"Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse". 25.000 Euro Strafe

Es geht nicht um Masken oder Impfzertifikate. Außerdem sind die Verurteilten aus 'nem Clan. Dann wird es sei­ne Richtigkeit haben… dpa mel­det am 20.11.24:

»Falsche Atteste? Zwei Brüder aus dem Clan-Milieu verurteilt

Damit der eine Bruder in einem Strafprozess ent­schul­digt feh­len konn­te, soll der ande­re für eine unzu­tref­fen­de Krankschreibung gesorgt haben. Ein Gericht reagier­te nun mit deut­li­chen Geldstrafen.

Berlin (dpa/​bb) – Zwei Brüder aus einer bekann­ten ara­bisch­stäm­mi­gen Großfamilie in Berlin sind in einem Prozess um fal­sche Arzt-Atteste zu Geldstrafen ver­ur­teilt wor­den. Gegen einen 45-Jährigen ver­häng­te das Amtsgericht Tiergarten eine Strafe in Höhe von ins­ge­samt 9.100 Euro, der 43-jäh­ri­ge Angeklagte soll 16.500 Euro zah­len. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 45-Jährigen der Anstiftung zum Ausstellen unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse schul­dig, der jün­ge­re Bruder habe die­se gebraucht. "Es wur­de ver­sucht, der Justiz etwas weis­zu­ma­chen", sag­te die Vorsitzende Richterin.

Der 45-Jährige habe vor rund zwei Jahren die Praxisräume des Hausarztes der Familie auf­ge­sucht und die­sen in zwei Fällen auf­ge­for­dert, für den jün­ge­ren Bruder eine Krankschreibung aus­zu­stel­len, hieß es im Urteil. Er habe den Mediziner dazu ange­stif­tet, ein Attest ohne Untersuchung des Betroffenen zu schrei­ben. Der jün­ge­re Bruder habe es im Herbst 2022 in einem Gerichtsverfahren wegen eines Verkehrsdeliktes genutzt, um nicht zum Prozess erschei­nen zu müssen…

Eine "rechts­feind­li­che Gesinnung" zei­ge sich bei den Angeklagten, so der Staatsanwalt. Allerdings hieß es im Urteil, das Gericht sehe kei­nen Aspekt, die­sen Schluss zu zie­hen. Die Verteidigung hat­te Freispruch gefor­dert. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig.«

2 Antworten auf „"Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse". 25.000 Euro Strafe“

  1. "Es wur­de ver­sucht, der Justiz etwas weiszumachen"

    Seltsame Aussage der Vorsitzenden. Vor Gericht ver­sucht doch jeder jedem etwas weis zu machen.

    Vielleicht fehl­te den Angeklagten aber auch der geläu­fi­ge Habitus, mit dem Parteien, Zeugen, Anwälte und Richter übli­cher­wei­se ihre Weismacherei betreiben.

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