Hier wurde über die Entscheidung zu den "Impfstoffverträgen" bereits berichtet. Nun liegt eine Pressmitteilung des Gerichtshofs vom 17.7.24 vor, in der es heißt:
»Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T‑689/21 | Auken u. a./Kommission sowie T‑761/21 | Courtois u. a./Kommission
Die Kommission hat der Öffentlichkeit keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 gewährt
Dieser Verstoß betrifft insbesondere die Entschädigungsbestimmungen dieser Verträge und die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten, die die Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe abgegeben haben
In den Jahren 2020 und 2021 wurden zwischen der Kommission und Pharmaunternehmen Verträge über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 geschlossen: Schnell wurden rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben.
Im Jahr 2021 beantragten Europaabgeordnete und Privatpersonen auf der Grundlage der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten Zugang zu diesen Verträgen und bestimmten mit ihnen zusammenhängenden Dokumenten, um ihre Bedingungen zu verstehen und sich von der Wahrung des öffentlichen Interesses zu überzeugen.
Da die Kommission nur teilweisen Zugang zu diesen Dokumenten gewährte, die in bereinigten Fassungen online gestellt wurden, erhoben die betroffenen Europaabgeordneten und Privatpersonen Nichtigkeitsklagen beim Gericht der Europäischen Union.
In seinen Urteilen gibt das Gericht beiden Klagen teilweise statt und erklärt die Entscheidungen der Kommission für nichtig, soweit sie Fehler aufweisen.
Was die Bestimmungen dieser Verträge über die Entschädigung von Pharmaunternehmen durch die Mitgliedstaaten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche betrifft, die die Pharmaunternehmen bei Mängeln ihrer Impfstoffe zu zahlen haben, weist das Gericht darauf hin, dass der Hersteller für den Schaden haftet, der durch einen Mangel seines Produkts verursacht worden ist. Seine Haftung aufgrund der Richtlinie 85/374 kann gegenüber dem Geschädigten nicht durch eine die Haftung begrenzende oder von der Haftung befreiende Klausel begrenzt oder ausgeschlossen werden. Jedoch verbietet die Richtlinie 85/374 nicht, dass ein Dritter den Schadensersatz erstattet, den ein Hersteller wegen der Fehlerhaftigkeit seines Produkts gezahlt hat. Das Gericht stellt fest, dass der Grund, aus dem die Entschädigungsbestimmungen in die Verträge aufgenommen wurden, nämlich das von den Pharmaunternehmen getragene Risiko im Zusammenhang mit der Verkürzung der Frist für die Entwicklung der Impfstoffe auszugleichen, von den Mitgliedstaaten gebilligt wurde und öffentlich bekannt war. Die Kommission hat nicht dargetan, dass ein weitergehender Zugang zu diesen Klauseln die geschäftlichen Interessen dieser Unternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde. Auch hat die Kommission nicht hinreichend erläutert, inwiefern der Zugang zu den Definitionen der Begriffe „vorsätzliches Verschulden“ und „alle möglichen und zumutbaren Anstrengungen“ in bestimmten Verträgen sowie zu den Vertragsbestimmungen über die Schenkung und den Weiterverkauf von Impfstoffen diese geschäftlichen Interessen konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte.
Was den Schutz der Privatsphäre von Personen betrifft, auf den sich die Kommission berufen hat, um den Zugang zu den Erklärungen der Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten teilweise zu verweigern, vertritt das Gericht die Auffassung, dass die betreffenden Privatpersonen den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten dieser Mitglieder ordnungsgemäß nachgewiesen haben. Sie hätten nämlich nur dann überprüfen können, dass bei den fraglichen Mitgliedern kein Interessenkonflikt bestand, wenn ihnen deren Namen und Vornamen sowie deren berufliche oder institutionellen Rolle vorgelegen hätten. Zudem hat die Kommission nicht alle maßgeblichen Umstände ausreichend berücksichtigt, um eine ordnungsgemäße Interessenabwägung im Zusammenhang mit dem Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Privatsphäre der betroffenen Personen vorzunehmen.
HINWEIS: Die Nichtigkeitsklage zielt auf die Nichtigerklärung einer unionsrechtswidrigen Handlung der
Unionsorgane ab. Sie kann bei dem Gerichtshof bzw. dem Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union oder natürlichen oder juristischen Personen erhoben werden. Ist die Klage begründet, wird die unionsrechtswidrige Handlung für nichtig erklärt. Entsteht dadurch eine Regelungslücke, hat das betreffende Organ diese zu schließen.
HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden.«
Hier zitiert ohne Fußnoten des Originals.
Der Volltext des Urteils ist auf Englisch über diesen Link erreichbar: curia.europa.eu
Wie jetzt, Börsenmakler handeln mit Impfstoffen? Und sagen der Öffentlichkeit nicht Bescheid? So eine Unverschämtheit! Also, da sollte der EuGH wirklich mal ein Machtwort sprechen im Namen der Öffentlichkeit!
