"Mehrfache Infektion nicht ungewöhnlich"

Ganz unei­gen­nüt­zig ver­brei­tet apo​the​ke​-adhoc​.de eine dpa-Meldung vom 19.9.24:

»… Mehrfache Infektion nicht ungewöhnlich
Es sei nicht unge­wöhn­lich, dass sich Menschen nach wie vor und auch zum wie­der­hol­ten Male mit dem Virus infi­zie­ren, sag­te Ciesek, die Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt ist. „Man kriegt Atemwegserkrankungen nicht nur ein­mal im Leben, son­dern immer wie­der, man­che jedes Jahr, man­che alle zwei Jahre.“ Die Immunität, die durch eine zurück­lie­gen­de Infektion oder eine Impfung ent­steht, neh­me mit der Zeit ab und der Mensch wer­de wie­der emp­fäng­lich für eine Infektion…

„Alle, die zu Risikogruppen gehö­ren, die kein gesun­des Immunsystem haben oder einen schwe­ren Verlauf zu erwar­ten hät­ten, die wären gut dar­an, sich jetzt imp­fen zu las­sen, damit sie sich in der Welle nicht anstecken“, emp­fahl Ciesek…«

5 Antworten auf „"Mehrfache Infektion nicht ungewöhnlich"“

  1. https://​www​.zdf​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​c​o​r​o​n​a​-​m​a​i​n​z​-​g​e​r​i​c​h​t​-​a​s​t​r​a​z​e​n​e​c​a​-​1​0​0​.​h​tml
    Landgericht Mainz: Astrazeneca-Impfschaden? Klage abgewiesen
    Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines mög­li­chen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abge­wie­sen. Die Urteilsbegründung wer­de schrift­lich erge­hen, und die Klägerin müsse…

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​m​a​i​n​z​/​k​l​a​g​e​-​v​o​n​-​m​a​i​n​z​e​r​i​n​-​g​e​g​e​n​-​a​s​t​r​a​z​e​n​e​c​a​-​a​b​g​e​l​e​h​n​t​-​1​0​2​.​h​tml
    Landgericht Mainz weist Klage gegen AstraZeneca ab – SWR Aktuell
    Ilona Hartmann. Eine Mainzer Zahnärztin woll­te Schadenersatz von AstraZeneca, weil sie nach ihrer Corona-Impfung auf einem Ohr taub wur­de. Das Mainzer Landgericht bewer­te­te jedoch den Nutzen der…

    https://www.t‑online.de/gesundheit/aktuelles/id_100228558/astrazeneca-landgericht-mainz-weist-klage-wegen-corona-impfschaden-ab.html
    Astrazeneca: Landgericht Mainz weist Klage wegen Corona-Impfschaden ab
    Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines mög­li­chen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abge­wie­sen. Die Urteilsbegründung wer­de schrift­lich erge­hen, und die Klägerin müs­se die…

    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​l​g​-​m​a​i​n​z​-​1​o​1​9​2​2​2​-​c​o​r​o​n​a​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​i​m​p​f​u​n​g​-​i​m​p​f​s​c​h​a​d​e​n​-​a​s​t​r​a​z​e​n​e​c​a​-​s​c​h​a​d​e​n​s​e​r​s​a​t​z​-​s​c​h​m​e​r​z​e​n​s​g​eld
    LG Mainz weist Schadensersatzklage gegen AstraZeneca ab
    Das Landgericht (LG) Mainz hat die Klage einer Frau gegen AstraZeneca wegen eines mög­li­chen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abge­wie­sen (Urt. v. 21.08.2023, Az. 1 O 192/​22).

    u.v.m.
    Information (?) "läuft" – Aufarbeitung (?) "läuft nicht"

  2. Zitat:„Alle, die zu Risikogruppen gehö­ren, die kein gesun­des Immunsystem haben oder einen schwe­ren Verlauf zu erwar­ten hät­ten, die wären gut dar­an, sich jetzt imp­fen zu las­sen, DAMIT SIE SICH IN DER WELLE NICHT ANSTECKEN", emp­fahl Ciesek…«
    Es macht gera­de­zu sprach­los, was Frau Ciesek hier erneut behaup­tet, näm­lich dass die "Impfung" vor Ansteckung schützt. Das haben nicht mal Pfizer/​BionTech behaup­tet (weil sie das sel­ber wuß­ten, falls sie in der Schule und im Studium auf­ge­paßt hat­ten), son­dern nur unse­re Regierung und ihre "Experten", zu denen wohl auch Frau Ciesek zählt.
    Frau Ciesek hat offen­sicht­lich immer noch nicht ver­stan­den (oder wird dafür bezahlt, es nicht zu ver­ste­hen), das intra­mus­kuä­re Impfungen gegen Atemwegsviren kei­ne Schleimhaut-Immunität bewir­ken (genau­so wie bei der Grippe-Impfung), son­dern nur Antikörper im Blut gene­rie­ren, die evtl. bei einem schwe­ren Verlauf durch eine Virämie (also Überwindung der Schleimhautbarriere durch die Viren und Vermehrung im Körperinneren) höch­stens krank­heits­min­dernd im Rahmen des Selbstschutzes wir­ken kön­nen. Der Preis für die­sen even­tu­el­len Selbstschutz ist aller­dings nach wie vor die poten­ti­el­le Gefahr eines schwe­ren Impfschadens, denn die­se Gefahr ist auch bei den neue­ren, "ange­paß­ten "Impf"-Stoffen nicht besei­tigt. Es ist nach wie vor kein Impfstoff, son­dern eine gefähr­li­che, weil unkon­trol­lier­ba­re Gentherapie, die nur in "Impfung" umbe­nannt wur­de, weil die Menschheit kei­ne Gentherapie akzep­tiert hätte.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert