Neue Schlappe für Bundesregierung. BND-Überwachung verfassungswidrig

Es ist nicht das erste Mal, daß das Bundesverfassungsgericht fest­stell­te: Verfassungsfeinde sit­zen auch in der Bundesregierung und dem sie stüt­zen­den Parlament. Schon im Mai 2020 hat­te das Gericht das BND-Gesetz gekippt (bun​des​ver​fas​sungs​ge​richt​.de, 19.5.20). Doch selbst die­se Entscheidung unter Mitwirkung des treu­en dama­li­gen Vizepräsidenten Stephan Harbarth schlug die Regierung in den Wind. Heute heißt es erneut:

faz​.net (7.11.24, Bezahlschranke)

»Die inter­na­tio­na­le Kommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) ver­stößt teil­wei­se gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag in einem Beschluss bekannt gegeben…

Die Verfassungsrichter bean­stan­den in ihrem Beschluss ins­be­son­de­re die unzu­rei­chen­de Kontrolle. Da sich die Betroffenen nicht unmit­tel­bar gegen die Überwachung weh­ren könn­ten, sei eine „gerichts­ähn­li­che Kontrolle“ durch eine kom­pe­ten­te haupt­amt­lich besetz­te Stelle erfor­der­lich. Dies sei aktu­ell nicht gewährleistet…

Es feh­le zudem eine hin­rei­chend kla­re Regelung, wie mit not­wen­dig mit­er­fass­ten Daten aus rein inlän­di­scher Telekommunikation, an der also aus­schließ­lich Deutsche oder Personen in Deutschland betei­ligt sind, umzu­ge­hen sei. Denn die­se Kommunikation darf der BND als Auslandsnachrichtendienst nicht stra­te­gisch überwachen…«

Das Urteil ist hier nach­zu­le­sen: bun​des​ver​fas​sungs​ge​richt​.de.

2 Antworten auf „Neue Schlappe für Bundesregierung. BND-Überwachung verfassungswidrig“

  1. Das wür­de ja bedeu­ten, daß lt. GG bestimm­te Maßnahmen die dem Schutz des Staates die­nen nicht zuläs­sig sind und der Staat sich des­sen straf­bar macht, soll­te er sol­che Maßnahmen ergreifen.

    WTF

  2. Wenn man auf­zäh­len wür­de, was in die­sem System alles sogar nach dem gela­ber­ten Sollzustand der "Rechtsstaatlichkeit" und "Verfassungsmäßigkeit" zu die­sem im Widerspruch steht, käme man aus den Aufzählungen nicht mehr her­aus. Dieses System lebt u.a. davon, dass man ab und an ein paar Widersprüche mit dem Blick eines schul­di­gen Dackels nennt und dies gut getarnt wei­ter betreibt. Man den­ke nur an die Eigentumsgarantie, die mit der Enteignung rus­si­schen Vermögens prak­tisch der Willkür unterliegt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert