Diese Überschrift trägt eine dpa-Meldung vom 5.12.24, in der es heißt:
»Panikattacke oder Asthma – mit solchen Diagnosen soll ein Hamburger Arzt seine Patienten in der Corona-Zeit vor der Maskenpflicht bewahrt haben. Nun droht dem 80-Jährigen eine Bewährungsstrafe.
Im Prozess gegen einen Arzt wegen mutmaßlich falscher Masken-Atteste in der Corona-Pandemie hat die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Außerdem solle die Strafkammer am Landgericht dem Mediziner für drei Jahre untersagen, Bescheinigungen dieser Art auszustellen. Die Verteidigung des 80-Jährigen plädierte auf Freispruch, wie eine Gerichtssprecherin weiter mitteilte.
Die Anklage wirft dem Arzt für Innere Medizin vor, zwischen April 2020 und September 2021 in 57 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Er soll die für die Gesundheitszeugnisse erforderlichen Untersuchungen bei den Patienten nicht gemacht haben. Diagnosen wie «Symptome einer CO2-Vergiftung», «Panikattacken» oder «Asthma bronchiale» soll er teilweise ohne Begründung notiert haben. In einem Fall habe er es unterlassen, eine Patientin durch einen Facharzt für Psychiatrie untersuchen zu lassen.
Der Angeklagte habe die Diagnosen in seiner privatärztlichen Praxis in Hamburg und als Leiter der Initiative «Ärzte für Aufklärung» gestellt, hieß es. Die Initiative war in der Corona-Zeit wegen ihrer Kritik an den Schutzmaßnahmen und Warnungen vor einer Zwangsimpfung in Medien scharf angegriffen worden. Die Hamburger Ärztekammer hatte sich von der Initiative distanziert.
Nach dem Auftakt des Prozesses Anfang Mai hatte der Angeklagte vor Pressevertretern gesagt: «Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.»
Ärzte, die unrichtige Gesundheitszeugnisse ausstellen, können zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden. Die Forderung der Staatsanwaltschaft liegt also nahe an der höchstmöglichen Strafe. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.«
Politische Gesinnungsurteile gibt es, so hören wir allenthalben, in Autokratien und Schurkenstaaten.
Falls "Juristen" mitlesen sollten (sollten!), ich wiederhole es ungern:
Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt "falsche medizinische Zeugnisse" nicht! Benötigen Sie auch noch das Aktenzeichen, oder was? Woran hängt es eigentlich.
klar, z.B. gut dokumentiert in:
https://taz.de/Ingo-Muellers-Buch-Furchtbare-Juristen/!5033880/
"Wer sich auch nach 2015 noch über die nachwirkende NS-Vergangenheit Deutschlands klar werden will, kommt um dieses Buch nicht herum."
Jenseits der Monströsität der Massenmorde, gab es schließlich
"die „Normalität“ des „Dritten Reiches“, seinen „Alltag“", sowie die damit verknüpfte "Frage, was für ein politisches System das „Dritte Reich“ war. Freilich hängen – ohne dass die genauen Abhängigkeiten hier genauer zu bestimmen wären – Staat und Recht auf das Engste miteinander zusammen, so dass sich an Recht und Rechtspflege einer Gesellschaft zeigen lässt, welcher Art der Staat ist, der die ihm untertanen Menschen beherrscht."
Eine vom Autor gestellte Frage lässt sich (bis auf die genannten Ausnahmen) auf die Jetztzeit übertragen:
"Wie war es möglich, dass (…) beinahe ein ganzer, als „konservativ“ geltender Berufsstand alles verriet, was zum Ethos seiner Profession gehörte,"?
Hm; ist es die
"seit Gründung des Kaiserreichs konservative, das heißt mehr der Staatsgewalt als dem Recht gegenüber loyale Richterschaft"?
(die "Staats"anwaltschaft ohnehin).
Logisch, dass die Justiz sich an die Sinneserweiterungsdefinition des "unrichtigen Gesundheitszeugnisses" (vorher: um Krankenversicherungen vor deren Missbrauch zu "schützen", jetzt: angeblicher/vermeintlicher "Infektionsschutz") einfach anpasst – sie war ja schließlich auch in die infame, dem angeblichen "Schutz" der Bevölkerung (wenn nicht gleich der Menschheit) dienenden "Gesetzesanpassung" nicht unmittelbar einbezogen: eine weitere Parallele zu den 1930ern.
Ich erinnere mich noch gut an die https://de.wikipedia.org/wiki/Filbinger-Aff%C3%A4re
als unter anderem auch die (Nazi-) Gesetzestreue als Richter im Kriegsgefangenenlager, wo er (Nazi-)Gesetze (wohl mit Billigung der Alliierten) immer noch anwandte, erwähnt wurde – woran er und seine Apologeten wiederum nichts Verwerfliches sehen wollten, sondern lediglich das hehre Ansinnen, auch dort "Ordnung" aufrechtzuerhalten(!).
