So unterschiedlich wird die Nachricht dargestellt: Die Überschrift einer dpa-Meldung vom 2.12.24 lautet: "Erneut Klage gegen Biontech wegen Impfschäden abgewiesen". Beim NDR heißt es: "Klage gegen Biontech wegen angeblicher Impfschäden abgewiesen". Dort ist immerhin zu lesen: "Die Klägerin ist selbst Ärztin, stand einer Corona-Impfung aber skeptisch gegenüber. Doch sie musste sich impfen lassen – als Ärztin war sie dazu verpflichtet". Die "Welt" titelt: "Ärztin mit Impfschäden – Klage gegen Biontech abgewiesen". Hier heißt es:
»… Nun wies das Hamburger Landgericht diese Klage wegen möglicher Impfschäden durch den Wirkstoff Comirnaty ab. Die Klägerin habe nicht genügend ärztliche Unterlagen vorgelegt, um zu zeigen, dass der Wirkstoff geeignet sei, diese Impfschäden auszulösen, sagte der Richter der Zivilkammer zur Urteilsverkündung. Die Unterlagen seien nicht nur lückenhaft gewesen, sondern hätten auch mit Blick auf die vorgetragenen Gesundheitsschäden zu wenig Aussagekraft gehabt…
[Die Ärztin sei] laut Klage davon überzeugt, dass Biontech den Nutzen der Impfung nicht nachgewiesen habe und das Coronavirus zum Impfzeitpunkt für ihre Altersgruppe keinerlei Gefahr dargestellt habe…
Die Medizinerin war 2021 dreimal geimpft worden. Sie hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro gefordert. Außerdem wollte sie Schadenersatz für die rund 4.600 Euro, die sie für Heilbehandlungen, Medikamente und Fahrtkosten für ihre Behandlungen ausgegeben hatte. Nun muss sie stattdessen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig…«
Vieleicht kann mir kurz jemand die Frage beantworten, ob ein "rechtskräftiges Urteil" den Status "öffentlich" trägt. Meiner Meinung nach Ja, weil es ja quasi zugänglich ist, und auch nach Fristen nicht "vernichtet" wird. Zwar ist der Text "anonymisiert", jedoch ist sind für gewöhnlich ja die streitenden Parteien namentlich erwähnt – also nachvollziehbar! Leider kann ich für viele Dinge kein Geld locker machen um einen Anwalt zu entlohnen. Wäre echt nett!
Was die Impfstoffe angeht, hat der Hersteller die Unbedenklichkeit nachzuweisen. Aber das "überwacht" eine Stelle. Meines Erachtens das PEI und eventuell andere. Das Gericht berücksichtigt das was die prüfende Stelle dazu sagt. Die prüfen nicht ein zweites mal nach. Aber das ist m.E. nebensächlich. WEIL:
Es war bekannt dass die "Impfung" über keine Zulassung verfügte. Das hätte eine Ärztin stärker als jeder andere zu berücksichtigen gehabt. Es liegt aber auf der Hand warum das nicht die Erklärung des Gerichtes sein kann, denn dann wäre "die Katze ja aus dem Sack". Obwohl es sich genauso verhalten hat, wäre eine so begründete Abweisung das Eingesträndnis shlechthin. BM Spahn hat es seinerzeit übrigens genau so und nicht anders, öffentlich kommuniziert. Man wisse nicht ob die Impfung kommt, ob sie wirkt, etc. er wisse nur dass sie kommt. Un dass der Hersteller aus der Haftung heraus sei. So sagte er das, der Gesundheitsminister selbst! Man müsste eigentlich fragen, Deutsche was wollt ihr? Desweiteren: Ärzte und Juristen, das wussten Alle!
Glaubt Einer daß die Juristen nun hingehen und das einfach so anerkennen? Nicht gerade wenige von ihnen verlören ihre Posten und Anwartschaften. Meine Meinung: da wird nicht mehr viel kommen. Sollte die Ukraine kapitulieren, und das Thema an Brisanz verlieren, wird die nächste Katastrophe die Schlagzeilen beherrschen. Hauptsache es bildet sich keine ernstzunehmende "kritische Masse" – wobei Worte ehedem nur "Schall und Rauch" darstellen, für unsere Regierenden.
@Behind…: Keine Zulassung??
Wir wissen doch alle (auch BioNTech und die EMA), dass die damals noch bedingte und erst später reguläre "Zulassung" nicht mal das Papier wert ist, auf dass sie gedruckt wurde:
Das begann bereits mit der Umetikettierung von genbasierten Injektionen gegen respiratorische Viren in "Impfungen" durch die WHO (schon 2009) und damit die zukünftige Umgehung der viel strengeren Sicherheitsanforderungen bzw. Prüfungen in den Zulassungsverfahren von Gen-Therapeutika,
zog sich über die Wirksamkeitslüge mit der hohen "relativen" Wirksamkeit hin bis zu der von der EMA jahrelang zumindest geduldeten Lüge, dass "Geimpfte nicht mehr ansteckend" sind, die u.a. von Ugur Sahin, DER "Wissenschaft" und maßgeglichen Politikern verbreitet wurde, von der aber jeder, der es wissen wollte, wußte, dass intramuskuläre "Impfungen" gegen respiratorische Viren keine Schleimhautimmunität induzieren können, weil sie kein sekretorisches IgA auf den Schleimhäuten generieren.
