Schilda? Absurdistan? Urteil zu "symptomlos Kranken" (dreimal "geimpft")

»Der Staat muss Unternehmen den Arbeitsausfall durch coro­nabe­ding­te Quarantäne von Arbeitnehmern nicht unbe­dingt erstat­ten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Grundsatzurteil ent­schie­den (29 K 6557/​24). Allein an die­sem Gericht sei­en noch 300 wei­te­re Klagen zur sel­ben Frage von Unternehmen anhän­gig, teil­te das Gericht mit. 

Im kon­kre­ten Fall war eine Arbeitnehmerin den recht­li­chen Vorgaben ent­spre­chend nach einem posi­ti­ven Corona-Test im November 2022 eine Woche lang daheim geblie­ben, obwohl sie kei­ne Krankheitssymptome hat­te. Ihre Arbeit ließ sich nicht ins Homeoffice ver­la­gern. Den wei­ter gezahl­ten Arbeitslohn woll­te sich das Unternehmen anschlie­ßend vom Staat, kon­kret dem Landschaftsverband Rheinland, erstat­ten lassen.

Kein Entschädigungsanspruch
Ein sym­ptom­frei­er Arbeitnehmer, bei dem Heimarbeit nicht in Betracht kommt, sei recht­lich den­noch arbeits­un­fä­hig und habe Anspruch auf Lohnfortzahlung, argu­men­tier­te das Gericht. Ein Entschädigungsanspruch der Unternehmen nach dem Infektionsschutzgesetz ent­ste­he dabei den­noch nicht.

Die Klägerin hat­te ver­geb­lich argu­men­tiert, der Staat habe öffent­lich kom­mu­ni­ziert, dass Unternehmen, die bei der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes Einbußen hät­ten, finan­zi­ell unter­stützt wür­den. Entsprechend müss­ten Unternehmen auch bei sym­ptom­los ver­lau­fen­der Corona-Infektion ihrer Beschäftigten einen Anspruch auf Erstattung haben.

Wegen der grund­sätz­li­chen Bedeutung für eine Vielzahl von Fällen ließ das Gericht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

© dpa-info­com, dpa:241030–930-274841/1«
zeit​.de (30.10.24)

Das Urteil ist hier ein­seh­bar. Unter "Tatbestand" ist über die Position des kla­gen­den Unternehmens zu lesen:

»Das schutz­wür­di­ge Vertrauen des Unternehmens, das in gesell­schafts­po­li­tisch kri­ti­schen Zeiten einen wich­ti­gen Beitrag zum Pandemie- Management gelei­stet habe, gebie­te die Aufrechterhaltung der Erstattungsleistungen nach § 56 IfSG auch bei sym­ptom­los ver­lau­fen­der Corona-Infektion ent­spre­chend der bis­he­ri­gen Praxis und der poli­ti­schen Beteuerungen in den Pandemiejahren…«

Der Landschaftsverband Rheinland läßt kontern:

»Die Arbeitnehmerin habe sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infi­ziert und sei im streit­ge­gen­ständ­li­chen Zeitraum arbeits­un­fä­hig erkrankt. Sie sei ver­pflich­tet gewe­sen, sich in Isolierung zu bege­ben. Auch eine sym­ptom­lo­se Infektion stel­le einen Krankheitszustand im Sinne des § 3 EFZG dar

Aufgabe der Entschädigungsansprüche nach dem lnfek­ti­ons­schutz­ge­setz sei es, Schutzlücken zu schlie­ßen. Letztlich han­de­le es sich um einen Aufopferungsanspruch zugun­sten des­je­ni­gen, der im Interesse der Allgemeinheit mit einem Beschäftigungsverbot bela­stet wird. Für einen Ausgleich einer sol­chen Aufopferung bestehe kein Bedürfnis, wenn auf­grund eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei dem Arbeitnehmer über­haupt kein Vermögensopfer auf­grund eines Beschäftigungsverbots eintritt…«

Das Gericht weist in sei­ner Begründung für die Zurückweisung der Klage auch dar­auf hin, daß die fol­gen­de Regel nicht anwend­bar sei:

»Bei § 56 Abs. 1 Sätze 1 und 2 IfSG han­delt es sich um eine Billigkeitsregelung, die Störern im infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Sinn (Ausscheider, Ansteckungsverdächtige usw.) aus­nahms­wei­se, um eine gewis­se Sicherung vor mate­ri­el­ler Not zu errei­chen, eine Entschädigung gewährt, wenn sie auf Grund ihrer Störereigenschaft einem gezielt per­so­nen­be­zo­ge­nen Erwerbsverbot unter­wor­fen wor­den sind…«

Hingegen bestä­tigt es das Mantra: Wer "infi­ziert" ist, ist auch krank:

»Die Arbeitnehmerin der Klägerin war im Zeitraum vom 14. November 2022 bis 18. November 2022 erkrankt, weil sie sich mit dem SARS-CoV- 2‑Virus infi­ziert hat­te.

