Ärztekammer: Gewalt gegen Gesundheitspersonal streng ahnden

»Angesichts zuneh­men­der Übergriffe ruft die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein dazu auf, Gewalt gegen Gesundheitspersonal kon­se­quent straf­recht­lich zu ver­fol­gen und streng zu ahn­den. Zudem müs­se es eine syste­ma­ti­sche Erfassung geben, hieß es in einer Mitteilung…

Derartige Taten sei­en auch ein „Angriff auf das gesam­te Gesundheitswesen“, for­mu­lier­te die Kammerversammlung in einer Resolution. Wenn Helfer aus Angst vor Übergriffen psy­chisch bela­stet sei­en oder sich ganz aus ihrem Beruf zurück­zö­gen, scha­de das auch der Patientenversorgung…«

Gemeint sind hier unver­zeih­li­che Angriffe auf das Klinikpersonal. Nicht gemeint ist die struk­tu­rel­le Gewalt des Staates, der unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes die Beschäftigten zu "Impfungen" nötig­te. Und dies wis­send dar­um, daß sie kei­ner­lei Fremdschutz ver­mit­tel­ten. Der Bonner Generalanzeiger bringt es fer­tig, die dpa-Meldung vom 16.11.24 mit einem öster­rei­chi­schen Video über "Corona-Leugner" zu illustrieren.

Hier ein Screenshot:

2 Antworten auf „Ärztekammer: Gewalt gegen Gesundheitspersonal streng ahnden“

  1. Nicht gemeint ist sicher auch nicht der erzwun­gen­de Nasenabstrich in der Notaufnahme nicht wegen eines Infektes durch Gesundheitspersonal bzw. deren Vorgesetzten oder etwa­igen Vorgaben einer "Corona Bekämpfungs Verordnung". Auch die Durchsetzung der Maskenpflicht fällt in die­se Kategorie. In die­ser Hinsicht gibt es lei­der kei­ner­lei Anklagen, auch wenn sie selbst Leidtragende waren, waren sie wesent­lich an der Durchsetzung der Anordnungen beteiligt.

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