Bundesverfassungsgericht stärkt Recht auf Zwangsbehandlung

»Urteil Bundesverfassungsgericht
Zwangsbehandlung von Patienten muss nicht immer in Klinik stattfinden

Rechtlich betreu­te Menschen müs­sen nicht in jedem Fall sta­tio­när ins Krankenhaus, wenn sie zwangs­wei­se medi­zi­nisch behan­delt wer­den sol­len. Die ent­spre­chen­de gesetz­li­che Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht ver­ein­bar, ent­schied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Ausnahmen kön­nen dem­nach in bestimm­ten Fällen gemacht werden…

Das aus­nahms­lo­se Verbot von ärzt­li­chen Zwangsmaßnahmen außer­halb von Krankenhäusern ist teils ver­fas­sungs­wid­rig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag ent­schie­den. Die betrof­fe­ne gesetz­li­che Regelung sei mit dem Grundrecht auf kör­per­li­che Unversehrtheit teils unver­ein­bar, erklär­te Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. (Az. 1 BvL 1/​24)…

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener kri­ti­siert das Urteil
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener kri­ti­sier­te das Urteil scharf. Damit sei auch außer­halb von Kliniken eine zwangs­wei­se Verabreichung von Medikamenten oder eine Fixierung, zum Beispiel zu Hause, gestat­tet. "Die Schutzpflicht des Staats gegen­über den Bürgern wird mit die­sem Urteil auf per­fi­de Weise ins Gegenteil ver­kehrt", erklär­te Vorstandsmitglied René Talbot…«

Die Erklärung des Verbandes ist hier zu lesen, die des BVerfG hier.


Video-Quelle: you​tube​.com (18.12.21)

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7 Antworten auf „Bundesverfassungsgericht stärkt Recht auf Zwangsbehandlung“

  1. https://​psych​ia​trie​to​go​.de/​j​a​n​-​d​r​e​h​er/

    Coffee to go!

    Der Typ ist ja lustig! Klasse, dass man so jeman­den mal im Video erlebt, kann ich lei­der nur nicht ernst neh­men 🙂 🙂 – ist nur ulkig. 

    Ich hat­te ja schon ein bis zwei Covid-Infektionen, daher kann ich mich da lei­der nicht ein­rei­hen in die Gruppe, die der da in sei­nem Video beschreibt, die also Viren und Bakterien leugnet. 

    🙂

    Trotzdem bin und blei­be ich un"geimpft". Und zwar nicht nur wegen mei­ner kör­per­li­chen, son­dern gera­de auch wegen mei­ner see­li­schen Gesundheit, die jetzt, nach­dem der Zwang durch evi­denz­lo­se, will­kür­li­che, poli­tisch gewoll­te "Schutz"-Maßnahmen auf­ge­hört hat, immer bes­ser wird. Ich kann lachen, traue mich wie­der trau­rig zu sein, sprich: ich bin wie­der so wie vor 2020. Einfach ich mit Glücksgefühlen oder auch mit melan­cho­li­schen Momenten. Und das beste, schön­ste für mich ist das Gefühl von Freiheit.

    Bei Depressionen soll es ja so sein: die­je­ni­gen sind wie gelähmt, antriebs­los, sehen alles um sie her­um schwarz. Sie sehen kein Licht am Horizont, ja, so etwas gibt es.

    Aber davon abge­se­hen, wor­über kann man oder frau oder kind sich freu­en? Die Frage soll­te ich viel­leicht stel­len. Es sind gar nicht unbe­dingt die ganz gro­ßen Glücksgefühle, die einen über­wäl­ti­gen kön­nen. Es sind auch die klei­nen Momente eben der Freiheit, drau­ßen im Herbst bei Sturm und Wind, gesund zu sein, nicht mal Schnupfen zu haben, ich brau­che kei­nen Bodygard, der mich beschützt, ich kann ein­fach von hier nach da gehen, frei und auch gern ganz allein. Manchmal. Wenn mir danach ist. 

    Und noch etwas, ich kann an Gott glau­ben. Nicht unbe­dingt an irgend­ei­ne Art Gott, den mir irgend­ei­ne Religionsgemeinschaft mit ihren star­ren, mora­li­schen, vor­ge­ge­be­nen Regeln erklärt, son­dern an mei­nen, eige­nen, indi­vi­du­el­len Gott, eine Art Schutzengel, an das Gute schlecht­hin, das mir hilft. Das lässt sich nicht beschrei­ben in einem Chat-Kommentar. Es ist zu schwer in Worte zu fassen.

    Daher kann ich auch nur grin­sen über die­se Psy_op-Fuzzis. Die sind zum Lachen oder tun mir leid.

  2. Halli hallöchen,

    ich bil­de mir stän­dig ein, ich bin gesund und habe gar nichts. Das ist doch nicht nor­mal, oder? Ich habe mich nicht imp­fen las­sen, nicht testen las­sen, war nie in Quarantäne. 

    Mir hat der Gesundheitsminister Spahn, der Gesundheitsminister Lauterbach, die Bundeskanzlerin Merkel, Herr Olaf Scholz, Alena Buyx und der Volksverpetzer gesagt: wenn ich mich nicht imp­fen las­se, ster­be ich oder wer­de schwer krank oder töte ande­re mit mei­nem Atem. 

    Nun bil­de ich mir immer ein, ich HÄTTE !! ande­re über­haupt nicht getö­tet, ja, ich bil­de mir sogar ein, ich wäre gar nicht gestor­ben, son­dern gesund ohne Symptome. Aber ich bil­de mir das nur ein! Das ist Illusion. In Wirklichkeit ist das gar nicht so. In Wirklichkeit bin ich ja krank. Ich glau­be, ich brau­che psych­ia­tri­sche Hilfe. Ich den­ke immer, mir geht es gut. Das ist doch nicht nor­mal, oder? Das kann doch nicht nor­mal sein.

