Sachsen-Anhalt: "Corona-Sondervermögen" geht in die IT von Justiz und Polizei

Und in son­sti­ge Digitalisierungsprojekte der Verwaltung.

mz​.de (27.11.24)

»Magdeburg – In Sachsen-Anhalt gibt es erneut Streit wegen des Corona-Sondervermögens. Die Landesregierung will 183 Millionen Euro umschich­ten und das Geld in die Digitalisierung der Verwaltung inve­stie­ren, wie im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/​2026 im Landtag bekannt­ge­wor­den ist. Die Opposition übt mas­si­ve Kritik an dem Vorhaben und warnt zudem vor einer Entmachtung des Parlaments.

Mit dem Sondervermögen möch­te das Land die Folgen der Pandemie abfe­dern und Vorsorge für die Zukunft tref­fen. Das 2‑Milliarden-Euro-Paket umfasst rund 60 Maßnahmen. So soll unter ande­rem an Schulen und Hochschulen neue Technik ange­schafft wer­den. Die Landesregierung will aber auch in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen investieren…

Nun soll aus 33 Projekten Geld abge­zo­gen und statt­des­sen für die Digitalisierung der Verwaltung ein­ge­setzt wer­den, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kristin Heiß (Linke) her­vor­geht. Insgesamt geht es dabei um 183 Millionen Euro. Für die Digitalisierung der Verwaltung waren ohne­hin schon 312 Millionen Euro vor­ge­se­hen. Damit wür­de ein Viertel der Gesamtsumme des Sondervermögens letzt­lich für eine ein­zi­ge Aufgabe aus­ge­ge­ben werden.

Laut dem Digitalministerium soll unter ande­rem in das IT-Landesnetz, in die IT von Justiz und Polizei sowie die elek­tro­ni­sche Arbeit in der unmit­tel­ba­ren Landesverwaltung inve­stiert werden…

Finanzministerium verteidigt Vorgehen

Gekürzt wer­den soll etwa bei Investitionen in Krankenhäusern (11 Millionen Euro), bei der Digitalisierung sozia­ler Einrichtungen (9,5 Millionen Euro) und Schulen (23,4 Millionen Euro) oder bei Maßnahmen zur Bewältigung von Lernrückständen (19,2 Millionen Euro). „Das geht nicht, die Einrichtungen haben alle Bedarfe. Das ist nicht der Wille des Parlaments“, sag­te Heiß. Schließlich habe der Landtag das Paket mit kon­kre­ten Einzelmaßnahmen beschlossen.

Das Finanzministerium ver­tei­digt das Vorgehen. „Dass das Land in Sachen Digitalisierung Aufholbedarf hat, hat die Corona-Pandemie gezeigt“, sag­te eine Sprecherin von Finanzminister Michael Richter (CDU). „Durch das Sondervermögen Corona ist es mög­lich, die­sen Prozess zu beschleu­ni­gen und damit pan­de­mie­re­si­li­en­ter auf­ge­stellt zu sein.“…

Die Regelung, dass grö­ße­re Umschichtungen im Corona-Sondervermögen vom Landtag geneh­migt wer­den müs­sen, soll 2026 aus­ge­setzt werden…«

Merke: Über "Pandemieresilienz" ent­schei­det der Finanzminister. Basta.

3 Antworten auf „Sachsen-Anhalt: "Corona-Sondervermögen" geht in die IT von Justiz und Polizei“

  1. Solange die­ser Staat pri­va­te Interessen ver­tritt, spielt es über­haupt gar kei­ne Rolle in wes­sen Besitz sich Kliniken und Krankenhäuser befinden.

    1. @Erfordia…: Schlichte Glaubenssätze sto­ßen an ihre Grenzen. Beispielsweise da, wo es um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geht. Für die in kirch­li­chen Einrichtungen macht es einen erheb­li­chen Unterschied, daß sie kei­ne voll­wer­ti­gen Betriebsräte haben und (angeb­lich) nicht strei­ken dür­fen. Bestimmungen, nach denen öffent­li­che "Arbeitgeber" sich an Tarifverträge hal­ten müs­sen, sind auch nicht zu unter­schät­zen für die dort Arbeitenden. Sicherlich war frü­her nicht alles bes­ser. Aber auch in die­sem System hat­ten wir vor der Entfesselung des Finanzmarktkapitalismus ein Gesundheitssystem, eine Bahn, eine Post, Energieversorger, die nicht ver­pflich­tet waren, Gewinne zu erzie­len. Ein Schuh wird eher aus dem Gegenteil: Solange der Staat sich als Sachwalter der Besitzer von Produktionsmitteln sieht und die Menschen dies zulas­sen, sind deren Interessen die vor­herr­schen­den (die der Besitzer und nicht der Menschen). Man muß ran an die­sen Besitz – nicht von Omas klein Häuschen oder dem aus der Arbeit Ersparten. Aber an den, der Verfügungsgewalt über Produktionsmittel bedeu­tet und damit über das Schicksal der Arbeitenden und der Gesellschaft entscheidet.

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