Nicht alle Medien berichten schon in der Überschrift so voreingenommen und wenig journalistisch wie die "taz":
Doch auch die "Tagesschau" schafft es nicht, sachlich zu informieren:
»Weil ein Familienrichter aus Weimar die Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen für falsch hielt, suchte er gezielt nach einem passenden Fall und geneigten Gutachtern für eine entsprechende Entscheidung – und beging so Rechtsbeugung…
Er hatte es zwei Schulen in seinem Gerichtsbezirk untersagt, Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus gegenüber den Schülerinnen und Schülern durchzusetzen: Mindestabstände, Masken- und Testpflicht sollten für sie nicht mehr gelten.Aber: Für eine solche Entscheidung war er als Familienrichter überhaupt nicht zuständig… Um einen entsprechenden Beschluss erlassen zu können, suchte der Mann einen "passenden" Fall…
Und über seine private E‑Mail-Adresse hatte er Kontakt zu Gutachtern aufgenommen, die bereits als maßnahmenkritisch galten, noch bevor es überhaupt ein Verfahren gab. Als alles aus Sicht des Richters "passte" verkündete er im April 2021 dann seinen Beschluss. Die Entscheidung wurde von Kritikern der Corona-Maßnahmen bejubelt. Juristen in ganz Deutschland aber waren – gelinde gesagt – verwundert…
Entscheidung hatte keinen Bestand
Dieser Beschluss aus Weimar hatte in der höheren Instanz auch keinen Bestand. Aber mehr noch: Das Landgericht Erfurt verurteilte den Familienrichter zudem wegen Rechtsbeugung. Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, gab es. Weil der Mann das ihm übertragene – und eigentlich neutral auszuübende – Richteramt zielgerichtet missbraucht habe. Nun hat das höchste deutsche Strafgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, diese strafrechtliche Verurteilung bestätigt…
"Die Neutralität der Richter ist für den Rechtsstaat und das Vertrauen der Bürger in dessen Bestand von herausragender Bedeutung. In seiner konkreten Ausprägung war der Verstoß gegen die Neutralitätspflicht hier massiv" sagte Eva Menges, die Vorsitzende Richterin des zweiten Strafsenats am BGH…
Der nun rechtskräftig verurteilte Familienrichter aus Weimar wollte sich nach der Urteilsverkündung nicht äußern. Sein Richteramt und den Anspruch auf eine Pension hat der 61-Jährige verloren.«
Das Reden von der "Neutralität der Richter" ist in einer Klassengesellschaft immer verschleiernd. Erst recht trifft das auf Prozesse mit politischen Implikationen zu. Die Entscheidung aus Weimar war natürlich eine politische, die Reaktion des Staates eine ebensolche. Am längeren Hebel sitzen in der Regel dann diejenigen, die die Macht ausüben. Wikipedia sagt:
»In seiner Eigenschaft als Behörde ist der Bundesgerichtshof – wie der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht – dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstellt und unterliegt – unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit – dessen Dienstaufsicht.«
Beim BGH selbst ist zu lesen:
»Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshof werden vom Richterwahlausschuss gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit. Der Richterwahlausschuss ist ein aus 32 Mitgliedern bestehendes Gremium, das vom Bundesjustizminister einberufen wird und sich aus den Justizministern der 16 Bundesländer sowie 16 weiteren, vom Deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern zusammensetzt…«
Auf lto.de war 2019 über die Praxis zu erfahren:
»… Der Richterwahlausschuss wird vom Bundesjustizminister einberufen. Bereits etwa sechs Monate vor dem Wahltermin müssen Minister und Wahlausschuss geeignete Kandidaten vorschlagen. Da laufen dann überall die Leitungen heiß: Die Präsidenten der Oberlandesgerichte und Bundesgerichte weisen auf geeignete Kandidaten hin und die Politik mischt kräftig mit, um für die Parteikollegen die begehrten Posten zu bekommen. Der Richterwahlausschuss als pluralistisches Organ muss dann am Ende die Wahl treffen, die Bundesjustizministerin zustimmen…
Immer wieder wird die fehlende Transparenz bemängelt. Die Entscheidungskriterien bleiben im Dunkeln und manch ein Kandidat wird sein Scheitern nicht nachvollziehen können. Die Vorgeschlagenen müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen, das als schwierig gilt.
