RKI-Protokolle, nächste Runde (83): "Negatives Testergebnis als Schutz missverstanden" "Positivenquoten (PCR-bestätigt) lagen zwischen 0,14% bis 0,5%"

Nur in klei­ner Besetzung und ohne Chefs tagt der Krisenstab am 11.12.20. Die inter­na­tio­na­le Lage wird gar nicht, die natio­na­le Lage nur kurz bespro­chen. Zwar nimmt man zur Kenntnis: "In EUROMOMO Mortalitätssurveillance gibt es aktu­ell EU-weit kei­ne rele­van­te Übersterblichkeit", weiß aber (woher?): "Übersterblichkeit kann ohne prä­ven­ti­ve Maßnahmen wie im Frühjahr extrem hoch sein". In TOP 5 "Kommunikation" frönt man dem Wahn:

(Ich kom­me nicht mehr drauf, was die­ses AHA‑L sagen soll­te. Aluhut auf­set­zen – Lachen?)

Das Dokument gibt es hier. Gelbe Hervorhebungen stam­men von mir. Hier geht es nur um die bis­lang geschwärz­ten und gera­de frei­ge­ge­be­nen Stellen der Protokolle des Krisenstabs. Die Auswertungen der "1. Staffel" gibt es nach­zu­le­sen über die Kategorie _​Zu den RKI-Papers (Krisenstab-Protokolle) _​.

Im Prinzip war es das schon an die­sem Tag. Ohne Präs und VPräs kommt der rich­ti­ge Drive nicht auf. "Information aus dem Lagezentrum: Nichts beson­de­res".

Dafür geht es mit gleich zwei­und­drei­ßig TeilnehmerInnen an der "Webexkonferenz" vom 14.12.20 wei­ter. Noch ein­mal gibt es inter­na­tio­na­le Rankings und die Information: "Ab näch­ster Woche kei­ne Präsentation zur inter­na­tio­na­len Lage mitt­wochs mehr". Der model­lier­te R‑Wert schwankt um die 1, bezüg­lich posi­tiv Getesteter heißt es: "Weiterhin hohe Fallzahlen und Todesfälle, hohe ITS-Zahlen, kei­ne Entspannung der Lage". Konkret ist die Rede von 188 am Vortag gemel­de­ten Verstorbenen. Zur Erinnerung: An jedem Tag des Jahres 2020 star­ben sta­ti­stisch 2.700 Menschen (s. hier).

In TOP 5 "Kommunikation" wird auf das jetzt down­load­ba­re "Corona-Kontakttagebuch" hin­ge­wie­sen. Es soll etwa so aus­ge­füllt werden:

Das ist aller­dings erfunden:

Im glei­chen TOP und eben­falls bis­her frei les­bar (geschwärzt waren die Namen…) fin­den wir:

Die kur­ze Sprechzeit betrug ca. 13 Minuten. Schließlich muß­ten auch Frau Ciesek und Frau Buyx aus­führ­lich war­nen. Etwas gerafft hier Wielers Ausführungen. Ein klei­ner Teil davon traf sogar zu (Quelle: you​tube​.com). Bei 324 schwe­ren Krankheitsverläufen in Europa wech­selt er schnell das Thema.

"Negatives Testergebnis als Schutz missverstanden"
"Positivenquoten (PCR-bestätigt) lagen zwischen 0,14% bis 0,5%"

In TOP 9 "Labordiagnostik" wird ein grund­le­gen­des Dilemma der Massentests ange­spro­chen. Dumm, wie das Volk ist, hält es nega­ti­ve Tests für den Ausweis einer feh­len­den Erkrankung:

Das soll bei uns nicht passieren.

"Fälle" aus Schnelltests generieren, "um Maßnahmen in Schulen oder Altenpflegeheimen einleiten zu können"

TOP 12 "Surveillance" zeigt, ohne jede Schwärzung, wie sich der Krisenstab win­det, um posi­tiv aus­fal­len­de Schnelltests auch ohne PCR-Bestätigung mel­de­pflich­tig und damit zu "Fällen" wer­den zu las­sen. Die mehr­fach in vor­her­ge­hen­den Sitzungen geäu­ßer­te Kritik dar­an scheint ver­ges­sen. Da man laut § 6 IfSG zwin­gend "das Vorliegen von Symptomen" sieht, erklärt man "selbst­ver­ständ­lich" auch "nur sub­jek­tiv wahr­nehm­ba­re Symptome" als Grundlage für eine Meldung, die in die­sem Fall aber noch durch einen PCR-Test bestä­tigt wer­den müßte.

