Und in sonstige Digitalisierungsprojekte der Verwaltung.
»Magdeburg – In Sachsen-Anhalt gibt es erneut Streit wegen des Corona-Sondervermögens. Die Landesregierung will 183 Millionen Euro umschichten und das Geld in die Digitalisierung der Verwaltung investieren, wie im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 im Landtag bekanntgeworden ist. Die Opposition übt massive Kritik an dem Vorhaben und warnt zudem vor einer Entmachtung des Parlaments.
Mit dem Sondervermögen möchte das Land die Folgen der Pandemie abfedern und Vorsorge für die Zukunft treffen. Das 2‑Milliarden-Euro-Paket umfasst rund 60 Maßnahmen. So soll unter anderem an Schulen und Hochschulen neue Technik angeschafft werden. Die Landesregierung will aber auch in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen investieren…
Nun soll aus 33 Projekten Geld abgezogen und stattdessen für die Digitalisierung der Verwaltung eingesetzt werden, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kristin Heiß (Linke) hervorgeht. Insgesamt geht es dabei um 183 Millionen Euro. Für die Digitalisierung der Verwaltung waren ohnehin schon 312 Millionen Euro vorgesehen. Damit würde ein Viertel der Gesamtsumme des Sondervermögens letztlich für eine einzige Aufgabe ausgegeben werden.
Laut dem Digitalministerium soll unter anderem in das IT-Landesnetz, in die IT von Justiz und Polizei sowie die elektronische Arbeit in der unmittelbaren Landesverwaltung investiert werden…
Finanzministerium verteidigt Vorgehen
Gekürzt werden soll etwa bei Investitionen in Krankenhäusern (11 Millionen Euro), bei der Digitalisierung sozialer Einrichtungen (9,5 Millionen Euro) und Schulen (23,4 Millionen Euro) oder bei Maßnahmen zur Bewältigung von Lernrückständen (19,2 Millionen Euro). „Das geht nicht, die Einrichtungen haben alle Bedarfe. Das ist nicht der Wille des Parlaments“, sagte Heiß. Schließlich habe der Landtag das Paket mit konkreten Einzelmaßnahmen beschlossen.
Das Finanzministerium verteidigt das Vorgehen. „Dass das Land in Sachen Digitalisierung Aufholbedarf hat, hat die Corona-Pandemie gezeigt“, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Michael Richter (CDU). „Durch das Sondervermögen Corona ist es möglich, diesen Prozess zu beschleunigen und damit pandemieresilienter aufgestellt zu sein.“…
Die Regelung, dass größere Umschichtungen im Corona-Sondervermögen vom Landtag genehmigt werden müssen, soll 2026 ausgesetzt werden…«
Merke: Über "Pandemieresilienz" entscheidet der Finanzminister. Basta.
Solange dieser Staat private Interessen vertritt, spielt es überhaupt gar keine Rolle in wessen Besitz sich Kliniken und Krankenhäuser befinden.
@Erfordia…: Schlichte Glaubenssätze stoßen an ihre Grenzen. Beispielsweise da, wo es um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geht. Für die in kirchlichen Einrichtungen macht es einen erheblichen Unterschied, daß sie keine vollwertigen Betriebsräte haben und (angeblich) nicht streiken dürfen. Bestimmungen, nach denen öffentliche "Arbeitgeber" sich an Tarifverträge halten müssen, sind auch nicht zu unterschätzen für die dort Arbeitenden. Sicherlich war früher nicht alles besser. Aber auch in diesem System hatten wir vor der Entfesselung des Finanzmarktkapitalismus ein Gesundheitssystem, eine Bahn, eine Post, Energieversorger, die nicht verpflichtet waren, Gewinne zu erzielen. Ein Schuh wird eher aus dem Gegenteil: Solange der Staat sich als Sachwalter der Besitzer von Produktionsmitteln sieht und die Menschen dies zulassen, sind deren Interessen die vorherrschenden (die der Besitzer und nicht der Menschen). Man muß ran an diesen Besitz – nicht von Omas klein Häuschen oder dem aus der Arbeit Ersparten. Aber an den, der Verfügungsgewalt über Produktionsmittel bedeutet und damit über das Schicksal der Arbeitenden und der Gesellschaft entscheidet.
Genau @aa. Über das Schicksal der werktätigen Bevölkerung entscheiden hier private Interessen.