EuGH "erklärt die Entscheidungen der Kommission für nichtig, soweit sie Fehler aufweisen"

Hier wur­de über die Entscheidung zu den "Impfstoffverträgen" bereits berich­tet. Nun liegt eine Pressmitteilung des Gerichtshofs vom 17.7.24 vor, in der es heißt:

»Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T‑689/​21 | Auken u. a./Kommission sowie T‑761/​21 | Courtois u. a./Kommission
Die Kommission hat der Öffentlichkeit kei­nen hin­rei­chend umfas­sen­den Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 gewährt

Dieser Verstoß betrifft ins­be­son­de­re die Entschädigungsbestimmungen die­ser Verträge und die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten, die die Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe abge­ge­ben haben

In den Jahren 2020 und 2021 wur­den zwi­schen der Kommission und Pharmaunternehmen Verträge über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 geschlos­sen: Schnell wur­den rund 2,7 Milliarden Euro frei­ge­ge­ben, um eine ver­bind­li­che Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben.

Im Jahr 2021 bean­trag­ten Europaabgeordnete und Privatpersonen auf der Grundlage der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten Zugang zu die­sen Verträgen und bestimm­ten mit ihnen zusam­men­hän­gen­den Dokumenten, um ihre Bedingungen zu ver­ste­hen und sich von der Wahrung des öffent­li­chen Interesses zu überzeugen.

Da die Kommission nur teil­wei­sen Zugang zu die­sen Dokumenten gewähr­te, die in berei­nig­ten Fassungen online gestellt wur­den, erho­ben die betrof­fe­nen Europaabgeordneten und Privatpersonen Nichtigkeitsklagen beim Gericht der Europäischen Union.

In sei­nen Urteilen gibt das Gericht bei­den Klagen teil­wei­se statt und erklärt die Entscheidungen der Kommission für nich­tig, soweit sie Fehler aufweisen.

Was die Bestimmungen die­ser Verträge über die Entschädigung von Pharmaunternehmen durch die Mitgliedstaaten wegen etwa­iger Schadensersatzansprüche betrifft, die die Pharmaunternehmen bei Mängeln ihrer Impfstoffe zu zah­len haben, weist das Gericht dar­auf hin, dass der Hersteller für den Schaden haf­tet, der durch einen Mangel sei­nes Produkts ver­ur­sacht wor­den ist. Seine Haftung auf­grund der Richtlinie 85/​374 kann gegen­über dem Geschädigten nicht durch eine die Haftung begren­zen­de oder von der Haftung befrei­en­de Klausel begrenzt oder aus­ge­schlos­sen wer­den. Jedoch ver­bie­tet die Richtlinie 85/​374 nicht, dass ein Dritter den Schadensersatz erstat­tet, den ein Hersteller wegen der Fehlerhaftigkeit sei­nes Produkts gezahlt hat. Das Gericht stellt fest, dass der Grund, aus dem die Entschädigungsbestimmungen in die Verträge auf­ge­nom­men wur­den, näm­lich das von den Pharmaunternehmen getra­ge­ne Risiko im Zusammenhang mit der Verkürzung der Frist für die Entwicklung der Impfstoffe aus­zu­glei­chen, von den Mitgliedstaaten gebil­ligt wur­de und öffent­lich bekannt war. Die Kommission hat nicht dar­ge­tan, dass ein wei­ter­ge­hen­der Zugang zu die­sen Klauseln die geschäft­li­chen Interessen die­ser Unternehmen tat­säch­lich beein­träch­ti­gen wür­de. Auch hat die Kommission nicht hin­rei­chend erläu­tert, inwie­fern der Zugang zu den Definitionen der Begriffe „vor­sätz­li­ches Verschulden“ und „alle mög­li­chen und zumut­ba­ren Anstrengungen“ in bestimm­ten Verträgen sowie zu den Vertragsbestimmungen über die Schenkung und den Weiterverkauf von Impfstoffen die­se geschäft­li­chen Interessen kon­kret und tat­säch­lich beein­träch­ti­gen könnte.

