Nur in kleiner Besetzung und ohne Chefs tagt der Krisenstab am 11.12.20. Die internationale Lage wird gar nicht, die nationale Lage nur kurz besprochen. Zwar nimmt man zur Kenntnis: "In EUROMOMO Mortalitätssurveillance gibt es aktuell EU-weit keine relevante Übersterblichkeit", weiß aber (woher?): "Übersterblichkeit kann ohne präventive Maßnahmen wie im Frühjahr extrem hoch sein". In TOP 5 "Kommunikation" frönt man dem Wahn:
(Ich komme nicht mehr drauf, was dieses AHA‑L sagen sollte. Aluhut aufsetzen – Lachen?)
Das Dokument gibt es hier. Gelbe Hervorhebungen stammen von mir. Hier geht es nur um die bislang geschwärzten und gerade freigegebenen Stellen der Protokolle des Krisenstabs. Die Auswertungen der "1. Staffel" gibt es nachzulesen über die Kategorie _Zu den RKI-Papers (Krisenstab-Protokolle) _.
Im Prinzip war es das schon an diesem Tag. Ohne Präs und VPräs kommt der richtige Drive nicht auf. "Information aus dem Lagezentrum: Nichts besonderes".
Dafür geht es mit gleich zweiunddreißig TeilnehmerInnen an der "Webexkonferenz" vom 14.12.20 weiter. Noch einmal gibt es internationale Rankings und die Information: "Ab nächster Woche keine Präsentation zur internationalen Lage mittwochs mehr". Der modellierte R‑Wert schwankt um die 1, bezüglich positiv Getesteter heißt es: "Weiterhin hohe Fallzahlen und Todesfälle, hohe ITS-Zahlen, keine Entspannung der Lage". Konkret ist die Rede von 188 am Vortag gemeldeten Verstorbenen. Zur Erinnerung: An jedem Tag des Jahres 2020 starben statistisch 2.700 Menschen (s. hier).
In TOP 5 "Kommunikation" wird auf das jetzt downloadbare "Corona-Kontakttagebuch" hingewiesen. Es soll etwa so ausgefüllt werden:
Das ist allerdings erfunden:
Im gleichen TOP und ebenfalls bisher frei lesbar (geschwärzt waren die Namen…) finden wir:
Die kurze Sprechzeit betrug ca. 13 Minuten. Schließlich mußten auch Frau Ciesek und Frau Buyx ausführlich warnen. Etwas gerafft hier Wielers Ausführungen. Ein kleiner Teil davon traf sogar zu (Quelle: youtube.com). Bei 324 schweren Krankheitsverläufen in Europa wechselt er schnell das Thema.
"Negatives Testergebnis als Schutz missverstanden"
"Positivenquoten (PCR-bestätigt) lagen zwischen 0,14% bis 0,5%"
In TOP 9 "Labordiagnostik" wird ein grundlegendes Dilemma der Massentests angesprochen. Dumm, wie das Volk ist, hält es negative Tests für den Ausweis einer fehlenden Erkrankung:
Das soll bei uns nicht passieren.
"Fälle" aus Schnelltests generieren, "um Maßnahmen in Schulen oder Altenpflegeheimen einleiten zu können"
TOP 12 "Surveillance" zeigt, ohne jede Schwärzung, wie sich der Krisenstab windet, um positiv ausfallende Schnelltests auch ohne PCR-Bestätigung meldepflichtig und damit zu "Fällen" werden zu lassen. Die mehrfach in vorhergehenden Sitzungen geäußerte Kritik daran scheint vergessen. Da man laut § 6 IfSG zwingend "das Vorliegen von Symptomen" sieht, erklärt man "selbstverständlich" auch "nur subjektiv wahrnehmbare Symptome" als Grundlage für eine Meldung, die in diesem Fall aber noch durch einen PCR-Test bestätigt werden müßte.
Davon unterscheidet das RKI den § 7, nach dem auch ohne Symptome Nachweise von Krankheitserregern zu melden sind. Hier hält das RKI eine PCR-Bestätigung weiterhin für "sinnvoll", was "in der Praxis jedoch häufig unterlassen" wird. "In medizinischen Einrichtungen" wird bereits so verfahren, das RKI will diese Praxis ausdehnen, "um Maßnahmen in Schulen oder Altenpflegeheimen einleiten zu können". Man geht sogar so weit, diesbezüglich das IfSG zu ändern, falls das Ministerium eine andere Sicht hätte.
""Fälle" aus Schnelltests generieren, "um Maßnahmen in Schulen oder Altenpflegeheimen einleiten zu können""
… alleine für diese ansatzlosen Test-Orgien müsste man die dafür Verantwortlichen gnadenlos & ausnahmslos einbuchten:
"Es ist amtlich: Die im Rahmen des Quarantänegesetzes erzwungenen PCR-Tests mit Covid-19-Nasenabstrichen bei ankommenden 🇨🇦-Reisenden waren unrechtmäßig. Das hat Richter Paul Monahan vom Ontario Court of Justice entschieden. Bleiben Sie dran für die vollständige Entscheidung.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind enorm."
https://x.com/LionAdvocacy/status/1811164679177187724
"Das hat Richter Paul Monahan vom Ontario Court of Justice entschieden."
