»Bei einem Polizeieinsatz kam im Mai 2022 ein psychisch kranker Mann zu Tode. Nun muss sich das Mannheimer Landgericht erneut mit dem bereits im ersten Anlauf heiß diskutierten Fall beschäftigten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer der beiden angeklagten Polizisten aufgehoben, wie das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe mitteilte. Ihm war im März vom Landgericht wegen Körperverletzung im Amt eine Geldstrafe von 6.000 Euro auferlegt worden.
Die beiden Mannheimer Polizeibeamten waren zu dem tödlich endenden Einsatz gerufen worden, um das spätere Opfer in die Psychiatrie-Station des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) zurückzubringen. Der Mann wehrte sich dagegen, woraufhin die Polizisten versuchten, ihm Handschellen anzulegen. Einer der Beamten schlug dem Mann dabei unter anderem mit der Faust mehrmals gegen den Kopf. Im Prozess ging es später vor allem um die Frage, ob die Beamten sich selbst verteidigten, oder zu brutal vorgingen…
Das Landgericht entschied im März: Das Vorgehen der beiden Beamten war überwiegend gerechtfertigt. Dem verurteilten Polizisten wurde die Geldstrafe von 6.000 Euro auferlegt, sein mitangeklagter Streifenpartner wurde freigesprochen. Der BGH bestätigte den Freispruch im August – er ist somit bereits rechtskräftig.
Zwar wäre das psychisch kranke Opfer ohne den gewaltsamen Einsatz der beiden Polizisten nicht gestorben, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung in Mannheim. Der 47 Jahre alte Patient des Zentralinstituts sei aus Sicht seines Arztes an jenem Tag aber in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen. Der Mediziner habe die Polizei gerufen, weil er befürchtet habe, dass sich der Patient selbst gefährde.
Die Polizisten seien nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet gewesen, den herzkranken Mann auch gegen seinen Willen in das ZI zurückzubringen, so der Richter. Polizeirechtlich gesehen habe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgelegen. Auch hätten sich die Polizisten im Einsatz gegen Angriffe des späteren Opfers verteidigen dürfen.
Die 120 Tagessätze zu 50 Euro musste der verurteilte Polizeioberkommissar allerdings wegen Körperverletzung im Amt zahlen. Er hatte dem Mann Pfefferspray in das Gesicht gesprüht und ihn mehrere Male geschlagen. Das Pfefferspray sei berechtigterweise gezogen worden, weil der Beamte nicht habe ausweichen können und sich habe wehren dürfen, so das Gericht. Die Schläge seien aber "keine gebotene Verteidigungshandlung"…
Der Vorsitzende der Mannheimer Bezirksgruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Thomas Mohr, erklärte: "Wir sind uns alle darüber bewusst, dass der Verlust eines Menschenlebens tragisch ist, jedoch dürfen wir die Umstände, unter denen dieser Einsatz stattfand, nicht außer Acht lassen. Dieser Vorfall beweist erneut, wie wichtig es ist, unsere Kolleginnen und Kollegen in herausfordernden Einsatzlagen zu unterstützen und ihnen während des juristischen Bewertungsprozesses Rückhalt zu geben."«
Da der Herzkranke Patient einer psychiatrischen Anstalt nicht mehr am Leben ist, kann er keine Aussage mehr machen. Ob allerdings Juristen die Aussage eines "Normalsterblichen" überhaupt auch nur dokumentiert wissen möchten, bleibt ehedem fraglich. Meines Wissens läuft die Dokumentation so ab, dass man sich der Aussagen eines Prozessbevollmächtigten bedient. Das steht dann für die Aussage des Klägers/Mandanten möglicherweise auch des ein- oder anderen Zeugen. Der "Prozessbevollmächtigte" ist "Bestandteil der Rechtspflege". Seiner Aussage wird zuweilen mehr Realitätsbezug beigemessen als der Aussage des "Mandanten". Das vereinfacht natürlich die Prozedere stark. Und ist meines Erachtens, in nicht gerade wenigen Fällen, von vorne bis hinten erstunken und erlogen!* Realität im Sinne des Wortes, ist dabei nicht das Maß.
