"Eine dritte geplante Impfaktion mit Impfstoff aus Deutschland in Italien konnten die Ermittler verhindern"

Diese dpa-Meldung vom 1.12.24 ist echt (s. Update unten):

»Prozess um ille­ga­le Impfaktion für Hotelmitarbeiter
2021 mach­te eine mut­maß­lich ille­ga­le Corona-Impfaktion für ita­lie­ni­sche Hotelmitarbeiter in München Schlagzeilen. Nun kommt es zum Prozess. Ein Rückblick in die Hochzeit der Corona-Pandemie.

München (dpa/​lby) – Der Fall hat wäh­rend der Corona-Pandemie Schlagzeilen gemacht: In Zeiten knap­pen Impfstoffs sol­len zwei Ärzte, ein Apotheker und eine Hotel-Mitarbeiterin 2021 in München und Italien Impfaktionen für Beschäftigte eines ita­lie­ni­schen Hotels orga­ni­siert haben. Jetzt wird der Fall vor dem Amtsgericht München ver­han­delt.

Das Gericht hat­te Strafbefehl erlas­sen und Geldstrafen ver­hängt zwi­schen 25.000 und 60.000 Euro. Weil die Angeklagten Einspruch gegen die bereits im Dezember 2022 erlas­se­nen Strafbefehle ein­leg­ten, kommt es an die­sem Montag (12.00 Uhr) zum Prozess. Der Vorwurf lau­tet auf Unterschlagung des Corona-Impfstoffs.

Nach Auffassung der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft, die in dem Fall ermit­telt hat­te, weil die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen dort ange­sie­delt ist, waren die ita­lie­ni­schen Hotel-Beschäftigten in Deutschland nicht impf­be­rech­tigt und hat­ten des­halb kei­nen Anspruch auf eine Impfung.«

Am 10.1.23 hat­te br​.de berichtet:

»Es war die beson­ders hef­ti­ge Zeit der Corona-Pandemie, Corona-Impfstoffe aller Hersteller waren noch ein knap­pes und begehr­tes Gut. Deshalb sorg­te die Impfaktion für ita­lie­ni­sche Hotelmitarbeiter für viel Empörung – und rief auch die Ermittlungsbehörden auf den Plan.

Zwei Gruppenimpfungen hat­ten im Mai 2021 am Münchner Flughafen statt­ge­fun­den. Dabei sol­len ins­ge­samt 228 Impfdosen ver­impft wor­den sein. Eine drit­te geplan­te Impfaktion mit Impfstoff aus Deutschland in Italien konn­ten die Ermittler verhindern…

Aus Italien zum Impfen nach München geflogen

Den Ermittlungen zufol­ge soll die Hotelmitarbeiterin drei Impfaktionen für ihre Kollegen orga­ni­siert haben, von denen zwei in einem Hotel am Münchner Flughafen statt­fan­den. Die drit­te Impfaktion war direkt in einem Hotel in Italien geplant. Ob sie statt­ge­fun­den hat, ist laut der Nürnberger Zentralstelle nicht klar. Der dafür vor­ge­se­he­ne Impfstoff sei aber schon an einen Boten über­ge­ben und damit auch unter­schla­gen worden…

Italienische Hotelmitarbeiter nicht impfberechtigt

Nach Auffassung der Ermittler waren die Hotelmitarbeiter in Deutschland nicht impf­be­rech­tigt – die Bundesrepublik Deutschland hat­te den Corona-Impfstoff gekauft und Apotheken und Ärzten zur Verfügung gestellt, damit sie die Impfung der Bevölkerung in Deutschland orga­ni­sier­ten. Für die Weiterverteilung erhiel­ten sie eine Entschädigung.

Zur Erinnerung: Alte Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und Angehörige der kri­ti­schen Infrastruktur, also Beschäftigte in Krankenhäusern oder Seniorenheimen, waren mit der Impfung als erste an der Reihe. Hotelmitarbeiter stan­den in der Priorität weit hin­ten. Strafbar sol­len sich die Angeklagten wegen ver­un­treu­en­der Unterschlagung, teil­wei­se in meh­re­ren Fällen, gemacht haben.«


Eine wei­te­re dpa-Meldung von heute:

»Urteil nach Klage gegen Biontech wegen Impfschäden erwartet

In Hamburg hat eine Ärztin den Corona-Impfstoff-Hersteller Biontech ver­klagt. Sie ist davon über­zeugt, dass sie auf­grund der Impfung gesund­heit­li­che Beschwerden hat. Nun kommt das Urteil.

Hamburg (dpa) – Das Landgericht Hamburg will am Montag (9.30 Uhr) das Urteil in einem Verfahren gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech ver­kün­den, den eine Hamburger Medizinerin wegen mög­li­cher Impfschäden ver­klagt hat­te. Die Frau lei­det eige­nen Angaben zufol­ge seit und infol­ge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen. Sie hat­te ein Schmerzensgeld von min­de­stens 150 000 Euro gefor­dert. Die münd­li­che Verhandlung zu dem Fall war Mitte September. Das Urteil der Zivilkammer ist einer Gerichtssprecherin zufol­ge nicht die erste Hamburger Entscheidung in einem Rechtsstreit gegen Biontech. Bereits im März hat­te das Landgericht eine ähn­li­che Klage abge­wie­sen.«

Update:

»Verfahren um Corona-Impfaktion eingestellt

Das Amtsgericht München hat nach der Impfaktion das Verfahren gegen zwei Ärzte, einen Apotheker und eine Hotel-Managerin gegen die Zahlung einer Geldauflage vor­läu­fig ein­ge­stellt. Die bei­den Mediziner und der Apotheker müs­sen je 10.000 Euro an eine gemein­nüt­zi­ge Einrichtung zah­len, die Hotelmanagerin 15.000 Euro.

Viele Fragen unbeantwortet
Weil sich das Gericht gemein­sam mit der Anklagebehörde und den Verteidigern direkt nach Beginn des Prozesses zu einem soge­nann­ten Rechtsgespräch zurück­ge­zo­gen hat­te und die Einstellung des Verfahrens das Ergebnis die­ses nicht-öffent­li­chen Gespräches war, blei­ben vie­le Fragen unbeantwortet.

Die wich­tig­ste Frage lau­tet: War die Aktion denn nun straf­bar oder nicht?…«
sued​deut​sche​.de (2.12.24)

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