… und so entscheiden Nachfolger von Roland Freisler:
"Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf
In dem entschiedenen Verfahren 5 U 1375/23 erhielt der eingesetzte Impfstoff Comirnaty am 21. Dezember 2020 eine bedingte zentrale arzneimittelrechtliche Zulassung und am 10. Oktober 2022 eine Standardzulassung. Der Klägerin wurde am 31. August 2021 die erste und am 30. September 2021 die zweite Impfung verabreicht.
Die Klägerin behauptet im Wesentlichen, wenige Tage nach der ersten Impfung unter starken Kopfschmerzen und einem immer intensiveren Schwindel gelitten zu haben. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Impfung noch verstärkt. Sie leide daran bis heute, habe ein unsicheres Gangbild, sei fallgeneigt und müsse regelmäßig gestützt werden. Dies führe zu erheblichen Folgebeeinträchtigungen, insbesondere auch in Bezug auf ihre Belastbarkeit. Die Klägerin verlangt immateriellen Schadensersatz von 100.000 €, die Feststellung der Ersatzpflicht des Herstellers für materielle Schäden und – in der Berufungsinstanz klageerweiternd – Auskunft. Die Herstellerin tritt dem entgegen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin verfolgt ihre Ansprüche mit der Berufung weiter und hat die Klage im Berufungsverfahren um einen Auskunftsanspruch erweitert. […]
Der Senat hat die Berufung zurückgewiesen und zugleich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
In der Entscheidung hat sich der Senat von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des eingesetzten mRNA-Impfstoffes Comirnaty – ausgehend von den Erkenntnissen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 26.06.2024 projiziert auf den Zeitpunkt der Anwendung des Impfstoffes – überzeugt gezeigt. Dabei könne für den Senat dahinstehen, ob dies schon aus Rechtsgründen aufgrund der europäischen Zulassung bindend feststehe. Vielmehr sei der Senat auch aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur, von deren Ausschüssen und dem nationalen Paul-Ehrlich-Institut eigenständig von dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis überzeugt.
Darüber hinaus hat der Senat herausgestellt, dass es bezogen auf die Gesamtheit aller Personen, die potentiell geimpft werden konnten und sollten, keinen 100%igen Schutz gebe; dies sei auch nicht die „versprochene“ und zugelassene Wirkung des Impfstoffs. Gleichzeitig übersehe der Senat dessen Risiken in Form von sich realisierenden Nebenwirkungen vor der Zulassung nicht, allerdings überwiege der Nutzen die Risiken bei Weitem. Dem von der Verwirklichung eines Risikos Betroffenen werde ein im Sinne des Gesetzes vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit abverlangt. Aus der Verwirklichung eines Risikos im Einzelfall könne insoweit nicht auf die Unwirksamkeit des Arzneimittels im Allgemeinen und damit ein den Nutzen überwiegendes Risiko geschlossen werden."
https://olgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/urteil-im-verfahren-5-u-1375–23-wegen-der-geltendmachung-von-schadensersatzanspruechen-aufgrund-von-coronaimpfung
OLG Koblenz ist also: "von dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis überzeugt."
Rechnen wir kurz nach: "Die Auslösung einer gestörten Immuntoleranz und damit einhergehender Autoimmunität" ist sowohl "nach der akuten Virusinfektion (Post-Covid)" als auch "durch die Auseinandersetzung mit dem Impfantigen (Post- Vac)" möglich.
https://www.imd-berlin.de/spezielle-kompetenzen/covid-19/post-covid-/post-vac-syndrom#:~:text=Immun-Pathophysiologie%20des%20Post-COVID-Syndroms&text=durch%20die%20Auseinandersetzung%20mit%20dem,Gleiches%20gilt%20für%20andere%20Vaccine.
Und in der BRD haben wir aktuell 64,9 Mio. Geimpfte gegen 38,8 Mio. positiv Getestete! Von den positiv Getesteten können wir zumindest 10 % wegstreichen, weil:
"Die britische Gesundheitsbehörde gibt an, dass in der Omikron-Welle mindestens jeder zehnte Corona-Fall eine Reinfektion ist. Paul Hunter von der University of East Anglia hält das für eine massive Unterschätzung."
Aber: "Konkrete Daten aus der Schweiz oder Deutschland zur Anzahl der Reinfektionen liegen nicht vor." – wie immer!
https://www.nzz.ch/wissenschaft/wie-oft-werden-corona-reinfektionen-auftreten-und-werden-sie-immer-harmloser-ld.1691311
Und weiter: "85. Sitzung […] Krisenstabs von BMI/BMG […] 24. August 2021 […] FFF Infektiösität von Geimpften
BMAS fragt nach Erkenntnissen zur Infektiösität von Geimpften.
