Es gibt keinen RKI-Skandal. Das wissen Eckerle, Buyx und Sander

Die TäterInnen haben einen Verteidiger gefun­den. In einem Rechtsstaat steht ihnen das zu. Ihr Vorgehen repro­du­ziert ihre Taten.

Wie sie für sich in Anspruch neh­men, "die Wissenschaft" zu ver­tre­ten, las­sen sie nur eine juri­sti­sche Stimme gel­ten. In dem Fall erhebt sie Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (der von Eckerle repo­ste­te Beitrag kor­ri­giert den Schreibfehler). Zu dem Juristen spä­ter mehr. 

Gärditz hat­te unter der Überschrift "RKI-PROTOKOLLE: In die­sen Akten steckt kein Skandal" am 17.8.24 auf faz​.net gegen einen drei Tage vor­her eben­da ver­öf­fent­lich­ten Artikel der Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski Einspruch erho­ben. Er trug den Titel "ÜBER DIE RKI-PROTOKOLLE: Wir leben in den Gräben der Pandemie" (faz​.net, 14.8.24). Beide Aufsätze wer­den als Debattenbeiträge gekenn­zeich­net. Eine sou­ve­rä­ne Darstellung der VakzinistInnen hät­te auf eine inter­es­san­te Diskussion hin­wei­sen können.

Rostalski pro­ble­ma­ti­siert, daß "ein ver­fas­sungs­recht­lich nicht vor­ge­se­he­nes Organ in Gestalt der Ministerpräsidentenkonferenz Entscheidungen traf, die in die Freiheitsrechte der Bürger ein­grif­fen". Es sei der Eindruck erweckt wor­den, man fol­ge damit wis­sen­schaft­li­chen Empfehlungen des RKI und ande­rer Beratungsgremien. Tatsächlich gehe aus den RKI-Protokollen her­vor, daß es für den Umstand, daß "Ungeimpfte für vie­le Monate fast voll­stän­dig aus dem öffent­li­chen Leben aus­ge­schlos­sen" wur­den, kei­ne empi­ri­sche Rechtfertigung gab. Ähnliches gel­te für die viel­fach geäu­ßer­te Skepsis im Krisenstab zu (FFP2-)Masken, die nicht nach außen kom­mu­ni­ziert wur­de. Rostalski zitiert aus den Protokollen meh­re­re Stellungnahmen, die Zweifel an der Schließung von Kitas und Schulen zum Ausdruck brach­ten. Ihr Thema ist bei allen Fragen "das Verhältnis von Kosten und Nutzen", zu des­sen Bewertung die Position des RKI hät­te bei­tra­gen kön­nen. Es gehe gera­de nicht um Unwissen und Unsicherheit in ein­zel­nen Sachfragen, son­dern dar­um, "dass wir schon damals ande­res hät­ten wis­sen kön­nen, wenn die betref­fen­den Wissenschaftler und die Politik die Bürger ent­spre­chend infor­miert hät­ten". "Immer wie­der zeigt sich in den Protokollen, dass wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse zugun­sten des poli­ti­schen Willens über­gan­gen wur­den und das RKI dabei noch hel­fend auf­trat, indem zum Beispiel pas­sen­de Sprachregelungen ent­wor­fen oder Beeinflussungsstrategien erson­nen wur­den."

Wie reagiert dar­auf Gärditz? Rostalski skan­da­li­sie­re die RKI-Protokolle, urteilt er und erweckt sogleich den Eindruck (wie so ziem­lich jeder Medienbeitrag dazu), er habe das unfang­rei­che Material durchgearbeitet:

»… Manche öffent­li­che Erregung über­rascht, wenn man sich durch mehr als 2500 Seiten tech­no­kra­ti­scher Bulletpoints quält, die das welt­weit für Millionen Menschen töd­li­che Pandemiegeschehen in ver­stüm­mel­ten Sätzen zu mono­to­nen Aktenblättern zum Abheften ver­wan­deln. Schon ange­sichts der Menge der pro­to­kol­la­risch stark ver­kürz­ten Abläufe wird man unver­meid­bar auf Kritikwürdiges oder spä­ter Überholtes sto­ßen. Dabei darf man die Informationsfetzen, die in den Protokollen auf­tau­chen, nicht als Dokumentation wis­sen­schaft­li­cher Wissensgenerierung miss­ver­ste­hen, wie es offen­bar Rostalski tut…«

