Scholz und völkerrechtswidrige Angriffskriege

Der Beschuß von Schulen und Krankenhäusern in der Ukraine wird zu Recht kri­ti­siert. Ähnliche Aktionen mit weit­aus grö­ße­ren Opferzahlen im Nahen Osten gel­ten offi­zi­ell als Terrorbekämpfung. Der Angriff Rußands auf die Ukraine wird als vor­aus­set­zungs­los dar­ge­stellt, die Angriffe Israels auf den Libanon, Syrien und den Iran genie­ßen hin­ge­gen regie­rungs­amt­lich eine Rechtfertigung als Antwort auf einen Terroranschlag. 

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