Mal eine gute Nachricht

»Bundesarbeitsgericht zu Überstunden:
Gericht been­det Nachteile bei Teilzeitjobs
Millionen Arbeitnehmer arbei­ten in Teilzeit. Bisher wer­den sie bei Überstundenzuschlägen oft­mals schlech­ter behan­delt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich ändern.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Regelungen gerügt, die teil­zeit­be­schäf­tig­ten Zuschläge für Überstunden vor­ent­hal­ten. Wenn also für die­se Zuschläge in einem Tarifvertrag vor­aus­ge­setzt wird, dass die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten über­schrit­ten wird, sei das dis­kri­mi­nie­rend und die Regel daher unwirk­sam, ent­schied das BAG in Erfurt. Die Zahl der Betroffenen, ins­be­son­de­re Frauen, ist nach Gerichtsangaben sehr hoch. (Az.8 AZR 370/​20)

Geklagt hat­te eine Krankenpflegerin beim Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH), das bun­des­weit Dialyse anbie­tet. Laut Haustarif gibt es für Überstunden einen Zuschlag von 30 Prozent – aller­dings nur, soweit die Arbeitszeit ins­ge­samt über die eines Vollzeitbeschäftigten hin­aus­geht…«
zeit​.de (5.12.24)

Eine Antwort auf „Mal eine gute Nachricht“

  1. Ja, das trifft eine Handvoll Arbeitervolk. Schön für die­je­ni­gen die einen Tarifvertrag haben, in Teilzeit arbei­ten und Überstungen lei­sten. Das Hausrecht bleibt jedoch wei­ter­hin dem Unternehmer vorbehalten.

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