So lautet das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu einer Strafanzeige wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB, Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB; Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB; Betrug gemäß § 263 StGB; Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258a StGB; … etc.
Das teilt Dr. Markus Kühbacher in einer Mail an Christian Drosten mit, in der es heißt:
»Sehr geehrter Herr Christian Drosten,
es gibt nun endlich ein Aktenzeichen für das bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter anderem gegen Sie geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren: 3556 Js 242481/24.
Sie, Herr Christian Drosten haben als corresponding author in dem Artikel »Drosten C et al. Identification of a novel coronavirus in patients with severe acute respiratory syndrome. N Engl J Med. 2003 May 15;348(20):1967–76. doi: 10.1056/NEJMoa030747. Epub 2003 Apr 10. PMID: 12690091«, der seit dem 10. April 2003 im Internet (also auch im Geltungsbereich der deutschen Hochschulgesetze) veröffentlicht ist, seit nunmehr 21 Jahren fortgesetzt an zwei Stellen für einen objektiven Leser den Eindruck erweckt, dass Sie zum Führen eines Doktorgrades befugt seien, obwohl Sie hierzu weder seinerzeit noch heute befugt waren bzw. sind, da keine Promotionsurkunde existiert, die Sie ermächtigt hätte oder heute ermächtigen würde, die von Ihnen in Anspruch genommenen beiden Abkürzungen (Dr. und Drs.) für einen Doktorgrad in dieser Publikation zu führen.
Eine Verjährung des Titelmissbrauchs nach § 132a StGB dürfte angesichts der bis heute von Ihnen als corresponding author unterlassenen Richtigstellung nicht eingetreten sein.
Beweis: https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa030747#backnotes
Das mir vorliegende Beweismaterial beweist auch den von Ihnen begangenen Eingehungsbetrug im Zusammenhang mit Ihrer Anstellung als Professor an der Universität Bonn.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kühbacher
PS: O‑Ton von Christian Drosten zu einer von ihm im Jahr 2003 begangenen Straftat »I can’t be arrested for that now, it’s too long ago, ha, ha, ha.« (https://t.co/LG1pmTfj2c).«
Zum PS siehe:
Nur der Vollständigkeit wegen für alle Leser:
Die zitierte Veröffentlichung führt einen "Christian Drosten, M.D." an erster Stelle der Autorenliste auf, wer auch immer dieser "Doktor" sein mag.
Außerdem findet man in der Publikation ( nejm.org, 17. August 2013) die Ergänzungen:
Address reprint requests to Dr. Drosten at the Department of Virology, Bernhard Nocht Institute for Tropical Medicine, Bernhard-Nocht Str. 74, 20359 Hamburg, Germany, or at drosten@bni-hamburg.de.
Drs. Drosten and Günther contributed equally to this article.
Die falschen Informationen über Viren verbleiben jedoch weiterhin als Grundlage für zukünftige Maßnahmen.
Im Verfahren gegen Dr. Rainer Füllmich war "Staatsschutzrelevanz" mit im Spiel. Offiziell "sitzt" Rainer Füllmich aber wegen "Fluchtgefahr". Es geht dabei um das Zweckentfremden von Stiftungsgeldern zum persönlichen Vorteil. Was immer Herr Füllmich da geleistet haben mag, er sitzt auch offiziell nicht ein, wegen öffentlicher Aussagen im Corona-Ausschuss oder sonstwas wg. der "Pandemie"!
Auf einem Account wird derzeit auf gesundheitliche Probleme hingewiesen.
Immerhin findet man die Dissertation des ehemaligen Kanzlerkandidaten Dr. Reiner Füllmich sofort: »Der Tod im Krankenhaus und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten : über das Recht des nicht entscheidungsfähigen Patienten, künstlich lebensverlängernde Massnahmen abzulehnen«, https://d‑nb.info/900498188
"Drosten lacht sich einen":
Wenn diese Aussage so stimmt, wäre es ein Selbsteingeständnis und die Corona-Ära müsste absolut und umgehend, sowie tiefgreifend aufgearbeitet werden, notfalls bei internationalen unabhängigen Gerichten. Da er als Gallionsfigur und "Experte" maßgeblich die Vorgaben lieferte, was bei nachgewiesener Titelanmaßung natürlich rückwirkend annulliert und geahndet werden müsste, ob mit oder ohne politische Unterstützung, welche separat "durchleuchtet" gehört (siehe RKI-Files).