REspect, meine Herren!

So weit wol­len die Meldestelle "REspect! Gegen Hetze im Netz" und die Bundesregierung natür­lich nicht gehen:

de​.wik​is​our​ce​.org

Andererseits: Hätte sich jemand vor­stel­len kön­nen, daß nur weni­ge Monate, nach­dem man Hunderttausende auf die Straßen schick­te, um gegen "gehei­me Remigrationspläne der AfD" zu demon­strie­ren, sich CDU-CSU-SPD-FDP-Grüne-BSW mit Vorschlägen über­schla­gen, wie die rea­le Remigration opti­miert wer­den kann? Hätte vor drei Jahren jemand geglaubt, daß wie­der deut­sche Panzer gegen Rußland rol­len? Wie lan­ge ist schon vor­stell­bar, daß ein sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Kanzler Waffenlieferungen zur Bombardierung von Schulen und Krankenhäuser verteidigt?

Die Verordnung vom 21.3.33 war unter­zeich­net von Adolf Hitler, dem Innen- und dem Justizminister und dem Reichspräsidenten von Hindenburg. Ihn hat­ten die Sozialdemokraten bei der Wahl vom 10.4.32 unter­stützt, was sie schon damals als "Kampf gegen rechts" und für die "Rettung der Demokratie" aus­ga­ben. Der Monarchist war vom rechts­ra­di­ka­len Soldatenverband Kyffhäuserbund als Kandidat vor­ge­schla­gen wor­den, der sich schon im Mai 1933 begei­stert den Nazis unterstellte.

Der Bezug auf Artikel 48 der Reichsverfassung zeigt, daß die Nazis hier noch ganz legal vor­gin­gen. Er ermög­lich­te es dem Reichspräsidenten, "Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft set­zen". Auch das Infektionsschutzgesetz sieht in sei­nem § 25 vor, daß "die Grundrechte der kör­per­li­chen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes)" ein­ge­schränkt wer­den kön­nen. Der § 20 sieht die Einschränkung des "Grundrechts der kör­per­li­chen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes)" vor. § 31 begrün­det die Möglichkeit eines "Beruflichen Tätigkeitsverbots" für Infizierte, ein Status, der in der Praxis durch einen frag­wür­di­gen PCR-Test fest­ge­stellt wur­de. Der § 28a ermäch­tigt schließ­lich die Exekutive, auf dem Verordnungsweg "Versammlungen oder Aufzüge im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes" zu unter­sa­gen, Ausgangs­beschränkungen und Betretungsverbote aus­zu­spre­chen und vie­les mehr. Theoretisch gibt es Parlamentsvorbehalte. Doch wenn Bundestag und Landesparlamente sich über­haupt damit befaß­ten, nick­ten sie alle Maßnahmen ab. Sie nutz­ten ihren Spielraum so wenig wie der Reichstag in der Weimarer Republik. Denn Artikel 48 sah durch­aus vor: "Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu set­zen".

Die Verordnung aus dem März 1933 wur­de noch ein­mal ver­schärft durch das "Heimtückegesetz", das am 20.12.34 vom inzwi­schen gleich­ge­schal­te­ten Reichstag unter dem Namen "Gesetz gegen heim­tücki­sche Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen" beschlos­sen wur­de. Dort heißt es in § 2: "Den öffent­li­chen Äußerungen ste­hen nicht­öf­fent­li­che bös­wil­li­ge Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rech­net oder damit rech­nen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit drin­gen wer­de". Und in § 3:

»Wer die Tat in der Absicht begeht, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erre­gen, oder dem Deutschen Reich außen­po­li­ti­sche Schwierigkeiten zu berei­ten, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren oder mit lebens­lan­gem Zuchthaus bestraft. In beson­ders schwe­ren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden.«