Richtig beschrie­ben ist die über­aus schlam­pi­ge und tech­no­kra­ti­sche Arbeitsweise des Krisenstabs; die Protokolle ande­rer Gremien sind wesent­lich strin­gen­ter abge­faßt. Man kann ihm auch fol­gen dabei, daß hier kei­ne Dokumentation wis­sen­schaft­li­cher Wissensgenerierung vor­liegt. Das ändert aller­dings nichts dar­an, daß die­se Elaborate zunächst täg­lich und spä­ter in grö­ße­ren regel­mä­ßi­gen Abständen als unhin­ter­frag­ba­re Richtschnur für poli­ti­sches und bür­ger­li­ches Handeln dar­ge­stellt wur­den. Daß die Leitung des RKI sich selbst häu­fig in ihren öffent­li­chen Äußerungen anders ver­hielt, als die Diskussionen ihres Instituts es nahe­leg­ten, ist ein wei­te­res Problem.

Nachdem Gärditz offen läßt, wor­um es sich bei den mono­to­nen Aktenblättern zum Abheften der Protokolle denn han­delt, belegt er, daß das RKI ohne­hin wei­sungs­ge­bun­den und dies eine demo­kra­ti­sche Errungenschaft sei:

»[Das RKI unter­steht] kon­se­quent der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums und unter­liegt fach­li­chen Weisungen. Das ist kein Instrument poli­ti­scher Manipulation, son­dern eine demo­kra­ti­sche Notwendigkeit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sichert die Weisungsbefugnis der demo­kra­tisch ver­ant­wort­li­chen Regie­rungs­mit­glie­der gegen­über ihrer Ressort­verwal­tung die demo­kra­ti­sche Legitimation der Ausübung von Staatsgewalt nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes…«

"Dienende“ Forschung und gähnende Banalität

»Ergänzend hier­zu betreibt es „zur Erfüllung [sei­ner] Aufgaben wis­sen­schaft­li­che Forschung“. Das meint „die­nen­de“ Forschung, die ver­füg­ba­res wis­sen­schaft­li­ches Wissen ergänzt, soweit es zur Erfüllung von über­tra­ge­nen Verwaltungsauf­ga­ben benö­tigt wird…«

Beim ersten Absatz wer­de ich als blu­ti­ger Laie auf dem Gebiet der Jurisprudenz miß­trau­isch bei der mir stak­ka­to­haft vor­kom­men­den drei­ma­li­gen Verwendung des Begriffs "demo­kra­tisch" in weni­gen Zeilen. Zudem mei­ne ich mich an einen Aufschrei zu erin­nern, als im Raum stand, das Wirtschaftsministerium kön­ne beim Atomausstieg fach­li­che Weisungen erteilt haben. Und ich mag mir den Furor nicht vor­stel­len, wenn ein belie­bi­ges Ministerium einer fik­ti­ven künf­ti­gen Regierung von unter­ge­be­nen Stellen womög­lich fach­li­che Expertise ein­for­der­te, war­um Rüstungsexporte in Krisengebiete ver­fas­sungs­recht­lich bedenk­lich seien.

Von einem mir gesund erschei­nen­den Menschenverstand aus­ge­hend, der nicht juri­stisch kom­pa­ti­bel sein muß, fra­ge ich mich beim zwei­ten Absatz: Woher mag das "ver­füg­ba­re wis­sen­schaft­li­che Wissen" stam­men, das die "die­nen­de“ Forschung, hier des RKI, ergän­zen soll? Von Frau Buyx? Direkt von Biontech/​Pfizer?