Krankheit im Sinne des § 3 EFZG setzt einen regel­wid­ri­gen kör­per­li­chen oder gei­sti­gen Zustand des Arbeitnehmers vor­aus. Regelwidrig ist der Zustand, wenn er nach all­ge­mei­ner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natür­li­chen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem ande­ren Menschen glei­chen Alters und Geschlechts zu erwar­ten ist. Auf die Behandlungsbedürftigkeit kommt es nicht an. Die SARS-CoV-2-Infektion stellt hier­nach auch bei einem sym­ptom­lo­sen Verlauf einen regel­wid­ri­gen Körperzustand und damit eine Krankheit i.S.v. § 3 Abs. 1 EFZG dar…

Auch nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AURL liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte auf­grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit aus­ge­führ­te Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung aus­füh­ren kön­nen. Eine Differenzierung danach, ob der Arbeitnehmer wegen der Erkrankung die Arbeitsleistung aus gesund­heit­li­chen oder aus recht­li­chen Gründen nicht erbrin­gen kann, nimmt die Richtlinie nicht vor

Anhaltspunkte dafür, dass die Mitarbeiterin der Klägerin die krank­heits­be­ding­te Arbeitsunfähigkeit schuld­haft im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG ver­ur­sacht haben könn­te, lie­gen nicht vor. Ausweislich des vor­ge­leg­ten Impfausweises war sie drei­mal gegen COVID-19 geimpft. Ungeachtet des­sen schlös­se auch das schuld­haf­te Unterlassen der Corona-Schutzimpfung den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht aus. Die Vornahme der Impfung führ­te nicht mit der gebo­te­nen Sicherheit dazu, dass eine Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin ver­hin­dert wor­den wäre…«

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

9 Antworten auf „Schilda? Absurdistan? Urteil zu "symptomlos Kranken" (dreimal "geimpft")“

  1. der pcr-test stellt eine krank­heit fest, inso­fern der posi­ti­ve pcr-test die krank­heit ist.
    die krank­heit ist: "störer"-sein = eine fremd­ge­fähr­dung, eine gefah­ren­quel­le zu sein.
    man bleibt zuhau­se, weil man eine gefahr für den arbeits­platz, für den arbeits­ab­lauf, das betriebs­ge­sche­hen ist.
    man ist krank, weil man ande­re krank machen könn­te, obwohl ein posi­ti­ver pcr-test nicht ansteckend ist.

  2. Da kommt man aus dem Kopfschütteln kaum noch raus, obwohl der gan­ze Irrsinn der Inszenierung einer "Pandemie" in Ruhe betrach­tet wohl nur kon­se­quent wei­ter ver­folgt wird.

    Die "poli­ti­schen Beteuerungen in den Pandemiejahren", auf die sich das Unternehmen unter ande­rem beruft, wur­den von Politikern und Experten über die Qualitätsmedien ver­brei­tet (ich spa­re mir mal die Anführungszeichen). Daraus könn­te man schlie­ßen, dass wenn man in Zeiten des mit­tel­al­ter­li­chen Wissenschaftsverständnisses sich auf die Berufslügner der Qualitätsmeiden ver­lässt, dann ist man verlassen.

    Fazit: Liebe Unternehmer, bit­te schal­tet gleich beim Versuch einer erneu­ten Inszenierung einer Pandemie Euren Verstand ein und been­det laut­stark das Geschehen, ehe es wie­der außer Kontrolle gerät. Vergewissert Euch vor­her (jetzt!) der Unterstützung Eurer Angestellten, denn gemein­sam sind wir stärker.

  3. Zitat aus dem Urteil:
    … war sie drei­mal gegen COVID-19 geimpft. Ungeachtet des­sen schlös­se auch das schuld­haf­te Unterlassen der Corona-Schutzimpfung den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht aus. Die Vornahme der Impfung führ­te nicht mit der gebo­te­nen Sicherheit dazu, dass eine Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin ver­hin­dert wor­den wäre…«
    Ende Zitat


    Na bit­te! Passt doch! Das Gericht erkennt an, auch und sogar eine drei­fa­che "Impfung" schützt nicht vor Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern. Lustig ist ja auch das "schuld­haf­te Unterlassen" der "Impfung".

    🙂

    Und noch wei­ter: "ein regel­wid­ri­ger Körperzustand mit sym­ptom­lo­sem Verlauf."

