Diese dpa-Meldung vom 1.12.24 ist echt (s. Update unten):
»Prozess um illegale Impfaktion für Hotelmitarbeiter
2021 machte eine mutmaßlich illegale Corona-Impfaktion für italienische Hotelmitarbeiter in München Schlagzeilen. Nun kommt es zum Prozess. Ein Rückblick in die Hochzeit der Corona-Pandemie.
München (dpa/lby) – Der Fall hat während der Corona-Pandemie Schlagzeilen gemacht: In Zeiten knappen Impfstoffs sollen zwei Ärzte, ein Apotheker und eine Hotel-Mitarbeiterin 2021 in München und Italien Impfaktionen für Beschäftigte eines italienischen Hotels organisiert haben. Jetzt wird der Fall vor dem Amtsgericht München verhandelt.
Das Gericht hatte Strafbefehl erlassen und Geldstrafen verhängt zwischen 25.000 und 60.000 Euro. Weil die Angeklagten Einspruch gegen die bereits im Dezember 2022 erlassenen Strafbefehle einlegten, kommt es an diesem Montag (12.00 Uhr) zum Prozess. Der Vorwurf lautet auf Unterschlagung des Corona-Impfstoffs.
Nach Auffassung der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft, die in dem Fall ermittelt hatte, weil die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen dort angesiedelt ist, waren die italienischen Hotel-Beschäftigten in Deutschland nicht impfberechtigt und hatten deshalb keinen Anspruch auf eine Impfung.«
Am 10.1.23 hatte br.de berichtet:
»Es war die besonders heftige Zeit der Corona-Pandemie, Corona-Impfstoffe aller Hersteller waren noch ein knappes und begehrtes Gut. Deshalb sorgte die Impfaktion für italienische Hotelmitarbeiter für viel Empörung – und rief auch die Ermittlungsbehörden auf den Plan.
Zwei Gruppenimpfungen hatten im Mai 2021 am Münchner Flughafen stattgefunden. Dabei sollen insgesamt 228 Impfdosen verimpft worden sein. Eine dritte geplante Impfaktion mit Impfstoff aus Deutschland in Italien konnten die Ermittler verhindern…
Aus Italien zum Impfen nach München geflogen
Den Ermittlungen zufolge soll die Hotelmitarbeiterin drei Impfaktionen für ihre Kollegen organisiert haben, von denen zwei in einem Hotel am Münchner Flughafen stattfanden. Die dritte Impfaktion war direkt in einem Hotel in Italien geplant. Ob sie stattgefunden hat, ist laut der Nürnberger Zentralstelle nicht klar. Der dafür vorgesehene Impfstoff sei aber schon an einen Boten übergeben und damit auch unterschlagen worden…
Italienische Hotelmitarbeiter nicht impfberechtigt
Nach Auffassung der Ermittler waren die Hotelmitarbeiter in Deutschland nicht impfberechtigt – die Bundesrepublik Deutschland hatte den Corona-Impfstoff gekauft und Apotheken und Ärzten zur Verfügung gestellt, damit sie die Impfung der Bevölkerung in Deutschland organisierten. Für die Weiterverteilung erhielten sie eine Entschädigung.
Zur Erinnerung: Alte Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und Angehörige der kritischen Infrastruktur, also Beschäftigte in Krankenhäusern oder Seniorenheimen, waren mit der Impfung als erste an der Reihe. Hotelmitarbeiter standen in der Priorität weit hinten. Strafbar sollen sich die Angeklagten wegen veruntreuender Unterschlagung, teilweise in mehreren Fällen, gemacht haben.«
Eine weitere dpa-Meldung von heute:
»Urteil nach Klage gegen Biontech wegen Impfschäden erwartet
In Hamburg hat eine Ärztin den Corona-Impfstoff-Hersteller Biontech verklagt. Sie ist davon überzeugt, dass sie aufgrund der Impfung gesundheitliche Beschwerden hat. Nun kommt das Urteil.
Hamburg (dpa) – Das Landgericht Hamburg will am Montag (9.30 Uhr) das Urteil in einem Verfahren gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech verkünden, den eine Hamburger Medizinerin wegen möglicher Impfschäden verklagt hatte. Die Frau leidet eigenen Angaben zufolge seit und infolge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen. Sie hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro gefordert. Die mündliche Verhandlung zu dem Fall war Mitte September. Das Urteil der Zivilkammer ist einer Gerichtssprecherin zufolge nicht die erste Hamburger Entscheidung in einem Rechtsstreit gegen Biontech. Bereits im März hatte das Landgericht eine ähnliche Klage abgewiesen.«
Update:
»Verfahren um Corona-Impfaktion eingestellt
Das Amtsgericht München hat nach der Impfaktion das Verfahren gegen zwei Ärzte, einen Apotheker und eine Hotel-Managerin gegen die Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Die beiden Mediziner und der Apotheker müssen je 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die Hotelmanagerin 15.000 Euro.
Viele Fragen unbeantwortet
Weil sich das Gericht gemeinsam mit der Anklagebehörde und den Verteidigern direkt nach Beginn des Prozesses zu einem sogenannten Rechtsgespräch zurückgezogen hatte und die Einstellung des Verfahrens das Ergebnis dieses nicht-öffentlichen Gespräches war, bleiben viele Fragen unbeantwortet.
Die wichtigste Frage lautet: War die Aktion denn nun strafbar oder nicht?…«
sueddeutsche.de (2.12.24)