Noch ein­mal: Zur Zeit ist es abwe­gig, die mar­tia­li­schen und mör­de­ri­schen Strafen der Nazis, die bald zehn­tau­sen­de Menschen betref­fen soll­ten und mit einer Abschaffung der par­la­men­ta­ri­schen Demokratie ein­her­gin­gen, eins zu set­zen mit dem, was zur Zeit gegen "Haß und Hetze" unter­nom­men wird. Der Ansatz jedoch ist ähn­lich: In Zeiten eines galop­pie­ren­den Vertrauensverlustes das Regierungshandeln betref­fend wird alles unter­nom­men, Kritik zu unter­bin­den. Dabei wird die Tatsache, daß zwei­fel­los unend­lich viel Schund in "sozia­len" und her­kömm­li­chen Medien zu fin­den ist, instru­men­ta­li­siert, um eige­nen Fake News ein Gütesiegel zu ertei­len und ande­rer­seits Opposition mund­tot zu machen. Wenn der Umkehrschluß auch töricht wäre, alles für glaub­wür­dig zu hal­ten, was der­zeit als Opposition daher­kommt, so ist aus Weimar unbe­dingt zu ler­nen: Nicht alles, was als Verteidigung der Demokratie aus­ge­ge­ben wird, meint dies auch.


Offenbar hat­ten vie­le Menschen die glei­che Idee wie die in Warum nicht das Denunziationsportal gegen sei­ne Urheber wen­den? genann­te. Jedenfalls erhielt ich heu­te die­se Mitteilung:

»Herzlichen Dank für Ihre Meldung,

lei­der ist es uns, auf­grund des gro­ßen Ansturms im Moment, nicht mög­lich alle Meldungen sofort zu bear­bei­ten. Vor allem weil es für die recht­li­che Einschätzung von Sachverhalten einer gro­ßen Sorgfalt bedarf.

Wir bit­ten Sie des­halb noch ein wenig Geduld zu haben.

Mit freund­li­chen Grüßen

Ihr Team von REspect! Meldestelle gegen Hetze im Netz

REspect! Meldestelle gegen Hetze im Netz
Jugendstiftung Baden-Württemberg
Postfach 1162
74370 Sersheim
Email: meldung@​meldestelle-​respect.​de

Die Meldestelle REspect! ist eine Maßnahme der Jugendstiftung Baden-Württemberg im Demokratiezentrum Baden-Württemberg in Kooperation mit der Bayerischen Staatsregierung. Das Demokratiezentrum wird geför­dert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlos­sen hat, durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.«

10 Antworten auf „REspect, meine Herren!“

  1. prof. schwab (die Basis) schlägt vor auch "unse­rer­seits" alle fakes etc an ResPect zu mel­den, incl regel­mä­ssig nach­zu­fra­gen was wen und wie­viel so gemel­det wird …

  2. hen­ning rosenbusch

    @h_rosenbusch
    ·

    4h
    Vince Ebert:
    Bitte hal­tet Augen und Ohren offen, auch euer Nachbar könn­te Regierungskritiker sein!

    t.me/Rosenbusch
    Vince Ebert: Bitte hal­tet Augen und Ohren offen, auch euer Nachbar könn­te Regierungskritiker sein! t.me/Rosenbusch

    https://media.gettr.com/group7/getter/2024/10/12/06/99215328–5779-f98d-a570-3fd5c3e9caca/db29406800875404587b64d67d35099e.jpg

    https://​get​tr​.com/​p​o​s​t​/​p​3​c​3​z​z​e​d​78c

    [ein­ge­fügt: Ironie off]

  3. "Was wir tun können?

    Der vom treu­doof argu­men­tie­ren­den taz-Kommentator her­vor­ge­ho­be­ne Klageweg gegen Löschentscheidungen von Plattformen ist zwar gang­bar, aber denk­bar unat­trak­tiv – außer um ein Grundsatzurteil gegen das gan­ze System zu erwir­ken, falls das mög­lich ist. Die Kosten sind beträcht­lich und man hat wenig davon, wenn ein gelösch­ter Beitrag nach Tagen, Wochen oder gar Monaten wie­der frei­ge­ge­ben wird. Und schon der näch­ste Beitrag nach dem Urteil kann wie­der gelöscht wer­den und jedes Mal müss­te aufs Neue geklagt werden.