Nun fehlen sowohl "Alliierte", das Eingeständnis einer Niederlage und/oder des Versagens und damit der Wille zu einer "Aufarbeitung".
Die z.T. unsäglichen Gesetzesänderungen werden damit auch für die nächste "Pandemiebekämpfung" eingesetzt werden können.
Schwacher Hoffnungsschimmer:
die Aufhebung von "Unrechtsurteilen" war immerhin nach 2009 (auch ohne alliierte Mithilfe) weitgehend abgeschlossen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_von_NS-Unrechtsurteilen
Die Anzahl jener Betroffenen, die das noch selbst erleben durften war allerdings überschaubar.
[Disclaimer, für etwaige, rechtgläubige Mitlesende gedacht:
es geht hier explizit NICHT um eine Verharmlosung oder "Relativierung" des NS-Regimes und dessen zweifelloser Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Willentlich übersehene Ähnlichkeiten mit dessen Methoden, ungeachtet ob von einem frei oder unfrei gewählten Parlament "legitimiert", sowie der verbesserungswürdigen Aufarbeitung der "Ergebnisse" nach dessen Zusammenbruch habe ich nicht zu verantworten]
Legislative, Executive, Judicative: Alles Eins.
Hauptziel: Unterdrückung.
1. So sehr ich Ingo Müllers Buch schätze (letzte Aktualisierung von 2020, Original 1987), er hielt die Verfahrensweisen der Justiz zu Coronazeiten für grundgesetzkonform. Der Jurist, der die Altnazis und ihre Willkür-Methoden in der Justiz beklagte, war nicht in der Lage die Ähnlichkeit der Muster zu erkennen.
2. Was es damals nicht gab? Richterinnen und Staatsanwältinnen!
Wie bei auffällig vielen Prozessen in Zusammenhang mit Corona, so auch in diesem Prozess: Staatsanwältin und Richterin!
Eine weitere gescheiterte Idee: Die Emanzipation der Frau! Damals lockten sie uns mit der Idee, der weibliche Faktor werde das patriarchalische System beeinflussen. Das klingt nur noch witzig.
3. Am Montag in Hamburg eine Veranstaltung von "Mut zu Zwischentönen": Plötzlich stehender Spontanapplaus für den o.g. Arzt und seine Gattin.
Ein Prozess voller Kuriositäten:
So wurde das Gutachten der Staatsanwaltschaft von zwei Pathologen des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) in Hamburg erstellt. Solche, deren Patienten bereits alles hinter sich haben, machten dem Mediziner mit 50 Jahren Praxis im Umgang mit lebenden Patienten Vorhaltungen, was er falsch gemacht habe!
Das Urteil stand schon im August fest, denn seitdem werden die Einladungen zu den Verhandlungen der Folgeprozesse verschickt, gegen die, die seine Atteste verwendeten.
Die Sachlage:
Mund-Nase-Schutz und filtrierende Atemschutzmasken sind Arbeitsschutzmittel, für die es eine wichtige Begrifflichkeit gibt: Die bestimmungsgemäße Verwendung.
Grundlegend dafür ist laut Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungsbeurteilung in der natürlich die vorherige Untersuchung festgelegt wird, ob der Arbeitnehmer die Konstitution für die Verwendung hat und wenn ja, welche Tragedauer zwischen den Pausen in Abwägung zwischen der Gefährdung und der Belastung durch das Arbeitsschutzmittel zuträglich ist.
Hilfestellung gibt das staatliche Arbeitsschutzregelwerk, hier die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe TRBA 250, besonders Anhang 7 aus 2012 (unverändert) und mitgeltend die TRBA 462, die die Gefährlichkeit des Erregers einstuft.
Daraus ergäbe sich für Sars-CoV 2 in Gruppe 3 natürlich eine Atemschutzmaske der Qualität FFP3, wenn der Ersteller der Gefährdungsbeurteilung nichts anderes festlegt.
Meine Nachfrage beim Verdi-Bundesvorstand, als der anlässlich des internationalen Arbeitsschutztages dringend von den Unternehmen forderte, sie sollen Gefährdungsbeurteilungen erstellen: Sie möchten mir doch die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stellen, die Verdi für seine Beschäftigten in Zeiten der Maskenpflicht erstellt hat.
Funkstille. Haben die nicht, vielleicht hat es ja bei Verdi keine Maskenpflicht gegeben, weil die Verwendung nicht bestimmungsgemäß gewesen wäre?