Erkrankung nach Corona-Impfung – Gericht fordert Gutachten

»Nach ihrer Corona-Impfung erkrankt eine Frau aus Oberfranken schwer. Vom Hersteller Astrazeneca for­dert sie hohe Summen vor Gericht. In einem wich­ti­gen Punkt kommt ihre Klage nun voran.

Im Prozess gegen den Pharmakonzern Astrazeneca um einen mög­li­chen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen wei­te­ren Teilerfolg erzielt. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg kamen einem Antrag der Klägerin auf Erstellung eines Gutachtens nach, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mitteilte.

Mit dem Gutachten soll geklärt wer­den, ob zum Zeitpunkt der Impfung der Frau vor der Gefahr einer spe­zi­el­len Form von Thrombose hät­te gewarnt wer­den müs­sen. Die mitt­ler­wei­le 34 Jahre alte Klägerin hat­te sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin «Vaxzevria» von Astrazeneca imp­fen las­sen und danach eine soge­nann­te Darmvenenthrombose erlit­ten. Sie kam in ein Koma und ver­lor letzt­lich einen Teil ihres Darms. In dem Zivilverfahren for­dert sie von dem bri­tisch-schwe­di­schen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Zuvor hat­te die Frau auf Hof bereits mit einer Auskunftsklage gegen Astrazeneca Erfolg. Das Unternehmen hat­te sich zunächst gewei­gert, umfang­rei­che Unterlagen zu bekann­ten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung zu stellen.

Die Klägerin for­dert von Astrazeneca min­de­stens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künf­ti­ge Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlos­sen einen Vergleich mit der Frau bis­lang aus und ver­wie­sen auf eine Entscheidung des Landgerichts Hof. Dieses hat­te die Klage in erster Instanz abge­wie­sen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff fest­stel­len konn­te. Dagegen leg­te die Frau Berufung ein.

Bis das nun zu erstel­len­de Gutachten vor­liegt, sol­len nach Gerichtsangaben min­de­stens sechs Monate ver­ge­hen. Eine ver­läss­li­che Zeitangabe sei aber nicht mög­lich, sag­te der Gerichtssprecher. Weitere Termine sind bis dahin nicht mehr geplant.«
augs​bur​ger​-all​ge​mei​ne​.de (4.12.24)

5 Antworten auf „Erkrankung nach Corona-Impfung – Gericht fordert Gutachten“

  1. "Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg kamen einem Antrag der Klägerin auf Erstellung eines Gutachtens nach, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mitteilte.

    Mit dem Gutachten soll geklärt wer­den, ob zum Zeitpunkt der Impfung der Frau vor der Gefahr einer spe­zi­el­len Form von Thrombose hät­te gewarnt wer­den müssen. "

    Alles hängt davon ab, wel­cher Gutachter den Gutachtenauftrag erhält.
    Ist es denk­bar, dass das Gericht einen für ein mög­li­cher­wei­se ange­streb­tes Urteil pas­sen­den Gutachter aus­zu­su­chen oder sogar rein zufäl­lig benen­nen wird?
    Mmn ist das bestimmt völ­lig auszuschließen!

    1. @Ausschluss: Das haben Sie sehr schön wie­der­holt! Der Sachverhalt wider­spricht sich näm­lich. Der Hersteller hät­te die Expertise zuerst vor­le­gen müs­sen. Dumm gelau­fen für Herrn Spahn? – Im Rechtsstaat schon, den­ke ich. Wiedereinmal klärt sich war­um deut­sche Schüler – WEHE! – bei "Pisa", ja nicht gut abschnei­den dür­fen. Steht "Logik" nicht schon im "Schimpfwörterkatalog". (unter "real", neh­me ich mal an 😀 )

  2. Zitat: "Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg kamen einem Antrag der Klägerin auf Erstellung eines Gutachtens nach"
    Wieso muß über­haupt erst die Klägerin einen Antrag stel­len, den das Gericht dann (Gott sei Dank) wenig­stens akzeptierte.
    Man muß den Eindruck gwinn­nen, dass deut­sche Gerichte bei der Rechtssprechung zur modRNA-Impfschadenssproblematik gar kein Interesse dar­an haben, schon von sich aus mit ent­spre­chen­den Gutachten die Rechtslage mög­lichst detail­liert und klar herauszuarbeiten.
    Böse Zungen behaup­ten ja sogar, dass es nicht nur den Eindruck macht.

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