So weit wollen die Meldestelle "REspect! Gegen Hetze im Netz" und die Bundesregierung natürlich nicht gehen:
Andererseits: Hätte sich jemand vorstellen können, daß nur wenige Monate, nachdem man Hunderttausende auf die Straßen schickte, um gegen "geheime Remigrationspläne der AfD" zu demonstrieren, sich CDU-CSU-SPD-FDP-Grüne-BSW mit Vorschlägen überschlagen, wie die reale Remigration optimiert werden kann? Hätte vor drei Jahren jemand geglaubt, daß wieder deutsche Panzer gegen Rußland rollen? Wie lange ist schon vorstellbar, daß ein sozialdemokratischer Kanzler Waffenlieferungen zur Bombardierung von Schulen und Krankenhäuser verteidigt?
Die Verordnung vom 21.3.33 war unterzeichnet von Adolf Hitler, dem Innen- und dem Justizminister und dem Reichspräsidenten von Hindenburg. Ihn hatten die Sozialdemokraten bei der Wahl vom 10.4.32 unterstützt, was sie schon damals als "Kampf gegen rechts" und für die "Rettung der Demokratie" ausgaben. Der Monarchist war vom rechtsradikalen Soldatenverband Kyffhäuserbund als Kandidat vorgeschlagen worden, der sich schon im Mai 1933 begeistert den Nazis unterstellte.
Der Bezug auf Artikel 48 der Reichsverfassung zeigt, daß die Nazis hier noch ganz legal vorgingen. Er ermöglichte es dem Reichspräsidenten, "Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen". Auch das Infektionsschutzgesetz sieht in seinem § 25 vor, daß "die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes)" eingeschränkt werden können. Der § 20 sieht die Einschränkung des "Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes)" vor. § 31 begründet die Möglichkeit eines "Beruflichen Tätigkeitsverbots" für Infizierte, ein Status, der in der Praxis durch einen fragwürdigen PCR-Test festgestellt wurde. Der § 28a ermächtigt schließlich die Exekutive, auf dem Verordnungsweg "Versammlungen oder Aufzüge im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes" zu untersagen, Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote auszusprechen und vieles mehr. Theoretisch gibt es Parlamentsvorbehalte. Doch wenn Bundestag und Landesparlamente sich überhaupt damit befaßten, nickten sie alle Maßnahmen ab. Sie nutzten ihren Spielraum so wenig wie der Reichstag in der Weimarer Republik. Denn Artikel 48 sah durchaus vor: "Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen".
Die Verordnung aus dem März 1933 wurde noch einmal verschärft durch das "Heimtückegesetz", das am 20.12.34 vom inzwischen gleichgeschalteten Reichstag unter dem Namen "Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen" beschlossen wurde. Dort heißt es in § 2: "Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde". Und in § 3:
»Wer die Tat in der Absicht begeht, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen, oder dem Deutschen Reich außenpolitische Schwierigkeiten zu bereiten, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden.«
Noch einmal: Zur Zeit ist es abwegig, die martialischen und mörderischen Strafen der Nazis, die bald zehntausende Menschen betreffen sollten und mit einer Abschaffung der parlamentarischen Demokratie einhergingen, eins zu setzen mit dem, was zur Zeit gegen "Haß und Hetze" unternommen wird. Der Ansatz jedoch ist ähnlich: In Zeiten eines galoppierenden Vertrauensverlustes das Regierungshandeln betreffend wird alles unternommen, Kritik zu unterbinden. Dabei wird die Tatsache, daß zweifellos unendlich viel Schund in "sozialen" und herkömmlichen Medien zu finden ist, instrumentalisiert, um eigenen Fake News ein Gütesiegel zu erteilen und andererseits Opposition mundtot zu machen. Wenn der Umkehrschluß auch töricht wäre, alles für glaubwürdig zu halten, was derzeit als Opposition daherkommt, so ist aus Weimar unbedingt zu lernen: Nicht alles, was als Verteidigung der Demokratie ausgegeben wird, meint dies auch.
