Paxlovid: Paradoxe Prozesse

In den letz­ten Tagen gibt es ver­mehrt Berichte über Gerichtsverfahren zu ver­mut­lich ille­ga­len Verkäufen des Pfizer-Mittels durch Apotheken. Es geht nicht um die von Martin Sonneborn errech­ne­te Strafe von 417 Jahren Haft für Karl Lauterbach (ber​li​ner​-zei​tung​.de, 18.11.24). Der Minister hat­te eine Million Packungen des Medikaments bestellt, von denen bereits im Februar mehr als 400.000 abge­lau­fen waren und ver­nich­tet wer­den muß­ten (deut​sche​-apo​the​ker​-zei​tung​.de, 5.1.24).

Angeklagt sind viel­mehr ApothekerInnen, die dem drin­gen­den Wunsch Lauterbachs, ver­se­hen mit zahl­rei­chen Prämien und Vergünstigungen, nach­ka­men, den Stoff noch unters Volk zu brin­gen. Das Branchenportal "apo­the­ke adhoc" berich­tet über meh­re­re die­ser Fälle. Einer ist ganz aktuell:

»Paxlovid: Apothekerin aus Innsbruck angeklagt

Seit Monaten ist das öster­rei­chi­sche Gesundheitsministerium auf der Suche nach ver­schol­le­nen Paxlovid-Packungen. 20.000 Einheiten sei­en nicht mehr zu fin­den. In den Jahren 2022 und 2023 konn­te das Mittel von den Apotheken gra­tis über den Großhandel bezo­gen und eben­so gra­tis gegen Vorlage eines Rezepte abge­ge­ben wer­den. Eine Dokumentation der Abgabe war nicht vorgesehen…

Nun scheint zumin­dest ein Leck in der Versorgung gefun­den zu sein: Die Leiterin einer Innsbrucker Apotheke und deren Assistent sei­en wegen schwe­ren Betrugs ange­klagt worden…

Die Anklage wirft den bei­den Beschuldigten vor, 2500 Packungen aus dem Bundeskontingent ohne Vorlage einer ärzt­li­chen Verschreibung abge­ge­ben zu haben. „Das Medikament wur­de dann gegen gerin­ges Entgelt an einen Chinesen wei­ter­ge­ge­ben, der es nach China ver­sand­te“, sag­te Staatsanwalt Hansjörg Mayr. Als sich der Großhändler nach dem bun­des­wei­ten Fehlbestand wegen der hohen Bezugsmengen bei der Apothekerin gemel­det hat­te, retour­nier­te die­se 450 Packungen.

Der Wert der unter­schla­ge­nen Arzneimittel beträgt 1,8 Millionen Euro. Das bedeu­tet eine Strafandrohung von ein bis zehn Jahren Haft…«
apo​the​ke​-adhoc​.de (20.11.24)

Der Fall ist ganz ähn­lich gela­gert wie der, der in die­sen Tagen in Berlin ver­han­delt wird. Beide Male lau­tet die Argumentation: Die Medikamente waren Bundeseigentum, ein Verkauf, zumal in die­sen Größenordnungen, habe Österreich bzw. Deutschland gescha­det. Pikant ist die Höhe des Schadens, läßt sich dar­aus doch der Preis für die erwor­be­nen Produkte errech­nen. Dieser wird bis heu­te offi­zi­ell geheim­ge­hal­ten. Im Januar 2024 hat­te die Tagesschau über Recherchen berich­tet, die einen Preis von 650 Euro ergaben.

Über den Berliner Prozeß berich­te­te apo​the​ke​-adhoc​.de am 14.11.24:

»Paxlovid-Prozess: BMG-Zeugin darf nicht über Preis sprechen

Berlin – Überraschende Wende im Paxlovid-Prozess: Vor dem Landgericht Berlin (LG) teil­te eine Mitarbeiterin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit, dass sie eine ein­ge­schränk­te Aussagegenehmigung erhal­ten habe. Damit bleibt der Einkaufpreis des Corona-Medikaments unklar – und damit auch der Schaden, den der Apotheker durch den ille­ga­len Verkauf ver­ur­sacht haben soll.