Halten wir also fest: Der arme Mann wollte nicht Patient der Psychiatrie sein oder bleiben. Das kann man der Story so wohl entnehmen.
*so habe ich das jedenfalls erfahren müssen
Es ist schon Bemerkenswert wie der Staat mit seinen Bürgern umgeht. Das ist Unterdrückung.
Völlig logisch. Um zu verhindern, dass der Patient sich selber gefährdet, lässt man ihm von der Polizei eine über den Dez geben.
Diagnose: Nicht an, sondern nur mit einem Polizeieinsatz verstorben.
„Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schlug der Mann, der an paranoider Schizophrenie litt, auf die Polizisten ein. Das Pfefferspray, das ein Beamter einsetzte, zeigte offenbar keine Wirkung. Daraufhin sollen sie ihn zu Boden gebracht und versucht haben, ihm Handschellen anzulegen. Dabei soll ein Beamter ihn mehrmals mit der Faust geschlagen haben, unter anderem gegen den Kopf. Der 47-Jährige blutete aus der Nase und blieb auf dem Bauch liegen. Durch die lange Fixierung, so die Staatsanwaltschaft, litt er unter Sauerstoffmangel, wurde bewusstlos und starb kurz darauf im Krankenhaus.“
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/verfahren-gegen-vorfall-markplatz-mannheim-gegen-polizeibeamte-100.html vom 13.07.2023
„Der 47-jährige Verstorbene litt an paranoider Schizophrenie. (…) Um kurz nach 12 Uhr verließ er das ZI wieder. Sein behandelnder Arzt folgte ihm – weil er befürchtete, dass sich sein Patient selbst gefährden könnte. Weil der Psychiater es selbst nicht schaffte, den Mann zurück ins ZI zu bringen, bat der Arzt die Polizei um Hilfe. Doch auch den Beamten gelang es nicht, den Mann zur Rückkehr zu bewegen. Die Polizisten benutzten laut Anklage dann Pfefferspray – das zeigte aber keine Wirkung. Sie wollten den Mann festhalten, doch der 137 Kilogramm schwere 47-Jährige wehrte sich laut Anklage mit Faustschlägen. Dann brachten die Beamten den Mann mit vereinten Kräften zu Boden, so die Anklage und auch die Aussage des Hauptangeklagten. [Der Angeklagte] habe ihm dann vier Mal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen, schreibt die Staatsanwaltschaft.“
„Direkt neben dem Tatort saßen zwei Brüder beim Mittagessen. Sie bekamen das Geschehen aus nächster Nähe mit. Einer der beiden sagte aus, er habe den Eindruck gehabt, dass der aufgewühlte Mann ruhig gestellt werden musste.
Die Schläge eines der Polizisten zum Kopf des Mannes hat er nicht gesehen. Er berichtete zudem, dass der 47-Jährige sich mit enormer Kraft gewehrt habe. Der Zeuge hat türkische Wurzeln, ist seit 1992 Rettungssanitäter und privat DFB-Fußball-Schiedsrichter. Er beteiligte sich an den Reanimationsmaßnahmen für den Bewusstlosen und berichtete auch von den vielen Beleidigungen der Polizei gegenüber bei dem Einsatz.
Sein Bruder, der mit ihm im Restaurant saß, sagte ebenfalls aus. Er habe gesehen, wie ein Polizist den 47-jährigen im Stehen geschlagen habe. Dies ließ sich aber anhand eines im Gericht gezeigten Überwachungsvideos für den Marktplatz nicht nachvollziehen. Dort ist nur zu sehen, wie der 47-jährige dem Polizisten einen Faustschlag versetzt.“
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/nach-polizeigewalt-in-mannheim-beginnt-prozess-gegen-zwei-polizisten-100.html vom 17.01.2024