Gerade einmal zwei Wochen nach dem Besuch von Friedrich Merz beim Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) in Dresden empfiehlt die Stiko das GSK-Produkt Arexvy:
»Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Menschen ab 75 Jahren die Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Auch für Menschen ab 60 Jahren mit Risikofaktoren wird die Impfung gegen die Atemwegserkrankung empfohlen, wie aus einer vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Die Stiko empfiehlt den Menschen eine einmalige Impfung vor der RSV-Saison als Standardimpfung mit den Wirkstoffen Arexvy und Abrysvo…
Es könne noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getroffen werden. Die RSV-Impfung könne gleichzeitig mit der saisonalen Grippe-Impfung verabreicht werden. Für einen optimalen Schutz in der RSV-Saison sollte die Impfung im Spätsommer oder Herbst erfolgen. Im Juni hatte die Stiko für Säuglinge einen Antikörper-Wirkstoff zum Schutz vor RSV empfohlen.«
zeit.de (2.8.24)
Zum letzten Punkt siehe:
Raus aus dem Mutterbauch, rein mit der Sanofi-Spritze. “Unabhängig von möglichen Risikofaktoren”
»GSK erhöht Gewinnziel
… Im abgelaufenen ersten Quartal hat GSK vor allem von einem starken Impfgeschäft profitiert. Das Geschäft mit der Impfung Shingrix gegen Herpes Zoster und Gürtelrose spülte dem Konzern 945 Millionen britische Pfund in die Kasse. Mit der RSV-Impfung Arexvy machte das Unternehmen 182 Millionen Pfund...«
apotheke-adhoc.de (1.5.24)
Das Produkt ist sehr, sehr wirksam, wußte aerzteblatt.de schon am 6.10.23. "Quelle: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, https://de.gsk.com".

Konkurrenzprodukt von Pfizer zum gleichen Preis

Siehe auch:
Tierschutzgesetz: Trächtige Tiere dürfen nicht geimpft werden.
Grundgesetz: Schwangere Frauen dürfen geimpft werden.
Die Frage ist, welchen Anteil echte, aufgeklärte, verstehende Senioren an dieser Impfaktion hatten und haben. Welche Senioren können frei entscheiden, für welche Senioren wird von Senioreneinrichtungen, bevollmächtigten Verwandten etc. die Entscheidung getroffen? Und hierbei ist das Auftreten der impfenden Weißkittel noch nicht berücksichtigt.
Die Pharmaunternehmen empfehlen etwas, die STIKO winkt etwas durch oder preist etwas in bestem Propagandasprache an, und schon findet die Impfung wie von allein in den Körper der Impflinge.
Das ist seltsam und sehr erstaunlich. Heute empfehlen DPA und Stiko immer noch so genannte "Covidschutzimpfungen". Das heißt, sie wissen gar nicht, dass diese Produkte gefährliche Langzeit- und auch sofort auftretende Nebenwirkungen haben und möchten gern, dass ältere Leute sich diesen Nebenwirkungen aussetzen. Doch WENN sie es wissen sollten, was soll das dann? Absichtlich Leute den Gefahren aussetzen, die inzwischen dem Rest der Welt bekannt sind?
https://www.krankenkassen.de/dpa/448526.html
Sie kennen auch nicht die Leaks vom RKI, man sollte die DPA und die Stiko per Email darauf aufmerksam machen. Sie haben wahrscheinlich auch gar nichts von den Klagen von "Impf"-Opfern gegen die Hersteller gehört, sonst würden sie ja nicht unverdrossen weiter die Produkte empfehlen. Oder sie kennen auch nicht zum Beispiel Anwalt Ulbrich auf "X".
https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1819167570844701129
Wie können trotz bekannter Nebenwirkungen und Gesundheitsgefahren jetzt in 2024 immer noch exakt diese Produkte via Stiko und DPA empfohlen und als gesundheitsfördernd für ältere Menschen gepriesen werden? In welchem Film bin ich gerade? Ist das ein totales Verblödungsprogramm für alle, die ebenso nichts, aber gar nichts von den internen RKI-Files gehört oder gelesen haben? Testen sie jetzt den Rest der Bevölkerung, wie gutgläubig die noch sind? Und ob sie auf ihre Empfehlungen immer noch reinfallen? Sehr merkwürdig. Oder ist das sogar vorsätzliche, geplante Körperverletzung? Niemand wird zum Glück momentan gezwungen, diese Produkte zu nehmen. Aber allein die "Empfehlung" kann doch dazu führen, dass jemand, der diesen Institutionen folgt, krank wird oder aufgrund der Anwendung wegen besagter Empfehlung stirbt.