Was den Schutz der Privatsphäre von Personen betrifft, auf den sich die Kommission beru­fen hat, um den Zugang zu den Erklärungen der Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten teil­wei­se zu ver­wei­gern, ver­tritt das Gericht die Auffassung, dass die betref­fen­den Privatpersonen den beson­de­ren Zweck des öffent­li­chen Interesses an der Veröffentlichung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten die­ser Mitglieder ord­nungs­ge­mäß nach­ge­wie­sen haben. Sie hät­ten näm­lich nur dann über­prü­fen kön­nen, dass bei den frag­li­chen Mitgliedern kein Interessenkonflikt bestand, wenn ihnen deren Namen und Vornamen sowie deren beruf­li­che oder insti­tu­tio­nel­len Rolle vor­ge­le­gen hät­ten. Zudem hat die Kommission nicht alle maß­geb­li­chen Umstände aus­rei­chend berück­sich­tigt, um eine ord­nungs­ge­mä­ße Interessenabwägung im Zusammenhang mit dem Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Privatsphäre der betrof­fe­nen Personen vor­zu­neh­men.

HINWEIS: Die Nichtigkeitsklage zielt auf die Nichtigerklärung einer uni­ons­rechts­wid­ri­gen Handlung der
Unionsorgane ab. Sie kann bei dem Gerichtshof bzw. dem Gericht unter bestimm­ten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union oder natür­li­chen oder juri­sti­schen Personen erho­ben wer­den. Ist die Klage begrün­det, wird die uni­ons­rechts­wid­ri­ge Handlung für nich­tig erklärt. Entsteht dadurch eine Regelungslücke, hat das betref­fen­de Organ die­se zu schließen.

HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann inner­halb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränk­tes Rechtsmittel ein­ge­legt werden.«

Hier zitiert ohne Fußnoten des Originals.

Der Volltext des Urteils ist auf Englisch über die­sen Link erreich­bar: curia​.euro​pa​.eu

6 Antworten auf „EuGH "erklärt die Entscheidungen der Kommission für nichtig, soweit sie Fehler aufweisen"“

  1. Wie jetzt, Börsenmakler han­deln mit Impfstoffen? Und sagen der Öffentlichkeit nicht Bescheid? So eine Unverschämtheit! Also, da soll­te der EuGH wirk­lich mal ein Machtwort spre­chen im Namen der Öffentlichkeit!

  2. "Die 28,5‑Milliarden-Euro-Frage: Welche Behörde schütz­te die CumCum-Betrüger?"

    "„Die Finanzlobby ist inter­es­siert CumCum fort­zu­set­zen und hat sich eine Exit-Strategie aus­ge­dacht“, erklärt Brorhilker die lan­ge erfolg­rei­che Steuervermeidung im gro­ßen Stil. Nach dem Schreiben von 2016 des Bundesfinanzministeriums hät­ten näm­lich Länderfinanzministerien den Begriff der posi­ti­ven Vorsteuerrenditen auf­ge­grif­fen und ent­ge­gen des BFH-Urteils kei­ne Steuern nach­ge­for­dert. Erst 2021 habe das Bundesfinanzministerium damals unter dem heu­ti­gen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sei­ne irri­ge Auffassung kor­ri­giert und damit die Blockade auf Länderebene gelöst.

    „2015 bis 2021 waren aber ver­lo­re­ne Jahre“, bedau­ert Brorhilker. Die Organisation Finanzwende woll­te wis­sen, wer genau dafür ver­ant­wort­lich war, wer sich die Sache mit der posi­ti­ven Vorsteuerrendite aus­ge­dacht hat. „Das ist die 28,5 Milliarden Euro-Frage“, sagt Schick. Sowohl an das Bundesfinanzministerium als auch an Länderfinanzministerien wur­den Auskunftsschreiben ver­schickt. „Wir haben viel Papier aber kei­ne Antworten bekom­men“, beschreibt Brorhilker das Echo.
    Unterlagen wur­den geschwärzt

    Seitenweise sei­en Unterlagen geschwärzt wor­den. So man­che Erklärungen zur Auskunftsverweigerung sei ent­lar­vend. Man kön­ne die Fragen nicht beant­wor­ten, weil das die „Funktionsfähigkeit der Verwaltung“ oder „den Kernbereich der Exekutive“ gefähr­de, habe das Bundesfinanzministerium erklärt. Anfang die­ser Woche hat es sich nach einer Auskunftsklage von Finanzwende eines Besseren beson­nen und 1.400 Seiten an Informationen geschickt, die Brorhilker & Co aber noch nicht aus­wer­ten konnten.

    Die Finanzbehörden Nordrhein-Westfalens wie­der­um haben Auskünfte ver­wei­gert, weil an CumCum-Geschäften Beteiligten „bei Bekanntwerden ihrer Beteiligung ein nicht uner­heb­li­cher Imageschaden, der zudem wirt­schaft­li­che Auswirkungen haben kann“ droht. „Der Schutz von Akteuren, die 28,5 Milliarden Euro geklaut haben, wiegt für die Finanzbehörden offen­bar schwe­rer als der Schutz von Steuergeldern der Allgemeinheit“, fol­gert Brorhilker. Das sei geeig­net, das Vertrauen in den Rechtsstaat und sei­ne Institutionen zu untergraben."

    "Das gel­te auch, weil der Staat an ande­rer Stelle wie beim Bürgergeld für ärme­re Bevölkerungsschichten sehr genau hin­sieht, assi­stiert Schick. „Aber über ille­ga­le Gewinne von Banken in Milliardenhöhe ver­liert Bundesfinanzminister Christian Lindner kein ein­zi­ges Wort“, kri­ti­siert er. Die Maßstäbe sei­en gehö­rig in Unordnung gera­ten. Über den Druck der Straße will Finanzwende sie wie­der zurecht rücken und dazu die Praktiken der Finanzlobby ans Tageslicht zer­ren. Ein erster Schritt ist getan."

    https://​www​.rnd​.de/​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​c​u​m​c​u​m​-​b​e​t​r​u​e​g​e​r​-​w​e​l​c​h​e​-​b​e​h​o​e​r​d​e​-​s​c​h​u​e​t​z​t​e​-​d​i​e​-​k​r​i​m​i​n​e​l​len

  3. Maskenmails brin­gen Jens Spahn in Bedrängnis
    Von Christian Geinitz, Berlin
    16.07.2024, 16:53Lesezeit: 5 Min.
    Spahn mit Mund- und Nasenschutz im Corona-Jahr 2021

    Mails aus dem Gesundheitsministerium zei­gen, dass Spahn gegen eine Empfehlung sei­ner Fachabteilung den Preis für Maskenkäufe stark erhöht hat. 

    Die Grünen

    sehen dar­in die wohl „teu­er­ste Verschwendungsnachricht der Nachkriegsgeschichte“.

    https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​j​e​n​s​-​s​p​a​h​n​-​k​o​m​m​t​-​d​u​r​c​h​-​m​a​i​l​s​-​z​u​-​m​a​s​k​e​n​p​r​e​i​s​e​n​-​i​n​-​e​r​k​l​a​e​r​u​n​g​s​n​o​t​-​1​9​8​5​9​8​6​4​.​h​tml

    [ein­ge­fügt:
    Ob die Aussage der Grünen 

    so stimmt?

    Streit in Hessen :
    Wer zahlt für die Biblis-Abschaltung?
    Von Ralf Euler, Wiesbaden
    10.02.2015, 09:15Lesezeit: 5 Min.
    Juristische Untiefen: die Biblis-Kühltürme
    https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​-​m​a​i​n​/​a​t​o​m​k​r​a​f​t​w​e​r​k​-​b​i​b​l​i​s​-​i​n​-​h​e​s​s​e​n​-​w​e​r​-​z​a​h​l​t​-​d​i​e​-​a​b​s​c​h​a​l​t​u​n​g​-​1​3​4​1​9​2​7​7​.​h​tml

    Atomausstieg:Bund zahlt Milliarden an Atomkraftbetreiber
    5. März 2021, 12:31 Uhr Lesezeit: 2 min
    https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/atomausstieg-entschaedigung-kosten-rwe-vattenfall‑1.5225944 ]

    1. Bund zahlt Milliarden an Atomkraftbetreiber.…

      Logisch. Die Strompreise ändern sich im 15-Minuten-Takt, die­ser Preisdynamik waren Atomkraftwerke noch nie gewach­sen. Um Versorgung ging es noch nie übrigens.

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