»Bundesarbeitsgericht zu Überstunden:
Gericht beendet Nachteile bei Teilzeitjobs
Millionen Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen oftmals schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich ändern.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Regelungen gerügt, die teilzeitbeschäftigten Zuschläge für Überstunden vorenthalten. Wenn also für diese Zuschläge in einem Tarifvertrag vorausgesetzt wird, dass die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird, sei das diskriminierend und die Regel daher unwirksam, entschied das BAG in Erfurt. Die Zahl der Betroffenen, insbesondere Frauen, ist nach Gerichtsangaben sehr hoch. (Az.8 AZR 370/20)
Geklagt hatte eine Krankenpflegerin beim Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH), das bundesweit Dialyse anbietet. Laut Haustarif gibt es für Überstunden einen Zuschlag von 30 Prozent – allerdings nur, soweit die Arbeitszeit insgesamt über die eines Vollzeitbeschäftigten hinausgeht…«
zeit.de (5.12.24)
Ja, das trifft eine Handvoll Arbeitervolk. Schön für diejenigen die einen Tarifvertrag haben, in Teilzeit arbeiten und Überstungen leisten. Das Hausrecht bleibt jedoch weiterhin dem Unternehmer vorbehalten.