Quelle: faz.net (25.9.24)
»… In der jetzt beschlossenen Resolution werden die UN-Mitgliedstaaten aufgefordert, konkrete Schritte zu unternehmen, um gegen die anhaltende Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet vorzugehen…
124 Staaten, darunter auch mehrere europäische wie Frankreich, hatten dem von den Palästinensern eingebrachten Text zugestimmt. Deutschland hatte sich gemeinsam mit 42 weiteren Ländern der Stimme enthalten…«
juedische-allgemeine.de (24.9.24)
Vielen Menschen hat es "New-York", in "Den Staaten" einfach angetan. Wo die Banane nicht regiert.
https://www.youtube.com/watch?v=CJYQ-IEhIpA
Nur aus der reizfreihen, äh Freiheit heraus, lassen sich die objektiv-reizfreien, äh Entscheidungen fällen. Ab-Stand!
In der Tat! Dieser Ort scheint seine Reize zu besitzen. Wir könnten endlich alle Frei sein, wenn .……
Auszug
Sep 16 2024
McCarthy im Wissenschaftsbetrieb.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn im Kündigungsschutzprozess von Ulrike Guérot
19 Minuten Lesedauer
Roland Stöbe und Falk Meinhardt
Das erstinstanzliche Urteil1 im Fall Ulrike Guérot ist nun veröffentlicht.
Die FAZ preist das 276 Randnummern umfassende Urteil als „wegweisend“ und lobt die „überzeugende“ und „lehrbuchmäßig durchgeführte juristische Prüfung“.
Diese Einschätzung wird von den Verfassern dieses Beitrags nicht geteilt.
…
Schlussgedanken
Sollte die Strenge des Arbeitsgerichts Bonn Bestand haben, müssten im wissenschaftlichen Betrieb alle Alarmglocken klingeln. Denn wenn nur die in „jeder Hinsicht“ fehlerfreie „eigene geistige Leistung“ Gewähr bieten kann, nicht nach Jahr und Tag wegen einer Täuschung im Bewerbungsprozess einer Kündigung ausgesetzt zu sein, steigt der Konformitätsdruck zu „politisch korrektem“ Verhalten. Auch eine im bestehenden Anstellungsverhältnis zu einem kontroversen Thema geschriebene populärwissenschaftliche Streitschrift – eifrig durchsucht –, böte möglicherweise Kündigungsgründe, an die bislang nicht zu denken war. Wer plötzlich nicht mehr zu den „Guten“ gehört, kann sich dann ganz schnell als Fallbeispiel des demnächst erscheinenden Buchs „Wer stört, muss weg“18 einreihen. Welcher (angestellte) Hochschullehrer wollte sich dann noch zu politisch kontroversen Themen äußern?
Es sollte in diesem Zusammenhang nachdenklich stimmen,
dass in den USA seit 2013 mehr Vertragsverhältnisse von Hochschullehrern im Kontext kontroverser Äußerungen oder Forschungen beendet wurden als in der McCarthy-Ära.19
Ebenso beachtlich ist es, dass ausgerechnet die Top-Universität Harvard nun in Folge mehrfach auf dem letzten Platz des von der Foundation for Individual Rights and Expression (FIRE) herausgegebenen Free Speech Rankings zum Klima der Meinungsfreiheit innerhalb von Universitäten gelistet wird.
Und abschließend sei noch dem Eindruck Ausdruck verliehen, dass es sich mit den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis und einer Skandalisierung, die einem rechtsförmigen Einschreiten oftmals vorausgeht, wie mit dem märchenhaften Knüppel aus dem Sack verhält. Beiden Fällen ist ein voluntatives Element beim Einsatz nicht fremd. Ist eine mainstream-mediale Skandalisierung – weil die Grenzen des gerade herrschenden Diskurskorridors verlassen wurden – opportun, wie im hier besprochenen Fall, findet diese statt; die Hochschule leitet anschließend ein förmliches Verfahren ein. Besteht kein politisches Interesse an einer genaueren Prüfung und soll der Mantel des Schweigens über den jeweiligen Fall gebreitet werden, so helfen auch einzelne Artikel in der Presse nicht, um Licht ins Dunkel zu bringen oder ein relevantes Handeln auszulösen.
So soll z. B. die sozialphilosophische Arbeit „Justice and the Function of Health Care“, mit der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Doktortitel an der Harvard School of Public Health erwarb, allenfalls bestreitbaren Wert20 haben und die Umstände, die ihm eine Professur verschafften, – vorsichtig formuliert – zweifelhaft sein. Geschadet hat es ihm bis heute nicht.
Ebenso sollen nicht nur das Gutachten, sondern sogar die Namen der Gutachter im Bestellungsverfahren von PräsBVerfG Stephan Harbarth zum Honorarprofessor an der Universität Heidelberg unter Verschluss bleiben.21 Da bleibt ein Gschmäckle, wie der Schwabe sagen würde.
…
18
Heike Egner und Anke Uhlenwinkel: Wer stört, muss weg!
Die Entfernung kritischer Professoren aus Universitäten: Westend Verlag 1. Edition 18.11.2024.
19
Lukianoff/Schlott: The Canceling of the American Mind, S. 59; siehe auch: Scholars under Fire Database.
20
Seibert: Karl Lauterbachs Dissertation und sein absehbares Versagen als Gesundheitspolitiker.
21
VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023, 10 S 314/23.
https://netzwerkkrista.de/2024/09/16/mccarthy-im-wissenschaftsbetrieb/