    Wir kön­nen aber dafür sor­gen, dass die Meldestelle REspect! und Andere, die noch als Hinweisgeber aner­kannt wer­den, die Nachteile des Denunzierens in staat­li­chem Auftrag zu spü­ren bekom­men. Rechtsprofessor Martin Schwab weist auf Telegram auf § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hin, der da lautet:

    „Jeder hat nach Maßgabe die­ses Gesetzes gegen­über den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amt­li­chen Informationen. Für son­sti­ge Bundesorgane und ‑ein­rich­tun­gen gilt die­ses Gesetz, soweit sie öffent­lich-recht­li­che Verwaltungsaufgaben wahr­neh­men. Einer Behörde im Sinne die­ser Vorschrift steht eine natür­li­che Person oder juri­sti­sche Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich die­ser Person zur Erfüllung ihrer öffent­lich-recht­li­chen Aufgaben bedient.“

    Dass REspect! und Co. sich mut­maß­lich mit der Erfüllung öffent­lich-recht­li­cher Aufgaben betrau­en las­sen, füh­re dazu, dass sie jedem Bürger gegen­über aus­kunfts­pflich­tig nach IFG sind. Man kön­ne zum Beispiel gehäs­si­ge, men­schen­feind­li­che Rede, wie sie zum Beispiel die Satiriker Böhmermann und Bosetti immer wie­der mal vor gro­ßem Publikum los­las­sen, bei Respect! mel­den. In regel­mä­ßi­gen Abständen könn­te man dann nach IFG erfra­gen, in wel­chem Umfang man dort Hinweisen auf Hassrede im öffent­lich-recht­li­chen Rundfunk nach­ge­gan­gen ist, und mit wel­chem Ergebnis. Diese Informationen lie­ßen sich dann medi­al ver­brei­ten. Sie könn­ten auch für Gerichtsverfahren wich­tig werden.

    Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könn­te den zen­so­ri­schen Subunternehmern des Staates Arbeit und Kopfzerbrechen machen. Laut Leitlinien der Bundesnetzagentur sol­len die Hinweisgeber nicht etwa nur auf Hinweise aus der Bevölkerung hin tätig wer­den, son­dern selbst das Internet und die sozia­len Medien nach pro­ble­ma­ti­schen Inhalten durch­for­sten. Sie sol­len für eine Zulassung als Hinweisgeber unter ande­rem dar­le­gen, wie sie „die zu über­wa­chen­den Inhalte aus­wäh­len“ und wel­che tech­ni­schen Mittel sie für die Auswahl und Überwachung ver­wen­den. Es wer­den also aktiv Daten gesam­melt, auf­be­rei­tet und gespei­chert. Wenn es sich bei den Betroffenen um natür­li­che Personen han­delt, deren Äußerungen über­wacht, gespei­chert und gemel­det wer­den, haben die­se einen Auskunftsanspruch."

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​p​r​o​p​a​g​a​n​d​a​-​z​e​n​s​u​r​/​r​e​s​p​e​c​t​-​t​r​u​s​t​e​d​-​f​l​a​g​g​er/

  4. hen­ning rosenbusch

    @h_rosenbusch
    ·

    10h
    „Hassrede und Desinformation“ schei­nen vor allem ein deut­sches Problem zu sein, wenn man die Anzahl der Anfragen der „Autorität“ an face­book betrachtet…

    [ein­ge­fügt:
    "Regulation (EU) 2022/​2065
    Digital Services Act
    Transparency Report for Facebook
    27 October 2023
    Update: 13 June 2024
    The values for spe­ci­fic data points inclu­ded in Table 42.2.(a) of the report
    published on 27 October 2023
    has been updated with new values as of 13 June 2024.
    The updated table pro­vi­des more pre­cise data than the pre­vious ver­si­on. This chan­ge does not affect any other
    sec­tion of the report. Please use the updated table for all future references."]
    https://​trans​pa​ren​cy​.meta​.com/​s​r​/​d​s​a​-​t​r​a​n​s​p​a​r​e​n​c​y​-​r​e​p​o​r​t​-​o​c​t​2​0​2​3​-​f​a​c​e​b​o​ok/

