3556 Js 242481/​24

So lau­tet das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu einer Strafanzeige wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB, Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB; Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB; Betrug gemäß § 263 StGB; Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258a StGB; … etc.

Das teilt Dr. Markus Kühbacher in einer Mail an Christian Drosten mit, in der es heißt:

»Sehr geehr­ter Herr Christian Drosten,

es gibt nun end­lich ein Aktenzeichen für das bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter ande­rem gegen Sie geführ­te straf­recht­li­che Ermittlungsverfahren: 3556 Js 242481/​24.

Sie, Herr Christian Drosten haben als cor­re­spon­ding aut­hor in dem Artikel »Drosten C et al. Identification of a novel coro­na­vi­rus in pati­ents with seve­re acu­te respi­ra­to­ry syn­dro­me. N Engl J Med. 2003 May 15;348(20):1967–76. doi: 10.1056/NEJMoa030747. Epub 2003 Apr 10. PMID: 12690091«, der seit dem 10. April 2003 im Internet (also auch im Geltungsbereich der deut­schen Hochschulgesetze) ver­öf­fent­licht ist, seit nun­mehr 21 Jahren fort­ge­setzt an zwei Stellen für einen objek­ti­ven Leser den Eindruck erweckt, dass Sie zum Führen eines Doktorgrades befugt sei­en, obwohl Sie hier­zu weder sei­ner­zeit noch heu­te befugt waren bzw. sind, da kei­ne Promotionsurkunde exi­stiert, die Sie ermäch­tigt hät­te oder heu­te ermäch­ti­gen wür­de, die von Ihnen in Anspruch genom­me­nen bei­den Abkürzungen (Dr. und Drs.) für einen Doktorgrad in die­ser Publikation zu führen.

Eine Verjährung des Titelmissbrauchs nach § 132a StGB dürf­te ange­sichts der bis heu­te von Ihnen als cor­re­spon­ding aut­hor unter­las­se­nen Richtigstellung nicht ein­ge­tre­ten sein.

Beweis: https://​www​.nejm​.org/​d​o​i​/​f​u​l​l​/​1​0​.​1​0​5​6​/​N​E​J​M​o​a​0​3​0​7​4​7​#​b​a​c​k​n​o​tes

Das mir vor­lie­gen­de Beweismaterial beweist auch den von Ihnen began­ge­nen Eingehungsbetrug im Zusammenhang mit Ihrer Anstellung als Professor an der Universität Bonn.

Mit freund­li­chen Grüßen
Markus Kühbacher

PS: O‑Ton von Christian Drosten zu einer von ihm im Jahr 2003 began­ge­nen Straftat »I can’t be arre­sted for that now, it’s too long ago, ha, ha, ha.« (https://t.co/LG1pmTfj2c).«

Zum PS siehe:

Der gefähr­li­che Viren-Transport des Christian Drosten

Drosten lacht sich einen. "Dafür kann ich jetzt nicht mehr ver­haf­tet wer­den. Es ist zu lan­ge her."

5 Antworten auf „3556 Js 242481/​24“

  1. Nur der Vollständigkeit wegen für alle Leser:

    Die zitier­te Veröffentlichung führt einen "Christian Drosten, M.D." an erster Stelle der Autorenliste auf, wer auch immer die­ser "Doktor" sein mag.

    Außerdem fin­det man in der Publikation ( nejm​.org, 17. August 2013) die Ergänzungen:

    Address reprint requests to Dr. Drosten at the Department of Virology, Bernhard Nocht Institute for Tropical Medicine, Bernhard-Nocht Str. 74, 20359 Hamburg, Germany, or at drosten@​bni-​hamburg.​de.

    Drs. Drosten and Günther con­tri­bu­ted equal­ly to this article.

  2. Im Verfahren gegen Dr. Rainer Füllmich war "Staatsschutzrelevanz" mit im Spiel. Offiziell "sitzt" Rainer Füllmich aber wegen "Fluchtgefahr". Es geht dabei um das Zweckentfremden von Stiftungsgeldern zum per­sön­li­chen Vorteil. Was immer Herr Füllmich da gelei­stet haben mag, er sitzt auch offi­zi­ell nicht ein, wegen öffent­li­cher Aussagen im Corona-Ausschuss oder sonst­was wg. der "Pandemie"!

    Auf einem Account wird der­zeit auf gesund­heit­li­che Probleme hingewiesen.

    1. Immerhin fin­det man die Dissertation des ehe­ma­li­gen Kanzlerkandidaten Dr. Reiner Füllmich sofort: »Der Tod im Krankenhaus und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten : über das Recht des nicht ent­schei­dungs­fä­hi­gen Patienten, künst­lich lebens­ver­län­gern­de Massnahmen abzu­leh­nen«, https://d‑nb.info/900498188

  3. "Drosten lacht sich einen":
    Wenn die­se Aussage so stimmt, wäre es ein Selbsteingeständnis und die Corona-Ära müss­te abso­lut und umge­hend, sowie tief­grei­fend auf­ge­ar­bei­tet wer­den, not­falls bei inter­na­tio­na­len unab­hän­gi­gen Gerichten. Da er als Gallionsfigur und "Experte" maß­geb­lich die Vorgaben lie­fer­te, was bei nach­ge­wie­se­ner Titelanmaßung natür­lich rück­wir­kend annul­liert und geahn­det wer­den müss­te, ob mit oder ohne poli­ti­sche Unterstützung, wel­che sepa­rat "durch­leuch­tet" gehört (sie­he RKI-Files).

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