    Warum bekom­me ich kei­nen Husten und kein Fieber? So wie alle? Was STIMMT denn mit mir nicht? Habe ich viel­leicht Husten und Schnupfen und weiß es nur nicht? Sollte ich mich mal testen lassen?

    Gestern habe ich mir schon vor­sorg­lich Taschentücher hin­ge­legt, in Greifweite. Trotzdem läuft mei­ne Nase nicht. Nichts. Was mache ich falsch? Habe ich über­haupt noch Grund, das Leben irgend­wie schön zu fin­den, wenn ich doch immer so asym­pto­ma­tisch gesund bin? Es ist alles sehr, sehr trau­rig. Kein ein­zi­ges Taschentuch ver­braucht. Keinen Arzttermin wahr­ge­nom­men. Aber alle geimpf­ten, drei­fach geschütz­ten um mich rum wahr­schein­lich mit mei­nen unsicht­ba­ren VIREN infi­ziert. Wie lan­ge soll ich das noch aus­hal­ten? Habe ich noch eine Daseinsberechtigung? Ich infi­zie­re alle, aber mir selbst pas­siert nichts. Kann ich mit die­ser schwe­ren Schuld wei­ter leben?

  3. Fragt sich in wes­sen Interesse der Betreuer geklagt hat, in sei­nem eige­nen oder in dem der Betreuten. Immerhin muß ein Gericht Zwangsbehandlungne genehmigen. 

    Immer wenn es kei­ne Angehörigen gibt, die kri­tisch sind und ggfls ein­schrei­ten, lau­fen Kinder und Alte und Kranke in Gefahr medi­zi­nisch frag­wür­dig behan­delt wer­den (von Mißhandlung soll­te hier eben­falls die Rede sein). Masken, Distanz, Desinfektionen, Tests etc. 

    Manchmal dient so etwas kalt­blü­tig einer Reduktion von bestimm­ten Bevölkerungen: (ich erlau­be mir das Präsens, denn die Kaltblütigkeit zeigt sich in Kriegen beson­ders krass)

    https://​www​.deutsch​land​funk​.de/​s​c​h​w​e​r​e​s​-​e​r​b​e​-​g​r​o​e​n​l​a​n​d​-​d​a​e​n​e​m​a​r​k​-​u​n​d​-​d​i​e​-​k​o​l​o​n​i​a​l​z​e​i​t​-​d​l​f​-​2​9​d​a​2​6​a​e​-​1​0​0​.​h​tml

    "Zwangsadoption und Sterilisierung – rück­sichts­los ging Dänemark gegen die Bevölkerung in Grönland vor. Diese Politik dau­er­te bis in die 70er-Jahre. Die betrof­fe­nen Kinder von damals for­dern: Dänemark muss Verantwortung für ihr Leid übernehmen."

  4. Die Richter am Bundesverfassungsgericht wür­den viel­leicht anders urtei­len, wenn sie die Auswirkungen ihrer Beschlüsse am eige­nen Leibe erfah­ren würden.

  5. Nach dem Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Folter und ande­re grau­sa­me, unmensch­li­che oder ernied­ri­gen­de Behandlung oder Strafe, Juan E. Méndez, ist jede Zwangsbehandlung, die nicht der Abwendung eines aku­ten lebens­be­droh­li­chen Zustands dient, unter­sagt, und zwar unab­hän­gig davon, ob der Betroffene ein­wil­li­gungs­fä­hig ist oder nicht. Im Bericht heißt es, dass medi­zi­ni­sche Zwangsbehandlungen, die irrever­si­ble Schäden her­vor­ru­fen, als gro­be Misshandlung oder Folter ein­ge­stuft wer­den kön­nen, wenn damit kein the­ra­peu­ti­scher Zweck ver­bun­den ist oder die Behandlung gegen den frei­en Willen des Betroffenen vor­ge­nom­men wird. 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​Z​w​a​n​g​s​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​#​I​n​t​e​r​n​a​t​i​o​nal

    Gesetzliche Grundlagen in Deutschland 

    Umgekehrt kann aber auch das Unterlassen einer drin­gend not­wen­di­gen Zwangsbehandlung durch einen Arzt eine Straftat sein, wenn der Patient auf­grund psy­chi­scher Krankheit oder Behinderungen die Behandlung ablehnt. … 

    Kann ein gericht­li­ches Verfahren nicht abge­war­tet wer­den, kann eine Zwangsbehandlung von einer mut­maß­li­chen Einwilligung oder von § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand (Deutschland)) gerecht­fer­tigt sein. 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​Z​w​a​n​g​s​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​#​G​e​s​e​t​z​l​i​c​h​e​_​G​r​u​n​d​l​a​g​e​n​_​i​n​_​D​e​u​t​s​c​h​l​and

    Bundesverfassungsgericht
    26. November 2024 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​Z​w​a​n​g​s​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​#​R​e​c​h​t​s​p​r​e​c​h​u​n​g​_​d​e​s​_​B​u​n​d​e​s​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​g​e​r​i​c​hts

    Das Gesundheitsamt kann zur Bekämpfung über­trag­ba­rer Krankheiten wie zum Beispiel bei einer offe­nen Tuberkulose eine Absonderung (Quarantäne) in einem Krankenhaus anord­nen (§ 30 Abs. 1 IfSG), unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 IfSG auch in einer geschlos­se­nen Abteilung. 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​Z​w​a​n​g​s​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​#​K​e​i​n​e​_​Z​w​a​n​g​s​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​e​n​_​n​a​c​h​_​d​e​m​_​I​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​etz

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