    Via CR

    t.me/Rosenbusch
    „Hassrede und Desinformation“ schei­nen vor allem ein deut­sches Problem zu sein, wenn man die Anzahl der Anfragen der „Autorität“ an face­book betrach­tet… h

    https://​get​tr​.com/​p​o​s​t​/​p​3​c​7​g​0​x​3​b02

    1. @„Hassrede…: Schon, aber "Hate Speech" macht in der Aufstellung nur 49 der 666 Anfragen aus. "Sexuelle Erpressung" hat mit 133 den höch­sten Anteil. Desinformation kommt gar nicht vor

  5. https://www.t‑online.de/nachrichten/kolumne-uwe-vorkoetter/id_100514026/meldestelle-respect-eine-gefahr-fuer-die-meinungsfreiheit-im-internet-.html

    Das sieht T‑Online so, sie­he link. Ich zitiere:

    Die Trusted Flagger der EU sind kei­ne Grenzüberschreitung – mei­ne ich. Aber dar­über kön­nen wir streiten.
    Ende Zitat.

    Ja, dann los, strei­ten wir. 

    Frage: bin ich gefähr­lich, weil ich schäd­li­che Plastik-Masken, unsi­che­re, even­tu­ell sogar betrü­ge­ri­sche Fake-Coronatests, Corona"schutzimpfung" mit Nebenwirkungen abge­lehnt habe, wei­ter ableh­nen wer­de, egal zu wel­cher Verordnung, weil ich die RKI-Protokolle gele­sen habe und danach noch vehe­men­ter alle wei­te­ren Zwangsmedikationen, wirk­lich alles, alles ableh­ne, was mir Politiker, EGAL wel­cher Partei, dem­nächst wie­der AUFZWINGEN wol­len? Ist das jetzt eine Meinungsäußerung, pseud­onym, oder ist das Hassrede? Darf ich NEIN zu Medikamentenzwang, Testzwang, Quarantänezwang, Maskenzwang sagen? Ich sage statt­des­sen JA zu mei­ner per­sön­li­chen Gesundheit. 

    Was ande­re machen, inter­es­siert mich dabei herz­lich wenig. Wer sich gern "imp­fen" las­sen will, der oder die ist mir völ­lig egal. Wer gern mit Plastik vor dem Gesicht nach Luft schnappt, des­sen Attitüde, des­sen Haltung zu sei­ner Gesundheit kann ich nicht ändern. Soll er doch, soll sie doch ihr eige­nes C02 und Plastikpartikel rück­at­men, bis hin zur Ohnmacht. Bitte, tut das, was für Euch gut ist. Ihr könnt auch aus dem 8. oder 10. Stock in den Tod sprin­gen, wenn Ihr das gern wollt, weil euch das eige­ne Leben nicht mehr gefällt, so unter Masken, unter Plastik, mit Spike-Proteinen im Blut, mit "Impf"- und Medikamentschäden – nur zu! 

    Aber ICH nicht. Ich mag und ich lie­be mein Leben. Und ich will nicht dazu gewun­gen wer­den mit irgend­wel­chen Einschränkungen, Bußgeldern, Strafen, Drohungen, durch gefähr­li­che Spritzen krank zu wer­den. Das ist mei­ne Meinung. Meine ganz per­sön­li­che, sehr indi­vi­du­el­le Überzeugung.

    1. Gerade haben mir zwei klei­ne Jungs (7 und 9 Jahre jung, zum Glück nicht "geimpft") erzählt, sie fan­den es "sehr doof", dass sie im "Coronajahr" nicht in die Schule gehen konn­ten. Der jün­ge­re war zwar in der Kita, aber die hat­te nur für Ausnahmefälle (in sei­nem Fall mit einer Ausnahmegenehmigung) geöff­net. Sie fan­den es außer­dem "doof", total schlecht, "rich­tig blöd", dass über­all Absperrbänder waren. "XXXXX, weißt Du, an allen Spielplätzen bei uns im Ort waren die Bänder. Ist ja jetzt hur­ra das Corona wie­der weg." (Sie woh­nen in einem ande­ren Bundesland, ich sehe sie in grö­ße­ren Abständen.)