PS: Sie glauben doch nicht im Ernst daß es da um Entschädigungen geht!?
"Die 28,5‑Milliarden-Euro-Frage: Welche Behörde schützte die CumCum-Betrüger?"
"„Die Finanzlobby ist interessiert CumCum fortzusetzen und hat sich eine Exit-Strategie ausgedacht“, erklärt Brorhilker die lange erfolgreiche Steuervermeidung im großen Stil. Nach dem Schreiben von 2016 des Bundesfinanzministeriums hätten nämlich Länderfinanzministerien den Begriff der positiven Vorsteuerrenditen aufgegriffen und entgegen des BFH-Urteils keine Steuern nachgefordert. Erst 2021 habe das Bundesfinanzministerium damals unter dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seine irrige Auffassung korrigiert und damit die Blockade auf Länderebene gelöst.
„2015 bis 2021 waren aber verlorene Jahre“, bedauert Brorhilker. Die Organisation Finanzwende wollte wissen, wer genau dafür verantwortlich war, wer sich die Sache mit der positiven Vorsteuerrendite ausgedacht hat. „Das ist die 28,5 Milliarden Euro-Frage“, sagt Schick. Sowohl an das Bundesfinanzministerium als auch an Länderfinanzministerien wurden Auskunftsschreiben verschickt. „Wir haben viel Papier aber keine Antworten bekommen“, beschreibt Brorhilker das Echo.
Unterlagen wurden geschwärzt
Seitenweise seien Unterlagen geschwärzt worden. So manche Erklärungen zur Auskunftsverweigerung sei entlarvend. Man könne die Fragen nicht beantworten, weil das die „Funktionsfähigkeit der Verwaltung“ oder „den Kernbereich der Exekutive“ gefährde, habe das Bundesfinanzministerium erklärt. Anfang dieser Woche hat es sich nach einer Auskunftsklage von Finanzwende eines Besseren besonnen und 1.400 Seiten an Informationen geschickt, die Brorhilker & Co aber noch nicht auswerten konnten.
Die Finanzbehörden Nordrhein-Westfalens wiederum haben Auskünfte verweigert, weil an CumCum-Geschäften Beteiligten „bei Bekanntwerden ihrer Beteiligung ein nicht unerheblicher Imageschaden, der zudem wirtschaftliche Auswirkungen haben kann“ droht. „Der Schutz von Akteuren, die 28,5 Milliarden Euro geklaut haben, wiegt für die Finanzbehörden offenbar schwerer als der Schutz von Steuergeldern der Allgemeinheit“, folgert Brorhilker. Das sei geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen zu untergraben."
"Das gelte auch, weil der Staat an anderer Stelle wie beim Bürgergeld für ärmere Bevölkerungsschichten sehr genau hinsieht, assistiert Schick. „Aber über illegale Gewinne von Banken in Milliardenhöhe verliert Bundesfinanzminister Christian Lindner kein einziges Wort“, kritisiert er. Die Maßstäbe seien gehörig in Unordnung geraten. Über den Druck der Straße will Finanzwende sie wieder zurecht rücken und dazu die Praktiken der Finanzlobby ans Tageslicht zerren. Ein erster Schritt ist getan."
https://www.rnd.de/wirtschaft/cumcum-betrueger-welche-behoerde-schuetzte-die-kriminellen
Preisfrage: Wenn der Staat Steuern spart, steigt dadurch Ihr Einkommen?
Maskenmails bringen Jens Spahn in Bedrängnis
Von Christian Geinitz, Berlin
16.07.2024, 16:53Lesezeit: 5 Min.
Spahn mit Mund- und Nasenschutz im Corona-Jahr 2021
Mails aus dem Gesundheitsministerium zeigen, dass Spahn gegen eine Empfehlung seiner Fachabteilung den Preis für Maskenkäufe stark erhöht hat.
Die Grünen
sehen darin die wohl „teuerste Verschwendungsnachricht der Nachkriegsgeschichte“.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/jens-spahn-kommt-durch-mails-zu-maskenpreisen-in-erklaerungsnot-19859864.html
[eingefügt:
Ob die Aussage der Grünen
so stimmt?
Streit in Hessen :
Wer zahlt für die Biblis-Abschaltung?
Von Ralf Euler, Wiesbaden
10.02.2015, 09:15Lesezeit: 5 Min.
Juristische Untiefen: die Biblis-Kühltürme
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/atomkraftwerk-biblis-in-hessen-wer-zahlt-die-abschaltung-13419277.html
Atomausstieg:Bund zahlt Milliarden an Atomkraftbetreiber
5. März 2021, 12:31 Uhr Lesezeit: 2 min
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/atomausstieg-entschaedigung-kosten-rwe-vattenfall‑1.5225944 ]
Bund zahlt Milliarden an Atomkraftbetreiber.…
Logisch. Die Strompreise ändern sich im 15-Minuten-Takt, dieser Preisdynamik waren Atomkraftwerke noch nie gewachsen. Um Versorgung ging es noch nie übrigens.