»Im In­stitut wird nur hin­rei­chen­de wis­sen­schaft­li­che Expertise agg­re­giert, um wis­sen­schaft­li­ches Wissen pro­fes­sio­nell zu sor­tie­ren und für Verwaltung und Politik auf­zu­be­rei­ten. Das ist aber von vorn­her­ein kei­ne unpo­li­ti­sche Aufgabe…«

Dem letz­ten Satz schlie­ße ich mich an. Genau das macht aber das Dilemma aus und ist geeig­net, die Vorwürfe an RKI und Ministerium zu bestä­ti­gen. Der erste Satz steht in einem frap­pan­ten Gegensatz zur ein­gangs zitier­ten Geringschätzung der tech­no­kra­ti­schen Bulletpoints in den Protokollen des Instituts. Gärditz erwähnt auch hier "die gäh­nen­de Banalität der RKI-Protokolle". Und:

»Um „wich­ti­ge natur­wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse“ ging es hier­bei nicht. Die Fachbehörde büro­kra­ti­sier­te viel­mehr Wissen, das seit Frühjahr 2020 in glo­bal ver­netz­ten Fachgemeinschaften bei­na­he in Echtzeit ent­stand und sofort auf Preprint-Servern kri­tisch dis­ku­tiert wur­de, bevor ein gründ­li­ches Annahmeverfahren in Journalen mit Peer Review durch­lau­fen war…«

Ich kann mir nicht hel­fen, aber ich sehe einen Widerspruch an den ande­ren gereiht. Selbst wenn das idyl­li­sche Bild der glo­bal ver­netz­ten Fachgemeinschaften und die Aufgabenbeschreibung des RKI zuträ­fen: Was geschah mit dem büro­kra­ti­sier­ten Wissen, das das Institut aus den wis­sen­schaft­li­chen Publikationen zog, wenn es etwa die Wirkung von FFP-2-Masken und Schulschließungen bezweifelte?

Weil sei­ne Argumentation nicht schlüs­sig ist, flüch­tet sich der Autor in popu­li­sti­sche Klischees vom "Goldenen Zeitalter der Faxgeräte", "einer red­lich bemüh­ten, aber mit­un­ter über­for­der­ten Fachbehörde" und "büro­kra­ti­scher Mittelmäßig­keit". In die­sem Sinne gehen dann die Gäule mit ihm durch:

»Durften unter galop­pie­ren­den Unsicherheitsbedingungen nach Vorsorgeprinzip bei Abwägung von Nutzen und Risiken bestimm­te Maßnahmen getrof­fen wer­den? Die Rechtsprechung hat hier den demo­kra­tisch legi­ti­mier­ten Gesetz- und Verordnungsgebern mit Recht weit­rei­chen­de Einschätzungsspielräume zuge­stan­den und nur die Plausibilität der zugrun­de geleg­ten Prämissen überprüft.

Was hät­ten Gerichte auch mehr tun kön­nen? Im Gerichtssaal las­sen sich kei­ne kom­ple­xen Diskurse hoch spe­zia­li­sier­ter und glo­bal ver­netz­ter Fachgemeinschaften simu­lie­ren. Hier kom­men nun die Einschätzungen des RKI ins Spiel: Von den Verwaltungsgerichten bis zum Bundesverfassungsgericht dien­ten Referenzen schlicht der Verifikation, dass poli­ti­sche Maßnahmen auf plau­si­blen (nicht will­kür­li­chen) Annahmen beruh­ten…«

Libertär verkitschte Demokratie-Folklore

Um im Tierleben zu blei­ben: Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Ein Ministerium, dem dazu eine demo­kra­ti­sche Befugnis zuge­schrie­ben wird, weist eine Behörde an, die von ihm prä­fe­rier­ten Maßnahmen als plau­si­bel dar­zu­stel­len. Gerichte kön­nen gar nicht mehr tun, als fest­zu­stel­len: Klingt plau­si­bel. Den syste­mi­schen Sinn erhält die­ses Spiel nur mit der Konstruktion eines "ver­füg­ba­ren wis­sen­schaft­li­chen Wissen", das dem Ministerium a prio­ri zufällt. Alle Beteiligten sind aus dem Schneider, auf der Strecke bleibt nur die Wissenschaft. Das Problem des immensen Vertrauensverlustes in der Bevölkerung ange­sichts sol­cher Willkür, das Rostalski anspricht, inter­es­siert nicht. Der Verdacht der Willkür ent­springt ohne­hin wohl einer "liber­tär ver­kitsch­ten Demokratie-Folklore":

»So wenig wie eine radi­ka­le Epistemisierung des Politischen ega­li­tä­re Legitimation schafft, ersetzt liber­tär ver­kitsch­te Demokratie-Folklore die Komplexität arbeits­tei­li­ger Wissensverarbeitung und demo­kra­tisch ver­ant­wor­te­te Entscheidungen. Demokratische Mündigkeit bedeu­tet auch Einsicht in die eige­nen kogni­ti­ven Grenzen…«

Was auf alle, bis auf eli­tä­re Rechtsprofessoren, zutrifft.

