"Stiko empfiehlt Impfung gegen RS-Virus für Ältere". 182 Millionen £ macht GSK in einem Quartal damit

Gerade ein­mal zwei Wochen nach dem Besuch von Friedrich Merz beim Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) in Dresden emp­fiehlt die Stiko das GSK-Produkt Arexvy:

»Die Ständige Impfkommission (Stiko) emp­fiehlt Menschen ab 75 Jahren die Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Auch für Menschen ab 60 Jahren mit Risikofaktoren wird die Impfung gegen die Atemwegserkrankung emp­foh­len, wie aus einer vom Robert Koch-Institut ver­öf­fent­lich­ten Mitteilung her­vor­geht. Die Stiko emp­fiehlt den Menschen eine ein­ma­li­ge Impfung vor der RSV-Saison als Standardimpfung mit den Wirkstoffen Arexvy und Abrysvo…

Es kön­ne noch kei­ne Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getrof­fen wer­den. Die RSV-Impfung kön­ne gleich­zei­tig mit der sai­so­na­len Grippe-Impfung ver­ab­reicht wer­den. Für einen opti­ma­len Schutz in der RSV-Saison soll­te die Impfung im Spätsommer oder Herbst erfol­gen. Im Juni hat­te die Stiko für Säuglinge einen Antikörper-Wirkstoff zum Schutz vor RSV empfohlen.«
zeit​.de (2.8.24)

Zum letz­ten Punkt siehe:

Raus aus dem Mutterbauch, rein mit der Sanofi-Spritze. “Unabhängig von mög­li­chen Risikofaktoren”

»GSK erhöht Gewinnziel

… Im abge­lau­fe­nen ersten Quartal hat GSK vor allem von einem star­ken Impfgeschäft pro­fi­tiert. Das Geschäft mit der Impfung Shingrix gegen Herpes Zoster und Gürtelrose spül­te dem Konzern 945 Millionen bri­ti­sche Pfund in die Kasse. Mit der RSV-Impfung Arexvy mach­te das Unternehmen 182 Millionen Pfund...«
apo​the​ke​-adhoc​.de (1.5.24)

Das Produkt ist sehr, sehr wirk­sam, wuß­te aerz​te​blatt​.de schon am 6.10.23. "Quelle: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, https://​de​.gsk​.com".

medpex​.de

Konkurrenzprodukt von Pfizer zum gleichen Preis

mediz​in​fuchs​.de

Siehe auch:

STIKO-Protokolle: Wer wegen mög­li­cher Befangenheit von Beratungen aus­ge­nom­men wur­de. Und wer nicht

4 Antworten auf „"Stiko empfiehlt Impfung gegen RS-Virus für Ältere". 182 Millionen £ macht GSK in einem Quartal damit“

  1. Tierschutzgesetz: Trächtige Tiere dür­fen nicht geimpft werden.
    Grundgesetz: Schwangere Frauen dür­fen geimpft werden.

  2. Die Frage ist, wel­chen Anteil ech­te, auf­ge­klär­te, ver­ste­hen­de Senioren an die­ser Impfaktion hat­ten und haben. Welche Senioren kön­nen frei ent­schei­den, für wel­che Senioren wird von Senioreneinrichtungen, bevoll­mäch­tig­ten Verwandten etc. die Entscheidung getrof­fen? Und hier­bei ist das Auftreten der imp­fen­den Weißkittel noch nicht berücksichtigt. 

    Die Pharmaunternehmen emp­feh­len etwas, die STIKO winkt etwas durch oder preist etwas in bestem Propagandasprache an, und schon fin­det die Impfung wie von allein in den Körper der Impflinge.

  3. Das ist selt­sam und sehr erstaun­lich. Heute emp­feh­len DPA und Stiko immer noch so genann­te "Covidschutzimpfungen". Das heißt, sie wis­sen gar nicht, dass die­se Produkte gefähr­li­che Langzeit- und auch sofort auf­tre­ten­de Nebenwirkungen haben und möch­ten gern, dass älte­re Leute sich die­sen Nebenwirkungen aus­set­zen. Doch WENN sie es wis­sen soll­ten, was soll das dann? Absichtlich Leute den Gefahren aus­set­zen, die inzwi­schen dem Rest der Welt bekannt sind?

    https://​www​.kran​ken​kas​sen​.de/​d​p​a​/​4​4​8​5​2​6​.​h​tml

    Sie ken­nen auch nicht die Leaks vom RKI, man soll­te die DPA und die Stiko per Email dar­auf auf­merk­sam machen. Sie haben wahr­schein­lich auch gar nichts von den Klagen von "Impf"-Opfern gegen die Hersteller gehört, sonst wür­den sie ja nicht unver­dros­sen wei­ter die Produkte emp­feh­len. Oder sie ken­nen auch nicht zum Beispiel Anwalt Ulbrich auf "X".

    https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1819167570844701129

    Wie kön­nen trotz bekann­ter Nebenwirkungen und Gesundheitsgefahren jetzt in 2024 immer noch exakt die­se Produkte via Stiko und DPA emp­foh­len und als gesund­heits­för­dernd für älte­re Menschen geprie­sen wer­den? In wel­chem Film bin ich gera­de? Ist das ein tota­les Verblödungsprogramm für alle, die eben­so nichts, aber gar nichts von den inter­nen RKI-Files gehört oder gele­sen haben? Testen sie jetzt den Rest der Bevölkerung, wie gut­gläu­big die noch sind? Und ob sie auf ihre Empfehlungen immer noch rein­fal­len? Sehr merk­wür­dig. Oder ist das sogar vor­sätz­li­che, geplan­te Körperverletzung? Niemand wird zum Glück momen­tan gezwun­gen, die­se Produkte zu neh­men. Aber allein die "Empfehlung" kann doch dazu füh­ren, dass jemand, der die­sen Institutionen folgt, krank wird oder auf­grund der Anwendung wegen besag­ter Empfehlung stirbt.

  4. „Der in der Zulassung befind­li­che mRNA-Impfstoff (mResvia, Moderna) ist nicht Gegenstand die­ser Empfehlung. Die Evidenzaufarbeitung die­ses Impfstoffs ist schnellst­mög­lich nach EU-Zulassung geplant.“ 

    —Epid Bull (RKI), 08.08.2024

    ·

    Arexvy und Abrysvo 
    sowie auch zur expe­ri­men­tel­len Prophylaxe per mod-mRNA-Gentherapie
    mResvia

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    Auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat die Europäische Union (EU) im Juni bzw. August 2023 die pro­te­in­ba­sier­ten RSV-Impfstoffe Arexvy (RSVPreF3; GSK) und Abrysvo (RSVPreF; Pfizer) zur Prävention von RSV-ver­ur­sach­ten Erkrankungen der unte­ren Atemwege für Personen ≥ 60 Jahre zuge­las­sen. Die STIKO hat ent­spre­chend ihrer Standardvorgehensweise (SOP) die Datenlage zu RSV-Erkrankungen und den bei­den in Deutschland ver­füg­ba­ren und zuge­las­se­nen Impfstoffen auf­ge­ar­bei­tet und geprüft, ob die RSV-Impfung zur Prävention von RSV-Erkrankungen bei Personen ≥ 60 Jahren emp­foh­len wer­den soll. Der in der Zulassung befind­li­che mRNA-Impfstoff (mResvia, Moderna) ist nicht Gegenstand die­ser Empfehlung. Die Evidenzaufarbeitung die­ses Impfstoffs ist schnellst­mög­lich nach EU-Zulassung geplant. 

    — Epidemiologisches Bulletin 32 | 2024. Robert-Koch-Institut, 8. August 2024. 

    edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/11885/EB-32-STIKO-RSV-Beschluss-und-Begründung.pdf?sequence=1&isAllowed=y

    ·

    “Die vier mResvia-Strafanzeigen vom 4. Oktober 2024.” · Strafanzeige gegen Vieths (PEI), Überla (STIKO), Schaade (RKI) und Lauterbach (BMG) wegen der mod-mRNA-Gentherapie mResvia (mRNA-1345)

    Gestern von mir an die jeweils zustän­di­ge Staatsanwaltschaft, … Berlin, Bonn (BMG: "Erster Dienstsitz: Rochusstraße 1, 53123 Bonn Zweiter Dienstsitz: Mauerstraße 29, 10117 Berlin"), Darmstadt, … 

    4. Oktober 2024 

    Strafanzeige gegen Apl. Prof. Dr. Stefan Vieths (PEI), Prof. Dr. Klaus Überla (STIKO), Prof. Dr. med. Lars Schaade (RKI) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (BMG) wegen der nicht erfor­der­li­chen und schäd­li­chen oder töd­li­chen mod-mRNA-Gentherapie mResvia (mRNA-1345)

    • Wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch (StGB), ins­be­son­de­re gegen § 224 Gefährliche Körperverletzung, § 226 Schwere Körperverletzung, § 227 Körperverletzung mit Todesfolge, § 229 Fahrlässige Körperverletzung, § 340 Körperverletzung im Amt
    • Wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), ins­be­son­de­re § 5 Verbot bedenk­li­cher Arzneimittel sowie § 6 (1), § 6 (2), § 6 (3), jeweils auch in Zusammenhang mit § 84 Gefährdungshaftung, § 84a Auskunftsanspruch
    • Wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einem Demozid durch mas­sen­haf­te Injektionen mit der mod-mRNA (modRNA) in mResvia 

    Am 23.08.2024 hat die Europäische Kommission (EC, European Commission) die Marktzulassung für mResvia (mRNA-1345) erteilt, einen soge­nann­ten “mRNA-Impfstoff” zum Schutz von Menschen ab 60 Jahren vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV), genau­er gesagt zum Schutz von Menschen ab 60 Jahren durch Prävention von Erkrankungen der unte­ren Atemwege (LRTD, lower respi­ra­to­ry tract dise­a­se) nach Infektion mit RSV. Die Marktzulassung folgt auf die posi­ti­ve Stellungnahme des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP, Committee for Medicinal Products for Human Use) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA, European Medicines Agency) und ist in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gültig. 

    Die fol­gen­den 25 Fragen zu mResvia (mRNA-1345) müs­sen zeit­nah öffent­lich beant­wor­tet wer­den, bis dahin ist Informierte Einwilligung (infor­med con­sent) nicht mög­lich und sind die in Vorbereitung befind­li­chen, gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) gerich­te­ten mod-mRNA-Gentherapien (“mRNA-basier­te Impfungen”) zu stoppen. …

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