BMAS und BMVg verweisen auf Studie "Impact of Delta on viral burden and vaccine effectiveness against new SARS-CoV‑2 infections in the UK" der Universität Oxford (Anlage 4), wonach sowohl symptomatische Infektionen als auch die Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Ungeimpften."
https://x.com/MeowMuhCow/status/1811525708448973127
Ziemlich dumm gelaufen mit dem "positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis", oder?
@Stresstest: Ich bitte darum, von dummen Formulierungen wie "Nachfolger von Roland Freisler" Abstand zu nehmen. Das ist ähnlich intelligent wie "Putin, der Nachfolger Stalins".
… @aa, ok, ich versuche mich zu zügeln… aber in der Funktion – als Richter eines deutschen Gerichts, kann man durchaus von Nachfolge sprechen, oder? Und nicht nur – "in der Funktion", angesichts der Missachtung des Grundgesetzes, Artikel 1:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Den Koblenzer Richtern musste bewusst sein, dass die mRNA-Impfungen auch Todesopfer zufolge hatten – die nicht mehr klagen können, bevor sie sowas formulierten: "Dem von der Verwirklichung eines Risikos Betroffenen werde ein im Sinne des Gesetzes vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit abverlangt."
Diesbezüglich hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden:
"Kein Abschuss von entführten Flugzeugen
Die Bundeswehr darf ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug nicht abschießen, um dadurch Menschen am Boden zu retten."
https://www.tagesschau.de/inland/meldung-ts-2652.html#:~:text=Die%20Bundeswehr%20darf%20ein%20von,Regeln%20des%20Luftsicherheitsgesetzes%20sind%20verfassungswidrig.
Abgesehen davon: sind Sie gegen das gleiche Recht für alle?
"„Wladolf Putler“?
Was Putins Regime mit Faschismus und Stalinismus gemein hat […]
Ein deutscher Kanzler stufte ihn allen Ernstes als lupenreinen Demokraten ein, Gegner in Russland hingegen als Boss einer kriminellen Mafia, wieder andere als Nachfolger Josef Stalins, dessen Terror mehr Opfer forderte als das NS-Regime."
https://www.deutschlandfunk.de/was-putins-regime-mit-faschismus-und-stalinismus-gemein-hat-100.html
"Rückkehr der Diktatoren? – Von Stalin zu Putin
Der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat den Wandel Russlands zur Diktatur beschleunigt. Wird aus Putin ein Stalin 2.0?
Maos Nachfolger öffneten China zum Westen, ersetzten Alleinherrschaft durch kollektive Führung. Xi Jinping dreht die Entwicklung wieder zurück"
https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x-history/von-mao-zu-xi-jinping-100.html
https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/corona/artikel-corona/schutz-vor-ansteckung-aha-l‑c.php
"Die AHA+L+C‑Formel als Schutz vor Ansteckung
Vieles klingt banal – und doch handelt es sich um hocheffektive Schutzmaßnahmen gegen eine Ansteckung mit Corona. Durchgesetzt hat sich die sogenannte AHA-Formel, die mittlerweile um ein "L" und ein "C" erweitert worden ist. Die Abkürzung steht für: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften und Corona-App.
Abstand halten: Auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen oder beim Spaziergang im Park 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen halten
Hygiene beachten: Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen befolgen
Alltagsmasken tragen: Dringend empfohlen wird das Tragen von Alltagsmasken an Orten, an denen es schwer werden kann, den Mindestabstand zu anderen immer einzuhalten. Zum Schutz von umstehenden Personen haben die Bundesländer eine Vorschrift für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf erlassen. Wer eine Alltagsmaske trägt, sollte dennoch darauf achten, Abstand zu anderen Menschen zu halten.
Lüften: Da sich Coronaviren auch über Aerosole (also Gemischen aus Gasen und feinsten flüssigen und festen Schwebstoffen, die beim Sprechen an den Stimmlippen entstehen und beim Ausatmen in die Umwelt gelangen) verbreiten können, sollte auch auf eine gute Belüftung in Innenräumen geachtet werden. Der Luftaustausch verringert das Risiko einer Ansteckung. Weiterführende Informationen zum Thema Lüften gibt es beim Umweltbundesamt (Öffnet in einem neuen Tab).
Corona-Warn-App: Die aktive Nutzung der Corona-Warn-App trägt dazu bei, dass sich weniger Menschen unbewusst anstecken und Kontaktpersonen leichter identifiziert werden können. Sie ist mit wenigen Klicks auf dem Handy installiert und informiert über mögliche Risiko-Kontakte zu infizierten Personen. Hier (Öffnet in einem neuen Tab) kann man sie kostenlos herunterladen."
ist das nicht sagenhaft! eine App die vor unbewusster Ansteckung schützt!!