Unter dieser Überschrift ist auf sueddeutsche.de am 5.11.24 eine dpa-Meldung zu lesen. Ein Anlaß zurückzublicken.
»Saarbrücken/Mainz (dpa/lrs) – Singen macht Spaß, hebt die Stimmung, wirkt gegen Stress, trainiert das Gedächtnis und fördert das Gemeinschaftsgefühl. Weil es jedoch auch die Lungenkapazität und Atemkontrolle verbessert, hat der Saarbrücker Lungenarzt Thomas Dapper mit seiner Frau Martina vor genau einem Jahr einen besonderen Verein gegründet: Die „Lungenklänge“ – einen Chor, der sich vor allem an Menschen mit Lungenerkrankungen wie Asthma, Lungenfibrose oder COPD richtet…«
Am 16.9.20 war auf br-klassik.de zu erfahren:
»… Gemeinsames Singen in Laienchören ist seit dem 22. Juni 2020 in Bayern wieder möglich…
Was muss ich beachten, wenn ich eine Chorprobe durchführen möchte?
Als Voraussetzung für die Proben gilt derzeit ein Mindestabstand zwischen den Sängerinnen und Sängern von zwei Metern beim Singen. Außerdem muss regelmäßig gelüftet und die Dauer der Probe begrenzt werden. Sobald sich Chormitglieder im Innenraum bewegen, müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Weitere Informationen bietet das ausführliche Schutz- und Hygienekonzept, das die Ministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst speziell für Chorproben und ‑konzerte ausgearbeitet haben…«
Im Mai 2021 erschien der "Leitfaden des Deutschen Chorverbands für Chorproben in Pandemie-Zeiten (SARS-CoV‑2)" mit solchen Ratschlägen:
Noch im Oktober 2021 hieß es:
Erlaubt und erwünscht war solches aus dem St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau:
Mehr dazu in "Bald schon wird's besser sein, mit Impfung und mit Sonnenschein".
Apropos Abstand: Beim Überholen von Radfahrern gilt ja auch eine Abstandsregel.
>>Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen außerorts mindestens zwei Meter und innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu Radfahrern halten. <<
Das Dumme ist nur, daß diese STVO nichts darüber aussagt, wie man diese 1,5 bzw. 2 m feststellen soll. Genausowenig beschreibt die STVO woran man feststellt daß ein Fußgänger die Absicht hat, die Fahrbahn zu überqueren.
Also bleibt da ja nur noch das eigene Ermessen. Da brauchen wir auch keine STVO.
@Erfordia…: Schön dass es mal Einer in der Öffentlichkeit erwähnt! Die STVO scheint mir sehr oft ein Papier- und Aktenschrankfüller zu sein. Ausser wenn sich was eintreiben lässt, wie zum Beispiel bei Geschwindigkeitsmessungen. Man achtet dann bloss noch darauf dass ja kein allzu großer Lerneffekt eintritt. Sonst sind die Einnahmen weg! [Dafür lernen vermutlich viele Beamte ja auch was von Betriebswirtschaft] Mit den Panzerblitzern und den Corona-Ausgaben stiegen ja schliesslich auch auch die Strafen. – Ahso, und die 20–30m langen 90–30-90-Zonen. 😉