Schadensersatzprozess: Gericht verurteilt Impfstoffhersteller zu Auskunft über Nebenwirkungen

Unter die­ser Überschrift ist am 29.10.24 auf mdr​.de zu erfahren:

»In einem Prozess um die mut­maß­li­chen Nebenwirkungen einer Coronaimpfung hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden den Arzneimittelhersteller Astrazeneca ver­pflich­tet, umfang­reich Auskunft zu sei­nem Impfstoff zu geben. Das sag­te eine Sprecherin des Gerichts MDR SACHSEN.

So müss­ten alle Nebenwirkungen und Wirkungen, Schadensmitteilungen und Schriftwechsel mit Aufsichtsbehörden offen­ge­legt wer­den, sofern die­se einen Bezug zum Krankheitsbild der Klägerin hätten.

Klage in erster Instanz abgewiesen
Geklagt hat­te nach Angaben des OLG eine 28 Jahre alte Leipziger Medizin-Studentin, die sich vor meh­re­ren Jahren mit dem Wirkstoff von Astrazeneca imp­fen ließ und danach star­ke gesund­heit­li­che Beeinträchtigungen erlitt. So sei sie wegen einer Hirnvenenthrombose ope­riert wor­den, was zu län­ge­ren Krankenhausaufenthalten und Folgebeeinträchtigungen geführt habe. Die Frau wirft dem­nach dem Hersteller vor, das Thromboserisiko syste­ma­tisch ver­harm­lost zu haben. Sie for­dert des­halb Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Laut Hersteller hat­te eine Studie mit mehr als 24.000 Testpersonen jedoch kei­nen Hinweis auf eine erhöh­te Thrombose-Gefahr erge­ben. Zudem haf­te er nur bei Vorsatz und gro­ber Fahrlässigkeit. Ihre Klage war vom Landgericht abge­wie­sen wor­den, wor­auf sie vor dem OLG Dresden in Berufung ging.«

5 Antworten auf „Schadensersatzprozess: Gericht verurteilt Impfstoffhersteller zu Auskunft über Nebenwirkungen“

  1. Wie glaub­haft ist denn eine Packungsbeilage zu einem Produkt von dem der Hersteller behaup­tet es die­ne der Gesundheit, was aber in Wirklichkeit nur der Profite wegen pro­du­ziert wird!?

    Und was bit­te wür­de eine Klage an solch frag­wür­di­ger Glaubhaftigkeit ändern!?

  2. Das Spiel funk­tio­niert lei­der anders. Es ist gün­sti­ger, die Daten nicht offen­zu­le­gen und eine Vereinbarung ohne Schuldanerkenntnis zu schlie­ßen in Einzelfällen (Vergleich). Sofern eine Klägerin/​Kläger wider Erwarten die­sem nicht folgt, die näch­ste Instanz. Der Kläger muss zunächst die Kosten vor­strecken, was sehr effek­tiv wirkt und zu einem Vergleich ein­lädt, der aus die­ser Perspektive für den Konzern oft­mals mit dem begriff Peanuts gut beschrie­ben ist. Plus das end­gül­ti­ge Kostenrisiko, sofern die Klage abge­wie­sen wird., was en zusätz­li­ches Argument für einen Vergleich sein dürfte.

    Der Unterschied zu den mini­ste­ri­el­len Corona-Schergen in Maskendeals? Die Einsicht, dass ein Vergleich loh­nend sein kann aus finan­zi­el­ler Sicht. Aber man darf von Personen, die auch hoch­do­tier­ten Beratern und Sponsoren einen Profit gewäh­ren möch­ten, nicht sol­che logi­schen Dinge erwar­ten. Dies ist die posi­ti­ve Betrachtung. Sturheit, Unbelehrbarkeit, Ideologie, kogni­ti­ve Fähigkeiten sind die eher nega­ti­ve Betrachtungsweise.

    1. Danke O'Mikron. Das heißt mal wie­der daß es gar nicht um den eigent­li­chen Inhalt einer Klage geht son­dern nur dar­um wes­sen pri­va­te sowie peku­niä­re Interessen sich am Ende durch­set­zen. Und wel­che das sind steht prak­ti­scher­wei­se bereits vor­her fest.

      Diese bit­te­re Erfahrung durf­te ich auch schon­mal machen, als ich mein Erbe ein­ge­klagt habe. Und ich Vollidiot habe damals geglaubt, daß eine 2. Instanz den Erfolg brin­gen wür­de. Am Ende belie­fen sich Anwalt- und Gerichtkosten auf eine statt­li­che 5‑stellige Summe.

  3. Brocker, Prof. Dr. Lars | 785
    „Solidarität als Staatsaufgabe”
    Prof. Dr. Lars Brocker Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Ober­verwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz sowie Honorarprofessor an der Johannes­- Gutenberg-Universität Mainz.
    Buyx, Alena | 189
    „Ungeimpfte stel­len sich außer­halb der Solidargemeinschaft. ”
    Alena Buyx Vorsitzende des Deutschen Ethikrates
    Und wo bleibt jetzt die Solidarität mit den Impfopfern?

  4. >> Und wo bleibt jetzt die Solidarität mit den Impfopfern? <<

    Die gibt es. Nur wird der Staat nicht dar­über berich­ten weil er ein Problem damit hat.

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