Apotheker Michael S. wird zur Last gelegt, dass er an sechs ver­schie­de­nen Tagen zwi­schen dem 2. und dem 12. Januar 2023 gro­ße Mengen des Corona-Medikaments Paxlovid an einen unbe­kann­ten Abnehmer ver­kauft zu haben. Die Anklage lau­tet kon­kret: Untreue in beson­ders schwe­rem Fall und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG). Zum Verkauf an sich bekennt der Apotheker sich schul­dig. Er habe aber nicht gewusst, dass der Bund einen Eigentumsvorbehalt gel­tend gemacht habe…

Zum näch­sten Verhandlungstermin wur­de von der Verteidigung um Vorladung eines Noweda-Außendienstmitarbeiters gebe­ten. Dass der Eigentumsvorbehalt sowohl dem Inhaber als auch sei­nen Angestellten zum Tatzeitpunkt nicht bekannt war, soll durch den Vertreter noch­mals unter­mau­ert wer­den. Denn die Annahme lie­ge nahe, dass dies auch bei der Noweda nicht bekannt gewe­sen sei. Eine Entscheidung wur­de durch das Gericht noch nicht getroffen.

Man wer­de jedoch einen Pharmaökonomen um ein Gutachten zum Sachwert des Medikaments bit­ten. Da für Paxlovid nur ein „äußerst schlep­pen­der Absatz“ ver­zeich­net wer­den konn­te, blei­be die Frage offen, ob der Bundesregierung über­haupt ein Schaden ent­stan­den sei, so die Verteidigung.«

Weitere Überschriften zum Thema auf die­sem Portal lauten:

apo​the​ke​-adhoc​.de (21.3.24)
apo​the​ke​-adhoc​.de (18.1.24)
apo​the​ke​-adhoc​.de (16.1.24)

Karl Lauterbach hat ein wei­te­res Problem. Neben das Dilemma, den ApothekerInnen Schadenssummen nur dann nach­wei­sen zu kön­nen, wenn er sich selbst mit der Offenlegung des Einkaufspreises bela­stet (und damit sei­ne Verantwortung für die Ausgabe von hun­der­ten Millionen Euro für unnütz erwor­be­ne Stoffe zugibt), tritt noch dies:

Die betrof­fe­nen Apotheken kön­nen ein­fach behaup­ten, sie hät­ten die erwor­be­nen Packungen ent­sorgt. Zumindest ab 2023 galt: "Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit­ge­teilt hat, kön­nen ver­fal­le­ne Packungen Paxlovid in den Apotheken ent­sorgt wer­den. Eine Rücksendung an den Großhandel ist nicht vor­ge­se­hen" (apo​the​ke​-adhoc​.de, 22.7.23).

Mehr über Lauterbach, Lindner, Scholz und Biden als PR-Figuren, von Lauterbach vor­ge­schrie­be­ne Paxlovid-Beauftragte in jedem Pflegeheim, die mehr­fa­che Verlängerung der Haltbarkeit in:

Wo beginnt der Betrug mit Paxlovid?

Und wie immer noch viel mehr über die Suchfunktion.

Auch die Magedeburger Volksstimme berichtet:

volks​stim​me​.de (17.11.24)

Darin ist auch zu lesen:

»Schleppende Ermittlungen der EU-Staatsanwaltschaft wegen Impfstoff-Beschaffung
Sonneborn hält zudem die Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft unter Leitung von Laura Kövesi im Fall der Corona-Impfstoffbestellung bei Pfizer durch EU-Chefin Ursula von der Leyen (CDU) über SMS-Verkehr mit Pfizer-Chef Albert Bourla für unzureichend.

