Ein Dokument mit dem Titel "Differenzierte Risikobewertung.pptx" gibt es am 10.12.21 im Leak. Es ist erfrischend unkonventionell und fast schon ehrlich. Seine Rolle in der Diskussion ist nicht überliefert.
Das Interessanteste daran ist, wenn die Metadaten zutreffen, wer die Grafik erstellt hat.
Das geleakte Dokument gibt es hier.
Danach handelt es sich um Esther-Maria Antão. Die promovierte Mikrobiologin war von Juni 2021 bis April 2023 die persönliche Referentin des RKI-Präsidenten. In dieser Funktion folgte sie ihrem Chef in das Hasso-Plattner-Institut (hpi.de):
In ihrer Zeit beim RKI war sie auch Leiterin des "Museums im Robert Koch-Institut" und für das Public-Health-Besucherzentrum zuständig. In dieser Eigenschaft verantwortete sie auch eine lobenswerte 12-teilige Podcast-Serie mit dem Titel "Erinnerungszeichen". Sie wird so vorgestellt:
Offenbar hat die Beschäftigung mit der Ausgrenzung und Vertreibung von MedizinerInnen durch die Nazis im RKI keine bleibenden Spuren für die Bewertung der Coronapolitik hinterlassen.
Siehe auch:
Das geleakte Dokument gibt es hier.
Was ist daran bitte 'unkonventionell und fast schon ehrlich'?
Es ist halt handschriftlich…
…und ansonsten sinnfrei im Rahmen des gängigen Narrativs:
war bei Delta und Omikron die Krankheitsschwere bei Ungeimpften wirklich generell 'rot' und 'sehr hoch'? Auch bei Jungen unter 60, 40, 30, Kinder, bei Personen ohne Vorerkrankungen, bei Personen mit starkem Immunsystem, bei Personen mit Kreuzimmunität, bei Personen die schon spezifische Covid Immunität durch 'Erstinfektion' mit Seroprävalenz oder T‑Zell-Immunität hatten (das ist Mitte Dezember 2021, > 90% Seroprävalenz bei Erwachsenen aufgrund Impfung oder 'natürlicher Infektion' – auch Ungeimpfte mit ca. 50% Seroprävalenz bzw. Immunität)?
Abgesehen davon waren diese Varianten schon unter Influenza CFR generell, oder?
Interessant, Wieler und Assistentin sind zum HPI – alter Kollege von SAP Hopp – gewechselt, das ist eine Hochschule für 'Informatik' und 'Design Thinking': hat aber auch eine Studienrichtung 'Digital Health'…
"Als Beamter wurde ich im Frühjahr 2021 "priorisiert" gegen Corona geimpft. Der Dienstherr drängte in mehreren internen Rundschreiben zur Spritze, appellierte an Pflichtbewusstsein und Solidarität: "Schützen Sie sich und andere", "Helfen Sie mit, den Betrieb aufrecht zu erhalten, "85% Impfquote sind nicht genug"…
Die Impfung lag also offenkundig im Interesse des Dienstherrn. Sie fand auch während der Dienstzeit statt und die Dienststelle stellte die für die priorisierten Impftermine nötigen Bescheinigungen aus. Wenig später durfte die Dienststätte selbst dann von bestimmten Personengruppen nur noch mit 2G-Ausweis betreten werden.
Durch die Impfung mit dem Wirkstoff von @Biontech erlitt ich einen ärztlich ausführlich dokumentierten Impfschaden: Myokarditis, Autoimmunerkrankungen, Veränderungen des Blutes und der Blutgefäße, Entzündungen, MECFS und viele weitere Symptome.
Insgesamt war ich mehr als 2 Jahre komplett dienstunfähig und dauerhaft krankgeschrieben. Allein in 2022 "investierte" ich privat und mit dem Mut der Verzweiflung fast 30.000 Euro in diverse Heilversuche. Sowohl die Beihilfe als auch die private Krankenversicherung verweigerten allerdings nahezu durchweg die Kostenübernahme für die notwendigen Spezialuntersuchungen sowie die wenigen, überhaupt Erfolg versprechenden Therapien wie eine Immunadsorption ("Blutwäsche").
Heute habe ich nur etwa zwei Drittel meiner früheren Leistungskraft zurück und kann mich damit noch glücklich schätzen, nicht wie viele andere Impfopfer inzwischen pflegebedürftig und bettlägerig zu sein.
Eine Anerkennung meines erlittenen Impfschadens als Dienstunfall lehnte der Dienstherr freilich sofort ab. Es folgten Widerspruch, Klage etc. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied nun: Der Dienstherr hatte natürlich Recht. Und ich hatte Pech. Die Corona-Impfung sei nicht der "dienstlichen Sphäre" zuzurechnen. Bei den Werbungs-Schreiben des Dienstherrn habe es sich lediglich um ein unverbindliches Angebot gehandelt. Zwar habe die Impfung wohl im dienstlichen Interesse gelegen. Letztlich sei die Impfentscheidung jedoch meine Privatsache gewesen.
Ich werde gegen das Urteil nicht in die nächste Instanz gehen. Damit wird es rechtskräftig. Nach mehr als 3 Jahren Kampf an allen Fronten fehlen mir ganz einfach die Nerven (und das nötige Geld!), um den Kampf gegen gleichgeschaltete Behörden weiter zu kämpfen. Letzten Endes erwarte ich von der deutschen Justiz in Sachen Corona auch kein gerechtes Urteil mehr. "
https://xcancel.com/Zero_Long_Covid/status/1828519538985705926
War der "Dienstherr" Mediziner? Wenn nicht, hätte er keine Empfehlung für die "Impfung" aussprechen dürfen.
@o.W. :
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG)
§ 11
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
https://info.doctolib.de/blog/das-heilmittelwerbegesetz-einfach-erklaert/
Verbotene Werbeaussagen außerhalb von Fachkreisen? Aber wenn es um Corona Impfstoffe geht ist wohl alles anders?