Diese Lüge hat die EMA übrigens erst kürzlich auf Anfrage des Eu-Parlamentariers Marcel de Graaff unfreiwillig (!) zugeben müssen. Damit ist das Zulasssungs-und Propaganda-Kartenhaus vom angeblichen "Infektionsschutz durch die Impfung" entgültig zusammengebrochen.
@W.Bähring: Man kann und muß die Zulassungsverfahren kritisieren; ich habe das oftmals getan. Aber zugelassen waren die Stoffe nun mal. Der angeblich aufgedeckte Skandal ist allerdings keiner. Weder Hersteller noch Behörden haben eine sterile Immunität versprochen. Das waren stets Behauptungen aus Politik und Medien, bewußte Fake-News mithin.
@Behind the Deal Wieler sagte: "…Wir wissen nicht genau, wie die wirken, wie gut die wirken, was die bewirken, aber ich bin sehr optimistisch, dass es Impfstoffe gib". Die EU-Zulassung war bedingt. Die Impflinge mussten deshalb den "Aufklärungsbogen" unterschreiben. Daß die BNT stoffe bedingt zugelassen wurden, hat das PEI maßgeblich zu verantworten.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/strafbares-faelschen-nutzenvon-corona-impf-testnachweisen_204_552714.html
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/267/1.html
Die Politiker der Ampel und der CDU waren raffiniert und zwar sehr, denn sie haben das Covid"Impf"-Passfälschen in 2021 unter Strafe gestellt.
Die Frage ist aber heute: kann mein Lieblingsfeind mich noch anzeigen, weil ich ihm irgendwann in 2021 erzählt habe, ich HABE gar keinen Covid"schutz"-nachweis, das Ding ist falsch? Und nur deshalb gehts mir Bombe, sprich, ich habe mich vor den staatlich befohlenen, schwer krankmachenden bis sogar tödlichen Neben- und Nachwirkungen der Impfprodukte mit einem Trick gerettet.
Oder noch besser gefragt: kann ich irgendwen anzeigen nur mit dem Statement: Herr XX oder Frau YY hat vor drei Jahren überall einen Fake-Covid-impfpass gezeigt? Der klare Menschenverstand sagt mir, das kann ich als missgünstiger "Geimpfter MIT Pass" nicht, denn ich müsste erst beweisen, dass Herr XX oder Frau YY gelogen hat. Ich habe aber keine Fotobeweise, nur dass mir gesagt wurde: Phhh, ich lass mich doch nicht mit Gift behandeln, da gibt es andere Wege zum Überleben. Ich habe weder eine Kopie des Fake-Passes meines Feindes, noch irgendwas. Was kann ich also tun, um ihm noch nachträglich nach drei Jahren richtig Ärger zu machen?
Wie ist die Rechtslage der Verjährung? Mir ist schnuppe, ob sich die Herren Gesundheitsminister Spahn oder Lauterbach vor laufender Kamera Fake-"impfen" ließen aus Werbegründen, aber die haben die Gesetze in 2021 so geändert, dass ICH SELBST mich NICHT fake-impfen lassen durfte. Was gilt also heute?
Konstruierter Fall:
Ich kann ja geimpft und schwer krank wegen der Covidimpfung sein, voller Hass auf alle nicht-Behandelten. Und jetzt will ich meine Rachegefühle nicht auf die Verursacher hin ausleben, sondern auf den Kollegen oder den entfernten nicht"geimpften" Bekannten.
Also, wann verjähren die Tatbestände der Fälschung eines Covidimpfpass und wie kann jemand einen anderen auch in 2024 noch anzeigen wegen der Vermutung der Fälschung des Nachweises. Weiß jemand mehr?
Wo ist mein Beitrag von gestern? Es ging um ein Youtube-Video von Collateral, "eine Stimme, ein Gesicht".
Egal, wo der Text ist, aber schaut euch das mal an, sind das Fakenews oder ist das echt?
https://www.northgroup.info/pdfs/NORTH_Group_Letter-2024–11-25.pdf
Ärzte, Pfleger, Schwestern, Wissenschaftler fordern den Stop von MOD-RNA-"Impfungen" weltweit. Wenn das mrna-Zeug tatsächlich so gefährlich ist, warum wird das hier in Deutschland immer noch verwendet?
@Dunkelziffer: Ich hatte angekündigt, daß Kommentare, die mit dem Thema des Beitrags nichts zu tun haben, nicht mehr veröffentlicht werden. Dafür kann Hinweise zu Kommentaren genutzt werden.