Unter dieser Überschrift ist am 29.10.24 auf mdr.de zu erfahren:
»In einem Prozess um die mutmaßlichen Nebenwirkungen einer Coronaimpfung hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden den Arzneimittelhersteller Astrazeneca verpflichtet, umfangreich Auskunft zu seinem Impfstoff zu geben. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts MDR SACHSEN.
So müssten alle Nebenwirkungen und Wirkungen, Schadensmitteilungen und Schriftwechsel mit Aufsichtsbehörden offengelegt werden, sofern diese einen Bezug zum Krankheitsbild der Klägerin hätten.
Klage in erster Instanz abgewiesen
Geklagt hatte nach Angaben des OLG eine 28 Jahre alte Leipziger Medizin-Studentin, die sich vor mehreren Jahren mit dem Wirkstoff von Astrazeneca impfen ließ und danach starke gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitt. So sei sie wegen einer Hirnvenenthrombose operiert worden, was zu längeren Krankenhausaufenthalten und Folgebeeinträchtigungen geführt habe. Die Frau wirft demnach dem Hersteller vor, das Thromboserisiko systematisch verharmlost zu haben. Sie fordert deshalb Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Laut Hersteller hatte eine Studie mit mehr als 24.000 Testpersonen jedoch keinen Hinweis auf eine erhöhte Thrombose-Gefahr ergeben. Zudem hafte er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ihre Klage war vom Landgericht abgewiesen worden, worauf sie vor dem OLG Dresden in Berufung ging.«
Wie glaubhaft ist denn eine Packungsbeilage zu einem Produkt von dem der Hersteller behauptet es diene der Gesundheit, was aber in Wirklichkeit nur der Profite wegen produziert wird!?
Und was bitte würde eine Klage an solch fragwürdiger Glaubhaftigkeit ändern!?
Das Spiel funktioniert leider anders. Es ist günstiger, die Daten nicht offenzulegen und eine Vereinbarung ohne Schuldanerkenntnis zu schließen in Einzelfällen (Vergleich). Sofern eine Klägerin/Kläger wider Erwarten diesem nicht folgt, die nächste Instanz. Der Kläger muss zunächst die Kosten vorstrecken, was sehr effektiv wirkt und zu einem Vergleich einlädt, der aus dieser Perspektive für den Konzern oftmals mit dem begriff Peanuts gut beschrieben ist. Plus das endgültige Kostenrisiko, sofern die Klage abgewiesen wird., was en zusätzliches Argument für einen Vergleich sein dürfte.
Der Unterschied zu den ministeriellen Corona-Schergen in Maskendeals? Die Einsicht, dass ein Vergleich lohnend sein kann aus finanzieller Sicht. Aber man darf von Personen, die auch hochdotierten Beratern und Sponsoren einen Profit gewähren möchten, nicht solche logischen Dinge erwarten. Dies ist die positive Betrachtung. Sturheit, Unbelehrbarkeit, Ideologie, kognitive Fähigkeiten sind die eher negative Betrachtungsweise.
Danke O'Mikron. Das heißt mal wieder daß es gar nicht um den eigentlichen Inhalt einer Klage geht sondern nur darum wessen private sowie pekuniäre Interessen sich am Ende durchsetzen. Und welche das sind steht praktischerweise bereits vorher fest.
Diese bittere Erfahrung durfte ich auch schonmal machen, als ich mein Erbe eingeklagt habe. Und ich Vollidiot habe damals geglaubt, daß eine 2. Instanz den Erfolg bringen würde. Am Ende beliefen sich Anwalt- und Gerichtkosten auf eine stattliche 5‑stellige Summe.
Brocker, Prof. Dr. Lars | 785
„Solidarität als Staatsaufgabe”
Prof. Dr. Lars Brocker Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz sowie Honorarprofessor an der Johannes- Gutenberg-Universität Mainz.
Buyx, Alena | 189
„Ungeimpfte stellen sich außerhalb der Solidargemeinschaft. ”
Alena Buyx Vorsitzende des Deutschen Ethikrates
Und wo bleibt jetzt die Solidarität mit den Impfopfern?
>> Und wo bleibt jetzt die Solidarität mit den Impfopfern? <<
Die gibt es. Nur wird der Staat nicht darüber berichten weil er ein Problem damit hat.