock­ten sie uns mit der Idee, der weib­li­che Faktor wer­de das patri­ar­cha­li­sche System beein­flus­sen. Das klingt nur noch witzig.
    3. Am Montag in Hamburg eine Veranstaltung von "Mut zu Zwischentönen": Plötzlich ste­hen­der Spontanapplaus für den o.g. Arzt und sei­ne Gattin.
    Ein Prozess vol­ler Kuriositäten:
    So wur­de das Gutachten der Staatsanwaltschaft von zwei Pathologen des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) in Hamburg erstellt. Solche, deren Patienten bereits alles hin­ter sich haben, mach­ten dem Mediziner mit 50 Jahren Praxis im Umgang mit leben­den Patienten Vorhaltungen, was er falsch gemacht habe!
    Das Urteil stand schon im August fest, denn seit­dem wer­den die Einladungen zu den Verhandlungen der Folgeprozesse ver­schickt, gegen die, die sei­ne Atteste verwendeten.
    Die Sachlage:
    Mund-Nase-Schutz und fil­trie­ren­de Atemschutzmasken sind Arbeitsschutzmittel, für die es eine wich­ti­ge Begrifflichkeit gibt: Die bestim­mungs­ge­mä­ße Verwendung.
    Grundlegend dafür ist laut Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungsbeurteilung in der natür­lich die vor­he­ri­ge Untersuchung fest­ge­legt wird, ob der Arbeitnehmer die Konstitution für die Verwendung hat und wenn ja, wel­che Tragedauer zwi­schen den Pausen in Abwägung zwi­schen der Gefährdung und der Belastung durch das Arbeitsschutzmittel zuträg­lich ist.
    Hilfestellung gibt das staat­li­che Arbeitsschutzregelwerk, hier die Technische Regel für bio­lo­gi­sche Arbeitsstoffe TRBA 250, beson­ders Anhang 7 aus 2012 (unver­än­dert) und mit­gel­tend die TRBA 462, die die Gefährlichkeit des Erregers einstuft.
    Daraus ergä­be sich für Sars-CoV 2 in Gruppe 3 natür­lich eine Atemschutzmaske der Qualität FFP3, wenn der Ersteller der Gefährdungsbeurteilung nichts ande­res festlegt.
    Meine Nachfrage beim Verdi-Bundesvorstand, als der anläss­lich des inter­na­tio­na­len Arbeitsschutztages drin­gend von den Unternehmen for­der­te, sie sol­len Gefährdungsbeurteilungen erstel­len: Sie möch­ten mir doch die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stel­len, die Verdi für sei­ne Beschäftigten in Zeiten der Maskenpflicht erstellt hat.
    Funkstille. Haben die nicht, viel­leicht hat es ja bei Verdi kei­ne Maskenpflicht gege­ben, weil die Verwendung nicht bestim­mungs­ge­mäß gewe­sen wäre?

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