      Ich:
      "Nein, nein, das Virus, die Viren, alle Viren und immer neue Viren sind immer noch da, sind immer noch über­all, nur die Leute wer­den nicht mehr gezwun­gen, sich testen zu las­sen. Deshalb gibt es kei­ne Zahlen mehr oder nur sehr wenig Zahlen über Viren-Infektionen oder über win­zi­ge, nicht anstecken­de Virenschnipsel, Virenreste. "

      Ist das nun Hate-Speech? Das ist genau das, was ich eben gehört habe, was ich hier wie­der­ge­be. Es ist abscheu­lich, abar­tig, ekel­er­re­gend, wider­lich, jäm­mer­lich, erbärm­lich, was eini­ge Erwachsene (Politiker, Lobbyisten, Funktionäre) in Deutschland Kindern zuge­mu­tet haben. Ist DAS jetzt von mir Hate-Speech? Oder ist das mei­ne ganz per­sön­li­che, mei­ne sehr eige­ne MEINUNG?

  6. Hass im Netz: Schutzlos gegen digi­ta­le Gewalt?
    29.09.2024 ∙ RESPEKT ∙ ARD alpha
    UT
    Sendereihenbild "Respekt"

    Bürgermeister*innen, die ihr Amt auf­ge­ben, Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen, die ihre Social Media Accounts löschen, ein Bundestagskandidat, der die Kandidatur zurück­zieht – Drohungen und Angriffe im Netz haben sehr rea­le Konsequenzen. Manche Menschen wer­den auf­grund ihres Namens oder ihres Aussehens attackiert. Andere wer­den mund­tot gemacht, weil sie sich poli­tisch oder wis­sen­schaft­lich äußern oder gesell­schaft­lich enga­gie­ren. In bei­den Fällen wird digi­ta­le Gewalt zu einer ern­sten Bedrohung der demo­kra­ti­schen Gesellschaft.
    Wie wir­ken sol­che Abgriffe auf Betroffene? RESPEKT-Moderator Rainer-Maria Jilg trifft die Influencerin Jasmin Heider. Weil sie sich offen­siv für vega­nes Leben und gegen gän­gi­ge Geschlechts- und Schönheitsvorstellungen ein­setzt, ist sie oft Ziel von Hasspostings bis hin zu Morddrohungen. Wie geht sie damit um? Bisher konn­te sie die Täter noch nicht mal anzei­gen – die Polizei sah kei­ne rea­le Gefahr.
    Das müss­te sich mit dem kürz­lich in Kraft getre­te­nen „Gesetz zur Bekämpfung gegen Hasskriminalita¨t und Rassismus“ jetzt ändern. Das Bundeskriminalamt rich­tet dafür gera­de eine zen­tra­le Meldestelle ein. Dort fragt Rainer Jilg, wie die im Gesetz vor­ge­schrie­be­ne Meldepflicht für Social Media Plattformen denn kon­trol­liert und umge­setzt wer­den soll.
    Der RESPEKT-Moderator ver­sucht aber auch, ins Gespräch mit Hatern zu kom­men, die Hassbotschaften ver­schicken. Warum tun sie das und haben sie kei­ne Hemmschwelle mehr?

    © ARD alpha 2021

    Bild: pic­tu­re-alli­ance/d­pa, colour​box​.com, Montage: BR
    Video verfügbar:
    bis 03.10.2029 ∙ 16:15 Uhr
    https://​www​.ard​me​dia​thek​.de/​v​i​d​e​o​/​r​e​s​p​e​k​t​/​h​a​s​s​-​i​m​-​n​e​t​z​-​s​c​h​u​t​z​l​o​s​-​g​e​g​e​n​-​d​i​g​i​t​a​l​e​-​g​e​w​a​l​t​/​a​r​d​-​a​l​p​h​a​/​Y​3​J​p​Z​D​o​v​L​2​J​y​L​m​R​l​L​2​J​y​b​2​F​k​Y​2​F​z​d​C​9​G​M​j​A​y​M​V​d​P​M​D​A​w​M​T​M​y​QTA

    aus
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