Offenbar hatten viele Menschen die gleiche Idee wie die in Warum nicht das Denunziationsportal gegen seine Urheber wenden? genannte. Jedenfalls erhielt ich heute diese Mitteilung:
»Herzlichen Dank für Ihre Meldung,
leider ist es uns, aufgrund des großen Ansturms im Moment, nicht möglich alle Meldungen sofort zu bearbeiten. Vor allem weil es für die rechtliche Einschätzung von Sachverhalten einer großen Sorgfalt bedarf.
Wir bitten Sie deshalb noch ein wenig Geduld zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von REspect! Meldestelle gegen Hetze im Netz
REspect! Meldestelle gegen Hetze im Netz
Jugendstiftung Baden-Württemberg
Postfach 1162
74370 Sersheim
Email: meldung@meldestelle-respect.de
Die Meldestelle REspect! ist eine Maßnahme der Jugendstiftung Baden-Württemberg im Demokratiezentrum Baden-Württemberg in Kooperation mit der Bayerischen Staatsregierung. Das Demokratiezentrum wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.«
eigentlich ist kodoroc auch eine seite im kampf gegen Rechts.
prof. schwab (die Basis) schlägt vor auch "unsererseits" alle fakes etc an ResPect zu melden, incl regelmässig nachzufragen was wen und wieviel so gemeldet wird …
Die ganze Entwicklung war doch vorhersehbar! Und zwar bereits mit der Gründung der BRD!
henning rosenbusch
@h_rosenbusch
·
4h
Vince Ebert:
Bitte haltet Augen und Ohren offen, auch euer Nachbar könnte Regierungskritiker sein!
t.me/Rosenbusch
Vince Ebert: Bitte haltet Augen und Ohren offen, auch euer Nachbar könnte Regierungskritiker sein! t.me/Rosenbusch
https://media.gettr.com/group7/getter/2024/10/12/06/99215328–5779-f98d-a570-3fd5c3e9caca/db29406800875404587b64d67d35099e.jpg
https://gettr.com/post/p3c3zzed78c
[eingefügt: Ironie off]
"Was wir tun können?
Der vom treudoof argumentierenden taz-Kommentator hervorgehobene Klageweg gegen Löschentscheidungen von Plattformen ist zwar gangbar, aber denkbar unattraktiv – außer um ein Grundsatzurteil gegen das ganze System zu erwirken, falls das möglich ist. Die Kosten sind beträchtlich und man hat wenig davon, wenn ein gelöschter Beitrag nach Tagen, Wochen oder gar Monaten wieder freigegeben wird. Und schon der nächste Beitrag nach dem Urteil kann wieder gelöscht werden und jedes Mal müsste aufs Neue geklagt werden.
Wir können aber dafür sorgen, dass die Meldestelle REspect! und Andere, die noch als Hinweisgeber anerkannt werden, die Nachteile des Denunzierens in staatlichem Auftrag zu spüren bekommen. Rechtsprofessor Martin Schwab weist auf Telegram auf § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hin, der da lautet:
„Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und ‑einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.“
Dass REspect! und Co. sich mutmaßlich mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben betrauen lassen, führe dazu, dass sie jedem Bürger gegenüber auskunftspflichtig nach IFG sind. Man könne zum Beispiel gehässige, menschenfeindliche Rede, wie sie zum Beispiel die Satiriker Böhmermann und Bosetti immer wieder mal vor großem Publikum loslassen, bei Respect! melden. In regelmäßigen Abständen könnte man dann nach IFG erfragen, in welchem Umfang man dort Hinweisen auf Hassrede im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachgegangen ist, und mit welchem Ergebnis. Diese Informationen ließen sich dann medial verbreiten. Sie könnten auch für Gerichtsverfahren wichtig werden.
Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könnte den zensorischen Subunternehmern des Staates Arbeit und Kopfzerbrechen machen. Laut Leitlinien der Bundesnetzagentur sollen die Hinweisgeber nicht etwa nur auf Hinweise aus der Bevölkerung hin tätig werden, sondern selbst das Internet und die sozialen Medien nach problematischen Inhalten durchforsten. Sie sollen für eine Zulassung als Hinweisgeber unter anderem darlegen, wie sie „die zu überwachenden Inhalte auswählen“ und welche technischen Mittel sie für die Auswahl und Überwachung verwenden. Es werden also aktiv Daten gesammelt, aufbereitet und gespeichert. Wenn es sich bei den Betroffenen um natürliche Personen handelt, deren Äußerungen überwacht, gespeichert und gemeldet werden, haben diese einen Auskunftsanspruch."
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/respect-trusted-flagger/
henning rosenbusch
@h_rosenbusch
·
10h
„Hassrede und Desinformation“ scheinen vor allem ein deutsches Problem zu sein, wenn man die Anzahl der Anfragen der „Autorität“ an facebook betrachtet…
[eingefügt:
"Regulation (EU) 2022/2065
Digital Services Act
Transparency Report for Facebook
27 October 2023
Update: 13 June 2024
The values for specific data points included in Table 42.2.(a) of the report
published on 27 October 2023
has been updated with new values as of 13 June 2024.
The updated table provides more precise data than the previous version. This change does not affect any other
section of the report. Please use the updated table for all future references."]
https://transparency.meta.com/sr/dsa-transparency-report-oct2023-facebook/
Via CR
t.me/Rosenbusch
„Hassrede und Desinformation“ scheinen vor allem ein deutsches Problem zu sein, wenn man die Anzahl der Anfragen der „Autorität“ an facebook betrachtet… h
https://gettr.com/post/p3c7g0x3b02
@„Hassrede…: Schon, aber "Hate Speech" macht in der Aufstellung nur 49 der 666 Anfragen aus. "Sexuelle Erpressung" hat mit 133 den höchsten Anteil. Desinformation kommt gar nicht vor
https://www.t‑online.de/nachrichten/kolumne-uwe-vorkoetter/id_100514026/meldestelle-respect-eine-gefahr-fuer-die-meinungsfreiheit-im-internet-.html
Das sieht T‑Online so, siehe link. Ich zitiere:
Die Trusted Flagger der EU sind keine Grenzüberschreitung – meine ich. Aber darüber können wir streiten.
Ende Zitat.
Ja, dann los, streiten wir.
Frage: bin ich gefährlich, weil ich schädliche Plastik-Masken, unsichere, eventuell sogar betrügerische Fake-Coronatests, Corona"schutzimpfung" mit Nebenwirkungen abgelehnt habe, weiter ablehnen werde, egal zu welcher Verordnung, weil ich die RKI-Protokolle gelesen habe und danach noch vehementer alle weiteren Zwangsmedikationen, wirklich alles, alles ablehne, was mir Politiker, EGAL welcher Partei, demnächst wieder AUFZWINGEN wollen? Ist das jetzt eine Meinungsäußerung, pseudonym, oder ist das Hassrede? Darf ich NEIN zu Medikamentenzwang, Testzwang, Quarantänezwang, Maskenzwang sagen? Ich sage stattdessen JA zu meiner persönlichen Gesundheit.
Was andere machen, interessiert mich dabei herzlich wenig. Wer sich gern "impfen" lassen will, der oder die ist mir völlig egal. Wer gern mit Plastik vor dem Gesicht nach Luft schnappt, dessen Attitüde, dessen Haltung zu seiner Gesundheit kann ich nicht ändern. Soll er doch, soll sie doch ihr eigenes C02 und Plastikpartikel rückatmen, bis hin zur Ohnmacht. Bitte, tut das, was für Euch gut ist. Ihr könnt auch aus dem 8. oder 10. Stock in den Tod springen, wenn Ihr das gern wollt, weil euch das eigene Leben nicht mehr gefällt, so unter Masken, unter Plastik, mit Spike-Proteinen im Blut, mit "Impf"- und Medikamentschäden – nur zu!
Aber ICH nicht. Ich mag und ich liebe mein Leben. Und ich will nicht dazu gewungen werden mit irgendwelchen Einschränkungen, Bußgeldern, Strafen, Drohungen, durch gefährliche Spritzen krank zu werden. Das ist meine Meinung. Meine ganz persönliche, sehr individuelle Überzeugung.
