Biden-Administration soll "präventive Begnadigung" für Fauci erwägen

Das berich­ten am 4.12.24 poli​ti​co​.com und am 5.12.24 inde​pen​dent​.co​.uk. In der letzt­ge­nann­ten Meldung heißt es:

»Die Regierung Biden soll erwä­gen, prä­ven­ti­ve Begnadigungen durch den Präsidenten für Personen wie die ehe­ma­li­ge repu­bli­ka­ni­sche Kongressabgeordnete Liz Cheney und Dr. Anthony Fauci aus­zu­spre­chen, um sie vor rach­süch­ti­gen poli­ti­schen Strafverfolgungsmaßnahmen durch die kom­men­de Regierung von Donald Trump zu schützen.

Hochrangige Mitarbeiter von Präsident Joe Biden füh­ren der­zeit eine „hef­ti­ge inter­ne Debatte“ über die Aussicht, dass laut Politico unter Berufung auf hoch­ran­gi­ge Demokraten die Entscheidung des desi­gnier­ten Präsidenten, Kash Patel als Direktor des FBI zu nomi­nie­ren, in den letz­ten Tagen die „Alarmstimmung“ ver­stärkt hat.

Patel hat offen ver­spro­chen, Trumps Kritiker zu ver­fol­gen, wobei Cheney und Fauci wahr­schein­lich in der Schusslinie ste­hen werden.

Der ehe­ma­li­ge repu­bli­ka­ni­sche Abgeordnete Cheney lei­te­te den Ausschuss des Repräsentantenhauses, der die Ausschreitungen im Kapitol am 6. Januar unter­such­te, und warb wäh­rend der Wahl mit Kamala Harris. Inzwischen lei­te­te der pen­sio­nier­te Arzt die Reaktion der Bundesregierung auf die Covid-19-Pandemie und wur­de zur Hassfigur unter ver­schwö­rungs­gläu­bi­gen Konservativen…

Laut Politico dau­ern die Gespräche noch an und wer­den von Ed Siskel, dem Rechtsberater des Weißen Hauses, und Jeff Zients, dem Stabschef, geleitet.

Biden selbst wur­de noch nicht in die Gespräche ein­be­zo­gen, eben­so wenig wie einer der poten­zi­el­len Nutznießer…

Präsidenten haben Verbündeten übli­cher­wei­se umstrit­te­ne Begnadigungen aus­ge­spro­chen, bevor sie das Oval Office ver­lie­ßen. Gerald Fords prä­ven­ti­ve Begnadigung von Richard Nixon nach dem Watergate-Skandal ist eine der bekann­te­sten.«

2 Antworten auf „Biden-Administration soll "präventive Begnadigung" für Fauci erwägen“

  1. Kann man eigent­lich jeman­den begna­di­gen, der noch gar nicht ver­ur­teilt ist? Und sogar, bevor er ange­klagt wur­de, d.h. ohne daß über­haupt das Delikt fixiert ist?

    Wenn ja, bin ich sehr für prä­ven­ti­ve Begnadigungen, weil dann die Begnadigung schon vor der Tat erfol­gen könn­te. Bankeinbruch wür­de damit (juri­stisch!) risikolos.

    Vielleicht fällt einem Juristen dazu mehr ein?

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