Der Präsidialrat des jeweiligen Bundesgerichtes gibt nämlich eine Stellungnahme zur persönlichen und fachlichen Eignung jedes Bewerbers ab. Dieser Rat ist ein internes Gremium am Gericht, das die bisherige Arbeit der Kandidaten prüft und mit ihnen im Vorfeld der Wahl intensive Gespräche führt. An die jeweilige Empfehlung des Präsidialrates ist der Richterwahlausschuss jedoch nicht gebunden. Was aber die beiden Gremien letztlich überzeugt und ob es überhaupt ein objektives Anforderungsprofil gibt, bleibt hinter verschlossenen Türen. Der Wahlausschuss muss seine Entscheidung nicht begründen…«
Hin und wieder erleben wir, daß Gerichte auch das Handeln politisch Verantwortlicher rügen. Die gröbsten Verfassungsverstöße von Bundesregierung und Parlament, meist handwerklich schlecht gemacht, werden vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Das Ergebnis ist meist, daß in großer Eintracht die Gesetze angepaßt werden, um die geplanten Maßnahmen doch durchzusetzen. Das war so bei der Schleifung des Asylrechts, bei diversen Polizei- und Geheimdienstregeln der Bundesländer und in vielen anderen Fällen.
Sicherlich spielt in der Rechtsprechung eine gewichtige Rolle, aus welchen sozialen Schichten sich die RichterInnen rekrutieren. Schon traditionell kommen die wenigsten von ihnen von "unten". Daß die Herrschenden ihre Apparate mit Ihresgleichen absichern, gehört zu jeder Gesellschaftsordnung. Im Kaiserreich wurden monarchistische Adlige auf die Richterstühle gesetzt, in modernen "westlichen Demokratien" sind es vornehmlich dem kapitalistischen System geneigte Bildungsbürger (und inzwischen ‑innen), in den vormaligen sozialistischen Staaten wurden planmäßig "Werktätige mit Klassenstandpunkt" gefördert.
Unabhängigkeit und Neutralität bleiben damit notwendig Floskeln. Erkennbar ist das beispielsweise an den Schnellgerichten, die in Berlin im Halbstundentakt Urteile gegen "sozial Benachteiligte" sprechen, die sich des Schwarzfahrens oder kleiner Ladendiebstähle schuldig gemacht haben. Und im krassen Gegensatz dazu die jahrelangen Verfahren wegen Cum-Ex, bei denen sich – anders als die kleinen Gauner – Täter wie der Chef der Warburg-Bank Christian Olearius mit Hilfe ihres Reichtums exzellente Verteidiger leisten können und eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Begleitend kommt der Kanzler immer noch mit Erinnerungslücken durch.
Während im Weimarer Verfahren niemandem der kleinste Schaden entstanden ist, außer daß die Glaubwürdigkeit der "Maßnahmen" in Gefahr geriet, werden die Millionenschäden, die Spahn und Lauterbach mit ihren "Impfstoff"-, Masken‑, Medikamenten- und Testdeals angerichtet haben, nicht im geringsten verfolgt. Es bleibt wie eigentlich immer die hilfreiche Frage: Wem nutzt es?
Dann hätte der Richter also Eigeninitiative gezeigt. Das darf man in der Position anscheinend nicht.
Darüber hinaus waren seine Schlussfolgerungen zur Maskenproblematik vermutlich zutreffend, und die Konseqzenzen zwingend – auch wenn er sie formal nicht ziehen durfte. Ein Menschen- und Kinderfreund, vermute ich.
Vor achtzig Jahren wäre er dafür noch gehenkt worden. Heute verliert er sein Amt und seine Pension, was mal wieder zeigt, unter welch freiheitlichen Umständen wir leben. Ich schlage vor, wir stiften einen Preis für Zivilcourage.
@taspie: Wobei bei aller Kritik der Unterschied zwischen gehenkt werden und Berufsverbot nicht zu vernachlässigen ist.
@aa: Deshalb habe ich ja im vorletzten Satz auch ausdrücklich darauf hingewiesen.
Man kann Jedermann nur Eines raten.
Lesen Sie den Gesetzestext im genauen Wortlaut.
Daran hat sich der Richter gehalten. Nichts Anderes. Der BGH hat, in seiner "Auslegung" (!) unrecht! (Real betrachtet)
Man kann Realität nicht auslegen. Übrigens kann man auch das Grundgesetz nicht ausser Kraft setzen. Alles Klar, ne? Was da drin steht … guckstdu?!
