Biden-Administration soll "präventive Begnadigung" für Fauci erwägen

Das berich­ten am 4.12.24 poli​ti​co​.com und am 5.12.24 inde​pen​dent​.co​.uk. In der letzt­ge­nann­ten Meldung heißt es:

»Die Regierung Biden soll erwä­gen, prä­ven­ti­ve Begnadigungen durch den Präsidenten für Personen wie die ehe­ma­li­ge repu­bli­ka­ni­sche Kongressabgeordnete Liz Cheney und Dr. Anthony Fauci aus­zu­spre­chen, um sie vor rach­süch­ti­gen poli­ti­schen Strafverfolgungsmaßnahmen durch die kom­men­de Regierung von Donald Trump zu schützen.

Hochrangige Mitarbeiter von Präsident Joe Biden füh­ren der­zeit eine „hef­ti­ge inter­ne Debatte“ über die Aussicht, dass laut Politico unter Berufung auf hoch­ran­gi­ge Demokraten die Entscheidung des desi­gnier­ten Präsidenten, Kash Patel als Direktor des FBI zu nomi­nie­ren, in den letz­ten Tagen die „Alarmstimmung“ ver­stärkt hat.
„Biden-Administration soll "prä­ven­ti­ve Begnadigung" für Fauci erwä­gen“ wei­ter­le­sen

Urteil zu Millionenbetrug mit Corona-Tests teils aufgehoben

Drakonische Haftstrafen wegen "wegen beson­ders schwe­ren Betrugs in 67 Fällen" – natür­lich nicht Spahn, Lauterbach et al. betref­fen – hat­ten vor BGH und Landgericht kei­nen Bestand. Unter genann­ter Überschrift ist am 5.12.24 auf mer​kur​.de zu lesen:

»In der Corona-Zeit soll­te schnell und unbü­ro­kra­tisch gete­stet wer­den. Doch das System war betrugs­an­fäl­lig. Ein Fall aus Berlin muss nun erneut geprüft werden.

Leipzig/​Berlin – Das Landgericht Berlin muss sich erneut mit einem der größ­ten Betrugsfälle mit Corona-Tests in der Hauptstadt befas­sen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Spätkaufbetreiber und des­sen Schwester teil­wei­se auf­ge­ho­ben. Eine ande­re Strafkammer muss nun erneut über die Schuld der Angeklagten und die Strafhöhe ent­schei­den. „Urteil zu Millionenbetrug mit Corona-Tests teils auf­ge­ho­ben“ wei­ter­le­sen

Mal eine gute Nachricht

»Bundesarbeitsgericht zu Überstunden:
Gericht been­det Nachteile bei Teilzeitjobs
Millionen Arbeitnehmer arbei­ten in Teilzeit. Bisher wer­den sie bei Überstundenzuschlägen oft­mals schlech­ter behan­delt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich ändern.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Regelungen gerügt, die teil­zeit­be­schäf­tig­ten Zuschläge für Überstunden vor­ent­hal­ten. Wenn also für die­se Zuschläge in einem Tarifvertrag vor­aus­ge­setzt wird, dass die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten über­schrit­ten wird, sei das dis­kri­mi­nie­rend und die Regel daher unwirk­sam, ent­schied das BAG in Erfurt. Die Zahl der Betroffenen, ins­be­son­de­re Frauen, ist nach Gerichtsangaben sehr hoch. (Az.8 AZR 370/​20) „Mal eine gute Nachricht“ wei­ter­le­sen

"Die große Mehrheit der normal denkenden Bevölkerung darf sich nicht weiter von einer verantwortungslosen Minderheit tyrannisieren lassen"

Die Zielgruppe von Ausgrenzung und Diffamierung ist eine ande­re, die Methodik erin­nert an fin­ste­re Coronazeiten. Dennoch dürf­te es nicht weni­ge MaßnahmenkritikerInnen in Österreich geben, die applaudieren:

heu​te​.at (4.12.24)

»… "Wer hier leben möch­te, muss unse­re Werte Traditionen und Regeln akzep­tie­ren", sag­te Mikl-Leitner. Daraufhin for­der­te sie, dass die Geldstrafen für Eltern von Schülern, die eine Integration ver­wei­gern von bis­her maxi­mal 440 Euro auf 2.500 Euro erhöht wer­den sol­len!… „"Die gro­ße Mehrheit der nor­mal den­ken­den Bevölkerung darf sich nicht wei­ter von einer ver­ant­wor­tungs­lo­sen Minderheit tyran­ni­sie­ren las­sen"“ wei­ter­le­sen

Erkrankung nach Corona-Impfung – Gericht fordert Gutachten

»Nach ihrer Corona-Impfung erkrankt eine Frau aus Oberfranken schwer. Vom Hersteller Astrazeneca for­dert sie hohe Summen vor Gericht. In einem wich­ti­gen Punkt kommt ihre Klage nun voran.

Im Prozess gegen den Pharmakonzern Astrazeneca um einen mög­li­chen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen wei­te­ren Teilerfolg erzielt. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg kamen einem Antrag der Klägerin auf Erstellung eines Gutachtens nach, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mit­teil­te. „Erkrankung nach Corona-Impfung – Gericht for­dert Gutachten“ wei­ter­le­sen

Grippe-Impfquote in Thüringen erneut auf jetzt 17,2 % gesunken

Das berich­tet dpa am 4.12.24. Die Ursachen sol­len im Dunklen bleiben.

»Die Zeiten, in denen Thüringer höhe­re Impfquoten bei der Grippeschutzimpfung als ande­re Bundesländer haben, schei­nen vor­bei. Die Beteiligung ist nied­ri­ger als vor der Corona-Pandemie.

Erfurt (dpa/​th) – Die Bereitschaft zur Grippeschutzimpfung nimmt in Thüringen nach Angaben von Krankenkassen wei­ter ab. Allein bei der AOK Plus, größ­te gesetz­li­che Kasse im Freistaat, sank die Impfquote im ver­gan­ge­nen Jahr auf 17,2 Prozent, wie die Kasse auf Anfrage mit­teil­te. Insgesamt hät­ten sich 2023 rund 180.300 AOK-Versicherte in Arztpraxen gegen Virusgrippe imp­fen las­sen. „Grippe-Impfquote in Thüringen erneut auf jetzt 17,2 % gesun­ken“ wei­ter­le­sen

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