Am 11.5.22 wird im Krisenstab darüber diskutiert, ob die praktizierte Isolierung in Heimen und Krankenhäusern von 14 Tagen verkürzt werden soll. Die Arbeitsgemeinschaft Influenza schlägt vor, sie, wie in der übrigen Bevölkerung üblich, auf 5 Tage zu verkürzen.
Ein Mailwechsel aus dem Leak zeigt, daß ein solcher Vorschlag selbst aus dem Ministerium kommt ("Abu Sin_AW_WG_Regelung zur Entisolierung.msg"). Sogar Ute Rexroth, wahrlich keine Lockerungsfanatikerin, kann sich das vorstellen. Der Vorschlag wird abgeschmettert von Lars Schaade, sekundiert von Frau Dr. Muna Abu Sin aus dem "FG 37: Nosokomiale Infektionen, Surveillance von Antibiotikaresistenz und ‑verbrauch".
Im Folgenden wird aus den Mails unter Beibehaltung der dortigen Schreibweise zitiert. Sehr vorsichtig fragt Dr. Katharina Jung vom BMG-Referat 614 – "Infektionskrankheiten" am 10.5.22 an:
»Betreff: Regelung zur Entisolierung
Liebe Frau Rexroth,
im Nachklang zur heutigen AGI möchte ich noch eine Anmerkung zu Isolierung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen machen.
Ich bin mir sicher, dass diese Regelungen nach sorgfältiger fachlicher Prüfung zum Schutz dieser vulnerablen Gruppe erstellt wurden.
Mir fällt aber auf, dass es ein Spannungsverhältnis zwischen Schutz vor Infektion und schwerwiegender sozialer Einschränkung für die hochbetagten Menschen in diesen Einrichtungen gibt.
Meine Befürchtung ist, dass die lange Isolierungsdauer in den Heimen einen einschneidenden Verlust an Lebensqualität für die alten Menschen bedeutet.
Deshalb frage ich mich, ob das RKI z.B. einen Appendix mit Modifikationsmöglichkeiten an die Empfehlung anhängen könnte, der genau diese Thematik aufgreift.
Duktus: Ja, aus Infektionschutzgründen müssen wir länger isolieren, aber alte Menschen sollen nicht durch die Isolation unnötig leiden:
Deshalb hier Modifikationsmöglichkeiten wie z.B.:
Im Sinne des Infektionsschutzes darf kein normaler Besuch empfangen werden, aber es ist denkbar, dass eine definierte Bezugsperson mit PSA kommen darf (damit der alte Mensch nicht vereinsamt und auch in seiner Krankheit Nähe und Trost bekommen kann). Oder so…
Aus meiner Sicht wäre das ein echter Fortschritt, eine wichtige Orientierungshilfe und ein lessons learned aus den harten Zeiten, die Menschen in Alten- und Pflegeheimen schon hinter sich haben.
Falls das alles schon Gegenstand der Debatte war oder es so etwas schon gibt, entschuldige ich mich, ich habe das erst heute so richtig mitbekommen.
Viele Grüße
Katharina Jung«
Zwanzig Minuten später leitet Ute Rexroth die Mail weiter:
»Lieber Herr Schaade, lieber Herr Mielke, liebe Michaela,
wie letzte Woche im Krisenstab besprochen habe ich der AGI nochmal die avisierten Überarbeitungen des Entlassmanagement im Pflege- und Krankenhaussetting vorgelegt. Niemand widerspricht dieser Aktualisierung, aber wie erwartet gehen sie den KollegInnen der Bundesländer nicht weit genug. Dass die Dauer der Isolation bei Bewohner:innen der Heime bzw. Stationär betreuten Patient:innen bei 14 Tagen bleibt (bei Symptomlosen auf 10 reduziert werden kann) , während sie bei anderen bei 5 Tagen liegt, wird als unverhältnismäßig hart eingestuft. Es bestehen rechtliche Bedenken wegen der Ungleichbehandlung und befürchteten Nachteilen hinsichtlich der sozialen Teilhabe und med. Behandlung. Bayern und Baden-Württemberg erwähnen diese RKI-Empfehlungen in ihren Absonderungsverordnungen explizit nicht erwähnen, weil sie die Bewohnenden der Allgemeinbevölkerung gleichstellen und nur den GÄ anheimstellen, u.U.in vulnerablen Settings strenger vorgehen. Aus deren Sicht könnten unseren Empfehlungen ersatzlos gestrichen werden. Andere bitten um schnelle Anpassung, weil sie sich gerne an RKI-Empfehlungen orientieren.