Korintherherde
Gegenstand:
"Irres" Verhalten zu rechtfertigen ist nicht mehrheitslegitimierbar.
Umkehrschluss:
Dem Richter zuzugestehen Recht gehandelt zu haben, bedeutet dass ein Regierungsputsch vorlag. Nichts minder. – Oh, Entschuldigung, was bin ich Heute Morgen schon wieder kleinkariert? – Was hätte dann zu passieren. Gibt es juristische Menschen, die ihre "Staatsxamen bestanden" haben, UND zu wissen eingestehen was in genau dem Fall zu geschehen hätte. Ich wäre ganz Ohr. Wer hätte da wohl Recht? Faktisch hat aber keiner was dahingehend getan. -> KEINER!
Zwichengedanke:
Die so genannte "Freiheit" scheint also nicht sehr beliebt zu sein. Im Gegenteil wollten nicht gerade Wenige lauthals die Verfassung ganz abschaffen. Das hätte inszeniert kaum besser laufen können, für die Zeugen Coronas. – Aktienfondastisch!?
Abgleich:
Wie gesagt, bei Demokratie geht es um die Legitimation der Regierung. Es geht nicht darum abzustimmen was Realität ist und was nicht. Das geht nämlich, eigentlich, korinthenkackenderwese nicht. (Wdh: NICHT)
Beobachtung:
Das scheinbar "irre", wie "mehrheitliche Verhalten", hat einen rationalen Grund.
Schlussfolgerung:
Es muss eine rationale Erklärung, neben der "Irrsinnsthese" bestehen.
Synthese: Die Frage wäre zu untersuchen?
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Das Wort ist eine Waffel. Gebt sie dem Schaaf.
>>Das Reden von der "Neutralität der Richter" ist in einer Klassengesellschaft immer verschleiernd.
Nein. Es ist verlogen.
Beim Netzwerk KRiStA finden sich zum Fall u. a. diese informativen früheren Beiträge:
https://netzwerkkrista.de/2024/09/04/entscheidung-vertagt/
https://netzwerkkrista.de/2023/12/15/nur-ein-schwaecheanfall-der-justiz-noch-einmal-das-urteil-des-landgerichts-erfurt-gegen-christian-dettmar/
https://netzwerkkrista.de/2023/04/16/die-anklage-der-staatsanwaltschaft-erfurt/
"Die Neutralität der Richter ist für den Rechtsstaat und das Vertrauen der Bürger in dessen Bestand von herausragender Bedeutung. In seiner konkreten Ausprägung war der Verstoß gegen die Neutralitätspflicht hier massiv" sagte Eva Menges, die Vorsitzende Richterin des zweiten Strafsenats am BGH…
Ein Familienrichter ist per Gesetz dazu verpflichtet, zum Wohle eines Kindes zu handeln, wenn er erkennt, dass dem Kind ein Unrecht widerfährt (ich hatte die Paragraphen vor eine halben Ewigkeit unter corodok.de zitiert). Im Gesetz steht nichts von einer Pflicht zur "Neutralität" gegenüber einem korrupten "Rechtsstaat", wie ihn sich Frau Menges vorstellt.
Das Bundesverfassungsgericht verdreht den in Artikel 5, Absatz 1 erklärten Schutz der Bürger gegen eine Zensur durch den Staatsapparat zu einer Zwangsfinanzierung des Propagandafunks des Staatsapparats.
Das Bundessozialgericht erklärt das privilegierte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient für nichtig, zugunsten krimineller Konzerne.
Und nun vernichtet der Bundesgerichtshof das Leben eines aufrichtigen Richters, der nichts anderes gemacht hat als Kinder vor Unrecht, Leid und Schaden durch einen totalitären Unrechtsstaatsapparat zu schützen.
Diese "Justiz" ist fertig. Mit Personen wie den Richtern an den Bundesgerichten wird es in Deutschland keinerlei Bewältigung der vergangenen Jahre geben. Es wird keinen Schutz vor zukünftigen Übergriffen geben. Die Richter an diesen Gerichten sind selber aktiver Teil eines totalitären Regimes, das nicht dem Staat, sprich den Bürgern dient.
Nicht der Richter hat seine Macht missbraucht, sondern sein Handeln richtete sich gegen den Machtmissbrauch des Staates an Kindern.
Unglaublich, wie geschichtsvergessen sich dieser Bundesgerichtshof zeigt.