    Lieber Gott im Himmel, das ist ja wun­der­bar! Genauso geht es mir seit vie­len Jahren und in exakt die­ser Minute! Ich befin­de mich aktu­ell auch in einem regel­wid­ri­gen Körperzustand mit sym­ptom­lo­sem Verlauf. Wie mache ich das?! Darf ich das?

    🙂

    Ich habe weder Husten noch Halsschmerzen noch Schnupfen noch Fieber. Und genau die­ser Zustand ist regel­wid­rig?! Da ich voll­stän­dig, drei­fach und vier­fach un"geimpft" bin, habe ich auch kei­ne Nebenwirkungen von irgend­wel­chen Spritzen, weder von drei noch von vier Spritzen. Ist das jetzt auch "regel­wid­rig"???

    Das ist das Beste, was ich jemals gele­sen habe, danke!

    Ach, und ich schlie­ße mich natür­lich Peter Pan an:

    https://​kodo​roc​.de/​2​0​2​4​/​1​0​/​3​1​/​s​c​h​i​l​d​a​-​a​b​s​u​r​d​i​s​t​a​n​-​u​r​t​e​i​l​-​z​u​-​s​y​m​p​t​o​m​l​o​s​-​k​r​a​n​k​e​n​-​d​r​e​i​m​a​l​-​g​e​i​m​p​f​t​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​7​279

    Zitat:
    Fazit: Liebe Unternehmer, bit­te schal­tet gleich beim Versuch einer erneu­ten Inszenierung einer Pandemie Euren Verstand ein und been­det laut­stark das Geschehen, ehe es wie­der außer Kontrolle gerät. Vergewissert Euch vor­her (jetzt!) der Unterstützung Eurer Angestellten, denn gemein­sam sind wir stärker.
    —-

    Happy hal­lo­ween allerseits!

    ~ ~ ~

    1. Nein, ich habe doch noch etwas. Dieser dubio­se "PCR-Test", der ledig­lich Reste oder ein­zel­ne Bestandtteile von Viren nach­weist, kann oder konn­te fol­ge­rich­tig gezielt ein­ge­setzt wer­den, um bei Millionen von Arbeitnehmern, Arbeitnehmerinnen belie­big "Infektionen" nach­zu­wei­sen. Sie waren gar nicht mehr krank, son­dern nur auf­grund die­ses Tests zu Hause. Sie haben dadurch dem Arbeitgeber Schaden zuge­fügt, denn sie hät­ten ja ihre Arbeitskraft (unge­te­stet) ihrem Unternehmen jeder­zeit zur Verfügung stel­len können.

      Sie durf­ten es nur dum­mer­wei­se nicht, aus hane­bü­che­nen Gründen, sogar wenn sie drei Mal mit mrna-Spritzen "geschützt", "immu­ni­siert" "geimpft", aber trotz­dem "posi­tiv" waren, durf­ten sie es nicht. Ich könn­te also schon auf die Idee kom­men, irgend­wer oder das gan­ze Netzwerk an Gesundheits-"Experten", Gesundheitsfunktionären woll­te absicht­lich mit der gan­zen "Coronatesterei" die Wirtschaft lahm legen. Ich mei­ne jetzt gar nicht unbe­dingt nur Volkswagen, son­dern ALLE Betriebe, jeden einzelnen. 

      Teste die Mitarbeiter, teste sie just for fun, anlass­los – irgend­wel­che Genschnipsel von Viren hat jeder, und lege die kom­plet­te Wirtschaft mit den Zwangsquarantänen der Mitarbeiter lahm, da brauchst Du gar kei­ne Lockdowns, das machen die Tests. Die wür­den das auch heu­te noch schaf­fen mit anlass­lo­sen Tests, denn die Corona- und alle ande­ren Viren sind ja noch da. Tag und Nacht sind die Viren da! Immer. 

      Puuh, wie unheimlich. 

      ~ ~ ~

  4. Auch die­se Richter kön­nen oder wol­len schein­bar ein­fach nicht ver­ste­hen, dass ein posi­ti­ver RT-PCR-Test weder einen Beweis für eine aku­te Besiedlung der obe­ren Atemwege durch Sars-CoV‑2 dar­stellt und noch weni­ger als allei­ni­ges Mittel zur Diagnose irgend­ei­ner Erkrankung zu gebrau­chen ist.

    Wenn also ein Gericht mit hane­büch­nen, sprich voll­kom­men unwis­sen­schaft­li­chen Begriffsschöpfungen wie "sym­ptom­lo­ser Verlauf" argu­men­tiert bzw. ein folg­lich gespro­che­nes Urteil u.a. damit begrün­det, dann beschreibt auch dies recht anschau­lich den aktu­el­len desa­strö­sen Zustand unse­res soge­nann­ten "Rechtsstaats".

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