Bedenken wegen der unverhältnismäßigen Härte kommen nun auch aus dem BMG selbst (siehe unten, Frau Jung). Soweit ich die Diskussionen mit dem BMG verstanden habe tendierte man dort bislang eher zum Beibehalten der strengen Empfehlungen?
Sollen wir trotz dieser Bedenken die aktuelle Version diese Woche ersetzten? Ist eine weitere Freigabe durch den Bundesminister erforderlich?
Viele Grüße,
Ute Rexroth«
Nach einer Stunde meldet sich Schaade:
»Betreff: Re: WG: Regelung zur Entisolierung
Gibt es diese Art von Sonderregelungen wie von Frau Jung erwähnt in Altenheimen denn nicht längst in den Spezialpapieren von FG37? Aber auch wenn nicht: dass man mit ordnungsgemäßer PSA mit Infektionenspatienten in näheren Kontakt treten kann und es sich dennoch weiter um eine Isolierung handelt, ist doch eigentlich selbsterklärend. Und es geht doch zudem auch gar nicht um den Schutz gesunder Besucher bei der längeren Isolierung im Altenheim, sondern um die anderen vulnerablen Bewohner.
Dass sollten wir nochmal mit FG37 prüfen; dann Info an BMG, das wir das jetzt veröffentlichen und ggf. Hinweis auf die Spezialpapiere. Einverstanden?
Die 5 Tage in vulnerablen Settings halte ich jedenfalls für nicht verantwortbar.
Gruß
LS«
PSA: Persönliche Schutzausrüstung
Am nächsten Morgen schreibt Muna Abu Sin mit "Cc: Verteiler-Krisenstab":
»Liebe Alle,
bisher verweisen wir auf die Entlasskriterien, zudem steht in dem Dokument Alten- und Pflegeeinrichtungen "Die Einrichtung sollte Sonderregelungen für besondere individuelle Situationen (z.B. palliative Situation) festlegen." Hier könnten wir ‑wenn gewünscht bei der anstehenden Überarbeitung des Dokumentes ggf noch etwas expliziter werden. Eine Isolierung innerhalb der Einrichtung – wie von Herrn Schaade bereits geschrieben- ist ja nicht gleichzusetzen mit einem Besuchsverbot, dh bei Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen und nach Risikoabwägung können auch Erkrankte Besuch während der Isolation bekommen.
Auch aus unserer Sicht sind die 5 Tage nicht zu verantworten – auch eine Unterschreitung von 10 Tagen sehen wir als äußerst kritisch in diesem vulnerablen Bereich.
Viele Grüße
Muna Abu Sin«
Im Protokoll wird die Mail von Frau Jung nicht erwähnt. Es heißt dort in TOP 9 "Dokumente":
Auf den ersten Blick liest sich das wie ein Rückzieher. Allerdings geht es hier lediglich um Kontaktpersonen. In seinem Dokument "COVID-19: Entisolierung von Patient/-innen im stationären Bereich sowie Bewohner/-innen in Alten- und Pflegeheimen" vom 27.5.22 geht das RKI weiterhin von 14 Tagen Isolierung aus. "Bei asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion" schreibt es 10 Tage vor. Noch am 13.3.23 galt dies:
Schon einmal, im März 2022, hatte Schaade entsprechende Anregungen abgebügelt (Dokument "AW_Anliegen aus der AGI zu Kontaktpersonenmanagement_Entlassmanagement und Teststrategie.msg" im Leak am 23.3.22).