Der Artikel ist hier in Gänze zu lesen.


Auf ver​fas​sungs​blog​.de gibt es eine Übersicht sei­ner Posts dort. Sie ist erhellend:

12 Antworten auf „Es gibt keinen RKI-Skandal. Das wissen Eckerle, Buyx und Sander“

  1. "Es gibt kei­nen RKI-Skandal." 

    … völ­lig rich­tig! Da RKI dem BMG unter­stellt ist, muss man vom BMG-Skandal spre­chen. Dem BMG und Jens Spahn war spä­te­stens Mitte März 2020 bekannt, dass die wich­tig­sten Parameter des SARS-CoV‑2 den Influenzaviren glei­chen oder dar­un­ter lie­gen. Danach soll­te nur eine ein­zi­ge Frage gestellt und beant­wor­tet werden: 

    Welche Schutzmaßnahmen hat das BMG bei der letz­ten Grippewelle beschlos­sen und ein­ge­führt? Die Antwort dar­auf konn­te nur: kei­ne, lauten.

  2. Guten Abend!

    Vielen Dank für die­sen Artikel: er run­det her­vor­ra­gend das tota­li­tä­re Welt- und Sittenbild eine gewis­sen "Ethikratsvorsitzenden", mit der Ethik eines gewis­sen Arztes (Josef M.) ab, die sie wie eine Monstranz vor sich her trägt. (Es gilt die Unschuldsvermutung!) 

    Deshalb rufe ich hier eini­ge Infos zum Ethikratsmitglied Frauke Rostalski in Erinnerung:
    – Dezember 2021: Sie hat als eine von vier Ethikratsmitglieder gegen die Impfpflicht gestimmt. (1)
    – September 2023: Sie hat sich öffent­lich für die Rehabilitierung des wei­ma­rer Familienrichters Christian Dettmar eingesetzt.(2)
    – Und jetzt auch noch das? 

    Die "gro­ße Vorsitzende" hat wohl gute Gründe den Gärditz-Kommentar zu tei­len: Sie will über kurz oder lang wohl an "Nestbeschmutzern" ein Exempel sta­tu­ie­ren und fängt jetzt – ver­meint­lich harm­los – mit der kom­mu­ni­ka­ti­ven Strategie der Nadelstiche an.

    Frau B. beweist mit ihren kom­mu­ni­ka­ti­ven Bonmots (so auch mit die­sem) impli­zit was man von ihr zu hal­ten hat.

    Einen schö­nen Abend,
    Daniel

    (1) https://​www​.coro​dok​.de/​w​a​r​u​m​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​v​e​r​f​a​s​s​u​ng/
    (2) https://​www​.welt​.de/​d​e​b​a​t​t​e​/​k​o​m​m​e​n​t​a​r​e​/​p​l​u​s​2​4​7​2​7​0​3​7​8​/​R​i​c​h​t​e​r​-​f​u​e​r​-​M​a​s​k​e​n​-​E​n​t​s​c​h​e​i​d​u​n​g​-​b​e​s​t​r​a​f​t​-​D​i​e​s​e​s​-​U​r​t​e​i​l​-​i​s​t​-​u​n​h​a​l​t​b​a​r​.​h​tml

      1. @aa : «Die Anspielung auf "Josef M." hal­te ich aller­dings im Zusammenhang mit Frau B. für abwegig.»

        Stimmt sicher­lich. Genauso wie die gel­ben, sechstrah­li­gen Sterne mit der Aufschrift «Ungeimpft!» auf Demos geschmack­los waren.