Gerade haben mir zwei kleine Jungs (7 und 9 Jahre jung, zum Glück nicht "geimpft") erzählt, sie fanden es "sehr doof", dass sie im "Coronajahr" nicht in die Schule gehen konnten. Der jüngere war zwar in der Kita, aber die hatte nur für Ausnahmefälle (in seinem Fall mit einer Ausnahmegenehmigung) geöffnet. Sie fanden es außerdem "doof", total schlecht, "richtig blöd", dass überall Absperrbänder waren. "XXXXX, weißt Du, an allen Spielplätzen bei uns im Ort waren die Bänder. Ist ja jetzt hurra das Corona wieder weg." (Sie wohnen in einem anderen Bundesland, ich sehe sie in größeren Abständen.)
Ich:
"Nein, nein, das Virus, die Viren, alle Viren und immer neue Viren sind immer noch da, sind immer noch überall, nur die Leute werden nicht mehr gezwungen, sich testen zu lassen. Deshalb gibt es keine Zahlen mehr oder nur sehr wenig Zahlen über Viren-Infektionen oder über winzige, nicht ansteckende Virenschnipsel, Virenreste. "
Ist das nun Hate-Speech? Das ist genau das, was ich eben gehört habe, was ich hier wiedergebe. Es ist abscheulich, abartig, ekelerregend, widerlich, jämmerlich, erbärmlich, was einige Erwachsene (Politiker, Lobbyisten, Funktionäre) in Deutschland Kindern zugemutet haben. Ist DAS jetzt von mir Hate-Speech? Oder ist das meine ganz persönliche, meine sehr eigene MEINUNG?
Hass im Netz: Schutzlos gegen digitale Gewalt?
29.09.2024 ∙ RESPEKT ∙ ARD alpha
UT
Sendereihenbild "Respekt"
Bürgermeister*innen, die ihr Amt aufgeben, Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen, die ihre Social Media Accounts löschen, ein Bundestagskandidat, der die Kandidatur zurückzieht – Drohungen und Angriffe im Netz haben sehr reale Konsequenzen. Manche Menschen werden aufgrund ihres Namens oder ihres Aussehens attackiert. Andere werden mundtot gemacht, weil sie sich politisch oder wissenschaftlich äußern oder gesellschaftlich engagieren. In beiden Fällen wird digitale Gewalt zu einer ernsten Bedrohung der demokratischen Gesellschaft.
Wie wirken solche Abgriffe auf Betroffene? RESPEKT-Moderator Rainer-Maria Jilg trifft die Influencerin Jasmin Heider. Weil sie sich offensiv für veganes Leben und gegen gängige Geschlechts- und Schönheitsvorstellungen einsetzt, ist sie oft Ziel von Hasspostings bis hin zu Morddrohungen. Wie geht sie damit um? Bisher konnte sie die Täter noch nicht mal anzeigen – die Polizei sah keine reale Gefahr.
Das müsste sich mit dem kürzlich in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung gegen Hasskriminalita¨t und Rassismus“ jetzt ändern. Das Bundeskriminalamt richtet dafür gerade eine zentrale Meldestelle ein. Dort fragt Rainer Jilg, wie die im Gesetz vorgeschriebene Meldepflicht für Social Media Plattformen denn kontrolliert und umgesetzt werden soll.
Der RESPEKT-Moderator versucht aber auch, ins Gespräch mit Hatern zu kommen, die Hassbotschaften verschicken. Warum tun sie das und haben sie keine Hemmschwelle mehr?
© ARD alpha 2021
Bild: picture-alliance/dpa, colourbox.com, Montage: BR
Video verfügbar:
bis 03.10.2029 ∙ 16:15 Uhr
https://www.ardmediathek.de/video/respekt/hass-im-netz-schutzlos-gegen-digitale-gewalt/ard-alpha/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyMVdPMDAwMTMyQTA
aus
https://gettr.com/post/p3cl14d2254