„Der in der Zulassung befindliche mRNA-Impfstoff (mResvia, Moderna) ist nicht Gegenstand dieser Empfehlung. Die Evidenzaufarbeitung dieses Impfstoffs ist schnellstmöglich nach EU-Zulassung geplant.“
—Epid Bull (RKI), 08.08.2024
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Arexvy und Abrysvo
sowie auch zur experimentellen Prophylaxe per mod-mRNA-Gentherapie
mResvia
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Auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat die Europäische Union (EU) im Juni bzw. August 2023 die proteinbasierten RSV-Impfstoffe Arexvy (RSVPreF3; GSK) und Abrysvo (RSVPreF; Pfizer) zur Prävention von RSV-verursachten Erkrankungen der unteren Atemwege für Personen ≥ 60 Jahre zugelassen. Die STIKO hat entsprechend ihrer Standardvorgehensweise (SOP) die Datenlage zu RSV-Erkrankungen und den beiden in Deutschland verfügbaren und zugelassenen Impfstoffen aufgearbeitet und geprüft, ob die RSV-Impfung zur Prävention von RSV-Erkrankungen bei Personen ≥ 60 Jahren empfohlen werden soll. Der in der Zulassung befindliche mRNA-Impfstoff (mResvia, Moderna) ist nicht Gegenstand dieser Empfehlung. Die Evidenzaufarbeitung dieses Impfstoffs ist schnellstmöglich nach EU-Zulassung geplant.
— Epidemiologisches Bulletin 32 | 2024. Robert-Koch-Institut, 8. August 2024.
edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/11885/EB-32-STIKO-RSV-Beschluss-und-Begründung.pdf?sequence=1&isAllowed=y
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“Die vier mResvia-Strafanzeigen vom 4. Oktober 2024.” · Strafanzeige gegen Vieths (PEI), Überla (STIKO), Schaade (RKI) und Lauterbach (BMG) wegen der mod-mRNA-Gentherapie mResvia (mRNA-1345)
Gestern von mir an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft, … Berlin, Bonn (BMG: "Erster Dienstsitz: Rochusstraße 1, 53123 Bonn Zweiter Dienstsitz: Mauerstraße 29, 10117 Berlin"), Darmstadt, …
4. Oktober 2024
Strafanzeige gegen Apl. Prof. Dr. Stefan Vieths (PEI), Prof. Dr. Klaus Überla (STIKO), Prof. Dr. med. Lars Schaade (RKI) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (BMG) wegen der nicht erforderlichen und schädlichen oder tödlichen mod-mRNA-Gentherapie mResvia (mRNA-1345)
• Wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere gegen § 224 Gefährliche Körperverletzung, § 226 Schwere Körperverletzung, § 227 Körperverletzung mit Todesfolge, § 229 Fahrlässige Körperverletzung, § 340 Körperverletzung im Amt
• Wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), insbesondere § 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel sowie § 6 (1), § 6 (2), § 6 (3), jeweils auch in Zusammenhang mit § 84 Gefährdungshaftung, § 84a Auskunftsanspruch
• Wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einem Demozid durch massenhafte Injektionen mit der mod-mRNA (modRNA) in mResvia
Am 23.08.2024 hat die Europäische Kommission (EC, European Commission) die Marktzulassung für mResvia (mRNA-1345) erteilt, einen sogenannten “mRNA-Impfstoff” zum Schutz von Menschen ab 60 Jahren vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV), genauer gesagt zum Schutz von Menschen ab 60 Jahren durch Prävention von Erkrankungen der unteren Atemwege (LRTD, lower respiratory tract disease) nach Infektion mit RSV. Die Marktzulassung folgt auf die positive Stellungnahme des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP, Committee for Medicinal Products for Human Use) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA, European Medicines Agency) und ist in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gültig.
Die folgenden 25 Fragen zu mResvia (mRNA-1345) müssen zeitnah öffentlich beantwortet werden, bis dahin ist Informierte Einwilligung (informed consent) nicht möglich und sind die in Vorbereitung befindlichen, gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) gerichteten mod-mRNA-Gentherapien (“mRNA-basierte Impfungen”) zu stoppen. …