        Andererseits: Die Eichmann-Paraphrase vom wei­ter­hin stol­zen Angstmacher Bude, «Ungeimpfte nach Madagaskar», hat­ten wir halt auch. Und «Ungeimpfte als ent­behr­li­cher Teil des Gesamtkomplexes».

        CJ Hopkins hat schon recht wenn er schreibt, Kapitalismus sei eine Wertzersetzungsmaschine («value-deco­ding machi­ne») und der post­mo­der­ne Totalitarismus sei über­all der glei­che. Trotzdem blub­bert hier in Schland in die­sem Zusammenhang kul­tu­rell recht spe­zi­fi­scher alter brau­ner Scheiss dann doch an die Oberfläche. Gerade bei «Linken». «Der Faschismus der kei­ner sein will» (Ulrich Mies).

        Erinnert mich dar­an, wie ich im April '20 in der Leonhardtstr. auf der Parkbank ggü. dem Italiener mei­ne Pizza geges­sen habe (dort selbst durf­te man ja nicht), und eine älte­re Dame vor­bei ging, sich das anguck­te und sag­te: «Ist das nicht wie '33?» – Damals fand ich das noch übertrieben,

      2. Beim Philosophen Giorgio Agamben kön­nen wir (in «Homo sacer») nach­le­sen: Das bio­po­li­ti­sche Muster für die Organisation der Gesellschaft in der Moderne sei nicht mehr die Stadt, son­dern das Lager. Simon Elmer von den lon­do­ner Architects for Social Housing hat die­sen Gedanken mit Fotos von Quarantänelagern der Gefängnisinsel der Südhalbkugel bebildert.
        https://​archi​tects​for​so​cial​housing​.co​.uk/​2​0​2​2​/​0​2​/​0​8​/​t​h​e​-​c​a​m​p​-​a​s​-​b​i​o​p​o​l​i​t​i​c​a​l​-​p​a​r​a​d​i​g​m​-​o​f​-​t​h​e​-​s​t​a​te/

      3. Sehr geehr­ter Herr Aschmoneit,

        es freut mich dass mei­ne glos­sen­haf­te Überspitzung getrig­gert hat. 😀 

        Mir ging es bei der Überspitzung eher um das ethi­sche Selbstverständnis der "gro­ßen Vorsitzenden" das ich – frei nach Hans Jonas – dem tech­ni­schen Imperativ zuord­ne: Handle so, dass kei­ne Technik unge­nutzt bleibt. In eige­nen Worten: Was tech­nisch mög­lich ist, kann und soll umge­setzt werden.

        Klingt das nach Ethik? 

        Es klingt eher nach: Für das "höhe­re Wohl" müs­sen im Zweifel Opfer gebracht wer­den. Siehe u.a.: "Moralische Pflicht zum Impfen." Und wer sich die­se Redewendung mit dem "Opfer brin­gen" durch­ge­dacht hat, lan­det am Ende bei der Rechtfertigung abscheu­lich­ster Menschenversuche.

        Die Rechtsphilosophin Kathrin Gierhake hat­te bei Gunnar Kaiser sei­ner­zeit davon gespro­chen, dass sich inner­halb der Juristen Denkmuster wie­der­fin­den, die an fin­ste­re Zeiten erin­nern. Warum soll­te das nur auf Juristen beschränkt sein?

        Ich weiß, dass die­ser Beitrag schwe­re­re Kost gewor­den ist als geplant und dafür ent­schul­di­ge ich mich und wün­sche eine ange­neh­me Nachtruhe.

        Freundliche Grüße,
        Daniel

        1. @Daniel L.

          Vielen Dank! Eine gute Nachtruhe könnt ich wohl gebrauchen.

          Mir gefiel der Gebrauch des Begriffes "Technischer Imperativ". Das ist im Zusammenhang auch sehr wich­tig und deut­lich unterrepräsentiert.

          Es geht aber um den kom­er­zi­el­len Imperatv. der Macht wegen, wohl!

          Und Allen ein "Gutes Nächtle"!

  3. Danke auch hier­für. Ich habe den gan­zen Nachmittag lang ver­sucht, das zu for­mu­lie­ren, hät­te es aber nie so hingekriegt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert