Überall wird diese Meldung von dpa verbreitet, die natürlich nicht ohne "Wording", wie es in den RKI-Protokollen gerne heißt, auskommt:
»Vor etwa einem Jahr wird ein Richter verurteilt, weil er Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen kippen wollte. Gegen das Urteil wendet er sich nun an den Bundesgerichtshof – und nicht nur er.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich Ende August mit der Verurteilung eines Familienrichters, der mit einer Entscheidung unter anderem die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte. Das Landgericht Erfurt hatte den Mann im vergangenen August der Rechtsbeugung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hätten gegen das Urteil Revision eingelegt, teilte der BGH mit. Darüber wolle der Karlsruher Senat am 28. August verhandeln.
Der Familienrichter des Amtsgerichts Weimar hatte im April 2021 mit einer von ihm verfassten Entscheidung unter anderem verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Dazu hatte er mehrere Gutachten eingeholt und diese in seiner Entscheidung zitiert. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte den Familienrichter wegen Rechtsbeugung angeklagt und drei Jahre Haft gefordert – nicht, weil er eine juristisch umstrittene Entscheidung getroffen hatte, sondern, weil er an der Vorbereitung des seiner Entscheidung zugrundeliegenden Verfahrens selbst mitgewirkt hatte. Die Verteidiger des Juristen hatten einen Freispruch für ihn beantragt.«
welt.de (23.7.24)
Das Recht steht doch Oben. Oder nicht? Und der Rechtsstaat auf dem Rationalismus! Wo Problem?
@VitaminC, der Rechts-Staat bewegt sich derzeit zwischen Rechts und Links.
@Erfordia… :
Verstehe – und immer nicht da wo ich grad zupacken will. 😀 So sieht es wohl aus.
Ein Swinger-law, sozusagen? Darf quasi nur der zahlende "Gast" mal ran .….
Ein wirklich ausgeklügeltes Geschäftsmodell. Nix für arbeitslose "Hungerleider", leider!
Von Familiengericht
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__23b.html
kommt man zu Kindschaftsrechts, was die Elterliche Sorge (Sorgerecht) einschließt, die in §§ 1626–1698b BGB geregelt ist
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1626–1698b
und dort findet man
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
https://www.buzer.de/1666_BGB.htm
wo wörtlich steht
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Wie kommen nun die Berufslügner der dpa und all die Pressemüllschleudern zu der Aussage, "er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig"? Haben die alle einen irreparablen Dachschaden? Es steht doch im BGB, dass er sogar helfen musste.
"… so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind."
Die Politiker, Beamten, Lehrer und all die Lehrerverbände und Gewerkschaften, die den Kindern mit den Masken, den Tests, dem Spritzmittel, dem ganzen Terrorregime Schaden zugefügt haben, zeigen unmissverständlich den Zerfall unseres Bildungswesens und unserer Gesellschaft. Dass die meisten Eltern alles mitgemacht haben, macht es nur noch schlimmer.
@Peter Pan:
Schwer zu sagen .…
Die haben keinen "Dachschaden", die werden dafür bezahlt. Der Richter um den es geht, hat das Recht wörtlich genommen. Man zeigte ihm dass er dafür offenbar nicht bezahlt wurde. Klar, das ist nicht wirklich nachvollziehbar, aber real.
Deshalb frage ich fast turnusgemäss immer wieder aufs neue, vollkommen rhetorisch scheinbar: Wo leben wir also?
Die genau gleiche Frage könnte rhetorisch auch lauten: wo leben wir also nicht?
Dann, wenn man sich diese Frage beantwortet stellt sich die Frage ob das überhaupt (gesetzlich) möglich ist. Und was wäre (konjunktiv, möchte mich nicht "strafbar" machen) zu tun?
Hat das nicht "der Wähler" so entschieden, also so gewünscht. Wäre man, unternähme man was, ein Anti-Demokrat? – Eigentlich ja nicht. Aber .…..
Haben die alle einen Dachschaden?, fragt Peter Pan.
https://kodoroc.de/2024/07/25/bgh-prueft-verurteilung-von-familienrichter-im-august/#comment-3511
🙂
Ich sage: Sie hatten nicht nur einen Dachschaden, sondern auch ein oder mehrere Räder ab, auch hatten sie keine Latten mehr an ihrem Zaun, die Berufslügner, und von den Tassen in ihren geistigen Schränken will ich gar nicht reden. Die waren nicht mehr vorhanden, Jahre lang.
"Dass die meisten Eltern alles mitgemacht haben, macht es nur noch schlimmer."
Der komplette Kommentar hätte von mir sein können, ist aber noch besser, weil konkret ergänzt um Gesetze zum Kindeswohl. Zum Glück gab es auch Eltern, die sich und ihren Kindern keine Angst einjagen ließen. Es waren die medial verängstigten Eltern, Tanten, Onkel, Großeltern, die wie aufgescheuchte Hühner oder Schafe ihre EIGENEN Kinder zu Masken und Tests nötigten. Wie abscheulich von solchen Eltern, dieselben haben mit Sicherheit auch ihre Kinder "impfen" lassen, ich sage nur
Für eine Handvoll Euro – Artikel bei corodok.de
Grüße aus dem hohen Norden, habe gerade einen unbeschwerten Tag mit nicht-"geimpften" Kindern und ebensolchen Erwachsenen verbracht … eine reine Freude, wie fit und gesund diese Kinder sind. Mehr erzähle ich nicht, das wird sonst zu privat. Ich muss aber manchmal an Beispielen zeigen, dass nicht"geimpfte" Kinder das Beste überhaupt sind.
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