Davon unter­schei­det das RKI den § 7, nach dem auch ohne Symptome Nachweise von Krankheitserregern zu mel­den sind. Hier hält das RKI eine PCR-Bestätigung wei­ter­hin für "sinn­voll", was "in der Praxis jedoch häu­fig unter­las­sen" wird. "In medi­zi­ni­schen Einrichtungen" wird bereits so ver­fah­ren, das RKI will die­se Praxis aus­deh­nen, "um Maßnahmen in Schulen oder Altenpflegeheimen ein­lei­ten zu kön­nen". Man geht sogar so weit, dies­be­züg­lich das IfSG zu ändern, falls das Ministerium eine ande­re Sicht hätte.

5 Antworten auf „RKI-Protokolle, nächste Runde (83): "Negatives Testergebnis als Schutz missverstanden" "Positivenquoten (PCR-bestätigt) lagen zwischen 0,14% bis 0,5%"“

  1. ""Fälle" aus Schnelltests gene­rie­ren, "um Maßnahmen in Schulen oder Altenpflegeheimen ein­lei­ten zu können""

    … allei­ne für die­se ansatz­lo­sen Test-Orgien müss­te man die dafür Verantwortlichen gna­den­los & aus­nahms­los einbuchten:

    "Es ist amt­lich: Die im Rahmen des Quarantänegesetzes erzwun­ge­nen PCR-Tests mit Covid-19-Nasenabstrichen bei ankom­men­den 🇨🇦-Reisenden waren unrecht­mä­ßig. Das hat Richter Paul Monahan vom Ontario Court of Justice ent­schie­den. Bleiben Sie dran für die voll­stän­di­ge Entscheidung.
    Die Auswirkungen die­ses Urteils sind enorm."

    https://x.com/LionAdvocacy/status/1811164679177187724

    1. "Das hat Richter Paul Monahan vom Ontario Court of Justice entschieden." 

      … und so ent­schei­den Nachfolger von Roland Freisler: 

      "Sachverhalt und bis­he­ri­ger Prozessverlauf

      In dem ent­schie­de­nen Verfahren 5 U 1375/​23 erhielt der ein­ge­setz­te Impfstoff Comirnaty am 21. Dezember 2020 eine beding­te zen­tra­le arz­nei­mit­tel­recht­li­che Zulassung und am 10. Oktober 2022 eine Standardzulassung. Der Klägerin wur­de am 31. August 2021 die erste und am 30. September 2021 die zwei­te Impfung verabreicht.

      Die Klägerin behaup­tet im Wesentlichen, weni­ge Tage nach der ersten Impfung unter star­ken Kopfschmerzen und einem immer inten­si­ve­ren Schwindel gelit­ten zu haben. Diese Symptome hät­ten sich nach der zwei­ten Impfung noch ver­stärkt. Sie lei­de dar­an bis heu­te, habe ein unsi­che­res Gangbild, sei fall­ge­neigt und müs­se regel­mä­ßig gestützt wer­den. Dies füh­re zu erheb­li­chen Folgebeeinträchtigungen, ins­be­son­de­re auch in Bezug auf ihre Belastbarkeit. Die Klägerin ver­langt imma­te­ri­el­len Schadensersatz von 100.000 €, die Feststellung der Ersatzpflicht des Herstellers für mate­ri­el­le Schäden und – in der Berufungsinstanz kla­ge­er­wei­ternd – Auskunft. Die Herstellerin tritt dem entgegen.

      Das Landgericht hat die Klage abge­wie­sen. Die Klägerin ver­folgt ihre Ansprüche mit der Berufung wei­ter und hat die Klage im Berufungsverfahren um einen Auskunftsanspruch erweitert. […] 

      Der Senat hat die Berufung zurück­ge­wie­sen und zugleich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

      In der Entscheidung hat sich der Senat von einem posi­ti­ven Nutzen-Risiko-Verhältnis des ein­ge­setz­ten mRNA-Impfstoffes Comirnaty – aus­ge­hend von den Erkenntnissen zum Zeitpunkt der letz­ten münd­li­chen Verhandlung am 26.06.2024 pro­ji­ziert auf den Zeitpunkt der Anwendung des Impfstoffes – über­zeugt gezeigt. Dabei kön­ne für den Senat dahin­ste­hen, ob dies schon aus Rechtsgründen auf­grund der euro­päi­schen Zulassung bin­dend fest­ste­he. Vielmehr sei der Senat auch auf­grund der ihm vor­lie­gen­den Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur, von deren Ausschüssen und dem natio­na­len Paul-Ehrlich-Institut eigen­stän­dig von dem posi­ti­ven Nutzen-Risiko-Verhältnis überzeugt.