"Es gibt keine Anzeichen, dass Impfungen an Ausscheidungen etwas ändern"
Die harte Haltung ist in der Logik des RKI folgerichtig. Seine Dogmen sind "Inzidenzen" und "Impfungen". Trotz eines Tiefstandes bei Hospitalisierung und auf den Intensivstationen ist einzig ausschlaggebend die "Inzidenz" von 507,1. Und man weiß: "Impfungen" schützen nicht vor Infektionen, was im Sinne des RKI stets gleichbedeutend ist mit Erkrankungen. Entsprechend heißt es noch im Protokoll vom 12.10.22 in TOP 11 "Dokumente", eingebracht von oben erwähnter Frau Abu Sin:
"Dr. Muna Abu Sin, stellvertretende Leitung Fachgebiet 37, Robert Koch-Institut" war eine Ansprechpartnerin für dieses Projekt:
Dort wird detailliert die Manipulation bei der Zählung von "Fällen" dokumentiert:
Frau Abu Sin wurde offenbar für ihre Verdienste befördert:
"Interview with Dr. Muna Abu Sin, AMR Ambassador of the German Federal Ministry of Health", 17.7.24 (youtube.com):
(Hervorhebungen in blau und gelb nicht in den Originalen.)
Das geleakte Dokument gibt es hier.
RKI-Mitarbeiter geht juristisch gegen Multipolar und andere Medien vor
Streit um nachträgliche Änderungen der RKI-Protokolle /Abmahnschreiben an Multipolar, WELT und Berliner Zeitung /Fall geht vor Gericht
29. August 2024
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0093
@RKI-Mitarbeiter…: Das war zu erwarten bei diesem unergiebigen Nebenkriegsschauplatz.
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/rki-files-lars-schaade-soll-vor-osnabruecker-gericht-aussagen-47656431
… @Schaade vor Gericht, super! Dann werden die Osnabrücker RichterInnen Lars Schaade endlich fragen können, ob er nur der Signalgeber für die Hochskalierung der epidemiologischen Risikobewertung im März 2020 war, oder Schaade diese Entscheidung anhand wissenschaftlicher Daten höchstpersönlich getroffen hat.
Fährt Heiko Rottmann-Großner wieder als Aufpasser mit?
EU ordert Mpox-Impfstoffe
Verschwiegen und intransparent – die Wiederholung des Corona-Fehlers
Von Stefan Beutelsbacher, Andreas Macho
Stand: 29.08.2024Lesedauer: 5 Minuten
Bezahlschranke
https://www.welt.de/wirtschaft/plus253235166/Mpox-Verschwiegen-und-intransparent-die-Wiederholung-des-Corona-Fehlers.html
Ich hoffe, dass Herr Schaade für seine Taten mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft wird und den Rest seines Lebens in totaler Isolation verbringt.
Ich denke eher, daß sich Frau Abu Sin selbst "befördert" hat. So wie ich die Webseite verstehe, kann man sich selbst als Botschafter registrieren lassen. Insgesamt gibt es 600 solche Botschafter. "Ambassador for AMR" – wenn ich das zu übersetzen versuche bekomme ich einen Knoten im Hirn- schließlich wird man Botschafter für den Antimikrobiellen Widerstand? Aber es klingt sicherlich großartig. Das Thema will ich damit nicht klein reden. Es ist sicherlich ein Problem, wenn Antibiotika nicht mehr helfen.
Widerspruch nicht vergessen!
Am Besten noch heute!
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/153881/Krankenkassen-informieren-ueber-E-Patientenakten-fuer-alle
Menschen isolieren, Menschen absondern. Was für eine abartige Entwicklung hier. Wer mit solchem Begriffen operiert entartet sich selbst.