„Dass es tat­säch­lich über zwei­ein­halb Jahre dau­ern soll, die inhalt­lich über­schau­ba­re und zeit­lich kon­kre­ti­sier­te SMS-Kommunikation einer Beamtin zu beschaf­fen und aus­zu­wer­ten – das, mit Verlaub, glau­ben wir die­ser Behörde ein­fach nicht. Sie kommt nicht vor­an, weil sie es nicht kann oder es nicht will – in einem Fall wohl­ge­merkt, der den größ­ten Beschaffungsvertrag in der Geschichte der EU und deren aller­höch­ste Bedienstete betrifft“, kom­men­tiert Sonneborn die schlep­pen­den Ermittlungen.«

6 Antworten auf „Paxlovid: Paradoxe Prozesse“

  1. Was haben wir also nach über 3 Jahren immer noch nicht mitbekommen?
    Bin auf Ihren argu­men­ta­ti­ven Blattschuß gespannt. 😉

    "Jonas Schmidt-Chanasit@ChanasitJonas
    4h

    Wer es nach über 3 Jahren immer noch nicht mit­be­kom­men hat 👉 Der Militärkonvoi aus #Bergamo: Wie eine Foto-Legende ent­steht 👇 #coro­na #covid19 #coro­na­vi­rus #sarscov2 #auf­ar­bei­tung ⁦@hartaberfair⁩ br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​k​u​l​t​u​r​/​der"

    https://​xcan​cel​.com/​C​h​a​n​a​s​i​t​J​o​n​as/

    "Christian Drosten@c_drosten 57m
    Replying to @ChanasitJonas @hartaberfair

    Was soll hier ange­deu­tet wer­den? Die Bilder sind am 18. März ent­stan­den, nicht am 18. April. Es gab nicht nur ein Foto, das hier vage bespro­chen wird. Hier eins der unzäh­li­gen Videos. Was haben wir also nach über 3 Jahren immer noch nicht mitbekommen?
    you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​0​T​D​g​y​eMm…"

    https://​xcan​cel​.com/​c​_​d​r​o​s​ten

  2. Ärgerlich! Die mei­sten die an oder mit der Impfung star­ben, muss­ten als unge­impft ein­ge­ord­net werden.

    „Einleitend heißt es in der Studie: „Die rasan­te Entwicklung von Corona-Impfstoffen in Verbindung mit einer hohen Anzahl von Berichten über uner­wünsch­te Ereignisse hat zu Bedenken hin­sicht­lich mög­li­cher schäd­li­cher Mechanismen geführt.“ Daher haben sich die Forscher zum Ziel gesetzt, „mög­li­che kau­sa­le Zusammenhänge zwi­schen der Verabreichung des Corona-Impfstoffs und dem Tod anhand von Autopsien und Post-Mortem-Analysen zu untersuchen.“

    Dazu durch­such­ten sie die wis­sen­schaft­li­chen Datenbanken PubMed und ScienceDirect nach Autopsie-Berichten im Zusammenhang mit der Corona-Impfung. Da sich das Wissen seit der ursprüng­li­chen Veröffentlichung erwei­tert hat, bewer­te­ten drei Ärzte jeden Fall unab­hän­gig von­ein­an­der. Dabei prüf­ten sie, ob die Corona-Impfung als direk­te Todesursache oder als wesent­li­cher Faktor zum Tod bei­getra­gen hat. Nach einem Selektionsprozess blie­ben 44 Arbeiten übrig, die 325 Autopsie-Fälle ent­hiel­ten. Das mitt­le­re Sterbealter betrug 70,4 Jahre. Die durch­schnitt­li­che Zeit von der Impfung bis zum Tod betrug 14,3 Tage. Die mei­sten Todesfälle tra­ten inner­halb einer Woche nach der letz­ten Impfstoffverabreichung auf.“

    https://​www​.nius​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​e​w​s​/​s​t​u​d​i​e​-​p​l​o​e​t​z​l​i​c​h​-​u​n​d​-​u​n​e​r​w​a​r​t​e​t​-​s​t​a​r​b​e​n​-​d​u​r​c​h​-​d​i​e​-​i​m​p​f​u​n​g/4

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