      Darüber hin­aus hat der Senat her­aus­ge­stellt, dass es bezo­gen auf die Gesamtheit aller Personen, die poten­ti­ell geimpft wer­den konn­ten und soll­ten, kei­nen 100%igen Schutz gebe; dies sei auch nicht die „ver­spro­che­ne“ und zuge­las­se­ne Wirkung des Impfstoffs. Gleichzeitig über­se­he der Senat des­sen Risiken in Form von sich rea­li­sie­ren­den Nebenwirkungen vor der Zulassung nicht, aller­dings über­wie­ge der Nutzen die Risiken bei Weitem. Dem von der Verwirklichung eines Risikos Betroffenen wer­de ein im Sinne des Gesetzes ver­tret­ba­res Opfer zum Nutzen der Gesamtheit abver­langt. Aus der Verwirklichung eines Risikos im Einzelfall kön­ne inso­weit nicht auf die Unwirksamkeit des Arzneimittels im Allgemeinen und damit ein den Nutzen über­wie­gen­des Risiko geschlos­sen werden."
      https://olgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/urteil-im-verfahren-5-u-1375–23-wegen-der-geltendmachung-von-schadensersatzanspruechen-aufgrund-von-coronaimpfung

      OLG Koblenz ist also: "von dem posi­ti­ven Nutzen-Risiko-Verhältnis überzeugt."
      Rechnen wir kurz nach: "Die Auslösung einer gestör­ten Immuntoleranz und damit ein­her­ge­hen­der Autoimmunität" ist sowohl "nach der aku­ten Virusinfektion (Post-Covid)" als auch "durch die Auseinandersetzung mit dem Impfantigen (Post- Vac)" möglich. 

      https://www.imd-berlin.de/spezielle-kompetenzen/covid-19/post-covid-/post-vac-syndrom#:~:text=Immun-Pathophysiologie%20des%20Post-COVID-Syndroms&text=durch%20die%20Auseinandersetzung%20mit%20dem,Gleiches%20gilt%20für%20andere%20Vaccine.

      Und in der BRD haben wir aktu­ell 64,9 Mio. Geimpfte gegen 38,8 Mio. posi­tiv Getestete! Von den posi­tiv Getesteten kön­nen wir zumin­dest 10 % weg­strei­chen, weil: 

      "Die bri­ti­sche Gesundheitsbehörde gibt an, dass in der Omikron-Welle min­de­stens jeder zehn­te Corona-Fall eine Reinfektion ist. Paul Hunter von der University of East Anglia hält das für eine mas­si­ve Unterschätzung." 

      Aber: "Konkrete Daten aus der Schweiz oder Deutschland zur Anzahl der Reinfektionen lie­gen nicht vor." – wie immer!
      https://​www​.nzz​.ch/​w​i​s​s​e​n​s​c​h​a​f​t​/​w​i​e​-​o​f​t​-​w​e​r​d​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​r​e​i​n​f​e​k​t​i​o​n​e​n​-​a​u​f​t​r​e​t​e​n​-​u​n​d​-​w​e​r​d​e​n​-​s​i​e​-​i​m​m​e​r​-​h​a​r​m​l​o​s​e​r​-​l​d​.​1​6​9​1​311

      Und wei­ter: "85. Sitzung […] Krisenstabs von BMI/​BMG […] 24. August 2021 […] FFF Infektiösität von Geimpften
      BMAS fragt nach Erkenntnissen zur Infektiösität von Geimpften.
      BMAS und BMVg ver­wei­sen auf Studie "Impact of Delta on viral bur­den and vac­ci­ne effec­ti­ve­ness against new SARS-CoV‑2 infec­tions in the UK" der Universität Oxford (Anlage 4), wonach sowohl sym­pto­ma­ti­sche Infektionen als auch die Viruslast bei Geimpften genau­so hoch sei wie bei Ungeimpften."
      https://x.com/MeowMuhCow/status/1811525708448973127

      Ziemlich dumm gelau­fen mit dem "posi­ti­ven Nutzen-Risiko-Verhältnis", oder?

      1. @Stresstest: Ich bit­te dar­um, von dum­men Formulierungen wie "Nachfolger von Roland Freisler" Abstand zu neh­men. Das ist ähn­lich intel­li­gent wie "Putin, der Nachfolger Stalins".

        1. … @aa, ok, ich ver­su­che mich zu zügeln… aber in der Funktion – als Richter eines deut­schen Gerichts, kann man durch­aus von Nachfolge spre­chen, oder? Und nicht nur – "in der Funktion", ange­sichts der Missachtung des Grundgesetzes, Artikel 1:

          "Die Würde des Menschen ist unan­tast­bar. Sie zu ach­ten und zu schüt­zen ist Verpflichtung aller staat­li­chen Gewalt."

          Den Koblenzer Richtern muss­te bewusst sein, dass die mRNA-Impfungen auch Todesopfer zufol­ge hat­ten – die nicht mehr kla­gen kön­nen, bevor sie sowas for­mu­lier­ten: "Dem von der Verwirklichung eines Risikos Betroffenen wer­de ein im Sinne des Gesetzes ver­tret­ba­res Opfer zum Nutzen der Gesamtheit abverlangt."

          Diesbezüglich hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden:

          "Kein Abschuss von ent­führ­ten Flugzeugen
          Die Bundeswehr darf ein von Terroristen geka­per­tes Passagierflugzeug nicht abschie­ßen, um dadurch Menschen am Boden zu retten."
          https://www.tagesschau.de/inland/meldung-ts-2652.html#:~:text=Die%20Bundeswehr%20darf%20ein%20von,Regeln%20des%20Luftsicherheitsgesetzes%20sind%20verfassungswidrig.

          Abgesehen davon: sind Sie gegen das glei­che Recht für alle? 

          "„Wladolf Putler“?
          Was Putins Regime mit Faschismus und Stalinismus gemein hat […]
          Ein deut­scher Kanzler stuf­te ihn allen Ernstes als lupen­rei­nen Demokraten ein, Gegner in Russland hin­ge­gen als Boss einer kri­mi­nel­len Mafia, wie­der ande­re als Nachfolger Josef Stalins, des­sen Terror mehr Opfer for­der­te als das NS-Regime."
          https://​www​.deutsch​land​funk​.de/​w​a​s​-​p​u​t​i​n​s​-​r​e​g​i​m​e​-​m​i​t​-​f​a​s​c​h​i​s​m​u​s​-​u​n​d​-​s​t​a​l​i​n​i​s​m​u​s​-​g​e​m​e​i​n​-​h​a​t​-​1​0​0​.​h​tml

          "Rückkehr der Diktatoren? – Von Stalin zu Putin
          Der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat den Wandel Russlands zur Diktatur beschleu­nigt. Wird aus Putin ein Stalin 2.0?
          Maos Nachfolger öff­ne­ten China zum Westen, ersetz­ten Alleinherrschaft durch kol­lek­ti­ve Führung. Xi Jinping dreht die Entwicklung wie­der zurück"
          https://​www​.zdf​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​a​t​i​o​n​/​t​e​r​r​a​-​x​-​h​i​s​t​o​r​y​/​v​o​n​-​m​a​o​-​z​u​-​x​i​-​j​i​n​p​i​n​g​-​1​0​0​.​h​tml

  2. https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/corona/artikel-corona/schutz-vor-ansteckung-aha-l‑c.php

    "Die AHA+L+C‑Formel als Schutz vor Ansteckung

    Vieles klingt banal – und doch han­delt es sich um hoch­ef­fek­ti­ve Schutzmaßnahmen gegen eine Ansteckung mit Corona. Durchgesetzt hat sich die soge­nann­te AHA-Formel, die mitt­ler­wei­le um ein "L" und ein "C" erwei­tert wor­den ist. Die Abkürzung steht für: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften und Corona-App.

    Abstand hal­ten: Auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen oder beim Spaziergang im Park 1,5 Meter Mindestabstand zu ande­ren halten

    Hygiene beach­ten: Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen befolgen

    Alltagsmasken tra­gen: Dringend emp­foh­len wird das Tragen von Alltagsmasken an Orten, an denen es schwer wer­den kann, den Mindestabstand zu ande­ren immer ein­zu­hal­ten. Zum Schutz von umste­hen­den Personen haben die Bundesländer eine Vorschrift für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffent­li­chen Personennahverkehr und beim Einkauf erlas­sen. Wer eine Alltagsmaske trägt, soll­te den­noch dar­auf ach­ten, Abstand zu ande­ren Menschen zu halten.

    Lüften: Da sich Coronaviren auch über Aerosole (also Gemischen aus Gasen und fein­sten flüs­si­gen und festen Schwebstoffen, die beim Sprechen an den Stimmlippen ent­ste­hen und beim Ausatmen in die Umwelt gelan­gen) ver­brei­ten kön­nen, soll­te auch auf eine gute Belüftung in Innenräumen geach­tet wer­den. Der Luftaustausch ver­rin­gert das Risiko einer Ansteckung. Weiterführende Informationen zum Thema Lüften gibt es beim Umweltbundesamt (Öffnet in einem neu­en Tab).

    Corona-Warn-App: Die akti­ve Nutzung der Corona-Warn-App trägt dazu bei, dass sich weni­ger Menschen unbe­wusst anstecken und Kontaktpersonen leich­ter iden­ti­fi­ziert wer­den kön­nen. Sie ist mit weni­gen Klicks auf dem Handy instal­liert und infor­miert über mög­li­che Risiko-Kontakte zu infi­zier­ten Personen. Hier (Öffnet in einem neu­en Tab) kann man sie kosten­los herunterladen."

    ist das nicht sagen­haft! eine App die vor unbe­wuss­ter Ansteckung schützt!!

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